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Konzentrierte Schwefelsäure ausgetreten

Chemie-Unfall

Bei einer Chemiefirma in Frankfurt-Hoechst ist es gestern Abend zu einem Unfall gekommen. Der Austritt von konzentrierter Schwefelsäure (Oleum) bei der Firma Grillo im Industriepark Frankfurt-Hoechst sei aber nach zwei Stunden gestoppt worden, sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Um 19:45 Uhr konnte für die Anwohner Entwarnung gegeben werden. Messungen hätten gezeigt, dass es keine gesundheitsgefährdenden Säurekonzentrationen in der Luft gegeben habe.

Zu dem Störfall war es am Nachmittag gekommen. Nach Angaben eines Sprechers war konzentrierte Schwefelsäure aus einer defekten Rohrleitung ausgetreten. Die Werkfeuerwehr habe den ausgetretenen Stoff mit einem Wasserschleier niedergehalten. Der Schaden sei innerhalb von knapp zwei Stunden behoben worden. Verletzt worden sei niemand. Eine Gaswolke habe sich in südliche Richtung bewegt. Die Anwohner seien über Lautsprecherwagen und Rundfunk aufgefordert worden, Türen und Fenster zu schließen.

Zehn Verletzte

Im Hamburger Hafen ist am Montagabend ein mit Schwefelsäure beladener Tanker nach einer Kollision mit einem Containerschiff gesunken. Aus einem beschädigten Tank lief Schwefelsäure in das Becken des Petroleumhafens, wie ein Sprecher der Wasserschutzpolizei am Dienstagmorgen sagte. Durch die aufsteigende Säurewolke seien zehn Personen verletzt worden, darunter zwei Polizisten. Sie seien mit Haut-, Atemwegs- und Augenreizungen in ein Krankenhaus eingeliefert, bis auf eine Person aber bereits wieder entlassen worden.

Nach Angaben der Norddeutschen Affinerie als Eigentümerin des Gefahrgutschiffs sind die Säuretanks des Spezial-Transportschiffs ENA 2, das zur Zeit kieloben im Petroleumhafen liegt, bei der Kollision unbeschädigt geblieben. Die Schwefelsäure trete vermutlich über das Belüftungssystem der Tanks aus. Das Schiff sei mit insgesamt rund 960 Tonnen Schwefelsäure beladen. Aufgrund des Havarie-Schadens an der äußeren Stahlhaut sei offenbar Wasser in den Hohlraum zwischen Säuretanks und Schiffswand eingedrungen und habe das Kentern verursacht, erklärte das Unternehmen.

Um das auf Grund gelaufene Schiff wurde nach Angaben der Polizei eine Druckluft-Öl-Sperre errichtet. Sie soll verhindern, dass sich die auslaufende Säure im Hafenbecken ausbreitet. Ein Polizeisprecher wollte nicht ausschließen, dass der Kapitän des gesunkenen Schiffes alkoholisiert war. Das Containerschiff setzte seine Fahrt nach der Kollision auf der Elbe fort. Das gesunkene Schiff sollte am Dienstagvormittag gehoben werden.

Am 29. Jun. 2004

Schiffsunglück

Der Umweltschaden durch den havarierten Schwefelsäure-Tanker im Hamburger Hafen ist möglicherweise sehr viel größer als ursprünglich angenommen. Nach Expertenschätzungen könnte bereits mehr als die Hälfte der 960 Tonnen umfassenden Säureladung ausgetreten und in die Elbe gelaufen sein, sagte ein Sprecher des Schiffseigners Norddeutsche Affinerie am Donnerstag in Hamburg. Als Indiz dafür wird die plötzlich veränderte Lage des Schiffes gewertet. Der kieloben liegende Tanker hatte aus bislang ungeklärten Gründen Auftrieb bekommen.

Sollte sich diese Annahme bestätigen, geht die Feuerwehr davon aus, dass besonders die Gefährlichkeit der in den Tanks verbliebenen restlichen Säure enorm zunimmt. Eine Vermischung mit eindringendem Wasser und damit eine Verdünnung lasse die Säure äußerst aggressiv werden, sagte Feuerwehr-Sprecher Peter Braun.

Die Säure sei ursprünglich in einer Konzentration von 98 bis 96 Prozent eingefüllt worden. Möglicherweise sei sie jetzt bereits unter den kritischen Wert von 75 Prozent gesunken. "Ab diesem Wert greift sie Metall an, das heißt auch die Schiffstanks", sagte Braun. Ein Umpumpen der restlichen Ladung in normale Tanks sei dann nicht mehr möglich, da diese zerstört würden. Man habe deshalb vorsorglich mit Gummi ausgeschlagene Kesselwagen zur Liegestelle des Havaristen beordert. Ein genauer Zeitplan für eine Bergung sei aufgrund der Situation nicht möglich.

Die mit 960 Tonnen Säure beladene "ENA 2" war am Montag nach einer Kollision mit einem Containerfrachter im Hamburger Hafen gesunken. Durch austretende Dämpfe waren zehn Menschen verletzt worden. Medienberichten zufolge soll der Kapitän des Unglückstankers zum Zeitpunkt der Havarie 2,1 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Am Mittwoch und Donnerstag untersuchten Taucher in Spezialausrüstung das Schiff.

Am 01. Jul. 2004

Seveso-II-Richtlinie

Die Bundesregierung möchte die so genannte Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Union umsetzen. Die Richtlinie sieht verschärfte Vorsorgemaßnahmen gegen schwere Chemieindustrie-Unfälle vor. Auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, das deutsche Störfallrecht zu ändern. Bisher galt das europäische Störfallrecht nicht für Bergbautätigkeiten und Abfalldeponien. Diese Ausnahme werde nun eingeschränkt, so dass künftig zum Beispiel Bergeteiche wie der, dessen Bruch in Baia Mare zur Verseuchung der Donau mit Cyandid führte, den Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie entspreche, teilte das Umweltministerium mit. Aufgrund des Explosionsunglücks mit Feuerwerkskörpern in Enschede würden die Mengenschwellen für bestimmte explosionsgefährliche und pyrotechnische Stoffe gesenkt. Gleichzeitig würden zur besseren Identifizierbarkeit die Definitionen des Gefahrgut-Transportrechts übernommen. Als Folge der Explosion in einer Düngemittelfabrik in Toulouse würden die bisherigen Kategorien für Ammoniumnitrat überarbeitet und ergänzt.

Neben der Störfall-Verordnung soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert werden. "Damit werden Schutzobjekte, zum Beispiel wichtige Verkehrswege oder Freizeitgebiete, konkretisiert, zwischen denen und Industriebetrieben ein angemessener Abstand liegen soll."

Hinzu kommt, dass die Beratungsgremien "Störfall-Kommission" (SFK) und "Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit" (TAA) künftig zu einer "Kommission für Anlagensicherheit" (KAS) fusionieren sollen. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen noch zustimmen, teilte das Umweltministerium mit.

Die Seveso-II-Richtlinie gilt nicht für militärische Einrichtungen und durch ionisierende Strahlung entstehende Gefahren. Ausgenommen sind weiterhin die Beförderung gefährlicher Stoffe auf der Straße, der Schiene, dem Wasser- oder Luftweg und die Beförderung gefährlicher Stoffe in Rohrleitungen außerhalb von Betrieben.

Am 27. Jan. 2005