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Plutonium Nachrichten

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe - Mitarbeiter bei Atom-Rückbau mit Plutonium verseucht

In der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) ist offenbar ein Mitarbeiter verstrahlt worden. Wie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am Montag in Stuttgart mitteilte, wurde bei einer Routineuntersuchung die Kontamination des Mannes mit Plutonium und Americium festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe habe bereits in der vergangenen Woche gegen Unbekannt ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen eingeleitet. Mit den Ermittlungen sei das Landeskriminalamt beauftragt worden. In der WAK hatten Energieversorger im Rahmen eines Versuches von 1971 bis 1990 die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen erprobt. 1991 wurde der Rückbau und die Deregulierung der Prototyp-Anlage angeordnet. Der vollständige Abbau soll bis 2009 erfolgen.

Am 10-07-2001

Fehler in Microsoft-Programm

Experten des russischen Kurtschatow-Instituts haben einen schwerwiegenden Fehler in der von Russland und den USA für die Verwaltung von atomwaffenfähigen Stoffen gefunden. Dadurch könnte theoretisch Material für mehrere zehntausend Atombomben unbemerkt beiseite geschafft worden sein. Das berichtet die Washington Post. Ein Fehler in Microsofts Datenbank habe dazu geführt, dass einzelne Datensätze nicht mehr angezeigt worden seien. Technisch befähigte Bösewichte könnten dann diese "verschwundenen" Datensätze heraussuchen und den Bombenstoff auch wirklich verschwinden lassen.

Das amerikanische Los Alamos National Laboratory hatte den Russen die eigene Software zur Verfügung gestellt, um ein Verschwinden der dortigen Spaltstoff-Bestände zu verhindern. Im Gegensatz zu den Amerikanern, die das Programm auch benutzten, stießen die Russen aber auf den brisanten Fehler.

Anstatt einen bewussten Angriff auf die russische Sicherheit zu vermuten, informierten sie Anfang letzten Jahres ihre Kollegen in Los Alamos. Die empfahlen ein Update der Software - doch Microsoft hatte den Fehler nicht behoben, sondern nur verringert, und dazu noch eine weitere Sicherheitslücke neu eingebaut: Unberechtigte hatten Zugriff auf die Daten.

Während in Russland noch die alten Zettelkästen vorhanden sein müssten, wird es für die USA sehr teuer, wollen sie zumindest einen groben Überblick über ihr Atombombenmaterial zurückerhalten: mehr als eine Milliarde US-Dollar, berichtet die Washington Post. Doch eventuell bereits abgezweigtes Plutonium lässt sich auch mit diesem Kraftakt nicht entdecken.

Am 17-07-2001

Nach Plutonium-Diebstahl

Nach dem Plutonium-Diebstahl in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) hat die baden-württembergische Landesregierung schärfere Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Landesumweltminister Ulrich Müller (CDU) kündigte am Donnerstag in einer Fragestunde im Stuttgarter Landtag den Einsatz von zusätzlichem Kontrollpersonal und technische Verbesserungen an. Vorgesehen seien zwei zusätzliche Strahlenschutzposten in der Anlage, um den Materialfluss und die Beschäftigten besser überprüfen zu können. Der Eingang zum Reservelager für die so genannte "Atom-Suppe" soll mit einer Kamera überwacht werden. Zwischen den sicherheitsrelevanten Gebäuden werde zudem der Objektschutz verstärkt. Die Maßnahmen gelten Müller zufolge während der Arbeitszeit. Momentan ist der Betrieb in der WAK wegen des Vorfalls eingestellt. Nach dem Diebstahl war bekannt geworden, dass bereits seit Monaten Hinweise auf eklatante Sicherheitsmängel in der Anlage vorgelegen hatten.

Der Aufforderung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), bis zum Freitag ein Handlungskonzept zur umfassenden Untersuchung des Vorfalls und zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln vorzulegen, will der Minister nur in Teilen nachkommen. Er werde Trittin über das unterrichten, was zu diesem Zeitpunkt "solide" sei. Müller verwies jedoch darauf, dass nicht nur die Gefahrenabwehr in der WAK eine Rolle spiele. Es müssten grundsätzliche alle Anlagen und Forschungseinrichtungen, die mit radioaktiven Substanzen zu tun hätten, überprüft werden, um einen solchen Diebstahl für die Zukunft auszuschließen. Dies sei in wenigen Tagen nicht machbar.

Aus der Wiederaufbereitungsanlage hatte ein 47-jähriger Arbeiter plutoniumhaltiges Material geschmuggelt. Nach den bisherigen Ermittlungen handelte es sich um ein Plastikröhrchen mit radioaktiver Flüssigkeit und um kontaminierte Wischlappen. Der Mann befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Müller zufolge ist weiterhin nicht auszuschließen, dass der Arbeiter zusätzliche Gegenstände aus der Anlage entwendet hat. Ein Institut sei mit der Analyse der bisherigen Befunde beauftragt worden. Dabei werde untersucht, ob die Verstrahlung des Arbeiters, seiner Lebensgefährtin und der Tochter mit den Werten der radioaktiven Fundstücke übereinstimme.

Im Jahresbericht 2000 des Bundesamts für Strahlenschutz war die WAK unter den deutschen Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung der Betrieb mit den mit Abstand meisten meldepflichtigen Ereignissen. 40 der insgesamt 49 im Jahr 2000 aus diesen Anlagen gemeldeten Vorfälle traten danach in der WAK auf.

Am 19-07-2001

Atomskandal

Nach dem Plutonium-Diebstahl aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) streiten Bund und das Land Baden-Württemberg um die richtige Vorgehensweise in dem Fall. Das Bundesumweltministerium hatte den ersten Bericht des baden-württembergischen Umweltministers Ulrich Müller (CDU) als "nicht prüffähig" moniert und bis Montagmittag weitere Informationen angefordert. Nach den Vorschlägen des Landes ist nach Auffassung Müllers nun Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) gefordert, Konsequenzen grundsätzlicher Art aus dem Vorfall zu ziehen. Das Land hatte sich auf Aufklärung, Gefahrenabwehr und das Einleiten von Sofortmaßnahmen beschränkt.

