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Neues Gesetz versucht Wehrpflicht zu retten

Weniger Wehrpflichtige tauglich

Am Freitag sind eine Reihe von Änderungen bei der Wehrpflicht in Kraft getreten. Die bisher nur als einfacher Erlass geregelten und von Verwaltungsgerichten als verfassungswidrig angesehenen weitgehenden Ausnahmen von der Wehrpflicht sind damit Gesetz geworden. Die regelmäßige Einberufungsgrenze beispielsweise liegt jetzt bei 23 Jahren - wer älter ist und nicht etwa wegen eines Studiums zurückgestellt war, ist raus. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte, damit solle nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen reduziert werden, um das Gerechtigkeitsloch zwischen dem geringen Bedarf der Bundeswehr an Dienstleistenden und den dafür zur Verfügung Stehenden zu verkleinern. Die "Allgemeine Wehrpflicht" hinsichtlich des Zwangs, in Friedenszeiten einen Dienst zu leisten, werde damit "beerdigt".

Verkaufs-Verbot für illegal geschlagenes Holz geplant

Trittin kündigt Gesetz an

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat am Donnerstag ein Gesetz zum Urwaldschutz angekündigt. Es soll die Vermarktung und den Besitz von illegal geschlagenem Holz und daraus gefertigten Produkten verbieten. Das Naturerbe Urwald dürfe nicht verspielt werden. "Raubbau und illegaler Holzeinschlag müssen beendet werden", sagte Trittin im Bundestag in Berlin.

Dosenpfand jetzt überall ohne Zettelwirtschaft

Testkäufe gegen Verstöße angekündigt

Seit Freitag dürfen Einweg-Getränkeverpackungen nun endgültig nicht mehr mit Pfand-Coupon verkauft werden. Die entsprechende Übergangsregelung lief am Donnerstag aus. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte "das Ende der Zettelwirtschaft" beim Dosenpfand und kündigte neue Testkäufe an, um gegen Verstöße bei der Pfanderhebung vorzugehen.