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Elterngeld Retrospektive

Mehr Geld für Gutverdiener - Schmidt erwägt Einführung eines "Elterngeldes"

Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) will mehr Väter als bisher in die Elternzeit bewegen. Dazu erwägt sie, das bisherige Erziehungsgeld in ein vom Einkommen abhängiges "Elterngeld" umzuwandeln, wie sie der "Süddeutschen Zeitung" sagte. "Denkbar wäre etwa ein Betrag von zwei Dritteln des ehemaligen Nettoeinkommens. Es hätte dann eine Lohnersatzfunktion", sagte die Ministerin. In den skandinavischen Ländern, in denen vergleichbare Regelungen gelten, würden viel mehr Väter als in Deutschland von der ihnen gesetzlich zustehenden Elternzeit Gebrauch machen, fügte sie hinzu.

Schmidt sagte, einen abrupten Systemwechsel könne es aber nicht geben. "Das wäre nicht finanzierbar", betonte sie. Möglicherweise werde die Reform noch in dieser Legislaturperiode angepackt. Dies hänge von den Ergebnissen einer Prüfung ab, die im kommenden Jahr vorliegen sollen.

Am 27-07-2004

"Zwang"

Der Familienexperte und Sozialrichter Jürgen Borchert hält das Elterngeld, das Väter zu einer Babypause von zwei Monaten verpflichten soll, für verfassungswidrig. "Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass der Staat nicht mittelbar Druck auf die Eltern ausüben darf, wie sie ihre Rollen bei der Kindererziehung aufteilen", sagte Borchert der "Rheinischen Post".

Durch den "Zwang zum Tausch der Bezugsperson" werde die Elternfreiheit beschnitten. Einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beschied er Aussicht auf Erfolg. Borchert hat bereits mit sozialrechtlichen Klagen beim Verfassungsgericht gewonnen.

Am 02-12-2005

"Eine soziale Komponente"

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will Elterngeld auch Hausfrauen zahlen. "Auch wenn das zweite und dritte Kind schnell hintereinander geboren werden und die Mutter keine Chance hatte, zwischendrin im Beruf wieder Fuß zu fassen, werden wir Elterngeld zahlen", sagte sie der "Rheinischen Post". Die Mehrkindfamilien müssten gefördert werden.

Zur Berechnung des Elterngeldes sagte Leyen: "Grundsätzlich soll das Elterngeld das Gehalt desjenigen ersetzen, der das Kind maßgeblich betreut." Es müsse für sehr kleine Einkommen aber "eine soziale Komponente" geben. Da müssen wir das gemeinsame Familieneinkommen berücksichtigen."

Beim Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige will die Familienministerin die Kommunen kontrollieren. "Es gibt einen gesetzlich vereinbarten Ausbau der Kinderbetreuung. Wir haben im Kabinett vereinbart, dass 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung den Kommunen zur Verfügung stehen", sagte sie der Zeitung.

Die Ministerin kündigte an, 2008 Bilanz zu ziehen. Werde das Ziel nicht erreicht, solle es ab 2010 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Einjährige geben.

Arbeitgeber-Präsident fordert staatliche Finanzierung des Mutterschaftsgeldes

Die deutsche Wirtschaft hat ein Ende der Mutterschaftsgeld-Finanzierung durch Unternehmen gefordert. "Es muss endlich Schluss sein, die Arbeitskosten mit Gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zu belasten", sagte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt der "Rheinischen Post". "Aufgaben wie die Finanzierung von Mutterschaftsleistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden." Das Mutterschaftsgeld koste die Unternehmen jährlich rund 1,5 Milliarden Euro.

Hundt appellierte an den Bundesrat, dem so genannten Aufwandsentschädigungsgesetz nicht zuzustimmen, nach dem nicht nur Kleinbetriebe, sondern alle Unternehmen am Mutterschaftsgeld-Umlageverfahren teilnehmen müssen: "Bei der Finanzierung von Leistungen bei Mutterschaft droht eine eklatante Fehlentscheidung." Das geplante Gesetz "führt zu einem erheblichen zusätzlichen Bürokratieaufwand".

Am 21-12-2005

Beruf und Familie

Die FDP lehnt die spezielle Förderung von Vätern im Zuge des von der großen Koalition geplanten Elterngelds ab. Zwar sollten die Teilhabemöglichkeit von Müttern und Vätern an der Erziehung verbessert werden. Der Staat dürfe jedoch nicht mit der so genannten Väterkomponente die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie organisieren, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin". Vielmehr müsse der Staat einen Rahmen schaffen, damit Väter und Mütter selbst entscheiden könnten, wer sich um die Erziehungsleistung und wer sich ums Berufsleben kümmere.

Niebel unterstrich, zwischen 20 und Mitte 40 sollen die Menschen in Deutschland heute berufliche wie familiäre Ziele erreichen. "All das ist vielleicht etwas zu viel in dem kurzen Zeitraum."

Deshalb müsse der Staat die Rahmenbedingungen schaffen, damit Familie und Beruf im Wechsel miteinander organisiert werden könnten. Dazu gehörten bessere steuerliche Rahmenbedingungen wie ein einheitlicher Grundfreibetrag für alle Eltern und Kinder.

Am 04-01-2006

Mütter & Väter

Die Familienpolitik sorgt innerhalb der Union weiter für Zündstoff. Der Vorsitzende der CSU-Grundsatzkommission, Alois Glück, sprach am Mittwoch in München vor einer "Einmischung in die private Lebensführung" der Bürger. So dürften finanzielle Leistungen für Eltern nicht davon abhängig gemacht werden, dass auch die Väter eine Auszeit vom Beruf nehmen. Hintergrund der Debatte ist das Vorhaben von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), das geplante Elterngeld nur dann ein volles Jahr auszuzahlen, wenn auch die Väter mindestens zwei Monate Auszeit nehmen.

Glück kritisierte, derartige Steuerungsmaßnahmen durch die Politik seien "völlig falsch". Es müsse bei der Entscheidung über die klassische Alleinverdiener-Familie eine wirkliche Wahlfreiheit geben.

Der bayerische Landtagspräsident mahnte: "Wir haben den Menschen nichts vorzuschreiben." Es dürfe auch keine Polarisierung nach dem Motto geben, dass der berufstätigen "Rabenmutter" das "Heimchen am Herd" gegenüberstehe.

Am 05-04-2006

67 Prozent des Nettoeinkommens

Die Bundesregierung will es berufstätigen jungen Paaren mit höheren Einkünften erleichtern, Kinder zu bekommen. Ein einkommensabhängiges Elterngeld von "bis zu" 1.800 Euro im Monat soll dazu beitragen. Eltern mit höheren Einkünften sollen mehr bekommen als Eltern mit geringen Einkünften: Das Elterngeld soll als "Einkommensersatzleistung" - bis zum Maximalbetrag von 1800 Euro - 67 Prozent des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens betragen. Berechnungsgrundlage soll das Einkommen des Elternteils sein, der wegen der Betreuung des Kindes auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet oder diese einschränkt. Alternativ wird geprüft, ob die Bemessungsgrundlage das gemeinsame Nettoerwerbseinkommen der Eltern, bei Alleinerziehenden das alleinige Nettoerwerbseinkommen sein soll.

Das neue Elterngeld soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden. So haben es die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vom November vergangenen Jahres vereinbart.

Derzeit wird in der Regierungskoalition intensiv darüber diskutiert, wie das Elterngeld im Einzelnen ausgestaltet werden soll, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg. Im Mai will die Koalition über einen Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums entscheiden. Dieser soll bis Ende April vorliegen.

Das Elterngeld soll laut Bundesregierung um "ein Leistungselement" für Eltern mit geringem Einkommen oder nichterwerbstätige Eltern ergänzt werden. In Betracht komme ein vom Familieneinkommen abhängiger Sockelbetrag. Alle Erziehenden sollen eine Mindestleistung erhalten, zumindest in der Höhe des bisher sechsmonatigen vollen Erziehungsgeldes.

Allerdings sollen "soziale Transferleistungen" auf das Elterngeld angerechnet werden. Das Elterngeld soll nicht als Einkommen im Rahmen des Wohngeldes berücksichtigt werden.

Der Kreis der Anspruchberechtigten soll dem Berechtigtenkreis des bisherigen Bundeserziehungsgelds entsprechen. Das Elterngeld soll - "unter Anrechnung des zweckgleichen Mutterschaftsgeldes" - für ein Jahr gezahlt werden. "Die Leistung ist steuerfinanziert, steuer- und abgabefrei, bestimmt jedoch den steuerlichen Progressionsvorbehalt." Eltern könnten wählen, ob sie das volle Elterngeldbudget auf bis zu zwei Jahre verteilen wollen.

Die zwölf Monate des Bezugszeitraums sollen zwischen den Eltern aufgeteilt werden können. Nach den bisherigen Planungen sollen zwei Monate dem Vater bleiben, zwei Monate seien für die Mutter "reserviert".

