Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Internet Notizen

Anprobieren - Internet verändert Einkaufsverhalten

Das Einkaufsverhalten von Kunden ändert sich durch das Internet. Das ist das Ergebnis mehrerer Studien. So würden neben gängigen Produkten wie Büchern und DVDs, bei denen die Exemplare identisch sind und es daher keiner speziellen Probe bedarf, auch Gegenstände interessanter, die die Kunden normalerweise vorher sehen und anprobieren wollen, beispielsweise Kleidung. Die Konsumenten gingen zwar teilweise noch ins Geschäft, den Kauf tätigen sie dann jedoch im Internet.

Laut Ledbury Research würden fünf Prozent der Menschen Kleidung und Mode online kaufen, im Vergleich mit 23 Prozent, die Schmuck und 58 Prozent, die Wein online kaufen würden. IMRG hat herausgefunden, dass der Verkauf von Modegegenständen um 475 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert wurde. Forrester hat einen Vergleich zwischen Kleiderkäufen per Katalog und online aufgestellt: So sei das Geschäft per Katalog zwischen dem dritten Quartal 2002 und dem dritten Quartal 2003 um 15 Prozent zurückgegangen, während sich das Online-Geschäft während der gleichen Periode verdoppelt habe.

Am 24-05-2004

Ernährung

Welche Siegel und Bezeichnungen stehen für Ökoqualität? Was macht den ökologischen Landbau im Vergleich zum konventionellen aus? Sind Bio-Produkte ihren Preis wert? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bieten die Verbraucherzentralen im Internet. Einbezogen sind Anbauverbände aus dem In- und Ausland. Die Webseiten wurden in den letzten Wochen komplett überarbeitet und bieten jetzt noch mehr Informationen zur Kennzeichnung und Qualitätssicherung.

So erfährt der Leser zum Beispiel, was für das Endprodukt Brot auf dem Bauernhof, in der Mühle und im Handel bei den vorgeschriebenen Kontrollen überprüft wird. Und wer Bezugsadressen von Öko-Lebensmitteln sucht, findet unter "Einkaufsmöglichkeiten" zahlreiche Links zu regionalen Anbietern.

Am 03-06-2004

Datenschutz

Am heutigen Freitag wurde bei der EU-Kommission eine Beschwerde eingereicht, die den ungenügenden Schutz von Internetnutzern durch das deutsche Recht rügt. Dem Juristen Dr. Breyer zufolge hat Deutschland Vorgaben aus Brüssel in den folgenden Punkten nicht umgesetzt: Internet-Nutzungsdaten wie Surfern zugewiesene IP-Adressen oder von ihnen aufgerufene URLs sind bisher nicht durch das Fernmeldegeheimnis geschützt.

Die Erstellung von Nutzerprofilen zu Marketingzwecken, etwa auf Shoppingportalen oder Versteigerungsplattformen, ist bisher ohne Einwilligung des Nutzers zulässig. Cookies dürfen bisher ohne Information der Nutzer eingesetzt werden.Telekommunikationsanbieter werden bisher nicht von der Verantwortlichkeit für übermittelte Inhalte freigestellt, selbst wenn sie auf diese keinen Einfluss haben.

Breyer fordert, die Versäumnisse durch das Telemediengesetz zu bereinigen, das gegenwärtig in zwei Arbeitsgruppen des Wirtschaftsministeriums entworfen wird. Konkrete Vorschläge für den Gesetzesentwurf haben acht Gruppen der Zivilgesellschaft bereits im Februar vorgelegt ("Privatsphäre im Internet - Forderungen aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer vorgestellt").

Am 11-03-2005

Berufung möglich

Internet-Provider können zur Sperrung von Seiten mit rechtsradikalen Inhalten verpflichtet werden. Das Verwaltungsgericht Köln wies mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Internet-Providers ab, der sich gegen eine von der Bezirksregierung Düsseldorf als Medienaufsichtsbehörde angeordnete Sperrung gewehrt hatte.

Die Behörde hatte im Februar 2002 landesweit einer Vielzahl von Internet-Anbietern verpflichtet, den Zugang zu zwei in den USA ins Netz gestellten Internet-Seiten zu blockieren. Die betreffenden Seiten enthalten NS-Propaganda wie Aufkleber, Fahnen, Tonträger und Computerspiele. Zudem finden sich auf den Seiten Texte, in denen der Holocaust geleugnet und die Nazi-Herrschaft verharmlost oder glorifiziert wird.

Gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen. Über diese hat, wenn sie eingelegt wird, das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden.

