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Otto Schily Nachrichten II

"Anwaltlicher Berater" - Ex-Innenminister Schily soll angeblich 140.000 Euro von Siemens erhalten haben

Die Nebeneinkünfte des früheren Bundesinnenministers Otto Schily sind nach einem Pressebericht Thema im Präsidium des Deutschen Bundestages. Die "Passauer Neue Presse" berichtete, Bundestagspräsident Norbert Lammert werde mit seinen Stellvertretern über das weitere Vorgehen im Fall des früheren Ministers beraten. Schily weigere sich auch nach mehrmaliger Aufforderung, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen, obwohl die Parlamentarier nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet seien. Medienberichten zufolge soll Schily als anwaltlicher Berater des Siemens-Konzerns zwischen März und September 2007 etwa 140.000 Euro eingenommen haben.

Lammert hat ein Verfahren gegen Schily wegen des Verstoßes gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete eingeleitet. Dem Ex-Minister droht ein Bußgeld von bis zu 42.000 Euro.

Schily verweist auf die anwaltliche Schweigepflicht. Er hatte lediglich angegeben, seine Gesamteinnahmen als Anwalt betrügen mehr als 7000 Euro monatlich.

Terrorbekämpfung

Der Verband deutscher Schriftsteller kritisiert in einem Offenen Brief die Haltung von Bundesinnenminister Otto Schily in Sachen Terrorismusbekämpfung. Das Verhalten Schilys habe beim VS "Ablehnung ausgelöst", teilte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Berlin mit. Beklagt werde vor allem, dass Schily kritische Äußerungen zur Außenpolitik der USA als "schlimme Entgleisungen, die leider in gewissen intellektuellen Kreisen gegenwärtig zu hören sind", bewerte.

Der VS habe es nicht für möglich gehalten, dass Schily eines Tages an der Spitze derjenigen stehen würde, "die die Freiheit des Einzelnen und der Gesellschaft mittels Paragrafen, Strafbestimmungen, Rundverfügungen, Verordnungen Erlassen und Gesetzen" zu beschneiden versuche, heißt es in dem Brief weiter. Die Art, in der Schily dabei vorgehe, lasse die Grundsätze unserer demokratischen Verfassung außer Acht.

Am 30-10-2001

Namensrechte

Der US-amerikanische Neonazi Garry Lauck benutzt den Namen des Bundesinnenministeriums für rechtsextremistische Propaganda im Internet. Wie der "Spiegel" berichtet, liegt Innenminister Otto Schily (SPD) deshalb in einem Wettstreit mit dem Rechtsextremisten um Namensrechte im Internet. Lauck sicherte sich die Adresse "bundesinnenministerium.com" und stellt darunter Hakenkreuz-gezierte Seiten ins Netz.

Wie das Magazin weiter schreibt, will Schily vor der UNO-Schlichtungsstelle für Netzstreitigkeiten Lauck Adressen streitig machen. Die internationalen Netzadressen des Verfassungsschutzes, die seit März 2001 teilweise zu Lauck geführt hätten, habe der Minister bereits zurückgewonnen. Das Ministerium habe dies durch Druck auf Laucks Internetanbieter erreicht. Zudem lasse sich der Innenminister weitere Namen sichern, die den Begriff "Innenminister" enthalten. Auch der Begriff "Zuwanderungskommission" sei reserviert worden.

Am 06-01-2002

NPD-Verbot

Nach der V-Mann-Panne im NPD-Verbotsverfahren bemüht sich die SPD um Schadensbegrenzung. Fraktionsvize Ludwig Stiegler sagte, er sehe keinen Anlass für Kritik an Bundesinnenminister Otto Schily. Nach Ansicht des Ministers wäre es dramatischer gewesen, wenn der Sachverhalt erst in der mündlichen Verhandlung zur Sprache gekommen wäre. Die Opposition übte derweil weiter Druck auf Schily aus. Die Grünen forderten die Einsetzung eines Geheimdienstbeauftragten beim Bundestag, die FDP verlangte einen Sonderermittler.

Stiegler räumte ein, dass im Ministerium ganz offensichtlich Fehler gemacht wurden. Es sei aber vorbildlich, dass Schily sich gerade in dieser Situation vor seine Mitarbeiter gestellt habe. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach mahnte dagegen erneut personelle Konsequenzen an.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein sprach von einer schweren Verfehlung. Das Vertrauen zwischen Bundesinnenministerium und Bundesverfassungsgericht sowie zwischen der Schily-Behörde und dem Bundesrat sei gestört. Schily erinnerte seinerseits die Länder an ihre Verantwortung. Der Bundesrat habe ein eigenes Antragsrecht und sei an allen Beratungen beteiligt gewesen. Er verwies insbesondere darauf, dass sich die Vertreter Bayerns in einer Besprechung mit den Prozessbevollmächtigten dafür eingesetzt hätten, dass die Mitteilung über den V-Mann gar nicht an das Bundesverfassungsgericht gehe.

Trotz aller Kritikpunkte hält Beckstein das Verbotsverfahren nicht für gefährdet. Unabhängig von dem betreffenden V-Mann des Verfassungsschutzes gebe es genügend Beweismittel dafür, dass es sich bei der NPD um eine aggressiv-kämpferische und verfassungsfeindliche Partei handele. Der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig bezweifelt dagegen, dass das Verfahren nach der Panne fortgesetzt werden kann. Erstens gebe es Terminschwierigkeiten beim Bundesverfassungsgericht. Außerdem könne sich die NPD jetzt in der Opferrolle sonnen.

PDS-Fraktionsvize Petra Pau wandte sich grundsätzlich gegen den Einsatz von V-Leuten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Sie mahnte eine tiefgreifende Reform der Geheimdienste an. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, befürchtete nun eine verschärfte Sicherheitslage, da rechtsextremistische Kräfte Auftrieb bekämen. Der Berliner Rechtsextremismusexperte Burkhard Schröder schloss nicht aus, dass sich unter den Zeugen, die in Zusammenhang mit den NPD-Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag vom Verfassungsschutz vernommen werden sollen, weitere V-Männer befinden.

Der Grünen-Innenexperte Cem Özdemir verlangte eine bessere demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes. Die Neigung, ein Eigenleben zu führen, lasse sich so verringern. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt kündigte an, dass die Liberalen in der Parlamentarischen Kontrollkommission einen Antrag auf Einsetzung eines Sonderermittlers zur Aufklärung der Hintergründe stellen wollen.

Am 24-01-2002

Castor-Gegner sollen zahlen

Bundesinnenminister Schily hat nach der spektakulären Ankettaktion auf der Castor-Strecke nach Gorleben vom März 2001 eigens einen Erlass geschaffen, damit der Bundesgrenzschutz (BGS) bei AtomkraftgegnerInnen mehr Kosten eintreibt. Der Erlass (BGS I2 - 632 232 - 1/0) geht explizit auf "Störer" ein, "die sich selbst untrennbar mit dem Gleisbett verbunden haben (z.B. Einbetonieren, Anketten)". Für alle Personal- und Gerätekosten, die durch die "unmittelbare Ausführung der Befreiungsmaßnahme" durch den BGS entstanden sind, sollen die Umweltschützer erstattungspflichtig sein. Damit schafft Schily eigenmächtig einen gesetzlich vorgesehenen Ermessensspielraum der Behörde ab, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Kosten beitreibt.

"Schily erlässt eine Vorschrift, die versucht, ein Sonderrecht außerhalb des BGS-Gesetzes zu schaffen", kommentiert der Lüneburger Rechtsanwalt Wolfram Plener. "Daraus spricht der politische Wille, die Atomkraftgegner abzustrafen. Denn wirtschaftlich hat die Geldforderung angesichts des Gesamtaufwandes für den Polizeieinsatz in zweistelliger Millionenhöhe keinen Sinn.

Schily reagiert mit seinem Erlass auf die Anti-Castor-Aktion vom März 2001. Damals hatten sich AktivistInnen von Robin Wood und aus dem wendländischen Widerstand aus Protest gegen die verfehlte Atompolitik der rot-grünen Regierung im Gleisbett bei Süschendorf festgekettet und den Castor-Zug 17 Stunden lang aufgehalten. Um die Strecke nach Gorleben wieder freizubekommen, wurden auch Beamte des Bundesgrenzschutzes eingesetzt. Monate nach der Aktion war den fünf AktivistInnen eine Rechnung über insgesamt 14.301,28 DM ins Haus geflattert, gegen die sie jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig Klage eingereicht haben.

In dem Leistungsbescheid listet das Grenzschutzpräsidium Nord aus Bad Bramstedt detailliert die angeblich durch den Einsatz entstandenen Kosten auf: vom Heizgebläse (à 16,50 DM pro Tag) bis zu Gehörschutzkappen (1,5 Std. à 0,50 DM/Std.). Den Hauptbatzen bilden mit rund 13.000 DM die Personalkosten. Bisher waren solche "Sowieso-Kosten", die für die Aufrechterhaltung der Polizeiorganisation ohnehin anfallen, nach einhelliger Meinung nicht erstattungsfähig.

Robin Wood sieht eine gefährliche Tendenz darin, dass zum Zweck der Abschreckung Kosten für Polizeieinsätze mehr und mehr auf DemonstrantInnen abgewälzt werden sollen. "Wenn sich Menschen aus Angst vor möglichen Kosten an Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams nicht mehr beteiligen, wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit faktisch ausgehebelt", kritisiert Jürgen Sattari, Robin Wood-Vorstand.

Neben der Klage vor dem Verwaltungsgericht sowie zivilrechtlichen Forderungen von der Bahn und dem Technischen Hilfswerk wird es gegen die AktivistInnen Strafverfahren wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe geben. Der Prozess gegen die beteiligten vier Männer wird am 17. April vor dem Amtsgericht in Lüneburg beginnen. Der Prozess gegen die ebenfalls an der Aktion beteiligte junge Frau wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Jugendgericht in Dannenberg stattfinden.

Am 15-03-2002

Streit um "Assimilierung"

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) heizt mit seinen Äußerungen zur "Assimilierung" von Ausländern die Zuwanderungs-Debatte neu an. Schily hatte am Donnerstag gesagt, die beste Form der Integration sei für ihn die Assimilierung. SPD-Generalsekretär Franz Müntefering warnte daraufhin vor "problematischen Begriffen" in dieser Diskussion. Bei der Eingliederung von Migranten in die Gesellschaft sollte man es beim Begriff "Integration" belassen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte, Schily führe die "irreführende Werbekampagne" der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes fort.

Schily machte deutlich, dass er unter Assimilierung keine abrupte Übernahme deutscher Traditionen und Verhaltensmuster durch Zuwanderer verstehe. Assimilierung bedeute "Anähnlichung", die in unterschiedlichen Formen vor sich gehen könne. "Aber am Ende werden sich die Menschen in einem Kulturraum ähnlicher", sagte der Minister. Zugleich wandte er sich gegen die Förderung neuer Minderheiten. Integration bedeute, dass sich die Zuwanderer in die deutsche Kultur und Sprache einlebten. "Ich möchte in Deutschland keine Entwicklung haben, in der viele Sprachen nebeneinander bestehen", sagte der Minister.

Müntefering betonte, es sei wichtig, dass Zuwanderern möglichst frühzeitig ihre Rechte und Pflichten nahe gebracht würden. Dazu gehöre vor allem das Erlernen der deutschen Sprache. Klar sei aber auch, dass sie ihre eigene Kultur, Herkunft und auch die Art sich zu kleiden beibehalten dürften.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Hakki Keskin, bezeichnete Schilys Äußerungen als "unmöglich". Noch nie habe sich ein Politiker so offen für Assimilierung ausgesprochen wie der Innenminister, kritisierte Keskin. Er verstehe Schilys Begriff vom "Hineinwachsen in den deutschen Kulturraum" als Forderung nach Verzicht auf kulturelle und sprachliche Identität.

Beckstein wertete Schilys Erklärung zu einer Assimilation von Zuwanderern als "private Bekenntnisse". Die Bundesregierung verfolge diesen Weg erkennbar nicht. "Absolut unglaubwürdig" sei Schilys Forderung, dass die Muttersprache der hier lebenden Ausländer Deutsch sein müsse. Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) betonte mit Blick auf das Zuwanderungsgesetz, die CDU-Führungsspitze wolle sich in den nächsten Tagen über weitere Schritte abstimmen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen, Jochen Welt (SPD), forderte eine rasche Umsetzung der vorgesehenen Deutsch-Sprachtests für Angehörige von Aussiedlerfamilien bereits in den Herkunftsländern. Die Zeit dränge, da der Anteil deutschstämmiger Antragsteller, die einen Sprachtest machen müssen, immer mehr sinke.

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), macht sich derweil für einen "Rat der Religionen" zur besseren Integration von Muslimen stark. Dieser Rat müsse vom Bundesinnenministerium oder dem künftigen Migrationsbeauftragten eingerichtet werden. Das Ziel sei, alle größeren Religionen in Deutschland zusammen zu bringen.

Der Bund Lausitzer Sorben forderte die Regierung unterdessen auf, in Deutschland lebende ethnische Minderheiten nicht alle im selben Umfang zu fördern. Es gebe einen wesentlichen Unterschied zwischen solchen Minderheiten, deren Mutterland in Deutschland liege, und anderen, die zugewandert seien, sagte der Geschäftsführer der Organisation, Bernhard Ziesch.

Am 27-06-2002

Bundesinnenminister Schily

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sieht in der Frage der Auslieferung des mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen Ramzi Binalshibh nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme. Schily bekräftigte am Montag in Berlin, dass Deutschland zugunsten der USA auf die Auslieferung Binalshibhs verzichten wolle, obwohl dem mutmaßlichen Terroristen dort die Todesstrafe droht. Der Minister fügte hinzu: "Ich kann rein rechtlich keine Bedingungen an die Auslieferung stellen."

Die alleinige Entscheidung, an welches Land Binalshibh ausgeliefert wird, treffe Pakistan. Dennoch wolle er keinen Auslieferungsantrag stellen, wenn die USA die Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers der Terroranschläge vom 11. September 2001 verlangten, sagte Schily.

Binalshibh war am Jahrestag der Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon in Pakistan festgenommen worden. Er soll einige Zeit mit dem Anführer der Todespiloten, Mohammed Atta, in Hamburg zusammengelebt und die Attentate gemeinsam mit ihm und seinen Mitstreitern geplant haben. Nachdem ihm mehrfach die Einreise in die USA verweigert worden war, soll Binalshibh zum Cheflogistiker des Terroraktes avanciert sein. Die deutschen Behörden hatten bereits am 8. Oktober 2001 einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Am 16-09-2002

16 Kalifatsstaat-Teilorganisationen verboten

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat 16 weitere Ableger der islamistischen Organisation Kalifatsstaat verboten. Es seien am Donnerstag in mehreren Bundesländern Vereinslokale und Wohnungen von Vorstandsmitgliedern der Organisationen durchsucht und das Vereinsvermögen beschlagnahmt worden, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Ausserdem befürwortet der die Auslieferung des Chefs der verbotenen Islamistenorganisation "Kalifatsstaat", Metin Kaplan, in die Türkei.

Insgesamt habe es in fünf Bundesländern rund 100 Durchsuchungen gegeben. Aktionen der Polizei gab es in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Gegen zwei weitere Organisationen, die im Verdacht stünden, ebenfalls zum verbotenen Kalifatsstaat zu gehören, seien vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hieß es.

Schily hatte die extremistische Vereinigung Kalifatsstaat und die dazugehörige Stiftung "Diener des Islam" sowie 19 Teilorganisationen bereits im Dezember 2001 verboten. Im Zusammenhang mit dem Verbot wurden damals vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen 23 örtliche Vereine eingeleitet, die verdächtigt wurden, Teilorganisationen des Kalifatsstaat zu sein. Damals habe die Beweislage aber noch nicht ausgereicht, um sie zu verbieten.

Gleichwohl seien Räume durchsucht und Beweismaterial beschlagnahmt worden. Nach einer Auswertung des Materials und umfangreichen Ermittlungen seien nun 16 weitere Ableger verboten worden.

Am 19-09-2002

Terroranschläge in Kenia

Bundesinnenminister Otto Schily forderte am Freitag, die Sicherheitsbedingungen weltweit zu verbessern. Im ZDF-Morgenmagazin sagte Schily: "Wir müssen auch dafür sorgen, dass hohe Sicherheitsstandards international eingehalten werden." Die Anschläge auf ein israelisches Hotel und eine Verkehrsmaschine in Kenia hätten bewiesen, wie ernst die terroristischen Netzwerke auch weiterhin genommen werden müssten, so Schily. Gleichwohl dürften die Terroristen ihr Ziel, nämlich eine Zweiteilung der Welt, nicht erreichen.

Die westliche Welt dürfe weder in Panik verfallen, noch sich aus den bedrohten Gebieten zurückziehen. Schily erklärte, einiges spreche zwar für einige Beteiligung der Terrororganisation El Kaida, dies seien bislang aber lediglich Spekulationen.

Das Auswärtige Amt hat unterdessen die Sicherheitshinweise für Reisen nach Kenia aktualisiert. In den Hinweisen wird nachdrücklich auf eine mögliche Gefährdung auch bei Ferienreisen hingewiesen und von nicht notwendigen Reisen in das ostafrikanische Land abgeraten. Eine amtliche Reisewarnung wird nicht ausgesprochen. Reisenden wird jedoch geraten, die örtlichen Medien zu verfolgen, um über aktuelle Entwicklungen und Gefährdungssituationen informiert zu sein.

Am 29-11-2002

Kritik an Innenminister

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat ein Pflichtjahr für alle jungen Menschen gefordert. In der Süddeutschen Zeitung vom Freitag begründete er seinen Vorstoß, in Notlagen wie nach Terroranschlägen müsse man ein Reservoir an Helfern haben. Sowohl Familienministerin Renate Schmidt (SPD), als auch die PDS lehnten das Ansinnen ab. Gefahrenabwehr sei Sache der Polizei, Katastrophenschutz Aufgabe der zuständigen professionell arbeitenden Einrichtungen, sagte die innenpolitische Sprecherin der PDS, Katina Schubert. Am gleichen Tag hatte die Berliner tageszeitung von Problemen bei der ABC-Gefahrenabwehr berichtet. Das zuständige Bundesverwaltungsamt hatte diese darauf zurückgeführt, dass der Katastrophenschutz in die Hände von Ehrenamtlichen gelegt wurde.

In der Süddeutschen Zeitung hatte Schily gefordert, angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ein "Abwehrbewusstsein in der deutschen Bevölkerung" zu schaffen. Auch müsse man "für mögliche Notlagen ein Reservoir an Helfern haben". Dabei könne ein Pflichtjahr helfen, in dem die Betroffenen entsprechend ausgebildet würden. "Ich sehe das nicht als Tabu an, über das man nicht reden darf", unterstrich der Innenminister.

Die Sprecherin des Familienministeriums verwies dagegen darauf, dass das Grundgesetz ein solches Pflichtjahr oder eine allgemeine Dienstpflicht nicht vorsehe. Neben verfassungsrechtlichen Gründen stünden auch völkerrechtliche Verpflichtungen einem Pflichtjahr entgegen.

Nach einem Bericht der tageszeitung (taz) sind viele der 340 nach den Anschlägen vom 11. September beschafften ABC-Erkundungsfahrzeuge nicht einsatzfähig. Während Feuerwehrleute Konstruktionsfehler beklagen, machte Peter Kaufhold vom Bundesverwaltungsamt, das die Fahrzeuge beschafft hatte, gegenüber der taz Mängel in der Ausbildung des Bedienpersonals verantwortlich. Es sei ein Risiko gewesen, "den Katastrophenschutz in die Hände von Laien zu legen."

Am 19-03-2004

Grundrechte

Auf deutliche Kritik der Menschenrechtsorganisation sind die Äußerungen des Bundesinnenministers in einem Interview in der "Süddeutschen Zeitung" vom 19.3.2004 gestoßen. "Herr Schily tut genau das, was er vorgeblich verhindern will: Er relativiert den Menschenrechtsschutz", sagte die Generalsekretärin der deutschen ai-Sektion, Barbara Lochbihler. In dem Interview hatte Schily eine "eindeutige rechtliche Kategorie" für den Umgang mit den Gefangenen in der US-Basis Guantánamo gefordert und dies damit begründet, dass es sich um "eine Bande von Verbrechern" handele, die nicht resozialisierbar seien. Zugleich sprach sich Schily dafür aus, die Ausweisung von Menschen zu erleichtern, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtigt würden.

Die US-amerikanischen Behörden haben den allermeisten Gefangenen in Guantánamo zwei Jahre nach ihrer Inhaftierung noch nicht mitgeteilt, wessen sie beschuldigt sind. Menschenrechtsorganisationen vermuten, dass viele der Gefangenen unschuldig in Haft sitzt. Ihnen drohen Prozesse vor Militärgerichten, die den Standards für faire und unabhängige Gerichtsverfahren nicht entsprechen. "Die Vorgehensweise der USA in Guantánamo spricht den internationalen Standards für die Behandlung von Kriegsgefangenen wie auch von Straftätern Hohn", sagte Barbara Lochbihler. "Bei diesem Vorgehen Überlegungen über die Resozialisierbarkeit der mutmaßlichen Täter anzustellen, ist absurd."

Mit seinen Äußerungen hat Schily die Begründung der US-Regierung für die illegale und inhumane Behandlung der Gefangenen in Guantánamo indirekt gerechtfertigt. Den USA zufolge handelt es sich bei den Gefangenen nicht um Kriegsgefangene, sondern um "feindliche" bzw. "ungesetzmäßige Kombattanten". "Diese Kategorie existiert im Völkerrecht nicht", sagte Lochbihler. "Die Menschenrechte gelten für alle Menschen und damit auch für alle mutmaßlichen oder verurteilten Straftäter."

Zugleich wies Barbara Lochbihler Schilys Vorschläge zur Erleichterung der Ausweisung von terrorismusverdächtigen Ausländern zurück. Das geltende Ausländerrecht biete diese Möglichkeiten bereits. Schilys Vorschläge könnten dazu führen, dass Ausländer aus bestimmten Ländern oder Kulturkreisen unter Pauschalverdacht gerieten. Diese könnten dann ohne konkrete Prüfung der Vorwürfe ausgewiesen werden. "Die Aufweichung von Menschenrechtsstandards führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit. Bundesinnenminister Otto Schily wäre gut beraten, gerade in Zeiten terroristischer Bedrohung eine eindeutige Position zum Menschenrechtsschutz einzunehmen", sagte Lochbihler.

Am 24-03-2004

Demokratie nicht durch illegale Tötungen verteidigen

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat mit Überlegungen zur gezielten Tötung gefährlicher Terroristen entsetzte Reaktionen bei den Grünen ausgelöst. "Ich bin über die Äußerung bestürzt", sagte die Vorsitzende des Menschenrechts-Ausschusses im Bundestag, Christa Nickels, der "Rheinischen Post". Die Grünen-Politikerin betonte: "Ein Verfassungsminister darf sich keine Unklarheiten in Fragen von Leben und Tod erlauben. Man kann eine Demokratie, Menschenrechte und das Leben nicht durch extralegale Maßnahmen verteidigen."

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, distanzierte sich von Schily. "In einem Rechtsstaat gibt es andere Mittel, jemanden von einer Straftat abzuhalten, als durch gezielte Tötung", sagte er der Zeitung.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) verwies darauf, dass zum Tod bereite Islamisten auch Deutschland im Visier hätten. "Deswegen müssen wir uns mit solchen Terror-Szenarien auseinandersetzen, aber auf der Basis des Rechts", sagte Beckstein derselben Zeitung. Maßstab des Rechts sei dabei der finale Rettungsschuss, der in Bayern geregelt sei. Er stelle "das allerletzte Mittel dar, um auch gegen Selbstmordattentäter oder lebensverachtend vorgehende Terroristen einzugreifen."

Am 27-04-2004

Cap Anamur

Die Menschenrechtsorgansiation Pro Asyl wirft Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vor, die europäische Abschottungs- und Abwehrpolitik in den letzten Jahren maßgeblich mit konzeptioniert zu haben. Es sei unterträglich wie Bundesinnenminister Otto Schily versuche, die Crewmitglieder der Cap Anamur auf eine Stufe mit ,Schleppern' und ,Schleusern' zu stellen, so Karl Kopp von Pro Asyl. Schily versuche Retter zu Tätern zu machen.

Die Flüchtlinge auf der Cap Anamur haben ihre Asylanträge auf einem deutschen Schiff, gegenüber einem deutschen Kapitän gestellt, in internationalen Gewässern. Der Kapitän ist deutschen Gesetzen unterworfen und hat pflichtgemäß diese Schutzbegehren an die maßgebliche deutsche Behörde weitergeleitet. Ein Kapitän sei keine Asylbehörde, sondern er habe vor allem eine humanitäre Pflicht - die Schiffsbrüchigen in einen sicheren Hafen zu bringen, so Pro Asyl. Dieser Hafen blieb der Cap Anamur und den 37 Schiffsbrüchigen verwehrt.

Deutschland und Italien hätten dieses Drama bereits am 1. Juli 2004 unspektakulär und humanitär beenden können. Schily und Pisanu mauerten, schwiegen und schoben nach einigen Tagen die Verantwortung auf Malta ab. Doch auch Malta fühlte sich nicht zuständig. Die Europäische Union regelt zwar in einer Verordnung (Dublin I und II), welcher Staat zuständig für eine Asylprüfung sein soll. In diesem Fall zeigte sich, dass diese Zuständigkeitsregelungen im Zweifelsfall zur gemeinsamen Nichtzuständigkeit führen.

