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Bundestag verabschiedete Gesundheitspaket

Koalition verabschiedet Sparpaket

Gegen die Stimmen der Opposition hat die rot-grüne Koalition am Freitag im Bundestag ihr Gesundheitssparpaket durchgesetzt. Mit dem Beitragssicherungsgesetz wurde zugleich eine Anhebung der Rentenbeiträge auf 19,5 Prozent zum kommenden Jahr beschlossen. Das so genannte Vorschaltgesetz sieht unter anderem Nullrunden für Ärzte und Kliniken, ein Einfrieren der Honorare für Krankenhäuser sowie Kürzungen der Preise beim Zahnersatz und die Anhebung der Mehrwertsteuer auf zahntechnische Leistungen vor. Damit sollen im kommenden Jahr 3,5 Milliarden Euro eingespart werden.

Ärzte und Zahnärzte, sowie Zahntechniker und Mitarbeiter im Gesundheitswesen hatten am Wochenbeginn in Berlin gegen die Einsparungen demonstriert. Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) verteidigte die Spar- und Finanzierungsmaßnahmen damit, dass die Ärzte 2003 lediglich auf einen Honoraranstieg verzichten müssten. Der CSU-Politiker Horst Seehofer meinte, mit den Einschnitten würden die Qualität der medizinischen Versorgung schlechter, die Grundlagen der Leistungserbringer gekürzt und die Beiträge angehoben.

In namentlicher Abstimmung votierten 303 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 271 stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen.

Am 15. Nov. 2002

Betrugsskandal

Nach Bekanntwerden des Betrugsskandals mit Billig-Zahnersatz aus asiatischen Zahnlabors warnt der deutsche Zahntechnikerverband vor gesundheitlichen Schäden durch die Importware. Solche Prothesen "bergen schwere Gesundheitsrisiken", sagte Bundesvorsitzender Lutz Wolf am Donnerstag. Bei Billigimporten könne es "wegen des zweifelhaften Materials zu Entzündungen, vorzeitigem Zahnverlust und sogar Krebs kommen". Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt derzeit im mutmaßlich größten Betrugsskandal zu Lasten der Krankenkassen.

Ein Justizsprecher hatte am Mittwoch Berichte bestätigt, wonach Mitarbeiter der Globudent/O-Dent-O-Dentalhandelsgesellschaft Zahnärzte im gesamten Bundesgebiet dazu bewogen haben, Patienten billigen Zahnersatz aus China in den Mund zu legen und dafür die in Deutschland üblichen Preise zu kassieren. AOK-Experten bezifferten den entstandenen Schaden auf mindestens 50 Millionen Euro.

Am 21. Nov. 2002

Gesundheitsreform

Der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat Bundesregierung und Union aufgefordert, ihr Konzept für die Gesundheitsreform vor allem in Hinsicht auf den Zahnersatz zu überarbeiten und nachzubessern. "Es ist ganz eindeutig, dass diejenigen, die wenig im Geldbeutel haben, beim Zahnersatz besonders zur Kasse gebeten werden", sagte Hirrlinger. Auch der Sozialexperte Bert Rürup kritisierte die Zahnersatz-Pläne.

Hirrlinger schlägt Bundesregierung und Opposition vor, wenigstens beim Tatbestand "Zahnersatz" vom Vorschlag der Konsensrunde zur Gesundheitsreform abzuweichen und für die über 50-jährigen Versicherten und die Rentner die bisher geltenden Bestimmungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beizubehalten. Die älteren Menschen hätten kein Verständnis dafür, wenn bei dem für sie sehr wichtigen Zahnersatz gegen sie entschieden werde, sagte der VdK-Präsident. Er verwies darauf, dass für die Betroffenen entsprechende private Versicherungen finanziell nicht zu verkraften seien.

Auch der Sozialexperte Bert Rürup kritisierte einzelne Punkte des Vorhabens, lobte die Pläne aber insgesamt. Zwar werde mit dem Kompromiss zwischen Regierung und Opposition die grundsätzliche Frage nach einer nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beantwortet. Doch werde Zeit erkauft, um die notwendige Grundsatzentscheidung über die künftige Finanzierung des Systems überhaupt fällen zu können.

