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Wissenschaftler empfiehlt mehr gemeinnützige Arbeit als Zivildienstersatz

Abschaffung der Wehrpflicht

Im Hinblick auf die aktuell diskutierte Abschaffung des Zivildienstes bis 2008 legt Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in einer Konzeptstudie dar, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neue Möglichkeiten eröffnen, bisherige Zivildienstplätze kostengünstig aus dem Kreis der Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II zu besetzen. Denn: Voraussichtlich wird es auch bis 2008 noch weit über eine Million Empfänger des Arbeitslosengeldes II geben.

Prof. Scherl zeigt dazu drei unterschiedliche Möglichkeiten auf: Erstens die Umwandlung von Zivildienstplätzen in "Midi-Jobs" für Arbeitslose. Zweitens die Besetzung von Zivildienstplätzen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu etwa gleich bleibenden Kosten. Prof. Scherl empfiehlt jedoch eine dritte Variante: die nach dem neuen 2. Band des Sozialgesetzbuches (SGB II) mögliche Verpflichtung von Leistungsempfängern, die sonst keine Arbeit finden können, zu gemeinnütziger Arbeit im Rahmen sozialrechtlicher Dienstverhältnisse.

Diese dritte Variante entspräche dem angloamerikanischen "Workfare"-Konzept, das neben einer äußerst kostengünstigen Erledigung sozialer Dienste noch weitere arbeitsmarktpolitische Vorteile verspricht. Vor allem kann davon auf längere Sicht auch eine Zunahme der Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt, insbesondere im Niedriglohnbereich, erwartet werden, wie es Prof. Scherl in seinem Beitrag darlegt.

In seiner Konzeptstudie skizziert Prof. Scherl dazu praktikable Ausgestaltungsvorschläge. Weil viele bisherige Zivildienstplätze besondere Anforderungen an die Arbeitsmotivation und die charakterliche Eignung der dort einzusetzenden Personen stellen, wie z.B. Helferdienste in der Kranken- und Altenpflege, könnten sie bei einer Verpflichtung von Arbeitslosen zu gemeinnütziger Arbeit nur als "Wahlbereich" angeboten werden.

Dort wäre auch den "Arbeitgebern" die Möglichkeit einzuräumen, ihre Mitarbeiter selbst auszuwählen. Zur konsequenten Umsetzung des Workfare-Konzeptes sollte es daneben noch viele weitere Gelegenheiten zu gemeinnütziger Arbeit in einem "Zuteilungsbereich" geben, zu denen Dienstverpflichtete, die nicht im "Wahlbereich" arbeiten wollen oder können, zugeteilt werden können: z. B. zur Straßenreinigung und Parkpflege unter kommunaler Regie. Für die Umsetzung dieser Vorschläge böte die im Vermittlungsausschuss in das SGB II eingefügte "Option kommunaler Trägerschaft" günstige Voraussetzungen.