Pro Asyl fordert, die Barrieren abzubauen und gefahrenfreier Wege für Flüchtlinge nach Europa zu schaffen. Dies sei eine Grundvoraussetzung, weil ansonsten selbst ein liberales Asylrecht wirkungslos bliebe. Ein effektiver Zugang zum Territorium und zu einem fairen Asylverfahren sei unerlässlich, damit Mitgliedsstaaten ihren internationalen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention gerecht werden. Anstatt die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme noch weiter auszulagern, stähnden die europäischen Staaten vielmehr in der Pflicht, die Herkunftsregionen zu entlasten.

Die Organsiation Suchhotline zieht ihre Konsequenzen aus der Verhaftung der drei Cap-Anamur Mitarbeiter und verweigert Auskünfte für Anfragen aus Italien. Die italienischen Mitarbeiter wurden aufgefordert ihre Arbeit niederzulegen.

Am 15-07-2004

Bundesamt widerruft

Im Irak herrscht der Ausnahmezustand im größten Teil des Landes. Militäroffensiven und Anschläge eskalieren. Dies alles war bislang kein Grund für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, auf massenhaft eingeleitete Widerrufsverfahren gegen irakische Flüchtlinge zu verzichten, die in Deutschland zuvor einen Flüchtlingsstatus erhalten hatten.

Bereits im November 2003 hatte das Bundesamt begonnen, unter Hinweis auf den Regimewechsel im Irak Widerrufsverfahren gegen Iraker einzuleiten. Mehr als 4.500 Widerrufsverfahren sind nach Informationen von Pro Asyl zwischen November 2003 und Juli 2004 eingeleitet worden. Dies geschehe auch, wenn Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel verlängern lassen oder eine Familienzusammenführung beantragen wollten. Die Widerrufe erfolgten in den meisten Fällen unter Verletzung der einschlägigen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention, kritisiert die Organisation. Diese sieht vor, dass der Status nur entzogen werden darf, wenn eine grundlegende und dauerhafte Veränderung der Umstände im Herkunftsland eingetreten und effektiver staatlicher Schutz wiederhergestellt worden ist. Beide Voraussetzungen liegen im Irak nicht vor, wie die aktuelle Lage verdeutlicht.

Pro Asyl forderte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf, die Widerrufspraxis des ihm unterstellten Bundesamtes sofort zu stoppen. Es sei absurd, anerkannten irakischen Flüchtlingen den Status zu entziehen, wenn gleichzeitig feststehe, dass sie in absehbarer Zeit nicht abgeschoben werden können. Sie vermehrten dann voraussichtlich die Zahl der Langzeitgeduldeten in Deutschland, die mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes gerade reduziert werden sollte.

Am 15-11-2004

"Wir lassen uns nicht treiben"

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) kann bei seinen Plänen zur Verschärfung des Versammlungsrechts mit Unterstützung der Grünen rechnen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, betonte am Mittwoch in Berlin, er sehe bei Schilys Vorschlag keinen Konflikt mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), lehnte eine Verschärfung des Versammlungsrechts ab. "Es darf keine Gesinnungsverfolgung geben", sagte Sonntag-Wolgast der "Berliner Zeitung". Sie verwies darauf, dass die Freiheitsrechte als Reaktion auf das Nazi-Regime im Grundgesetz verankert wurden. "Wir lassen uns nicht in die Enge von denjenigen treiben, die diese demokratischen Prinzipien bekämpfen", unterstrich sie.

Vielmehr erscheine es den Grünen als "zulässige Klarstellung" der Rechtslage, wenn Demonstrationen an bestimmten Orten verboten werden können, weil bei der Versammlung eine Verherrlichung oder Verharmlosung der Nazi-Diktatur zu erwarten sei. Beck verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass schon nach jetziger Rechtslage Volksverhetzung und das Leugnen des Holocausts unter Strafe stehen.

Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" sieht ein Gesetzentwurf Schilys vor, dass Demonstrationen und Versammlungen auch dann verboten werden können, wenn "nach erkennbaren Umständen zu erwarten ist, dass in der Versammlung nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht oder verharmlost wird". Damit sollen etwa Neonazi-Aufmärsche vor Gedenkstätten wie dem Holocaust-Mahnmal in Berlin verhindert werden. Das von Schily geplante Verbot von Neonazi-Demonstrationen an einem Ort, der "an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung erinnert und als nationales Symbol für diese Behandlung anzusehen ist", ist dem Zeitungsbericht zufolge bereits mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt.