Schwierigkeiten habe er aber mit der Regelung für den Zahnersatz. "Das ist eine selten misslungene Lösung", sagte Rürup. Man sollte diese Leistungen entweder voll an die privaten Kassen übertragen oder aber sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung allein von den Versicherten über einen gesonderten Beitrag finanzieren lassen. Bei dem verabredeten Mischkonzept drohe eine "Risikoentmischung" zulasten der gesetzlichen Kassen. Die Jungen und guten Risiken würden in die private Versicherung abwandern, und innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung würden die Kosten für Zahnersatz stark steigen.

Am 24. Jul. 2003

Krankenversicherung

Die Belastungen durch die geplante Gesundheitsreform - höhere Zuzahlungen, Leistungsausgrenzungen und private Absicherung von Zahnersatz und Krankengeld - treibt nach Ansicht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) Besserverdienende massenweise in die private Krankenversicherung. Die Abwanderung ausgerechnet dieser guten Risiken mache dann die erhofften beitrags-senkenden Wirkungen weitgehend zunichte.

Damit drohe ein "Reformdesaster", warnte SoVD-Vizepräsidentin Marianne Otte. Nur die schnelle Einführung einer Bürgerversicherung bei gleichzeitiger Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze könne diese absehbare Entwicklung verhindern. Sie würde es zudem ermöglichen, auf die unsozialen Leistungskürzungen weitgehend oder gänzlich zu verzichten.

Als "völlig inakzeptabel" bezeichnete Frau Otte auch die im Gesetzentwurf geplante Beitragsrückgewähr bei Nicht-Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Das bevorzuge nicht nur junge und gesunde Versicherte und widerspreche damit dem Prinzip einer solidarischen Krankenversicherung.

Es führe auch zu Beitragserhöhungen für Kranke, weil das für die Beitragsrückgewähr verwendete Geld dann für notwendige medizinische Leistungen fehle. Das könnte nur durch höhere Beiträge hereingeholt werden. Der SoVD unterstützt im Hinblick auf eine präventiv ausgerichtete Gesundheitspolitik allerdings Bonus-Regelungen bei regelmäßiger Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen und für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Am 13. Aug. 2003

Gesundheitsreform

Dem Bundesgesundheitsministerium ist nach berichten der Bild-Zeitung bei der Gesundheitsreform ein Fehler unterlaufen. So fehle im Gesetz eine Regelung, wie ab 2005 der Sonderbeitrag für Zahnersatz bei Rentnern, Arbeitslosen und Rehabilitanden eingezogen werden kann. Die gesetzlichen Krankenkassen warnten demnach in einem Schreiben an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vor Versorgungslücken. Ohne eine zügige Gesetzesänderung bestehe die Gefahr, dass die "Versorgung mit Zahnersatz gefährdet" sei. Ministeriumssprecher Klaus Vater dementierte den Bericht. Er sagte, der Zahnersatz für die Rentner "ist und bleibt gesichert". Niemand müsse befürchten, ab dem kommenden Jahr auf die Leistung verzichten zu müssen.

Nach Angaben der Zeitung weigerten sich die Rentenversicherer sowie die Bundesagentur für Arbeit bislang, ab 2005 den Sonderbeitrag für knapp 17 Millionen Rentner und mehr als vier Millionen Arbeitslose einzuziehen.

Nach Darstellung von Vater, sei im vergangenen Jahr beim Anhörungsverfahren zum Gesetz darauf hingewiesen worden, dass für Rentner sowie für Leistungsempfänger der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab 2005 der Einzug des Zahnersatz-Beitrages sehr verwaltungsaufwändig sei. Das Ministerium habe damals zugesagt, dies zu prüfen mit dem Ziel einer einfachen Vereinbarung zwischen Kassen und den Trägern des Beitrags. Nun soll sich eine Expertenrunde im Bundesgesundheitsministerium am 19. Mai mit dem Problem befassen.

