Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Europäische Union demontiert Flüchtlingsschutz im Handstreich

EU-Asylverfahren beschlossen

Am gestrigen Donnerstag haben die europäischen Innenminister die sogenannte Asylverfahrensrichtlinie politisch beschlossen. Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hebeln die enthaltenden Drittstaatenregelungen, die Fundamente des Flüchtlingsschutzes aus. So ermögliche sie einzelnen EU-Staaten, angrenzende Nicht-EU Länder zu sicheren Drittstaaten zu erklären, in die Flüchtlinge abgeschoben werden könnten. Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) befürchtet, die erzielte Einigung der EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg könne in der Praxis gegen internationales Flüchtlingsrecht verstoßen. Die Einigung erlaube es nämlich den einzelnen Staaten, die jeweils schlechtesten Praktiken fortzusetzen oder einzuführen.

Die Verantwortungslosigkeit des Einigungsbeschlusses der europäischen Innenminister werde an einem aktuellen Beispiel deutlich: Noch am Vortag des Beschlusses hatte der Europarat vor dem Hintergrund anhaltender massiver Verletzungen der Menschenrechte in Weißrussland alle Beziehungen zur Regierung in Minsk abgebrochen. Die menschenrechtliche Situation ist in einer Vielzahl von EU-Anrainerstaaten verheerend wie in Weißrussland. Das Wissen um diese Situation habe die Innenminister jedoch nicht daran hindern können, mit ihrem Beschluss die Möglichkeit zu schaffen, dass einzelne EU-Länder auch solche Staaten zu sicheren Drittstaaten erklären können.

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL fordert insbesondere von den Grünen im Bundestag, aber auch von Politikerinnen und Politiker der anderen Parteien, alles dafür zu tun, dass diese Richtlinie formell nicht angenommen wird. Das UNHCR ist besonders besorgt über die Vorschriften, die es Staaten ermöglichen, abgelehnte Asylsuchende vor der abschließenden Entscheidung ihres Verfahrens abzuschieben. Damit werde Schutzsuchenden praktisch das Recht genommen, eine effektive Überprüfung einer zunächst negativen Entscheidung zu erhalten. Flüchtlinge könnten im Zuge von Kettenabschiebungen wieder in ihrem Heimatland landen. Dies wäre jedoch im direkten Gegensatz zu internationalem Recht.

Die Richtlinie ermöglicht zudem eine Reihe weiterer restriktiver und äußerst umstrittener Maßnahmen, die rechtlich bislang nur in ein oder zwei Mitgliedstaaten existierten. Ab dem 1. Mai könnten diese Maßnahmen nun in die Gesetzgebung von 25 EU-Staaten einfließen. Beispielsweise soll es ermöglicht werden, unbegleiteten Minderjährigen über 16 Jahren die Vertretung durch einen Erwachsenen im Asylverfahren zu versagen.

Der Beschluss der EU-Innenminister war eine bittere Stunde für die Menschen, für die Flucht die letzte Rettung ist. Nicht nur das europäische System des Flüchtlingsschutzes stehe nun zur Disposition. Die einsame Entscheidung der Innenminister habe weitreichende Folgen auch in anderen Regionen dieser Welt. Warum sollten beispielsweise arme Länder Flüchtlinge beherbergen wollen, wenn die Flüchtlingspolitik des reichen Europas darin besteht, die Verantwortung für Flüchtlinge durch Drittstaatenregelungen in einer Kette der Verantwortungslosigkeit weiter zu reichen?, fragt Pro Asyl. Wer für den internationalen Flüchtlingsschutz eintrete, könne die Entscheidung der europäischen Innenminister nicht hinnehmen.

UNHCR betonte, die nächste Phase der EU- Asylharmonisierung werde von ausschlaggebender Bedeutung sein. Die Richtlinien legen nur Mindestnormen fest. UNHCR rief alle 25 Mitgliedstaaten eindringlich dazu auf, höhere Standards zu setzen, wenn sie beginnen, die EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.