Dem Landesminister zufolge ging aus dem ersten Bericht genau hervor, welche Maßnahmen er bereits veranlasst habe und welche er für notwendig erachte. Der jetzt vorgelegte zweite Bericht beinhalte nochmals den aktuellen Stand der getroffenen und geplanten Maßnahmen in der Wiederaufbereitungsanlage. Damit lägen dem Bund alle Informationen vor.

Aus der Wiederaufbereitungsanlage hatte ein 47-jähriger Arbeiter plutoniumhaltiges Material geschmuggelt. Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um ein Plastikröhrchen mit radioaktiver Flüssigkeit und einen kontaminierten Wischlappen.

Am 23-07-2001

Plutoniumwirtschaft

Der nächste Atommülltransport über Wörth am Rhein in die Wiederaufbereitungsanlage La Hague rollt voraussichtlich am 1. August. Atomkraftgegner sprechen auf ihren Internetseiten von dem größten deutschen Atommüll-Transport. Insgesamt sollen 100 abgebrannte Brennelemente aus vier deutschen Atomkraftwerken nach Frankreich gebracht werden, wie die für die Wiederaufbereitung zuständige französische Firma Cogema in La Hague mitteilte. Nach Angaben des Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich warten in dem rheinländischen Werk zwei Behälter mit je zwölf Brennelementen auf ihren Abtransport.

Durch das erneute Verschieben des Transport-Termins und die lange Wartezeit sei auch in anderen Atommeilern neuer Transportbedarf entstanden, sagte der Überwachungsleiter in Mülheim-Kärlich, Mattias Holl, am Dienstag. Neben den 24 Brennelementen aus Mülheim-Kärlich sollen 34 aus Brunsbüttel, 24 aus Phillippsburg und 18 aus Stade in neun Waggons transportiert werden. Sie sollen am Mittwoch nächster Woche im südpfälzischen Wörth zusammengekoppelt werden und am 2. August in La Hague ankommen.

Am 24-07-2001

Atomkraft

Nach dem Plutonium-Diebstahl aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe müssen nach Auffassung des baden-württembergischen Umweltministers Ulrich Müller (CDU) grundlegende Konsequenzen gezogen werden. Müller forderte die Bundesregierung am Mittwoch in Stuttgart dazu auf, gemeinsam mit den Bundesländern die Sicherheitskonzeption für alle Atom-Anlagen auf den Prüfstand zu stellen.

Die Möglichkeit von "kriminellen Innentätern" müsse in die Szenarien mit einbezogen werden. Es sei generell ein erhöhtes Maß an Sicherheitsvorkehrungen notwendig. "Offensichtlich müssen wir mehr als bisher tun", räumte der Minister ein. Aus der Wiederaufbereitungsanlage hatte ein Arbeiter unbemerkt plutoniumhaltiges Material geschmuggelt.

Am 25-07-2001

Plutonium-Affäre

Nach dem Plutonium-Diebstahl in Baden-Württemberg wird das Landesumweltministerium jetzt eine Schwachstellenanalyse für die Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) vorbereiten. Darauf verständigten sich Bund, Land und Betreiber am Donnerstag bei einem Treffen in der WAK, wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums in Berlin sagte. Die Analyse werde durch den Betreiber erfolgen. Danach entscheide das Landesumweltministerium über weitere Schritte.

Nach der Schwachstellenanalyse in Karlsruhe werde der Bund entscheiden, ob Konsequenzen für andere deutsche Atomanlagen zu ziehen seien, sagte der Sprecher weiter. Das Bundesumweltministerium werde in den kommenden Wochen zudem alle Länder über vergleichbare Fälle und Maßnahmen befragen.

Aus der WAK hatte ein 47-jähriger Abbrucharbeiter unbemerkt radioaktiv verseuchtes Material geschmuggelt. Ferner soll aus einem Siemens-Forschungszentrum in Erlangen ein Labormechaniker zwischen 1971 und 1981 Uran und andere radioaktive Stoffe entwendet haben. Dieser Vorfall war erst vor wenigen Tagen bekannt geworden.

Am 27-07-2001

Plutoniumwirtschaft

Am Dienstag ist ein Atommüll-Transport aus dem baden-württembergischen Atomkraftwerk Neckarwestheim in Richtung Sellafield gestartet. Rund 40 DemonstrantInnen haben die Bundesstraße 27 in der Nähe der Walheimer Höhe blockiert, die Fahrbahn nach Aufforderung der Polizei aber ohne Gegenwehr wieder verlassen. Im Einsatz waren der Polizei zufolge rund 700 Beamte. Im pfälzischen Wörth wird ein Zug zusammengestellt, der auch Atommüll aus den Atomkraftwerken Mülheim-Kärlich, Philippsburg, Stade und Brunsbüttel enthält. Nach Schätzungen des Aktionsbündnissses Castor-Widerstand Neckarwestheim sollen 50 Tonnen radioaktiven Materials transportiert werden, davon 500 Kilogramm Plutonium.

Die drei Atommüll-Behälter vom Typ Excellox wurden am Dienstagmorgen auf der Straße in das nahegelegene Dampfkraftwerk in Walheim gebracht. Dort werden sie auf Eisenbahnwaggons verladen.

Nach Angaben der Kraftwerks-Betreiber führt der Schienen-Transport am Mittwoch zunächst nach Wörth in Rheinland-Pfalz . Dort sollen die Waggons dann mit weiteren Atommüll-Transporten aus anderen deutschen Atomkraftwerken zusammengeführt und über die französische Grenze gebracht werden. Die Behälter aus Neckarwestheim werden dann zum Hafen Dünkirchen an der Kanalküste gebracht und von dort aus mit einem Spezialschiff weiter nach Großbritannien transportiert. Die anderen Atommüll-Transporte rollen in die französische Wiederaufarbeitungsanlage La Hague.