Die bisherigen Regelungen zur Elternzeit sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung erhalten bleiben. Teilzeittätigkeit während des Bezugs sei möglich. Es sei noch "zu prüfen, in welcher Höhe das Elterngeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Rahmen der Elternzeit gezahlt werden kann und ab welcher Höhe des Haushaltseinkommens es gegebenenfalls entfällt".

Am 20-04-2006

Interne Stellungnahme

Bis zu 340.000 sozial schwächere Familien sollen einem Zeitungsbericht zufolge zu den Verlierern des Elterngeldes gehören. Weil die Bezugsdauer des geplanten Elterngeldes kürzer sei als die des bisherigen Erziehungsgelds, entfielen für viele Familien Fördermittel für ein Jahr, berichtet die "Financial Times Deutschland". Das Blatt beruft sich dabei auf eine interne Stellungnahme der CDU/CSU zum Referentenentwurf des Elterngeldes. Das Elterngeld bedeute für "185.000 Klein-Einzelverdiener-Haushalte und 155.000 Kleinverdiener-Haushalte", dass sie im zweiten Jahr statt Erziehungsgeld nichts bekämen, heiße es in dem Papier.

Während das Elterngeld nur bis maximal 14 Monate gezahlt wird, können einkommensschwache Familien das bisherige Erziehungsgeld bis zu zwei Jahre beziehen. Einbußen in Höhe von 300 Euro pro Monat für ein Jahr seien für viele "Hartz IV"-Empfänger damit die Folge, schreibt die Zeitung.

Auf das Konzept für das Elterngeld hatten sich die Spitzen der CDU/CSU und der Sozialdemokraten im Koalitionsausschuss verständigt. Bereits Anfang 2007 soll das Elterngeld eingeführt werden.

"Ich halte die Benachteiligung für katastrophal", sagte der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach der Zeitung. Es werde der Eindruck erweckt, dem Staat seien Kinder aus einkommensstarken Familien wichtiger als aus wirtschaftlich schwachen Schichten. Das Elterngeld führe zudem zu verstärkter Kinderarmut.

Am 11-05-2006

Anwaltskanzleien

In der Regierungskoalition gibt es angeblich Unmut über den Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums von Ressortchefin Ursula von der Leyen (CDU) zum geplanten Elterngeld. Als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld von maximal 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens für die volle Zeit gilt das Einkommen der Berechtigten über mindestens drei Monate vor dem Mutterschutz. Der mittelstandspolitische Sprecher der Union, Michael Fuchs, forderte die Ministerin zur Verlängerung des Mindestarbeitsverhältnisses von drei auf zwölf Monate auf, wie die "Leipziger Volkszeitung" schreibt. Seine Begründung: "Der Drei-Monats-Zeitraum öffnet dem Missbrauch Tür und Tor."

Es gebe ganz sicher einige Gruppen, nicht nur Anwälte, die bestimmt nicht zögerten, für drei Monate ihre Frauen anzustellen, um anschließend für die volle Zeit Elterngeld in maximaler Höhe in Anspruch zu nehmen, sagte Fuchs. Bei einem Nettolohn von 1800 Euro monatlich über ein Vierteljahr ergäbe sich der maximale Auszahlungsbetrag durch den Staat. Er hielte ein solches Vorgehen "für unanständig und missbräuchlich".

Der zwischen den Ministerien abgestimmte Referentenentwurf zum Elterngeld soll am 14. Juni das Bundeskabinett passieren.

Am 16-05-2006

1800 Euro für Besserverdienende

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das geplante Elterngeld auf den parlamentarischen Weg gebracht. Nach dem Gesetzentwurf erhalten Eltern, die zur Betreuung eines nach 2006 geborenen Kindes im Beruf pausieren oder auch weiterhin bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, ein Jahr lang 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Familienministeriums: "67 Prozent des wegfallenden Einkommens, mindestens 300 Euro maximal 1800 Euro werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird." Bei entsprechend hohem Verdienst sollen monatlich bis zu 1800 Euro ausbezahlt werden. Zwei "Vätermonate" können sich als Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil - in der Regel der Vater - eine Auszeit für die Betreuung nimmt. Alleinerziehende sollen das Elterngeld 14 Monate lang erhalten, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben.

Das Elterngeld soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden. Es werde ein Jahr lang gezahlt. Als generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug gilt: Eine ausgeübte Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung "auf höchstens 30 Wochenstunden" reduziert oder unterbrochen werden.

Ein Mindestelterngeld von 300 Euro sollen alle erziehenden Elternteile erhalten, die vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben. Anders als beim Erziehungsgeld sollen für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen gelten. Die 300 Euro sollen nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet werden. Allerdings: Eine "Anrechnung mit Sozialleistungen" erfolge "bei einem Elterngeld oberhalb von 300 Euro".

"Das Elterngeld gibt jungen Müttern und Vätern einen Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen," so Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Das Elterngeld ist laut Bundesregierung steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wirkt sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus.

Für das Elterngeld will die Bundesregierung ab 2008 gut 4 Milliarden Euro jährlich aufwenden. Für 2007 wird mit Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro für Elterngeld sowie 1,94 Milliarden Euro für Erziehungsgeld gerechnet.

Am 16-06-2006

Familienpolitik

Der Bundestag verabschiedete am 29. September 2006 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Danach werde für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder Elterngeld gezahlt. Zwölf Monate erhielten Eltern 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteiles, höchstens 1.800 Euro. Zwei zusätzliche Partnermonate gäben insbesondere Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen.

Alleinerziehende erhielten Elterngeld volle 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben. Generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug: Die Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden. "Das Elterngeld schafft Zeit für die Eltern mit ihren Kindern und Zeit für die Kinder mit ihren Eltern", sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in der Debatte des Deutschen Bundestages. Jungen Eltern werde signalisiert, dass die Erziehung ihrer Kinder und der Beruf gleich wichtig seien.

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes sei der Durchschnittsbetrag aus dem Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhielten alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben. Anders als beim Erziehungsgeld gälten für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen. Die 300 Euro würden auch nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet. Eine Anrechnung mit Sozialleistungen erfolge erst bei einem Elterngeld oberhalb von 300 Euro.

Die Regelungen

Eltern könnten frei wählen, wer von beiden wann Elterngeld in Anspruch nimmt. Ein Elternteil könne höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei Monate stünden dem anderen Elternteil zu. Maximal könne also 14 Monate Elterngeld bezogen werden. Eltern könnten auch zeitgleich Elterngeld beziehen. Dann verkürze sich der Bezugszeitraum entsprechend, zum Beispiel auf sieben Monate für beide Partner. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes könne aber auch auf 24 beziehungsweise 28 Monate verdoppelt werden. Die Monatsbeträge würden dann jeweils halbiert.

Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 36 Monaten werde zusätzlich ein Geschwisterbonus gezahlt: Zusätzlich zum aktuell zustehenden Elterngeld gebe es einen Aufschlag von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, höchstens 180 Euro. Der Aufschlag werde bis zum dritten Geburtstag des älteren Geschwisterterkindes gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten würden für das zweite und jedes weitere Kind zusätzlich zum Elterngeld je 300 Euro gezahlt. Diese 300 Euro pro Kind seien grundsätzlich anrechnungsfrei auf staatliche Transferleistungen.

Das Elterngeld sei steuer- und abgabenfrei. Es unterliege allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeute: Elterngeld wirkt sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Für das Elterngeld wende die Bundesregierung ab 2008 gut vier Milliarden Euro jährlich auf. Für 2007 werde mit Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro für Elterngeld sowie 1,94 Milliarden Euro für Erziehungsgeld gerechnet.

Am 29-09-2006

Ab 1.1.2007

Am Freitag stimmte abschließend auch der Bundesrat dem Elterngeld zu, das nun ab 1. Januar 2007 gezahlt wird. Das Elterngeld werde volle zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate sollen auch Vätern einen Anreiz geben, Elternzeit zu nehmen. Folgende Regelungen liegen dem Elterngeld zugrunde: Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Einkommens des erziehenden Elternteiles - für Besserverdiener bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Es gibt einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen verrechnet wird, wie zum Beispiel mit dem Arbeitslosengeld II. Das Elterngeld können Eltern selbst dann kassieren, wenn sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Das Elterngeld sei bei gleichem Budget dehnbar auf zwei Jahre. Die 14 Monate könnten frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibe den Eltern überlassen. Voraussetzung: Mindestens zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung.

Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht könnten die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden. Alleinerziehende hätten durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen und fielen nicht in die Sozialhilfe. Sie erhielten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.

Bundesfamilienministerin von der Leyen betonte die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung von Mehrkindfamilien: "Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen, schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum", so die Bundesministerin. Der Bonus knüpft an das vorherige Einkommen der Mutter und das ursprünglich gezahlte Elterngeld an. Der Kostenrahmen für das Elterngeld beträgt rund 3,87 Milliarden Euro jährlich.

Am 03-11-2006

1800 Euro für den Chefarzt

Das neue Elterngeld verstößt nach Ansicht von Rechtsexperten gegen das Grundgesetz. "Das Elterngeld ist in vielen Punkten klar verfassungswidrig", sagte der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert dem "Berliner "Tagesspiegel". Borchert kritisierte: "Das neue Gesetz führt zu einer Umverteilung von unten nach oben." Wer wenig verdiene, verliere jetzt auch noch ein Jahr an staatlicher Unterstützung.

