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Abschiebung in Deutschland

Strafanzeige gegen Lufthansakapitän | Tod bei Abschiebung

Nachdem im Prozess gegen drei BGS-Beamte in Frankfurt/Main in den letzten Wochen weitere Details über den Abschiebetod von Aamir Ageeb bekannt geworden sind, gehört nach Überzeugung von Menschenrechtsaktivisten auch der verantwortliche Lufthansapilot auf die Anklagebank. Am heutigen Dienstag reichte die Münchner Rechtsanwältin Gisela Seidler im Namen des Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Eike R., den Piloten des Fluges LH 588 ein. Das Bündnis wirft dem Piloten fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor.

Die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main hat ergeben, dass Aamir Ageeb unter den Augen des Kapitäns bereits mehrfach gefesselt und mit Helm auf dem Kopf ins Flugzeug getragen wurde. Der Pilot wurde darüber informiert, dass mit erheblichem Widerstand Ageebs zu rechnen sei. Schon hier hätte er einschreiten und einen Transport untersagen müssen. Eike R. bekam danach Aamir Ageebs Fixierung an den Sitz unmittelbar mit und billigte diese Fesselungsmethode, die nach den Regeln der Luftverkehrssicherheit untersagt ist.

Der Pilot hatte sich im direkten, persönlichen Kontakt mit Aamir Ageeb überzeugen können, dass dieser seine Abschiebung nicht hinnehmen werde. Und trotz der ihm gegenüber geäußerten Bedenken der diensthöchsten Stewardess (Purserette) stimmte der Kapitän dem Zwangstransport unter all diesen Umständen zu.

Es besteht kein Zweifel, dass Aamir Ageebs Tod in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Fesselung und Fixierung im Flugzeug steht. Dem Kapitän, der nicht nur für die Sicherheit des Fluges sondern auch aller Passagiere verantwortlich ist, kommt eine besondere Verantwortung im strafrechtlichen Sinne zu. Er hätte den Transport von Ageeb in gefesseltem Zustand unter allen Umständen ablehnen müssen. Sein Unterlassen war kausal für Ageebs Tod.

"So etwas darf nie wieder passieren", begründet Hagen Kopp vom Aktionsbündnis gegen Abschiebungen-Rhein/Main den Schritt zur Anzeige wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung. "Kein Flugzeug-Kapitän, nicht bei Lufthansa und bei keiner anderen Airline, darf Menschen gegen ihren Willen transportieren."

Die Pilotenvereinigung Cockpit hatte ihre Mitglieder bereits im Jahre 2000 aufgefordert, das Kriterium "willing to travel" zum Kriterium jeder Entscheidung über den Transport zu machen, wie dies der Policy der internationalen Pilotenvereinigung IFALPA entspricht. Aber das ist bis heute nicht der Fall: bei Lufthansa wie auch bei anderen Fluggesellschaften wird weiter abgeschoben.

Am 17-03-2004

Abschiebungscharter nach Togo

Obwohl noch im April 2004 die EU-Staaten massive Menschenrechtsverletzungen in Togo kritisiert haben, findet vermutlich noch in dieser Woche eine von der Hamburger Innenbehörde in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern organisierte Massenabschiebung nach Togo statt. Passagiere des bundesweiten Großcharterfluges werden togoische Staatsangehörige sein, die im Asylverfahren in Deutschland abgelehnt worden sind. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die Antirassistische Initiative Berlin und die Flüchtlingsinitiative Brandenburg verurteilen diese Abschiebepolitik aufs Schärfste.

Einer der wenigen namentlich bekannten Abschiebungshäftlinge hat bereits in der Haftanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel einen Suizidversuch unternommen - aus Angst vor seiner Abschiebung.

Nach Recherchen der Antirassistischen Initiative Berlin wurden mindestens 20 Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung in Togo von Polizei oder Militär misshandelt oder gefoltert. Mindestens fünf Menschen verschwanden nach der Abschiebung spurlos - ein Flüchtling kam zu Tode. Diese Zahlen stellen nur die Spitze des Eisberges dar, weil kaum Informationen über die Situation von Abgeschobenen nach Deutschland gelangen, viele von ihnen direkt nach der Ankunft inhaftiert werden und keine Möglichkeit haben, die Öffentlichkeit über ihre Situation zu informieren.

Nach Angaben der "Karawane für Flüchtlinge und Migranten" soll sich unter den für die Abschiebung vorgesehenen Menschen ein weiterer Abschiebungshäftling befinden, bei dem deutsche Behörden bereits vor einigen Wochen einen Abschiebungsversuch unternommen haben, der in Amsterdam scheiterte. Dem Betroffenen droht jetzt der Direktflug nach Lomé. Einer der von der Abschiebung bedrohten Togoer ist HIV-positiv und bedarf in absehbarer Zeit einer medikamentösen Dauerbehandlung, die in Togo nach Informationen der schweizerischen Flüchtlingshilfe nicht gewährleistet ist.Togoische Asylsuchende haben im deutschen Asylverfahren nur geringe Anerkennungschancen.

Togos Dauerdiktator Eyadema und seine Schergen sind ob ihrer massiven Menschenrechtsverletzungen hinreichend bekannt. Ein dem togoischen Regime anlässlich eines Treffens zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union am 14. April 2004 in Brüssel vorgelegter Maßnahmenkatalog enthält Verpflichtungen, die das Regime innerhalb kurzer Zeit umsetzen soll. Die Liste dokumentiert, welche aktuellen Menschenrechtsverletzungen den Regierungen der EU-Staaten bekannt sind: Politische Gefangene in Haft oder Präventivhaft, außergerichtliche Exekutionen, Folter, Einschüchterung der Opposition, Zensur usw.

Pro Asyl fordert einen Abschiebestopp für togoische Flüchtlinge, so lange die zentralen Forderungen aus dem Maßnahmenkatalog vom April 2004 nicht nachprüfbar umgesetzt sind.

Am 12-05-2004

Abschiebung

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat Strafanzeige gegen vier Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) erstattet. Nach Angaben der Organisation seien diese an der Vorfesselung der tödlich verlaufenen Abschiebung des Sudanesen Aamir Ageeb am 28. Mai 1999 in einem Lufthansaflugzeug in Frankfurt beteiligt gewesen. Dabei hätten sie, wie sich während der Hauptverhandlung gegen drei weitere BGS-Beamte, die direkt an der Anschiebung beteiligt waren herausgestellt habe, Ageeb in der Zelle im Flughafen in einer schmerzhaften, erniedrigenden und lebensbedrohlichen Weise gefesselt.

Ageeb sei mit Plastikfesseln an den Hand- und Fußgelenken gefesselt und mit dem Bauch auf die Matratze der Gewahrsamszelle gelegt worden. Danach hätten die Beamten seien seine Füße mit den Händen hinter dem Rücken verbunden. Diese Art der Fesselung sei international als "hogtie-Fesselung" (annähernd zu übersetzen mit: "Schweinefessel") bekannt. Die Gefährlichkeit dieser Fesselungsmethode sei erwiesen und in der internationalen Polizeipraxis bekannt, so die Organisation.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation ist die Fesselung Ageebs in der Gewahrsamszelle rechtswidrig gewesen. Die Voraussetzungen des § 8 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) habe es nicht gegeben. Danach dürfe ein "Störer", der sich im Gewahrsam von Vollzugsbeamten befindet, gefesselt werden, wenn die Gefahr bestehe, dass er Begleitbeamte oder Dritte angreife oder Widerstand leiste, wenn er zu fliehen versuche oder zu befürchten sei, dass er sich aus dem Gewahrsam befreien werde oder wenn Selbstmordgefahr bestehe.

Nach den Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung in Frankfurt lag bezüglich der Vorfesselung keine dieser Voraussetzungen vor. Weder griff Ageeb die Beamten an, noch habe er vor seiner Fesselung Widerstand geleistet. Da er sich bereits im Gewahrsam befand, habe auch nicht die Gefahr einer Befreiung bestanden. Ageeb habe allerdings zwar einige Wochen vor seiner Abschiebung einen Suizidversuch unternommen. Dieser habe aber laut Pro Asyl eher einen gänzlichen Verzicht auf die Abschiebung nahegelegt. Vor diesem Hintergrund spricht die Organisation den Verdacht aus, dass Ageeb durch die völlig unverhältnismäßige, erniedrigende und schmerzhafte Fesselungsart geschwächt und entmutigt werden sollte.

Am 25-05-2004

Für Praktiker und Juristen

Einen Gesamtüberblick über die Situation von Menschen in Abschiebungshaft in Deutschland zu gewinnen ist außerordentlich schwierig. Abschiebungshaft ist Ländersache. Es gibt keine bundesdeutsche Gesamtstatistik oder untereinander vergleichbare Darstellungen des Vollzuges der Abschiebungshaft in verschiedenen Bundesländern. Diese Lücke zu füllen versucht das soeben in zweiter vollständig überarbeiteter Auflage erschienene Buch "Abschiebungshaft in Deutschland" von Hubert Heinhold, herausgegeben von PRO ASYL und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein.

Die von Praktikern und Juristen lange erwartete Neuauflage gibt einen Einblick in die Situation in deutschen Abschiebungshaftanstalten und die Länderpraxis der Abschiebungshaft. Praxisnah dargestellt werden die einzelnen Problembereiche wie die leichtfertige Verhängung von Abschiebungshaft ohne zureichende Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, die Haftsituation und die Situation besonderer Problemgruppen in der Haft. Dazu gehören etwa Minderjährige und Frauen. Berücksichtigung finden in der Neuauflage die in den letzten Jahren in einigen Bundesländern entstandenen Ausreisezentren, in denen Menschen in haftähnlicher Situation gehalten und durch Druck zur Ausreise gedrängt werden. Gegenüber der Erstauflage wurde das Buch erweitert um eine kurze Darstellung der rechtlichen Situation, die neuere Entscheidungen zur Abschiebungshaft berücksichtigt.

Die trockenen Fakten werden durch subjektive Erfahrungsberichte der Betroffenen und ihrer Unterstützer ergänzt. Trotz der sich in den Bundesländern schnell wandelnden Situation der Abschiebungshaft ist das Buch weit mehr als eine Momentaufnahme der Praxis. Es ist ein Handbuch für PraktikerInnen und JuristInnen, die mit Abschiebungshäftlingen zu tun haben und sich für eine Veränderung der menschenunwürdigen Praxis einsetzen.

Hubert Heinhold: Abschiebungshaft in Deutschland (herausgegeben von PRO ASYL und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.), 346 Seiten, Loeper Literaturverlag, 19,90 Euro.

Am 22-06-2004

Keine Abschiebung in Krisenregionen

Gefahr für Leib und Leben - das droht vielen afghanischen Flüchtlingen, wenn sie aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren. Eine Bleiberechtsregelung für diese Menschen ist deshalb ein Thema der Konferenz der Innenminister der Bundesländer in Kiel am Mittwoch. Amnesty International (ai) forderte aus diesem Anlass einen besseren Abschiebungsschutz für Flüchtlinge aus instabilen Staaten. "Insbesondere bei Afghanen, Irakern, Tschetschenen sowie Minderheiten aus dem Kosovo ist es nötig, dass diese Personen ihren sicheren Aufenthaltsstatus behalten", sagte Wolfgang Grenz, Flüchtlingsexperte von ai. "Und wem der sichere Status aberkannt wurde, der muss ihn zurückerhalten."

"In Afghanistan beispielsweise hat sich die Sicherheits- und Menschenrechtslage in den vergangenen Monaten deutlich verschlechtert", so Grenz weiter. Dies bestätige auch der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom März 2004. "In Afghanistan herrscht eine Atmosphäre der Rechtlosigkeit. Das Justiz- und Polizeisystem funktioniert nicht. Angehörige von ethnischen und religiösen Minderheiten, vor allem aber Frauen und Mädchen, müssen mit Diskriminierung und Gewalt rechnen."

Neben einem besseren Abschiebungsschutz fordert ai die Innenministerkonferenz dringend auf, entschieden gegen exzessive Polizeigewalt in Deutschland vorzugehen. "Dazu sind landesweite Statistiken über Ausmaß, Art, Opfer und Ahndung dieser Fälle in Deutschland nötig. Und ganz wichtig wäre eine externe, unabhängige Kontrollstelle für Vorwürfe polizeilicher Misshandlungen", so Grenz.

Außerdem appelliert ai erneut an die Innenminister, der Unterzeichnung und Ratifikation des Zusatzprotokolls der UN-Antifolterkonvention durch die Bundesregierung zuzustimmen. "Der Widerstand der Bundesländer gegen die Umsetzung des Zusatzprotokolls schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit Deutschlands, sondern vor allem dem Hauptziel des Zusatzprotokolls: der Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen".

Am 08-07-2004

Asylrecht

Scharfe Kritik äußern Flüchtlingsschutzorganisationen zu den Abschiebungen illegaler Einwanderer aus Lampedusa (Italien) nach Lybien. Deutsche Organisationen appellierten an Gerhard Schröder diese Problematik auf seinem Treffen mit Italiens Premierminister Berlusconi in Rom klar zu verurteilen. Die Organisation ECRE bezeichnet die Aktionen als "Völkerrechtsbruch", der von den europäischen Nachbarn ohne Konsequenzen verschwiegen werde. Denn die in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschriebenen Flüchtlingsrechte würden durch die Massenabschiebungen per Flugzeug klar verletzt werden. Über tausend Menschen wurden ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe nach Tripolis ausgeflogen.

Dem Vertreter des UN Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) wurde kein Zugang zu den von der Abschiebung betroffenen Menschen gewährt. Die Behörden in Tripolis verweigern ebenfalls den Zugang zu den aus Italien abgeschobenen Flüchtlingen.

Nach Angaben des italienischen Fernsehsenders SkyTG 24, wurden Hunderte der aus Lampedusa Abgeschobenen einfach in die Wüste an die südliche Landesgrenze Libyens verfrachtet. Ähnliches sei im September 2004 passiert, als achtzehn Flüchtlinge im Grenzgebiet zu Niger ausgesetzt wurden und verdursteten.

Am 13-10-2004

Bleiberecht für jahrelang geduldete Flüchtlinge

Über 200.000 Menschen sind in Deutschland behördlich "geduldet", haben aber kaum Rechte und müssen ständig mit Abschiebung rechnen. Besonders Kinder und Jugendliche leiden unter dieser belastenden Situation. Das entwicklungspolitische Kinderhilfswerk terre des hommes appelliert deshalb an die Innenminister von Bund und Ländern, auf ihrer Konferenz am Donnerstag einer großzügigen Bleiberechtsregelung zuzustimmen. Besonders Familien mit Kindern, die in Deutschland aufgewachsen sind, sollten nach drei Jahren der "Duldung" ein Aufenthaltsrecht bekommen. Für Minderjährige, die ohne Familie nach Deutschland geflohen sind, sollte dies nach zwei Jahren geschehen.

"Häufig bekomme ich Anrufe von Menschen, deren Nachbarn oder Freunde seit fünf oder mehr Jahren in Deutschland leben, hier arbeiten, ihre Kinder in die Schule schicken und auch sonst gut integriert sind, aber plötzlich eine Abschiebungsandrohung erhalten haben", so Iris Stolz, Referentin für Flüchtlingskinder bei terre des hommes. "Dass unsere Gesetze das möglich machen und nichts dagegen getan werden kann, lässt diese Menschen an unserer politischen und menschlichen Kultur zweifeln."

terre des hommes fordert deshalb die Konferenz der Innenminister auf, auch humanitäre Grundsätze zur Maxime ihrer Politik zu machen und besonders den Kindern, deren Zuhause in Deutschland ist, durch ein Aufenthaltsrecht endlich ein angstfreies Leben zu ermöglichen.

Am 16-11-2004

Abschiebeschutz

Wegen drohender Genitalverstümmelung dürfen zwei Mädchen aus Sierra Leone nicht in ihre Heimat abgeschoben werden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hob in seinem am Dienstag in Kassel veröffentlichten Urteil eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Geklagt hatten eine 17-Jährige und deren 8-jährige Schwester aus dem afrikanischen Land, in dem 80 bis 90 Prozent der Frauen und Mädchen der Beschneidung unterzogen werden. Die Mädchen waren mit ihrer Familie 1998 nach Deutschland eingereist. Das Verwaltungsgericht hatte einen Asylanspruch und einen Anspruch auf Abschiebeschutz nicht anerkannt. Dagegen sah der VGH die Voraussetzungen für einen Abschiebeschutz nach dem seit Jahresbeginn geltenden Aufenthaltsgesetz erfüllt.

