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Oberster Datenschützer kritisiert Ausländerzentralregister

Gegen generelle Speicherung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat heftige Kritik an der Behandlung von EU-Ausländern in Deutschland geübt. Die generelle Speicherung von Daten im Ausländerzentralregister sei problematisch, sagte Schaar dem "Berliner "Tagesspiegel". Alle möglichen Stellen könnten online Daten von Ausländern abrufen - und zwar auch von Ausländern aus der Europäischen Union, die sich bei für eine längere Zeit in Deutschland aufhalten. Dafür gebe es in einem zusammenwachsenden Europa überhaupt keine Rechtfertigung, kritisierte der Datenschützer: "Ich fordere daher nachdrücklich, dass die generelle Speicherung von EU-Ausländern im Ausländerzentralregister unterbleibt."

Auch der Umgang mit Finanzdaten wird nach Meinung Schaars zunehmend kritisch. Ab April nächsten Jahres kann eine Vielzahl von Behörden Erkundigungen über Kontoverbindungen der Bürger einholen. Nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit können künftig alle Behörden, die Gesetze anwenden, die an Begriffe des Einkommensteuerrechts anknüpfen, erfragen, wo Bürger Bankkonten unterhalten. "Was für Begriffe und was für Behörden das sind, weiß keiner", sagte Schaar, "ich sehe das sehr kritisch."