Sonntag-Wolgast warnte hingegen vor einseitigen Diskussionen. "Die Debatte über den Umgang mit der NPD darf nicht auf Gesetzesänderungen verkürzt werden", sagte sie. Sie forderte die Lehrer auf, den Schülern stärker die Zeit des Nationalsozialismus zu vermitteln. Gerade in Sachsen würden die Schulen dieses Thema nur zaghaft besprechen.

Die SPD-Politikerin riet auch dazu, den Eklat im sächsischen Landtag im Schulunterricht aufzugreifen. Die NPD hatte die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg als Bomben-Holocaust bezeichnet. "Gerade die Schulen sind der wichtigste Ort, um Rechtsextremismus vorzubeugen", begründete Sonntag-Wolgast ihre Forderung.

Am 26-01-2005

Gesetze überprüfen?

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar heftig für dessen Forderung kritisiert, bestehende Gesetze bezüglich ihrer Datenschutzregeln noch einmal zu überprüfen. Schaar habe "kein allgemein politisches Mandat, das ihn dazu bemächtigt, sich in dieser Frage nun zu Wort zu melden", sagte Schily am Dienstag im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio. Schaar hatte zuvor bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts einen größeren Schutz bei personenbezogenen Daten gefordert und verlangt, bestehende Gesetze bezüglich ihrer Datenschutzregeln noch einmal zu prüfen. Insbesondere forderte er die Überprüfung der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedeten Sicherheitsgesetze, die von einer unabhängigen Stelle und nicht vom Bundesinnenministerium vorgenommen werden sollte.

Schily lehnte auch die Forderung Schaars nach einem Moratorium bei der Einführung neuer Pässe mit biometrischen Daten ab. Schaar habe "nicht die Aufgabe, die technischen Fragen zu beurteilen, dafür haben wir andere Institutionen", sagte Schily. Vielmehr solle sich Schaar auf seinen Aufgabenbereich besinnen. "Ein Moratorium kommt überhaupt nicht infrage", meint der Minister.

Schaar hatte argumentiert, die Technik zur Erfassung von Daten über Fingerabdruck oder Gesichtszüge sei unausgereift und das Verfahren unsicher.

Der Datenschützer kritisierte eine "paradoxe Argumentation" der Befürworter strengerer Gesetze. Bei bestimmten Maßnahmen werde argumentiert, dass diese wegen der geringen Nutzung ausgeweitet werden könnten, bei häufiger Nutzung werde argumentiert, dass dies die Bedeutung der Maßnahme belege.

Schaar kritisierte auch Überlegungen der EU, Telekommunikationsdaten für 12 bis 36 Monate zu speichern, unabhängig davon, ob eine Straftat vorliegt. "Ich halte das für außergewöhnlich kritisch", betonte Schaar. Er forderte die Bundesregierung auf, gegen die EU-Pläne ein Veto einzulegen. Ein "Moratorium bis Sommer nächsten Jahres" schlug Schaar zur Einführung biometrischer Merkmale in Pässen vor. Hier müsse der Grundsatz "Sorgfalt vor Schnelligkeit" gelten, mahnte Schaar. Gleiches gelte für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.

Am 20-04-2005

Mehr innere Sicherheit

Die Bundesregierung will die Sicherheit in den Informationstechnologien (IT) verbessern. Noch vor der Sommerpause werde die Regierung einen "Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen in Deutschland" vorlegen, kündigte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Dienstag zum Auftakt eines IT-Sicherheitskongresses in Bonn an. Verlässliche IT-Strukturen seien ein wichtiger Standortfaktor, sagte Schily. Außerdem sei Informationssicherheit auch unter dem Aspekt möglicher terroristischer Bedrohungen für die Bundesregierung eine nationale Aufgabe.

"Wirtschaft und Gesellschaft sind auf ausfallsichere IT angewiesen", betonte Schily. Das Ausmaß der Gefährdung machte Schily an der zunehmenden Zahl von Internet-Würmern, dem Phänomen des so genannten Phishing - des Ausspähens von Kontozugangsdaten im Internet - sowie der Zunahme an IT-basierter Wirtschaftsspionage deutlich.

Bei der IT-Sicherheit soll laut Schily das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine größere Rolle als bisher spielen. Die Fachbehörde mit Sitz in Bonn Bonn derzeit gut 400 Mitarbeiter. Auf dem Bonner Kongress unter dem Motto "IT-Sicherheit geht alle an" diskutieren bis Donnerstag Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft über die IT-Sicherheit.

Am 10-05-2005