Der Transport aus Neckarwestheim war erst am 20. Juli vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigt worden. Zuvor hatten die Betreiber bereits im April erstmals nach dem Transport-Verbot wieder Atommüll nach Sellafield gebracht. Damals hatten über 2.000 Polizisten den Transport abgesichert.

Am 31-07-2001

Innere Sicherheit

Nach dem Plutonium-Diebstahl aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) will das baden-württembergische Umweltministerium auch in anderen Anlagen die Sicherheitsmaßnahmen verschärfen. Landesumweltminister Ulrich Müller (CDU) kündigte am Dienstag in Stuttgart an, es werde in einzelnen Bereichen bestimmter kerntechnischer Anlagen "Optimierungsmaßnahmen" geben. Damit solle verhindert werden, dass Kriminelle mit guten Anlagenkenntnissen radioaktives Material entwenden könnten. Aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe hatte ein Arbeiter unbemerkt plutoniumhaltiges Material geschmuggelt.

Dem Minister zufolge ergab eine Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen in sämtlichen kerntechnischen Anlangen des Landes jedoch keine "generellen Defizite". Dies gelte sowohl für die Personenkontrolle als auch für den Materialfluss.

Der Rückbau in der seit Jahren stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe soll unterdessen noch für längere Zeit ruhen. Nach Angaben Müllers müssen die Betreiber zunächst eine umfassende Sicherheitsanalyse erstellen und daraus Maßnahmen ergreifen. Sein Ministerium erstelle derzeit einen Fragenkatalog, der als Grundlage dienen soll.

Am 01-08-2001

Atommüll

In der Landauer Plutonium-Wohnung hat die Entsorgung des verseuchten Inventars begonnen. Wie ein Behördensprecher auf mitteilte, begann die Dekontaminationsfirma mit dem Ausräumen der Kellerräume. Im Laufe der nächsten zwei Wochen würden auch alle Möbel aus der Wohnung geräumt. Sogar Tapeten und nicht fugenfrei verlegte Fußbodenbeläge müssten entsorgt werden.

Das dekontaminierte Material werde über einen luftdicht an die Wohnung angeschlossenen Container entsorgt. Die Mitarbeiter der Dekontaminationsfirma seien mit Vollschutzanzügen gegen radioaktive Strahlung geschützt. Bis jetzt wurden den Angaben zufolge bereits 72 Schutzanzüge, 42 Masken, 103 Partikelfilter und 156 Paar Überschuhe für die Untersuchung der Wohnung verbraucht.

Im Juli hatte ein Arbeiter der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe radioaktive Stoffe entwendet. Sowohl in der Wohnung des Täters in Eschbach als auch in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Landau wurde eine erhebliche Strahlenbelastung festgestellt.

Am 22-10-2001

Atommüll

Noch in dieser Woche soll erstmals ein Atommülltransport mit Plutonium-Brennelementen auf dem Seeweg in Deutschland eintreffen. An Bord des Frachters "Arneb" würden etwa 20 Brennelemente aus Schottland in Bremerhaven erwartet, sagte Greenpeace-Sprecherin Susanne Ochse. Von Bremerhaven aus sei dann der Weitertransport per Lastwagen nach Hanau in Hessen vorgesehen.

Die Brennelemente seien ursprünglich für den Schnellen Brüter in Kalkar gedacht gewesen, der jedoch nie in Betrieb ging. Sie waren daraufhin in den Atomkomplex Dounreay in Schottland gebracht worden. Ende dieses Jahres laufe jedoch der Vertrag für die Lagerung ab. Nach Angaben von Ochse ist der Transport der erste von vier, bei denen bis Dezember insgesamt 82 Brennelemente mit rund 500 Kilogramm Plutonium auf die Reise zurück nach Deutschland geschickt werden.

Die Greenpeace-Sprecherin kritisierte den Transport des hochradioaktiven Mülls als sinnlos. Die Brennelemente sollten besser zunächst im Atomkomplex Dounreay bleiben, bis eine Lösung für den Verbleib des radioaktiven Mülls gefunden sei. Schon heute stehe fest, dass die Elemente auch in Hanau nicht bleiben könnten. Eigentümer sei der Energiekonzern RWE, der zu 70 Prozent am Schnellen Brüter Kalkar beteiligt gewesen war. Je 15 Prozent hätten eine belgischer und ein niederländischer Betreiberkonzern gehalten.

Die "Arneb" war bereits vor etwa zehn Tagen von Bremerhaven nach Schottland in See gestochen. Eigentlich hätte das Ro-Ro-Frachtschiff "Arneb" bereits am vorigen Wochenende in Bremerhaven ankommen müssen. Die Ankunft sei aber auf einen noch nicht genau bekannten Termin in dieser Woche verschoben worden.

Am 13-11-2001

Atommüll-Tourismus

Im staatlichen Brennelementelager in Hanau ist am Montagmorgen der dritte von vier geplanten Plutoniumtransporten aus dem schottischen Dounray eingetroffen. Zwischenfälle habe es nicht gegeben, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Südosthessen in Offenbach.

Die einst für den nie in Betrieb gegangenen Schnellen Brüter in Kalkar gefertigten Brennstäbe waren nach Informationen des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) am Sonntag per Schiff in Bremerhaven eingetroffen und dort auf einen Sattelschlepper verladen worden.

Am 03-12-2001

Plutoniumskandal

Die Umgebung der Hanauer Nuklearbetriebe ist möglicherweise seit Jahren durch radioaktive Partikel belastet. Die Staatsanwaltschaft Hanau bestätigte am Montag, dass sie seit März 2001 wegen des Verdachts der Bodenverunreinigung gegen Unbekannt ermittelt. Auslöser dafür sei der Fund radioaktiver Mikrokügelchen in Bodenproben gewesen. Es handelt sich um Proben aus den 80-er Jahren vom Gelände der Firma Nukem-Alt. Laut ARD-Magazin "Report Mainz" enthalten die etwa einen Millimeter großen Kügelchen unter anderem Plutonium und angereichertes Uran.

Wie Oberstaatsanwalt Jost-Dietrich Ort sagte, wurde bei den Tests eine "signifikante Häufung" der strahlenden Kügelchen festgestellt. Inzwischen seien weitere Proben außerhalb des Geländes gezogen worden, die derzeit von Sachverständigen auf ihr Gefährdungspotenzial untersucht würden. Ein abschließendes Ergebnis werde voraussichtlich Ende Juni vorliegen. "Eine Gefahr für die Gesundheit kann bei Aufnahme der Kügelchen in den Körper nicht ausgeschlossen werden", sagte Ort.

Aufmerksam geworden sind Staatsanwaltschaft und Polizei den Angaben zufolge durch Hinweise des Weinheimer Atomphysikers Heinz Werner Gabriel, der bereits in der Umgebung des schleswig-holsteinischen Atomkraftwerks Krümmel nach den Partikeln gesucht habe. Daraufhin habe man die noch aus früheren Ermittlungsverfahren aufbewahrten Geländeproben von Nukem auf eine Kontamination untersucht und sei fündig geworden.

Wie das Material in die Umwelt gelangen konnte, ist bislang unklar. "Das werden wir erst in einem zweiten Schritt zu klären haben", sagte Ort. Laut "Report" hat die Betreiberfirma der früheren Hanauer Brennelementefabrik, die Nukem Hanau GmbH, die Herstellung von Brennstoffkügelchen bestätigt. Die Vermutung einer möglichen Freisetzung in die Umwelt sei jedoch zurückgewiesen worden.

Das Vorstandsmitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Eduard Bernhard, sagte, denkbar sei, dass die Partikel bei einem Störfall freigesetzt wurden. Möglicherweise verfolge die Staatsanwaltschaft mit den Untersuchungen sogar den Zweck, zu ermitteln, ob es 1987 nicht doch eine Explosion in der Atomfabrik gegeben habe. Zweifel an den Explosions-Gerüchten hatten nie ganz ausgeräumt werden können.

Bürgerinitiativen und Umweltschützer wittern bereits einen handfesten Skandal. In einer gemeinsamen Erklärung forderten mehrere Organisationen, darunter der BBU, Robin Wood und die Organisation Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Aufklärung vom Wiesbadener Umweltministerium und den zuständigen Überwachungsbehörden in Hanau.

Am 06-05-2002

Prozess um Plutoniumdiebstahl

Im Prozess gegen den Karlsruher Plutoniumdieb fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den Angeklagten. Der 47-jährige Arbeiter müsse wegen der Freisetzung ionisierender Strahlen sowie wegen unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, sagte Oberstaatsanwalt Peter Zimmermann am Montag in seinem Plädoyer vor dem Karlsruher Landgericht.

Ein Zeuge hatte von erheblichen Sicherheitsmängeln in der Anlage berichtet. Der 35-jährige Maschinenschlosser sagte am Montag vor dem Karlsruher Landgericht, die WAK sei "von außen nach innen mehr gesichert gewesen als von innen nach außen". Er bestätigte seine in einer früheren polizeilichen Vernehmung gemachte Aussage, wonach ein bestimmter Schleusenbereich "am Wochenende in keinster Weise gesichert" und es "ein Leichtes" für den Angeklagten gewesen sei, dort etwas herauszubekommen.

Der 47jährige angeklagte Joao Manuel M. hatte zugegeben, im Oktober 2000 mehrere radioaktiv belastete Wischtücher sowie ein Röhrchen mit einer plutoniumhaltigen Flüssigkeit aus der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) geschleust zu haben. Er hatte die verseuchten Gegenstände nach eigenen Angaben monatelang in seiner Wohnung im südpfälzischen Eschbach versteckt und im Juli 2001 seine damalige Lebensgefährtin aufgefordert, sie zu entsorgen. Nicht nur er, sondern auch seine 51-jährige Freundin und deren 18-jährige Tochter wurden verstrahlt.

Am 10-06-2002

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

Der Karlsruher Plutoniumdieb muss mehrere Jahre hinter Gitter. Das Karlsruher Landgericht verhängte am Dienstag gegen den 47-Jährigen eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, der Freisetzung ionisierender Strahlen und wegen des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen. Knapp ein Jahr hat er bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Der Mann hatte plutoniumhaltige Abfälle aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe gestohlen.

Das Gericht ging um ein halbes Jahr über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Der Mann habe "skrupellos gehandelt" und in jedem Fall die Schädigung seiner Freundin billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Hans Fischer. Strafmildernd rechnete das Landgericht dem Angeklagten vor allem sein Geständnis zu. Die Verteidigung, die auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, kündigte Revision gegen das Urteil an.

Das Landgericht nahm dem Angeklagten die Beteuerungen nicht ab, er habe mit dem Diebstahl radioaktiven Materials aus der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) Sicherheitsmängel aufzeigen wollen. Dies sei eine "schlichte Lüge", sagte Fischer bei der Urteilsverkündung.

Er machte keinen Hehl aus seiner Vermutung, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin mit dem strahlenden Diebesgut töten wollte. "Am naheliegendsten ist es, dass Sie damit absichtlich den Menschen, den Sie als ihren Liebsten bezeichnet haben, vergiften wollten", sagte er an den Angeklagten gewandt. Dies war aber nicht zweifelsfrei nachweisbar, weshalb der Angeklagte noch mit einer relativ milden Bestrafung davonkam.

Sehr schwer wiegt nach Auffassung des Gerichts die Tatsache, dass die Lebensgefährtin des Mannes infolge der Tat psychisch erkrankt ist. Außerdem wurde auch ihre 18-jährige Tochter schwach kontaminiert. Da auch die Wohnung der Freundin und ihr gesamtes Hab und Gut radioaktiv verseucht wurden, gehe es hier auch um die "Auslöschung der Identität eines Menschen", sagte Fischer. Der Verurteilte nahm den Richterspruch äußerlich unbewegt auf.

Joao Manuel M. hatte im Oktober 2000 bei Abbrucharbeiten radioaktiv belastete Wischtücher und ein Röhrchen mit einer plutoniumhaltigen Flüssigkeit aus der stillgelegten WAK geschleust. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er die Gegenstände zunächst monatelang in seiner Wohnung im südpfälzischen Eschbach in einem Kaminofen "nicht nur gelagert, sondern auch damit manipuliert".

Der gebürtige Portugiese mit deutschem Pass forderte im Juli 2001 seine Lebensgefährtin auf, die Gegenstände zu entsorgen, nachdem bei einer Routineuntersuchung in seinem Urin erhöhte radioaktive Werte festgestellt worden waren. "Sie haben sie als ahnungsloses Werkzeug in Gang gesetzt", hielt Fischer dem Angeklagten vor. Die Frau warf die Wischtücher in einen Altkleidercontainer im pfälzischen Germersheim und das Röhrchen in eine Hecke in Landau. Die 51-Jährige wurde dabei hochgradig verstrahlt und trägt nach Angaben Sachverständiger nunmehr ein um fast 40 Prozent höheres Risiko, an Krebs zu sterben.

Am 11-06-2002

Gesetzgebung

Die Verurteilung des Karlsruher Plutoniumdiebes zu viereinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revision des Angeklagten. Das Landgericht Karlsruhe hatte den damals 47-jährigen Arbeiter im Juni 2002 wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, der Freisetzung ionisierender Strahlen und wegen des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen verurteilt.

Der Mann hatte im Oktober 2000 mehrere radioaktiv belastete Wischtücher sowie ein Röhrchen mit einer plutoniumhaltigen Flüssigkeit bei Abbrucharbeiten aus der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) geschleust. Das Material deponierte er daraufhin monatelang in seiner Wohnung im südpfälzischen Eschbach. Mit der Entsorgung der Gegenstände beauftragte der Deutsch-Portugiese seine damalige Lebensgefährtin, die dadurch hochgradig verstrahlt wurde. Auch deren 18-jährige Tochter wurde kontaminiert.

Das von dem Angeklagten angegebene Motiv, er habe mit dem Plutoniumschmuggel Sicherheitsmängel in der Anlage aufzeigen wollen, wertete das Landgericht als nachträglich konstruierte Lüge. Der 47-Jährige habe in jedem Fall die Schädigung seiner Freundin billigend in Kauf genommen. Ihr Krebsrisiko hat sich seitdem erheblich erhöht.

Außerdem leide die Frau laut BGH-Beschluss "noch immer an den gravierenden psychischen Folgen der Verstrahlung". Das Landgericht konnte sich allerdings nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugen, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin aus Rache absichtlich "vergiften" wollte und sah deshalb von einer höheren Strafe ab. Für die Entseuchung der kontaminierten Wohnungen und der Fundstellen des radioaktiven Materials mussten nach BGH-Angaben sechs Millionen Euro aufgewendet werden. (Az. 1 StR 494/02).

Am 07-02-2003

Gegen Export der Plutonium-Fabrik nach China

Nach Einschätzung der Ärzteorganisation IPPNW ist der Export der Hanauer MOX-Fabrik nach China kein geeigneter Beitrag zum Abbau von Waffenplutonium - wie von Siemens-Chef Heinrich von Pierer behauptet. "Das Gegenteil ist der Fall. Mit der Herstellung von MOX-Brennelementen bleibt der schnelle Zugriff auf Plutonium zur Herstellung von Atomwaffen erhalten", sagt IPPNW-Atomwaffenexpertin Xanthe Hall. "Die direkte Verglasung ist aus heutiger Sicht die einzige Methode, um Waffenplutonium schnell, billig und auf Dauer zu entsorgen."

Die ausgemusterte Siemens-Fabrik in Hanau dient der Weiterverarbeitung von Plutonium zu so genannten MOX-Brennelementen für Atomkraftwerke. Die IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges) lehnt die Weiterführung der Mox-Wirtschaft und den Verkauf der Fabrik nach China aus folgenden Gründen ab:

Erstens wird der Zugriff auf Plutonium zur Herstellung von Atomwaffen bei der Produktion von MOX-Brennelementen noch leichter. Dadurch erhöht sich die Gefahr der Weiterverbreitung von Atomwaffen. China selbst benötigt zwar die MOX-Anlage nicht für den Erwerb von Atomwaffen - es besitzt als offizielle Atomwaffenmacht ca. 400 Atomwaffen und rund vier Tonnen militärisches Plutonium - jegliches Weiterbetreiben der MOX-Wirtschaft unterminiert aber das weltweite Bestreben, die Herstellung von atomwaffenfähigen Materialien zu beenden. Die Plutoniumwirtschaft muss beendet werden!

Zweitens bedarf die MOX-Wirtschaft der Wiederaufarbeitung von Brennelementen und der Trennung von Plutonium. Dieses Verfahren hat Auswirkungen für Gesundheit und Umwelt. Für die Beschäftigten und für die Umwelt birgt die Wiederaufarbeitung eine hohe Strahlenbelastung und Unfallgefahren.

Drittens führt die MOX-Wirtschaft zu einer großen Anzahl von Plutoniumtransporten und erhöht damit die Unfallgefahren und die Strahlenbelastungen für das Transportpersonal. Viertens entstehen bei der Entsorgung vermehrt Probleme, denn es fallen in großen Mengen zusätzliche schwach- und mittelaktive Abfälle an. Die Folge: Die Endlagerkapazität muss erhöht werden.

Am 04-12-2003

Rechtsgutachten

Wenn die Bundesregierung den Export der Plutoniumfabrik Hanau nach China genehmigt, macht sie sich möglicherweise strafbar. Das geht aus einem juristischen Kurzgutachten hervor, das die Hamburger Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteit & Hack im Auftrag von Greenpeace erstellt hat. Das Gutachten weist nach, dass die Bundesregierung bei der Genehmigung des Exports keinen Ermessensspielraum hat: Sie muss den Antrag der Firma Siemens ablehnen - sonst verstößt sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Greenpeace fordert die rot-grüne Regierung auf, sich an die bestehenden Gesetze zu halten und den Export umgehend abzulehnen.

"Bei Anlagen, die in irgendeiner Weise für die Herstellung von Atomwaffen nützlich sein können, ist der Gesetzgeber kompromisslos", erklärt Rechtsanwalt Michael Günther. "Schon die bloße Möglichkeit der Waffenproduktion reicht, um eine Exportgenehmigung auszuschließen. So liegt der Fall zur Zeit bei der Hanauer Plutoniumfabrik."

Nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) kann die Ausfuhr von Gegenständen nach "pflichtgemäßem Ermessen" bereits dann beschränkt werden, wenn diese "bei der Entwicklung, Erzeugung ... von Waffen, Munition und Kriegsgerät (nur) nützlich" sein können. Zwar sieht das AWG einen Ermessensspielraum vor. Dieser reduziert sich aber auf Null, wenn das Empfängerland in einem Krisengebiet liegt - wie China: Das Land steht im Konflikt mit seinen Nachbarn Taiwan und Indien.

Das Kriegswaffenkontrollgesetz lässt, wenn es um Atomwaffen geht, sogar überhaupt kein Ermessen mehr zu. Es verbietet bereits die entfernte "Förderung der Herstellung von Atomwaffen". Dabei kann sich die Bundesregierung auch dann schon strafbar machen, wenn sie eine solche Förderung zwar nicht beabsichtigt, aber leichtfertig in Kauf nimmt. Ob ein Land - wie China - schon Atomwaffen besitzt, spielt juristisch keine Rolle.

"Vor diesem Hintergrund ist es mehr als Hohn, wenn die Bundesregierung behauptet, sie habe keinen Ermessens-Spielraum, den Export zu verweigern - Rot-Grün verdreht damit die Gesetzesbindungen in ihr Gegenteil", kritisiert Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse.

Die Hanauer Plutonium-Anlage ist bei der EU als so genanntes "Dual-Use"-Anlage eingestuft. Das heißt: Sie kann zweifach (dual) genutzt werden, sowohl zivil als auch militärisch. Deshalb würde eines der beiden genannten Gesetze allein bereits ausreichen, um den Export der Fabrik nach China zu untersagen. Daran ändert sich auch nichts, wenn China seine Atomanlagen unter die Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde stellt. Sollte sich die Bundesregierung über diese Gesetze hinwegsetzen, müsste sie mit Ermittlungsverfahren rechnen.

Am 15-12-2003

Protestaktion in Hanau

25 Greenpeace-Aktivisten haben heute eine rund zwei Meter große Schrottpresse vor der Siemens-Plutoniumfabrik in Hanau aufgebaut, um gegen den geplanten Verkauf der Anlage an China zu protestieren. Auf einem Transparent der Umweltschützer steht: "Weihnachtswunsch 2003: Wer den Atomausstieg predigt, muss die Plutonium-Fabrik Hanau in die Schrottpresse geben. Keine Deals mit Atombombentechnik". Greenpeace fordert Siemens und die Bundesregierung auf, den geplanten Export der Anlage zu stoppen.

"Plutonium-Technik lässt sich immer militärisch missbrauchen", warnt Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse. "Die Anlage in Hanau muss jetzt endlich verschrottet werden. Nur so lässt sich ein Beitrag zu einer friedlicheren Welt leisten." Die Hanauer Fabrik wird von der EU als so genannte "Dual-Use"-Anlage eingestuft. Das heißt: sie kann zweifach (dual) genutzt werden, sowohl zivil als auch militärisch. Greenpeace hat in einem Rechtsgutachten nachgewiesen, dass die Bundesregierung den Export-Antrag der Siemens AG ablehnen muss. Anderenfalls würde sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Die Hanauer Fabrik ist eines der zentralen Elemente der Plutoniumwirtschaft. Sie beginnt in den so genannten Wiederaufarbeitungsanlagen. Dort werden abgebrannte Brennelemente chemisch getrennt in Plutonium, Uran und Spaltprodukte. Das Plutonium kann anschließend entweder zum Bau von Atombomben genutzt oder zu Brennstoff für Atomreaktoren verarbeitet werden - wie es auch in Hanau geplant war.

Die Plutoniumwirtschaft führt dazu, dass waffenfähiges Plutonium in großen Mengen verfügbar ist, verarbeitet und transportiert wird. Fast 200 000 kg Plutonium sind im Rahmen "ziviler" Atomprogramme in Wiederaufarbeitungsanlagen in den vergangenen Jahrzehnten gewonnen worden. Zum Vergleich: für den Bau einer Atombombe sind nur rund 10 Kilo Plutonium notwendig. Diese enormen Plutoniummengen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, denn eine lückenlose Überwachung ist nicht möglich.

Am 23-12-2003

Plutonium-Diebstahl

Ein Opfer des spektakulären Plutonium-Diebstahls von Karlsruhe erhält Schadensersatz von der Betreibergesellschaft der dortigen Plutoniumanlage. Seine Mandantin habe kurz vor Weihnachten einen fünfstelligen Betrag bekommen, sagte der Anwalt der Frau, Stefan Beck, am Freitag in Landau. Die 52-Jährige war verstrahlt worden, als ihr damaliger Lebensgefährte plutoniumhaltiges Material aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) geschmuggelt und zu Hause gelagert hatte.

Die WAK-Betreibergesellschaft einigte sich nach Becks Worten außergerichtlich mit seiner Mandantin. Als Garantiegeber fungierten das Land Baden-Württemberg und der Bund.

Der zum Tatzeitpunkt 47 Jahre alte Arbeiter der WAK war im Juni 2002 vom Landgericht Karlsruhe zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil mittlerweile bestätigt. Der Mann hatte im Oktober 2000 mehrere radioaktiv belastete Wischtücher sowie ein Röhrchen mit einer plutoniumhaltigen Flüssigkeit bei Abbrucharbeiten aus der stillgelegten Anlage geschleust. Das Material deponierte er daraufhin in seiner Wohnung im südpfälzischen Eschbach. Mit der Entsorgung beauftragte der Deutsch-Portugiese seine damalige Lebensgefährtin, die dadurch hochgradig verstrahlt wurde und seither ein erheblich erhöhtes Krebsrisiko hat.

Am 05-01-2004

Atompolitik

Die SPD soll den geplanten Verkauf der Hanauer Siemens-Plutonium-Fabrik an China ablehnen. Das forderte die Umweltorganisation Greenpeace von allen 16 Landesverbänden der SPD. "Eine gefährliche Atomanlage, die von der SPD in Deutschland mit verhindert wurde, darf jetzt nicht plötzlich ins Ausland vertickt werden! Die SPD muss zu einem klaren Kurs in der Atompolitik zurückfinden, wenn sie glaubwuerdig sein will", sagte Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. In der deutschen Fabrik würde China Plutonium verarbeiten, das als Brennstoff für Atomreaktoren und zum Bau von Atombomben genutzt werden kann. Greenpeace hat in einem Rechtsgutachten nachgewiesen, dass die Bundesregierung den Export-Antrag der Siemens AG ablehnen müsse. Anderenfalls würde sie gegen das Aussenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Anfang Dezember war bekannt geworden, dass Siemens einen Export der Plutonium-Brennelemente-Fabrik nach China plant. Da Plutoniumtechnik sowohl in zivilen als auch in militärischen Atomprogrammen angewendet werden kann, ist für den Export eine Genehmigung der Bundesregierung erforderlich. Bundeskanzler Schröder hat signalisiert, dass er zustimmen werde. Die SPD hatte sich bisher wegen der damit verbundenen Risiken für die Umwelt und die internationale Sicherheit gegen diese Form der Energieerzeugung ausgesprochen. Agenturberichten zufolge lehnen 80 Prozent der SPD-Bundestagsabgeordneten die Ausfuhr der Atomanlage nach China ab.

Am 13-01-2004

Atommüll

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht sich gegen den Export des in Hanau lagernden Plutoniums aus den Schnellen Brütern Kalkar und Karlsruhe zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich aus. Die rot-grüne Regierung verstoße damit gegen ihre Zusage, aus der umweltgefährdenden Wiederaufarbeitung bis Ende 2005 auszusteigen.

Renate Backhaus, Atomexpertin im BUND-Bundesvorstand: "Dieser Plan ist ein klarer Bruch bisheriger Zusagen. Vielleicht erscheint es auf den ersten Blick billiger, das Plutonium nach La Hague zu bringen und dort in Kernbrennstäbe für Atomkraftwerke einzuarbeiten. Sicherer wäre es jedoch, es in Hanau zu lassen und dort für die langfristige Lagerung zu verglasen. Die Technologie dafür ist entwickelt. Dieser Weg muss nur politisch gewollt sein."

Der BUND verweist zudem auf die Tatsache, dass es sich beim Hanau-Plutonium um die Hinterlassenschaften einer verfehlten Atompolitik aus der Kohl-Ära handelt. "Wenn Frau Merkel, Herr Stoiber oder Herr Koch glauben, die Atomenergie sei bald wieder eine Option und Atomkraftwerke könnten langfristig weiterlaufen, dann sollten sie konsequenterweise die Kosten für die Plutoniumentsorgung von mehreren hundert Millionen Euro aus der eigenen Tasche bezahlen," sagte Backhaus.

Zur Entsorgung des Plutoniums biete sich die Verglasung in Lagerstäben an. Nach einer Abklingphase würde dann deren Endlagerung folgen. Der BUND hält diese Variante für sicherer und ökologisch weniger bedenklich. Ein Transport des deutschen Atommülls nach Frankreich und die Wiedereinschleusung des Plutoniums in den Brennstoffkreislauf von Atomkraftwerken sei der falsche Weg. Risiken entstünden auch durch die vorgesehenen Straßentransporte und die fortgesetzte Verstrahlung in der Umgebung der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague.

Am 17-06-2004

Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz will das Hanauer Plutonium in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in Frankreich transportieren. Dort soll es zu Mox-Brennelementen verarbeitet werden. Wie die Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) kritisiert, werde die "Gefahr der Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem Plutonium" dadurch nicht vermieden sondern erleichtert.

"Statt das Plutonium direkt endlagerfähig zu machen und so aus dem Verkehr zu ziehen, wird es in der Wiederaufarbeitung und in den MOX-Fabriken jahrelang für den Atombombenbau verfügbar bleiben", sagt Ute Watermann, Sprecherin der IPPNW. Keiner könne ausschließen, dass das Material in Frankreich oder anderswo nicht zum Bau neuer Atombomben benutzt werde.

Die Plutoniumbestände, die in dem Hanauer "Plutoniumbunker" lagern, müssen nach Ansicht der IPPNW endlagerfertig gemacht werden. Die vereinbarte Wiederaufarbeitung des Plutoniums zum erneuten Einsatz in Atomkraftwerken sei "unverantwortlich". Die Organisation kritisiert darüber hinaus, dass nach dem gescheiterten Export der Hanauer Brennelementefabrik, die rotgrüne Bundesregierung atompolitische Entscheidungen gegen den Willen der Bevölkerung treffe. Die Organisation forderte daher einen Volksentscheid in Europa über die weitere Nutzung der Atomenergie.

Am 22-06-2004

Krebsrisiko zehnmal höher

Plutonium dürfte sehr viel gefährlicher sein als bisher angenommen: Das aus einer Belastung innerhalb des Körpers resultierende Krebsrisiko könnte zehn Mal höher sein als von internationalen Richtlinien angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Committee Examining Radiation Risks from Internal Emitters (CERRIE) für für die britische Regierung. Die Wissenschaftler vertreten laut einhellig die Auffassung, dass die von Plutonium abgegebene niedrige Strahlendosis mehr Schaden anrichten kann als bisher angenommen.

Europäische und amerikanische Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass die Nachkommen von Zellen, die eine Strahlung anscheinend unbeschadet überstanden haben, einen verspäteten Schaden erleiden können. Bei diesem Phänomen handelt es sich um die so genannte genomische Instabilität. Zusätzlich können benachbarte Zellen ebenfalls Schaden erleiden. Es konnte ein Anstieg bei der Anzahl der Mutationen festgestellt werden, die von einer Generation an die nächste weitergegeben werden. Es wird befürchtet, dass diese Phänomene Krebs auslösen und weitere schädliche Auswirkungen haben können.

Die Ergebnisse der CERRIE-Studie sollen in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. Innerhalb der vergangenen 60 Jahre wurden durch Atomwaffentests und Atomkraftwerke mehrere Tonnen Plutonium freigesetzt.

Am 19-07-2004

Uran-Wiederaufarbeitung

ROBIN WOOD hat am Donnerstag Bundesumweltminister Trittin aufgefordert, die Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland zu verbieten. Ab 1. Juli des Jahres wird lediglich der Transport abgebrannter Brennelemente ins Ausland untersagt. In den Plutoniumfabriken Sellafield und La Hague lagern aber noch etwa 900 Tonnen Atommüll aus Deutschland, so dass ein Ausstieg aus der Plutoniumwirtschaft noch längst nicht geschafft ist. Dies belegt ein heute veröffentlichtes Gutachten, das die Gruppe Ökologie aus Hannover im Auftrag von ROBIN WOOD erstellt hat.

Allein in der britischen Wiederaufarbeitsanlage (WAA) Sellafield an der Nordwestküste Englands lagern nach Berechnungen der Gruppe Ökologie noch 500 Tonnen bestrahlte Brennelemente, die wiederaufgearbeitet werden sollen. Die britische Plutoniumfabrik wurde vor einigen Wochen vorerst geschlossen. Denn es war bekannt geworden, dass ab Mitte letzten Jahres zirka 83.000 Liter eines hochaktiven Uran-Plutonium-Gemischs aus einem Tank ausgelaufen waren, ohne dass die Beschäftigten dies bemerkt hatten. Das radioaktive Gemisch hätte für den Bau von 20 Atombomben gereicht.

"Die Plutoniumfabriken Sellafield und La HagueHague müssen endgültig geschlossen werden", fordert Bettina Dannheim, Energiereferentin von ROBIN WOOD. "Bundesumweltminister Trittin darf nicht auf halbem Wege stehen bleiben und nur die Transporte ins Ausland stoppen. Notwendig ist ein konsequenter Ausstieg aus der Plutoniumwirtschaft." Die Wiederaufarbeitung ist ein technisch komplexer Prozess, bei dem der Atommüll in verschiedene chemische Bestandteile aufgetrennt wird. Der Name Wiederaufarbeitung ist irreführend, weil nur wenige Prozente des bearbeiteten Atommülls wieder verwendet werden.

Bei der Wiederaufarbeitung gelangen radioaktive Substanzen über Abluft und Abwasser in großen Mengen in die Umgebung. So werden rund um die Plutoniumfabriken in Sellafield und La Hague die Grenzwerte der deutschen Strahlenschutzverordnung - laut einem Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz - zum Teil um das 20-fache überschritten. Im Umkreis beider Anlagen wurde eine Erhöhung der Leukämierate bei Kindern im Vergleich zum jeweiligen Landesdurchschnitt festgestellt.

Nach Abschätzung der Gruppe Ökologie werden in La Hague und Sellafield noch zirka neun Tonnen Plutonium aus bestrahlten Brennelementen abgetrennt. Plutonium gehört zu den giftigsten Stoffen, bereits ein Millionstel Gramm ist krebserregend. Das abgetrennte Plutonium soll vollständig zu Mischoxid(MOX)-Brennelementen verarbeitet werden, die dann in den deutschen Reaktoren eingesetzt werden. MOX-Brennelemente sind - was den Strahlenschutz, die Sicherheitstechnik, die Endlagerung und die Proliferation anbelangt - noch problematischer als Uran-Brennelemente. Ein bis zwei unbestrahlte MOX-Brennelemente enthalten die Plutoniummenge für eine Atombombe.

Ein sofortiger Stopp der Aufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland würde dazu führen, dass die Plutoniumfabriken in Sellafield und La Hague früher endgültig stillgelegt würden. Dadurch würde die radioaktive Belastung der Bevölkerung in der Umgebung der Anlagen erheblich sinken. Außerdem wäre die Gefahr weiterer Störfälle gebannt.

Am 23-06-2005

Schwach und mittelradioaktive Abfälle sowie Plutonium

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat den Umbauprozess des früheren Erzbergwerks Schacht Konrad zum Endlager für schwach und mittelradioaktiven Abfall gelobt. Die Umrüstung der Schachtanlage bei Salzgitter werde vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) professionell geführt, sagte Gabriel am Mittwoch (20. August) in Berlin bei der Vorstellung des Jahresberichts der Behörde. Die Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad soll 2013 beginnen. Bis zu 303.000 Kubikmeter schwach und mittelradioaktive Abfälle darf das Endlager laut Genehmigungsbescheid aufnehmen. Die meisten Abfälle sollen den Angaben zufolge aus Atomkraftwerken stammen. Es handle sich unter anderem um kontaminierte Schutzkleidung, Arbeitsmaterial und Teile aus dem Abriss von Meilern. Auch mehrere Hundert Kilogramm hoch giftigen Plutoniums sollen in das Endlager.

Für ihn sei es besonders wichtig, "dass sich die Öffentlichkeit in der Region zu jedem Zeitpunkt informieren kann", betonte Gabriel. Das BfS habe mit der Einrichtung eines Informationsbüros und seiner offenen Informationspolitik "Beispielhaftes geleistet". Das Bundesamt hatte die Infostelle kürzlich in der Innenstadt von Salzgitter eröffnet.

Beim Bundesverfassungsgericht ist noch die Beschwerde eines Landwirts anhängig, der gegen die Genehmigung geklagt hat.

Zur Schließung des Atommüllagers Asse II im Kreis Wolfenbüttel sagte Gabriel, die Sicherheit des Betriebspersonals sowie der Bevölkerung in der Umgebung habe Priorität. Das BfS leiste hier wertvolle Unterstützung. Das werde auch von Kritikern der Endlagerung anerkannt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist dem Umweltministerium unterstellt. Weil Asse offiziell ein Forschungsbergwerk ist, fällt es vorrangig in die Zuständigkeit des Bundesforschungsministeriums.

Am 20-08-2008