Die angeklagten Beamten machten zu Prozessauftakt keine Angaben und die als Zeugen vernommenen Kollegen, die ebenfalls mit dem Fall A. betraut waren, machten erhebliche Erinnerungslücken geltend. Einer der Beamten belastete die Angeklagten aber indirekt, indem er aussagte, dass er bei solch heftigem Widerstand, wie A. ihn geleistet habe, die Aktion abgebrochen hätte. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach derzeitiger Planung Ende Februar ergehen.
Dass der Fall erst nach knapp 5 Jahren zur Verhandlung kommt, ist nach Ansicht der Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl eine "bezeichnendes Beispiel für die übliche Praxis schleppender Ermittlungen" bei Misshandlungsvorwürfen. Auch sei es nach fünf Jahren nur noch schwer möglich, den genauen Tathergang zu rekonstruieren. Gerichte werten eine solch lange Verfahrensdauer zudem als einen Grund, eine eventuelle Strafe zu mildern.
Der Fall Ageeb mache darüber hinaus deutlich, dass eine unabhängige Überwachung der Ermittlungen bei Misshandlungen vonnöten sei, so Pro Asyl. Solche Kontrollgremien gebe es in anderen europäischen Ländern. Speziell zur Überwachung von Abschiebungen habe sich im Jahr 2000 das "Forum Flughäfen" in Nordrhein-Westfalen gebildet. Es sollte anderen Bundesländern als Beispiel dienen, wie Staat und nichtstaatliche Gruppen zusammenarbeiten können, um weitere Misshandlungen zu verhindern, meint Pro Asyl - ein Interesse, das beide Seiten teilen.