Angesichts einer tiefen Verwurzelung der Genitalverstümmelung in der Tradition ihres Heimatlandes und der weiten Verbreitung dieser Praxis sahen die Richter eine Gefahr für die Mädchen. Selbst die Eltern wären nicht in der Lage, ihre Töchter wirkungsvoll zu schützen. Außerdem verwiesen die Richter auf ein fehlendes gesetzliches Beschneidungsverbot in Sierra Leone und mangelnden Schutz durch den Staat. (Az: 3 UE 3457/04.A)

Am 19-04-2005

Kriegsland

Etwa 2000 Afghanen haben am Mittwoch in Hamburg gegen die Abschiebung in ihr Heimatland demonstriert. Der Protestzug bewegte sich nach Polizeiangaben friedlich durch die City. Für den Nachmittag war eine Protestkundgebung vor der Innenbehörde geplant. Anlass war der von der Hamburger Innenbehörde für Mittwoch geplante Beginn der Abschiebung von Afghanen in ihr Heimatland.

Der Stadtstaat wäre damit das erste Bundesland gewesen, das die Abschiebung in die Tat umsetzt. Nach Angaben der Ausländerbehörde leben in Hamburg etwa 5000 Afghanen. Von ihnen hätten 3000 einen Asylantrag gestellt, die übrigen 2000 seien ausreisepflichtig.

Menschenrechtsorganisationen hatten die Pläne Hamburgs scharf kritisiert.

Am 11-05-2005

Abschiebungen

In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren sieben Landes-Flüchtlingsräte den am Dienstag in Frankfurt vor dem Amtsgericht stattfindenen Prozess wegen der Online-Demo gegen Abschiebungen durch die Lufthansa. Wenn man im Internet Verträge abschließen könne, müsse man dort auch demonstrieren können, erklärten die Flüchtlingsräte aus Saarland, Hessen, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Bayern und Berlin. Außerden bekannten sie, dass auch sie mitdemonstriert hätten. "Da wir aber aus unserer Alltagsarbeit wissen, dass kein Mensch freiwillig flieht, ist es notwendig, gegen diese Abschiebungen zu protestieren: Selbstverständlich auch im Internet", heißt es in der Erklärung. Angeklagt ist der Inhaber einer Domain, auf der der Aufruf zu der Aktion veröffentlicht wurde.

Im Sommer 2001 hatten auf Initiative von "Libertad" und "Kein Mensch ist illegal" Organisationen und Privatleute durch ständigen Zugriff auf die Internetseite der Lufthansa diese zum Teil lahm gelegt und damit gegen Abschiebungen durch das Unternehmen demonstriert.

Unabhängig von den rechtlichen Fragen fänden die Flüchtlingsräte den Protest gegen die Abschiebungen der Lufthansa politisch richtig und angemessen, erklärten sie. Schließlich transportiere die Lufthansa kein Stückgut, sondern Menschen, die unter Zwang in ein Flugzeug verfrachtet würden, weil ihnen in Deutschland kein Asyl gewährt werde. Zielort sei ein Land, in dem den Abgeschobenen Folter und Unterdrückung drohten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Domain-Inhaber den öffentlichen Aufruf zur Nötigung vor. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Anzeige der Lufthansa hin eine Razzia bei Libertad! durchgeführt und dabei Computer und Datenträger beschlagnahmt. Eine nach eigenen Angaben angebotene Einstellung des Verfahrens gegen den Verzicht auf Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände lehnte die Initiative ab.

Am 13-06-2005

Protest erfolgreich

Aufgrund zahlreicher Proteste ist der iranische Asylbewerber Andre Aregoli aus der Abschiebehaft in Frankfurt/Main freigelassen worden. Der Lesben- und Schwulenverband (LSB) begrüßte diesen ersten Erfolg und forderte nun, dass Aregoli eine Duldung erhält und mit seinem Freund eine Lebenspartnerschaft eingehen darf.

Der Asylantrag von Aregoli war im Oktober vergangenen Jahres mit der Begründung abgelehnt worden, dass Homosexuellen im Iran keine Verfolgung drohe. Zusätzlich verweigerte das Frankfurter Standesamt auch seine Zustimmung, eine Lebenspartnerschaft zwischen Aregoli und seinem Freund eintragen zu lassen.

Der Lesben- und Schwulenverband hält beide Entscheidungen für falsch. Zum einen sei es erwiesen, dass im Iran homosexuelle Menschen immer noch mit staatlicher Verfolgung bis hin zur Todesstrafe rechnen müssten. Im vorliegenden Fall komme erschwerend hinzu, dass der iranischen Botschaft offenbar bekannt sei, dass Aragoli eine Lebenspartnerschaft eingehen wolle.

