Klage gegen Toll-Collect nicht mehr ausgeschlossen
Maut
Die im vorigen Jahr vereinbarten Termine seien nicht eingehalten worden, und die Bereitstellung der Automaten habe nicht wie vertraglich vorgesehen stattgefunden. Daher prüfe man nun ernsthaft den Ausstieg. "Wir haben nach dem Vertrag vom September 2002 eine erste Kündigungsmöglichkeit zum 15. Dezember 2003. Eine zweite Möglichkeit hätten wir am 31. Mai kommenden Jahres?, so Stolpe. ?Wir haben die Kündigungsmöglichkeit und werden verantwortlich zu prüfen haben, ob wir sie nutzen oder nicht." Sollte gekündigt werden, schließe der Verkehrsminister auch rechtliche Konsequenzen wie eine Schadenersatzklage nicht aus. Zwar gehe er davon aus, dass eine einvernehmliche Lösung im Interesse beider Seiten sei, allerdings: "Wir haben eine ganze Reihe von gewichtigen rechtlichen Möglichkeiten, die wir natürlich alle anwenden, wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommt."