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Bundeskabinett beschließt "Umwelt-TÜV" für Planungen

Prüfung von Auswirkungen

Mit einem "Umwelt-TÜV" sollen ökologisch schädliche Auswirkungen von Vorhaben etwa im Verkehrsbereich oder bei der Abfallwirtschaft künftig schon bei der Planung erkannt und möglichst vermieden werden. Darauf zielt der von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung einer "Strategischen Umweltprüfung" ab, der am Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin beschlossen wurde.

Danach sollen bestimmte Pläne und Programme in Zukunft "einer systematischen und vertieften Überprüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt unterzogen werden", wie Trittins Ministerium anschließend mitteilte. Mit dem Gesetz, das auch die Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden stärken soll, wird eine EU-Richtlinie umgesetzt und das Bundesrecht an weitere internationale Rechtsvorschriften angepasst.

Eine "Strategische Umweltprüfung" ist demnach bei ökologisch bedeutsamen Planungsverfahren vorzunehmen. Dazu zählen beispielsweise die Bundesverkehrswegeplanung, Abfallwirtschaftspläne, Planungen im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes sowie bestimmte wasserwirtschaftliche Pläne. Zentrales Element ist ein Umweltbericht, in dem die Auswirkungen des Vorhabens sowie Planungsalternativen beschrieben und bewertet werden. Dabei sind der Entwurf des Plans ebenso wie der Bericht öffentlich auszulegen. Auch sollen Stellungnahmen der Umweltbehörden und der Öffentlichkeit in die weitere Planaufstellung einbezogen werden.