Zum anderen sei der Wunsch, mit einem selbstgewählten Partner eine rechtliche Beziehung einzugehen, ein Menschenrecht.

Am 26-07-2005

Abschiebungshaft

Nach Auffassung der Menschenrechtsorganisation "Pro Asyl" wird das Vorgehen gegenüber Flüchtlingen immer brutaler. Im Fall einer schwer traumatisierten Flüchtlingsfrau aus Tschetschenien werde der Suizidversuch dieser Frau als Argument "missbraucht", sie in Abschiebungshaft zu nehmen. Den zuständigen Gerichten werden rechtswidrige Entscheidungen vorgeworfen.

Frau A. wurde nach Informationen von Pro Asyl einen Tag vor der Verhängung der Abschiebungshaft aus der Psychiatrie entlassen. Als sie am 29. Juli beim Sozialamt vorgesprochen habe, um einen Krankenschein abzuholen, sei sie dort festgenommen worden. Die schwer kranke Frau befinde sich seitdem im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg.

Nach Auffassung von Pro Asyl ist die Inhaftierung von Frau A. "zynisch, unmenschlich und rechtswidrig". "Wir appellieren eindringlich an Innenminister Ingo Wolf, die sofortige Freilassung von Frau A. zu verlassen."

Die Ausländerbehörde des Kreises Unna argumentiere in ihrem Haftantrag: "Es besteht der begründete Verdacht, dass sie sich erneut selbst verletzt, um sich der Abschiebung nach Polen zu entziehen". Das Amtgericht Kamen machte nach Auffassung der Menschenrechtsorganisation "den Skandal komplett", indem es noch am gleichen Tag Abschiebungshaft mit der Begründung verhängt habe, es bestehe "Fluchtgefahr", denn Frau A. habe durch "Suizidversuch versucht, die Abschiebung zu verhindern".

Der zuständige Richter habe weder eine ordnungsgemäße Anhörung durchgeführt. Er habe Frau A. nicht einmal gesehen, schreibt Pro Asyl. Eine Feststellung der Haftfähigkeit habe daher nicht erfolgen können.

Die erforderliche Anhörung sei "unter entwürdigenden Bedingungen" erst in der Haftanstalt durchgeführt worden. Seit dreizehn Tagen befindee sich Frau A. in einem desolaten Zustand im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg.

Die sofortige Beschwerde ihrer Rechtsanwältin gegen die offensichtlich rechtwidrige Verhängung der Haft liege seit zehn Tagen beim Landgericht Dortmund , ohne dass eine Entscheidung ergangen sei.

Am 10-08-2005

Bundesverwaltungsgericht

Behörden dürfen abgelehnten Asylbewerbern nicht mit Abschiebungen für den Fall einer erneuten Einreise nach Deutschland drohen. Solche "Androhungen auf Vorrat" entbehrten jeder Rechtsgrundlage, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig. Sie seien auch gar nicht notwendig, da bei erneuter unerlaubter Einreise automatisch die frühere Abschiebungsandrohung in Kraft trete. Die zeitliche Begrenzung von zwei Jahren ist seit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes zu Jahresbeginn entfallen.

Geklagt hatte eine Afrikanerin, die im Juli 2000 von der Polizei wegen illegalen Aufenthaltes in Abschiebehaft genommen worden war. Das Bundesamt für Migration kündigte nach einem abgelehnten Asylantrag der Frau die sofortige wie auch eine weitere Abschiebung bei erneuter unerlaubter Einreise an.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als Vorinstanz hielt diese Androhung auf Vorrat für rechtswidrig, die Leipziger Bundesrichter schlossen sich diesem Urteil jetzt an.

Am 30-08-2005

Abschiebungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 20. Januar darüber verhandeln, ob das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch auf Flughäfen gilt. Wie das Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main am Dienstag in Frankfurt mitteilte, befasst sich der BGH mit der Klage einer Abschiebegegnerin gegen ein Hausverbot, das vom privaten Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport verhängt wurde. Die Frau hatte Informationen über eine bevorstehende Abschiebung an den betreffenden Piloten weitergeben wollen und Handzettel an die Fluggäste verteilt.