Am 01-04-2005

"Bequemlichkeit"

Bequemlichkeit, Zeitersparnis und persönliche Kontrolle seien die Hauptgründe für den Einkauf im Internet. Das ist das Ergebnis einer Studie des Henley Management College in England. Die Wissenschaftler haben dazu die Daten von über 300 Onlineshops ausgewertet, die Elektroartikel verkaufen. Das Ergebnis: Die oben gennanten Motivationen rangierten sogar noch vor dem Wunsch, Geld zu sparen. Der Anspruch der Kunden an die Seiten: Websites von Onlineshops müssen laut Studie einfach zu benutzen sein, effizient arbeiten und vertrauenswürdig erscheinen. Überdies sei es für Unternehmen, die sowohl online als auch offline verkaufen, vorteilhaft, den virtuellen Onlineverkauf eng mit der traditionellen Einzelhandlung zu verknüpfen. Das biete dem Kunden ein einheitliches Bild.

Zudem gehe der Trend zu günstigeren Schlussverkaufsangeboten im Internet. Dennoch sei der Wunsch zu sparen insgesamt zweitrangig. Wichtiger für die Konsumenten sei die Möglichkeit, rund um die Uhr nach Produkten zu suchen und einzukaufen. Dabei spiele auch die Fülle an Produktinformationen eine große Rolle. Die Studie zeige aber gleichzeitig, dass viele Menschen auf Grund von Sicherheitsbedenken Onlineshops meiden.

Am 02-02-2006

Beschränkungen im Internet

Nach den laut "Scotland Yard" vereitelten Terroranschlägen in Großbritannien wollen die Innenminister mehrerer europäischer Staaten die "Anstrengungen" der EU bei der "Terrorismusbekämpfung" weiter verstärken. "Die Ereignisse der letzten Woche haben gezeigt, dass terroristische Gruppierungen ständig nach neuen Wegen suchen, um unsere Gesellschaften anzugreifen", meinen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Amtskollegen aus Großbritannien, Finnland, Frankreich, Portugal und Slowenien sowie der Vizepräsident der EU-Kommission, Franco Frattini, am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung zu ihrem informellen Treffen in London. Als notwendig erachteten sie dabei unter anderem eine dauerhafte Überprüfung der Sicherheitsstandards auf europäischen Flughäfen sowie die Erforschung von Explosivstoffen, "die schwerpunktmäßig auf Arbeiten mit Flüssigsprengstoff gerichtet sein sollte".

Zugleich wollen die Ressortchefs die Einrichtung einer Datenbank zu Explosivstoffen bei Europol unterstützen. Ferner soll das Internet zu einer "feindlichen Umgebung für Terroristen" gemacht werden.

Wirksame Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung und der Schutz der Menschenrechte seien "keine widerstreitenden Ziele", betonten die Minister und Frattini in ihrer Erklärung. Angesichts der "Gefahr von Massenmorden" müsse akzeptiert werden, dass die Rechte des Einzelnen mit dem gemeinsamen Recht auf Sicherheit in Einklang gebracht werden müssten. Die Europäische Union verfüge über eine ehrgeizige Strategie zur Terrorismusbekämpfung, die nun sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene umgesetzt werden müsse.

Am 16-08-2006

Meinungsfreiheit

EU-Justizkommissar Franco Frattini plant, europaweit Internet-Suchmaschinen und Provider zu verpflichten, bestimmte vermeintlich "gefährliche" Wörter wie "Bombe", "töten", "Völkermord" oder "Terrorismus" und den Zugang zu den entsprechenden Internetseiten sperren zu lassen. Konkrete Vorschläge will der Kommissar im November vorlegen. Nach Auffassung des medienpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Lothar Bisky, verstoßen die Pläne "zur weiteren Zensur des Internets" sowohl gegen die Meinungsfreiheit als auch gegen das Recht auf Information.

Alle Bürgerinnen und Bürger müssten zu jeder Zeit auf alle verfügbaren Informationen im Internet zugreifen können, fordert Bisky.

Das Internet könne und dürfe nicht durch politisch motivierte staatliche Eingriffe gelenkt werden. Der Zugang zu Informationen müsse offen und frei sein - mit Ausnahme faschistischer Propaganda, meint Bisky.

Eine zentrale Grundlage der Demokratie sei die Möglichkeit, sich frei und ohne Zwänge auch über strittige Themen zu informieren und eine Meinung bilden zu können. Frattinis Pläne sollten daher in der Schublade bleiben.

