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Hygienemängel bei Trinkwasserspendern

Verbraucherschutz

Nach Mitteilung des Staatssekretärs im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Karl-Winfried Seif kommt es bei den inzwischen sehr beliebten und weit verbreitet aufgestellten Trinkwasserspendern (Galonen - Watercoolern) in etwa 20 Prozent der Fälle zu hygienischen Mängeln. Untersuchungen, durchgeführt vom Staatlichen Untersuchungsamt Hessen (SUAH) in Kassel, haben ergeben, dass von 113 Trinkwasserproben aus derartigen Trinkwasserspendern alleine 22 Proben (ca. 20 %) zu beanstanden waren. Grund für die Beanstandungen sind erhöhte Keimzahlen bzw. das Vorhandensein von Fäkalindikatorkeimen in dem dargebotenen Wasser.

Erhöhte Keimzahlen alleine führen zwar zu einer Beanstandung, sie stellen jedoch noch keine direkte Gefahr für den Verbraucher dar. In jedem stillen Wasser (ohne Kohlensäurezusatz) können sich natürlicherweise enthaltene Keime vermehren. Die in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung hierfür festgesetzte Begrenzung liegt mit 100 Keimen pro Milliliter (ml) deutlich unter der für z. B. Speiseeis geltenden Vorgabe von bis zu 500 000 Keimen pro Gramm. Anders sind die Wässer (ca. 9%) mit Fäkalindikatorkeimen zu beurteilen. Diese Gehalte deuten auf unsauberes, unhygienisches Arbeiten hin und können insoweit nicht toleriert werden.

Die Untersuchungen lassen jedoch keinen Zusammenhang zwischen dem hygienischen Zustand der Geräte selbst und der mikrobiologischen Beschaffenheit des darin aufbewahrten Trinkwassers erkennen. Wasserspender, die bei jedem Flaschenwechsel sorgfältig gereinigt wurden, lieferten zum Teil anschließend ein Wasser, welches eine erhöhte Keimzahl aufwies und sogar mit Krankheitserregern belastet war. Andere Geräte hingegen waren im Außenbereich sichtbar verschmutzt oder verkalkt; das entnommene Trinkwasser jedoch war in mikrobiologischer Hinsicht einwandfrei.

Die Untersuchungen ergaben auch keine fachliche Übereinstimmung darüber, ob ein Wasser gekühlt oder ungekühlt zur Entnahme bereitgehalten wird; es gab auf der einen Seite Beanstandungen bei gekühlten Wässern und viele ungekühlte Wässer blieben auf der anderen Seite unbeanstandet. Als Tendenz lässt sich jedoch erkennen, dass es bei Spenderbehältnissen, die nach Entleerung samt Zapfhahn ausgetauscht werden (Galonen) weniger Beanstandungen gibt.

Die Mehrzahl der Wasserspender wird von externen Firmen über abgeschlossene Wartungsverträge in der Regel halbjährlich komplett gereinigt und gewartet. Die mit den Trinkwasserspendern belieferten Firmen und Einrichtungen fühlen sich jedoch lediglich für die Sauberkeit im Bereich um die aufgestellten Geräte herum zuständig, wobei die hygienischen Kontrollen sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Teilweise wird die Umgebung mittels Sprühlösung desinfiziert, teilweise der Boden feucht gewischt; manche Geräte werden täglich von außen gereinigt, einige nur wöchentlich oder in unregelmäßigen Abständen.

Staatssekretär Seif appelliert an die Hersteller dieser Wasserbehälter einerseits, aber auch an die aufstellenden Firmen und Einrichtungen andererseits, klare Festlegungen hinsichtlich der Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten zu treffen.