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Polizisten müssen wegen Obdachlosentod ins Gefängnis

Rechtskräftig

Die Verurteilung von zwei Stralsunder Polizeibeamten wegen des Todes eines Obdachlosen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Urteilsspruch des Landgerichts Stralsund. Demnach müssen die beiden mittlerweile vom Dienst suspendierten Polizisten für jeweils drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Ihnen wird der Tod eines betrunkenen Obdachlosen angelastet, den sie in einer Frostnacht vor einem Jahr am Stadtrand von Stralsund ausgesetzt hatten. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil wurden verworfen.

Reichtum und Armut

Die Polizisten hatten am 6. Dezember 2002 den 35-jährigen Betrunkenen in einem Supermarkt gestellt und in ihrem Streifenfahrzeug mitgenommen. Obwohl der Mann beim Gehen Hilfe benötigte, zwangen sie ihn in einer unbewohnten Gegend am Stadtrand zum Aussteigen. Bei einem Sturz wenig später wurde der Mann bewusstlos. Er verstarb in derselben Nacht an Alkoholvergiftung und Unterkühlung. Spaziergänger fanden den Toten am nächsten Tag.

Mit ihrem Urteil war die Stralsunder Kammer weit über das geforderte Strafmaß der Anklage hinausgegangen, die für eine Bewährungsstrafe plädiert hatte. Die zur Tatzeit 26 und 46 Jahre alten Beamten seien sich ihrer falschen Behandlung bewusst gewesen, urteilte die Kammer. So hätten sie nach Rückkehr vom Einsatz in der Zentrale einen anderen Ort der Verbringung zu Protokoll gegeben.

Die Tat hatte für Schlagzeilen gesorgt, nachdem während der Verhandlung die polizeiübliche Praxis der so genannten Ortsverbringung Betrunkener und Obdachloser bekannt geworden war. Polizei und Innenministerium versicherten zwar wiederholt, dass es sich hier um einen Einzelfall gehandelt habe. Der Stralsunder Polizeichef musste jedoch einräumen, dass 20 bis 30 Polizeieinsätze mit hilflosen Menschen nicht mehr eindeutig zu klären seien.