Am 26-09-2007

"Verboten"

Verschiedene Bundesministerien und nachgeordnete Einrichtungen haben zeitweilig die IP-Adressen von Besuchern der Internetseiten dieser Behörden gespeichert. Das bestätigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), am 10. Oktober im Bundestag in Berlin. Er sagte, dass man zwischen der Speicherung zu Sicherheitszwecken und statistischen Zwecken oder zu Zwecken der weiteren Ermittlung unterscheiden müsse. Der Grund für eine "anlassbezogene Speicherung" der IP-Adressen von Computern, die für erste Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) genutzt werden, beruhe auf der "Erfahrung", dass sich Täter bei Straftaten mit großem öffentlichem Interesse im Netz über den Fortgang der Ermittlungen informiert hätten. Gedeckt sei die Datenerhebung durch die Strafprozessordnung, wobei die Praxis von der Bundesanwaltschaft gestützt werde, so Altmaier.

Die Grünen-Fraktion hatte Auskunft verlangt, welche Behörde heute noch die IP-Kennung, abgefragte Internet-Dateien und Zugriffszeiten speichert. Deren Abgeordneter Christian Ströbele hatte darauf hingewiesen, dass mit einem Urteil des Landgerichts Berlin vom September solche Speicherungen mittlerweile verboten seien.

Laut Altmaier ist das Bundeskriminalamt (BKA) die einzige "nachgeordnete Behörde", die noch so verfährt.

Am 10-10-2007

Verbot von Internet-Seiten

Die Bundesregierung will mit einer neuen Initiative gegen Essstörungen vorgehen. In der Kampagne "Leben hat Gewicht - gemeinsam gegen den Schlankheitswahn" sollen sich Ministerien, Ärzte, Vereine und Modebranche gemeinsam für die Prävention von Magersucht und Bulimie einsetzen, sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Sie stellte die Aktion gemeinsam mit Familienministerin Ursula von der Leyen und Forschungsministerin Annette Schavan (beide CDU) am 13. Dezember in Berlin vor. "Wir müssen die Vorbilder ändern", so Schmidt. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass "Magermodels" künftig nicht mehr in der Werbung oder auf dem Laufsteg eingesetzt werden. Internetseiten, die Schlankheitswahn propagieren, sollen verboten werden.

Geplant ist zudem, in Schulen und Sportvereinen verstärkt über Essstörungen aufzuklären. Den Angaben zufolge leidet bereits jedes fünfte Kind zwischen 11 und 17 Jahren unter Symptomen einer Essstörung.

Am 13-12-2007

Datensicherheit

Persönliche Daten von rund 44 000 Studenten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg waren zehn Tage lang im Internet öffentlich zugänglich. Das sei auf den Fehler eines Mitarbeiters der Universität zurückzuführen, sagte Kanzler der Universität, Wolfgang Lehnecke am 27. Mai in Magdeburg. Die Daten waren seit dem 9. Mai auf einem öffentlich zugänglichen Server zu finden. Die Daten wurden am 19. Mai gelöscht, nachdem einen Tag zuvor ein Hinweis aus den Reihen der Studenten kam. Lehnecke sprach von einem "bitteren Vorfall". Eine Arbeitsgruppe soll weitere Folgen vermeiden. Der Studentenrat sei einbezogen. Um die Datensicherheit zu gewährleisten, würden neue Verschlüsselungen eingeführt.

Nach Angaben des Studentenrates gibt es keine Informationen darüber, wie viel Personen sich die Daten in diesem Zeitraum angeeignet haben. Es handele sich um Datensätze aller aktiven und zahlreicher ehemaliger Studenten. Die veröffentlichten Daten hätten Namen, Anschrift, Telefonnummer, Herkunft und Geschlecht sowie zahlreiche studienbezogene Details enthalten. Der Studentenrat fordert unter anderem die zeitnahe Aufklärung der Studenten über Konsequenzen aus dem Vorfall und die Einrichtung eines Datenschutzgremiums.

Am 27-05-2008

"Diffamieren"

Nach der monatelangen Medienkampagne gegen SPD-Chef Kurt Beck liegen in der SPD-Spitze die Nerven offenbar blank. Die SPD hat ein parteiinternes Internet-Forum, auf der der Parteichef hart kritisiert wurde, gesperrt. Der nordrhein-westfälische Juso-Landesvorsitzende Christoph Dolle hat die Sperrung kritisiert. Er halte den Vorgang der Löschung für "außerordentlich unglücklich", sagte Dolle am Dienstag (15. Juli) dem Westdeutschen Rundfunk (WDR). "Man hätte die Sache ja auch politisch ausdiskutieren können", sagte der Landeschef der SPD-Nachwuchsorganisation in NRW. Andererseits sei die Reaktion "angesichts der angespannten Situation in der Partei" auch "irgendwie nachvollziehbar".