Am 14. Mai. 2004

Bundestag beschließt Neuregelung

Der Bundestag hat am Freitag die umstrittene Neuregelung von Zahnersatz und Krankengeld beschlossen. Arbeitnehmer müssen ab 1. Juli nächsten Jahres 0,9 Prozent ihres Bruttogehalts mehr an ihre Krankenkasse bezahlen, um Zahnersatz und Krankengeld zu finanzieren. Damit beendete die rot-grüne Regierungsmehrheit die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Krankenkassen sollen zwar gesetzlich verpflichtet werden, ihren Beitrag um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Doch kommt dies nur zur Hälfte den Versicherten zu Gute, da sie zwar den vollen Zusatzbeitrag bezahlen müssen, von der Entlastung aber zur Hälfte die Arbeitgeber profitieren.

Die Union hatte statt eines einkommensabhängigen Beitrags für den Zahnersatz eine Pauschale gefordert, die jeder Versicherte unabhängig von seinen Einkünften in gleicher Höhe bezahlen sollte. Rot-Grün hielt dies jedoch für zu bürokratisch und legte einen Satz von 0,4 Prozent des Einkommens fest. 0,5 Prozent des Zusatzbeitrags entfallen auf den ursprünglich erst für Anfang 2006 geplanten Sonderbeitrag für das Krankengeld.

Der Unions-dominierte Bundesrat muss sich zwar noch mit dem Gesetz befassen, kann es aber nicht stoppen.

Am 01. Okt. 2004

Kein Geld für notwendigen Zahnersatz

Gesetzlich Krankenkrankenversicherte haben für Zahnersatz im vergangenen Jahr gut ein Drittel mehr bezahlt als noch 2004. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf einen Zwischenbericht der gesetzlichen Krankenkassen zu den Auswirkungen der seit 1. Januar 2005 geltenden Festbetrags-Zuschüsse. 2004 erhielten die Zahnärzte danach für Zahnersatz, zum Beispiel für Brücken und Kronen, im Durchschnitt 377,79 Euro Honorar. Dagegen waren es im vergangenen Jahr bereits 520,67 Euro, eine Steigerung von 37 Prozent.

Wie die Zeitung weiter berichtet, verzichten nach Feststellung der Kassen wegen der höheren Eigenbeteiligung immer mehr Patienten auf notwendigen Zahnersatz.

Am 16. Feb. 2006

Kostenloser Ratgeber informiert über Regelungen zum Zahnersatz

ZahnersatzkostenViele Verbraucher haben Angst vor dem Besuch beim Zahnarzt. Zum einen bangen sie, dass die Zähne nicht in Ordnung sein könnten und zum anderen befürchten sie dadurch hohe Kosten. Ganz egal ob eine Füllung aus Keramik, Gold oder anderen wertvollen Materialien, eine Brücke oder gar der Zahnersatz insgesamt – bei allem müssen Verbraucher tief in die eigene Tasche greifen, denn nicht jede Reparatur am Zahn oder gar der gesamte Zahnersatz werden durch die gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe bezahlt.

Diese bezahlen nur eine Standardleistung. Die kleine kostenlose Broschüre „Zahnersatzkosten im Griff – Wichtige Regeln zum Zahnersatz – speziell zum Heil- und Kostenplan“ informiert in verständlicher Weise über die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen, beschreibt die möglichen drei Versorgungsformen (Regelversorgung, gleichartige Versorgung, andersartige Versorgung) und erklärt in verständlicher Weise den Heil- und Kostenplan. Dieser muss vor Beginn der Behandlung kostenlos durch den Zahnarzt erstellt werden. Darin sind der Befund und die geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten anzugeben. Er muss von der Kasse vorab genehmigt werden.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Patient sein Bonusheft ordentlich geführt hat. Wer nachweisen kann, dass ihm der Arzt in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens einmal pro Jahr auf den Zahn gefühlt hat, wird auch mit einem Bonus belohnt. Die Kassen zahlen statt 50 dann 60 bzw. 65 Prozent der Standardversorgung.

Auf jeden Fall muss der Zahnarzt den Patienten aufklären und dies transparent und nicht unter Zuhilfenahme von Begriffen, die der Patient nicht versteht. So sieht es nun auch das neue Patientenrechtegesetz vor. was am 26.02.2013 in Kraft getreten ist. Empfohlen wird auch, dass man sich vor Vertragsunterschrift eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einholt.

Der Ratgeber wurde im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt und wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.

Er ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.

Am 27. Feb. 2013