"Das Gesetz begünstigt Doppelverdiener, die ihr erstes Kind bekommen", sagte Christian Seiler, der an der Universität Erfurt den Lehrstuhl für Verfassungs-, Steuer- und Sozialrecht leitet, der Zeitung. Während Gutverdiener bis zu 1800 Euro im Monat vom Staat bekommen könnten, erhielten Arbeitslose oder Studenten oft nur die Mindestförderung von 300 Euro.

Seiler hält das für einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz: "Warum ist dem Staat die Erziehung, die der Chefarzt seinem Kind angedeihen lässt, mehr wert als die Erziehung, die eine Medizinstudentin leistet?", fragte er. Benachteiligt würden auch Familien, in denen nur ein Elternteil arbeiten geht und der andere wegen der Erziehung älterer Kinder zu Hause bleibt. "Die staatliche Familienförderung, die mit Steuerngeldern finanziert wird, schließt gerade die Familien aus, die die Unterstützung am dringendsten brauchen", kritisierte Seiler.

Am 02-01-2007

"Stichtag verfassungsgemäß"

Das Sozialgericht Aachen hat am Dienstag zwei Klagen gegen das seit Januar gezahlte Elterngeld abgewiesen. Nach Auffassung der Aachener Richter ist der Stichtag für die Zahlung von Elterngeld verfassungsgemäß. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache ließ das Gericht die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu. Geklagt hatten zwei Elternpaare, deren Kinder vor dem 1. Januar 2007 geboren worden waren und die deshalb nicht unter die erst ab diesem Datum geltende Elterngeldgesetzgebung fallen. Bis 31. Dezember 2006 galt das Erziehungsgeldgesetz, nach dem die Kläger wegen ihres zu hohen Einkommens keinen Anspruch haben.

Die Kläger machten geltend, zumindest ab 1. Januar 2007 müsse ihnen für ihre Kinder Elterngeld gezahlt werden. Eltern später geborener Kinder würden ihnen gegenüber ungerechtfertigt bevorzugt. Dies sei willkürlich und widerspreche deshalb dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.

Das Sozialgericht Aachen teilte diese Bedenken nicht. Jede Gesetzesänderung bringe es mit sich, dass vor und nach der Änderung die von ihr Betroffenen unterschiedlich behandelt würden. Allein darin könne kein Gleichheitsverstoß gesehen werden, da sonst die Änderung von Gesetzen unmöglich werde.

Auch die gewählte Form der Stichtagsregelung sei verfassungsgemäß. Das Elterngeldgesetz bringe nicht nur Vorteile für Eltern. Personen, die anders als die Kläger nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügten, würden durch die Regelung sogar schlechter gestellt. (Az. S 13 EG 10/07 und S 13 EG 8/07)

Am 26-06-2007

"Sozialpolitische Mogelpackung"

Die Bundestagsfraktion der Linken fordert eine sofortige Anhebung des Mindestelterngeldes auf 450 Euro und die Erweiterung des zeitlichen Anspruchs auf Elterngeld auf 12 Monate pro Elternteil und 24 Monate für Alleinerziehende. Der Familienexperte der Linkspartei, Jörn Wunderlich, sagte der "Berliner Zeitung", die Mehrheit der Bezieher von Elterngeld sei finanziell schlechter gestellt als unter der vorangegangenen Regelung. "Das Elterngeld ist eine sozialpolitische Mogelpackung, die für die Mehrheit der Eltern nicht hält, was sie verspricht", urteilte er.

56 Prozent der Eltern, erhielten ein Elterngeld von 500 Euro oder weniger, sagte Wunderlich. "Vom Erziehungsgeld hätten sie deutlich mehr profitiert, denn das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, das Erziehungsgeld von 300 Euro dagegen wurde für bis zu 24 Monate gewährt", sagte er. Die Linke sehe vor allem Frauen benachteiligt, die meist über ein geringeres Erwerbseinkommen verfügen als Männer. Zudem seien die Eltern in Ostdeutschland aufgrund ihrer schlechteren Erwerbschancen benachteiligt. Insgesamt werde in Ostdeutschland weniger Elterngeld gewährt als im Westen.

"Die Bundesregierung lobt die erfreulich steigende Beteiligung von Vätern an der Elterngeldregelung, lässt aber die übrigen desaströsen Ergebnisse der Elterngeldstatistiken unter den Tisch fallen", kritisierte Wunderlich.

Am 26-05-2008