Die SPD hatte das Internet-Forum "Keine Zukunft mit Kurt Beck" des 20-jährigen SPD-Mitglieds Philipp Geldmacher sperren lassen. Wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet, hatte der Krefelder Jungsozialist sein Forum sechs Wochen lang auf der nur für SPD-Mitglieder offenen Seite von meinespd.net laufenlassen. "Dutzende" von Nutzern hätten dabei mitdiskutiert.

Geldmacher zeigte sich entrüstet. "Das ist Zensur", sagte der Zivildienstleistende der Zeitung. Offenbar dürfe in der SPD nicht demokratisch darüber geredet werden, wer die Partei anführe. Die SPD hatte die Sperrung des Diskussionsforums in einer Mail an Geldmacher folgendermaßen begründet: "Foren, die erkennbar (...) Funktions- oder Mandatsträger diffamieren, sind unzulässig."

Am 15-07-2008

Stärker an Politik interessiert

Während der hessische SPD-Spitzenkandidat Thorsten Schäfer-Gümbel in den Meinungsumfragen gegen Ministerpräsident Roland Koch (CDU) das Nachsehen hat, ist er bei den Internetnutzern hingegen beliebter als der Amtsinhaber. 41 Prozent der Internet-Nutzer, die mehr als zehn Stunden im Netz verbringen, hätten lieber Schäfer-Gümbel zum Ministerpräsidenten, während 39 Prozent lieber Koch hätten, ergaben Untersuchungen der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag von ZDF.de. Bei allen Befragten im ZDF-Politbarometer erreicht Koch 44 Prozent, Schäfer-Gümbel kommt hingegen nur auf 33 Prozent. Die hessischen Internetnutzer sind der Forschungsgruppe zufolge stärker an Politik interessiert (58 Prozent) als der bundesweite Durchschnitt (41 Prozent).

Die Umfrage habe außerdem ergeben, dass sich die länger surfenden Bürger deutlich stärker für die Wahl am kommenden Sonntag interessieren (68 Prozent) als die Bürger, die nicht online sind (50 Prozent).

Am 15-01-2009

"Nicht verhältnismäßig"

Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass bei der beabsichtigten Sperre von kinderpornografischen Seiten im Internet auch der Zugang zu legalen Seiten verhindert wird. Die "Berliner Zeitung" berichtete, in einen Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem Gesetz werde festgehalten, dass die Diensteanbieter keine Schuld treffe, wenn auch Seiten gesperrt würden, die keine Kinderpornografie enthalten. Die Haftung für solche Fälle übernehme das Bundeskriminalamt (BKA). Die Kosten aus möglichen Schadenersatzansprüchen seien noch nicht abzuschätzen.

Die FDP meldete grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf an. "Ein solches Gesetz öffnet einer generellen Zensur im Internet Tür und Tor", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, dem Blatt. Sie halte die vorgesehenen Regeln für nicht verhältnismäßig, zumal legale Angebote betroffen sein könnten. Zudem könne auch eine Sperre nicht alle kinderpornografischen Angebote im Internet verhindern, erst recht aber nicht den vorangegangenen Missbrauch von Kindern.

Am 09-04-2009

Subventionen aus der EU

Die Empfänger von Agrarsubventionen aus Brüssel dürfen weiter im Internet veröffentlicht werden. Name, Wohnort und die Höhe der Beihilfen aus Mitteln der EU könnten genannt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen am Freitag (24. April) in Münster in einem Eilverfahren. Die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden wurde damit bestätigt. Nach Europarecht müssen die EU-Mitgliedstaaten bis Ende April die Empfänger von Agrarsubventionen für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 veröffentlichen.

Zu diesem Zweck hatte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine spezielle Internetseite eingerichtet. Dagegen klagte ein betroffener Landwirt unter Berufung auf sein Recht auf Datenschutz.

Es sei offen, ob der Landwirt einen Anspruch darauf habe, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibe, stellten die OVG-Richter fest. Bei rechtlich offener Ausgangslage führe die gebotene umfassende Interessenabwägung nicht dazu, die Veröffentlichung der Daten vorläufig zu stoppen.

Die Veröffentlichung stelle für den Landwirt nur eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Datenschutz dar, hieß es weiter. Die Höhe der Agrarsubvention lasse auch in Verbindung mit der Art der Beihilfe keinen Rückschluss auf die insgesamt gegebene Einkommenssituation des Empfängers zu. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

(AZ: 16 B 485/09)

Am 24-04-2009