Am 20. Mai 2005 hatte den Angaben zufolge das Frankfurter Landgericht dieses Hausverbot für rechtens erklärt. Der Flughafen sei privat und unterliege nicht der Grundrechtsbindung. Deshalb müsse die Fraport auch keine Proteste gegen Abschiebungen zulassen. Gegen dieses Urteil legte die Klägerin, die Mitglied des Aktionsbündnisses ist, Revision ein.

Nach den Worten des Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, geht es bei dem Verfahren um die Grundsatzfrage, ob sich "eine Demokratie solche grundrechtsfreien Räume leisten" könne, gerade wenn in diesen hoheitliche Aufgaben wahrgenommen würden.

Falls der BGH das Landgerichts-Urteil bestätigt, wäre es nach Auffassung des Aktionsbündnisses künftig unmöglich, "vor Ort gegen staatliche Abschiebemaßnahmen und die geschäftsmäßige Beteiligung von Fluggesellschaften daran zu protestieren". Mehr als 8500 Menschen würden jährlich allein vom Frankfurter Flughafen abgeschoben. Immer wieder würden dabei Menschenrechte verletzt.

Am 10-01-2006

Drohende Abschiebung

Wegen der drohenden Abschiebung ihrer Familie hat ein türkisches Ehepaar am Donnerstag im münsterländischen Ahlen mehrere Stunden auf einem Hausdach ausgeharrt und mit einem Sprung in die Tiefe gedroht. Nach sieben Stunden konnte der mit einem Schlafanzug bekleidete 46-jährige Mann vom Dach geholt werden, wie ein Polizeisprecher mitteilte.

Die 44-jährige in ein Nachthemd gekleidete Frau hatte schon zuvor aufgegeben. Mitarbeiter der Ausländerbehörde hatten die Familie mit ihren drei Kindern abholen wollen. Daraufhin war das Ehepaar aufs Dach des dreigeschossigen Mehrfamilienhauses geflüchtet.

Am 09-03-2006

1983 Mal Zwangsmittel

Im vergangenen Jahr sind nach Angaben der Bundesregierung in 16.865 Fällen Ausländer auf dem Luftweg abgeschoben worden. Dabei seien 1983 Mal Zwangsmittel eingesetzt worden, etwa Fesseln, heißt es in einer am Donnerstag vom Bundestag veröffentlichten Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen.

Statistische Übersichten über "die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt" würden von der Bundespolizei nicht geführt, heiße es weiter. 298 Abschiebungen seien wegen des Widerstandes der Personen gescheitert, 94 weitere Abschiebungen aus medizinischen Gründen.

Am 31-03-2006

"Abschiebung ins Nichts"

Gegen eine umfassende Verschärfung des Zuwanderungsrechts haben sich die Organisationen Amnesty international (ai), Pro Asyl und der DGB gewandt. Diverse Verschlechterungen seien mit Blick auf die anstehenden Beratungen bei der Innenministerkonferenz am 4./5. Mai in Garmisch-Partenkirchen sowie im Bundeskabinett zu befürchten, sagten Vertreter der Organisationen. Die Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes habe ergeben, dass die "Kettenduldungen" fortbestehen. Insgesamt lebten fast 200.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland, 130.000 davon seit mehr als fünf Jahren. "Duldung bedeutet, dass diesen Menschen soziale Rechte verwehrt werden und nach vielen Jahren der Ungewissheit die Abschiebung ins Nichts droht," so Günter Burkhardt von Pro Asyl.

Die Innenministerkonferenz werde sich auch mit Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete befassen. "Wir fordern, keine Flüchtlinge nach Afghanistan oder in den Irak abzuschieben", sagte Wolfgang Grenz von Amnesty. Auch in den Kosovo dürften Minderheitenangehörige oder traumatisierte Flüchtlinge nicht abgeschoben werden. In allen Fällen stehe die Sicherheitslage vor Ort dem "eindeutig entgegen".

Die Bundesregierung bereite derzeit ein Gesetz vor, das weitgehende Änderungen des Zuwanderungsgesetzes vorsieht. Vorgesehen sei unter anderem eine Verschärfung der Bedingungen für die Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung. "Die öffentliche Debatte um das Thema Einbürgerung ist geprägt von Misstrauen, insbesondere gegenüber Muslimen," kritisierte Volker Roßocha vom DGB-Bundesvorstand. "Das ist der falsche Weg, der außerdem falsche Signale an die hier lebenden Migrantinnen und Migranten sendet."

