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Ex-Häftling erhält Schadenersatz wegen menschenunwürdigen Haftbedingungen

Knäste chronisch überbelegt

Im Prozess um die menschenunwürdige Unterbringung eines Karlsruher Untersuchungshäftlings sind dem Kläger 650 Euro Schadenersatz zugesprochen worden. Diesen Beschluss verkündete das Karlsruher Landgericht am Dienstag nach der mündlichen Verhandlung. Die Entscheidung könnte eine Klagewelle in Baden-Württemberg auslösen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2002 das Recht eines Gefangenen auf menschenwürdige Unterbringung betont hatte. Die Gefängnisse des Landes sind chronisch überbelegt.

Der 47-jährige Karlsruher saß von Dezember 2002 bis Juni 2003 mit einem Mithäftling in einer 8,2 Quadratmeter großen Zelle in U-Haft. Er wollte dafür eine Entschädigung von 17.100 Euro plus Zinsen. Das Land berief sich bei der Unterbringung auf eine Notlage.

Die meisten Haftanstalten sind chronisch überbelegt - und das, obwohl die Zellen in vielen Fällen doppelt belegt sind. Eigentlich hat jeder Häftling Anspruch auf eine Einzelzelle. Wegen Personalmangel sind die Inhaftierten immer öfter 23 Stunden am Tag eingeschlossen. Fachleute wie der Berliner Vollzugsbeirat fordern deswegen bereits die Aussetzung der Vollstreckung kurzer Haftstrafen, um den Gefängnissen etwas Luft zu verschaffen.