Am 26-04-2006

Bleiberechtsregelung

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, "sowohl eine gesetzliche Bleiberechtsregelung als auch einen praktikablen Übergangsweg von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis für in Zukunft Geduldete zu beschließen". Eine erste Analyse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) ergebe, dass sie vielfach "nicht greifen" werde. Die Regelung enthalte mindestens neun Hürden, die von vielen nicht überwunden werden könnten, kritisiert die Organisation. Neben der in der Öffentlichkeit breit diskutierten Frage des Arbeitsmarktzugangs sieht Pro Asyl ein Problem darin, dass ein Großteil der hier lebenden Geduldeten nicht über Pässe verfüge und "berechtigte Befürchtungen" habe, "an der eigenen Abschiebung mitzuwirken".

Da eine Vielzahl von Flüchtlingen "erzwungenermaßen" ohne gültige Pässe auf illegalen Wegen nach Deutschland einreise - weil es kaum legale Zugänge für Flüchtlinge nach Deutschland gebe - könne bei einer restriktiven Auslegung dieser Regelung "nahezu jeder und jedem ein Bleiberecht versagt werden", kritisiert die Organisation.

Eine erhebliche Hürde sei auch der nachzuweisende Wohnraum: 12 Quadratmeter Wohnfläche pro Person müssten die Betroffenen vorweisen können. Gerade kinderreiche Familien, die beispielsweise zwangsweise in Lagern untergebracht seien, könnten das Kriterium aber kaum erfüllen.

Auch die Sicherung des Lebensunterhalts trotz Erwerbsunfähigkeit sei ein problematische Kriterium: Verlangt werde, dass nicht nur gegenwärtig, sondern auch in Zukunft der Lebensunterhalt selbst gesichert werde. Dies solle sogar bei Pflegebedürftigen gelten. Pflegebedürftigkeit sei aber in unserer Gesellschaft ein Armutsrisiko. Auch viele Deutsche seien, wenn sie pflegebedürftig werden, auf öffentliche Leistungen angewiesen. "Dies zeigt", so Pro Asyl, "wie hart die Bedingungen formuliert sind".

Die Organisation fordert von der Bundesregierung die Umsetzung des öffentlich vorgestellten Koalitionskompromisses in einer gesetzlichen Bleiberechtsregelung, die sicher stelle, dass die Betroffenen mindestens eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhielten, mit der sie sich in Deutschland "frei bewegen" und einen Arbeitsplatz suchen könnten. Außerdem müsse es humanitäre Ausnahmeregelungen für Menschen geben, die integriert seien, aber aus sozialen Gründen nicht in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen.

Am 21-11-2006

Regeln für Abschiebungen

Menschenrechtsexperten fordern Bundesregierung und Bundestag zu einer besseren Kontrolle der Geheimdienste auf. So müssten den Geheimdiensten etwa Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit bei Verstößen auferlegt werden, heißt es in einer vom Deutschen Institut für Menschenrechte am Donnerstag in Berlin vorgelegten Studie. Als erster Schritt biete sich die Erweiterung der Befugnisse und personellen Ausstattung des geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) oder die Schaffung eines Geheimdienstbeauftragten durch das Parlament an.

Das Institut warnt die Bundesregierung ferner davor, die Regeln für Abschiebungen im Zuge der Terrorismusbekämpfung aufzuweichen. Die Autoren verweisen darauf, dass der Europarat ein neues völkerrechtliches Instrument propagiere, mit dem die Abschiebung von Terrorverdächtigen mittels spezieller "diplomatischer Zusicherungen" in ihre Heimatländer möglich werden soll. Dies würde zu unterschiedlichen Schutzniveaus innerhalb des völkerrechtlichen Folterverbots führen, warnt das Institut.

Die Experten verlangen ferner einen Verzicht auf Befragungen durch Geheimdienstmitarbeiter in Ländern, in denen Gefangene rechtlos festgehalten werden oder die Gefahr von Folter besteht.

In ihrer Studie "Terrorismusbekämpfung und Menschenrechtsschutz in Europa" beklagen die Autoren generell, dass Staaten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung Maßnahmen in einem Umfang geheim hielten, dass von einer "Nebelwand" gesprochen werden könne. Dabei sei es zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen gekommen. So seien auch deutsche Beamte in Länder mit zweifelhaften Menschenrechtsstandards geschickt worden, um dort inhaftierte Personen zu befragen.

Am 12-04-2007