Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Widerrufsrecht gilt auch bei eBay-Auktionen

Bundesgerichtshof

Wenn Verbraucher über Internet-Auktionshäuser Waren von einem Unternehmen ersteigern, können sie diesen Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am Mittwoch klar, dass Internet-"Auktionen" keine Versteigerungen im Sinne des Gesetzes sind und somit das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist. Verbraucher können fast alle per "Fernabsatzgeschäft" von einem Unternehmen erworbenen Waren und Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte eine Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Anbieter.

"Das Urteil freut uns, überrascht uns aber keineswegs", sagte Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. In der Vergangenheit haben bereits einige unterinstanzliche Gerichte entschieden, dass es sich bei eBay-Auktionen nicht um Versteigerungen im Sinne des Gesetzes handelt. Der Gesetzgeber hat ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen geschaffen, damit der Verbraucher, der die Ware beim Kauf nicht ansehen und prüfen kann, seine Kaufentscheidung zu Hause in Ruhe überdenken kann. "Es gibt keinen einsehbaren Grund, warum ebay-Käufer diesen Schutz nicht genießen sollen", erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Ebenso gebe es keinen Grund, weshalb gewerbliche Anbieter, die über eBay verkaufen, besser gestellt werden sollten, als andere Verkäufer, die ihre Waren via Internet anbieten.

Damit der Verbraucher erkennen kann, ob es sich beim Anbieter um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt, forderte der vzbv eine Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Anbieter. "Bisher ist oft kaum zu erkennen, ob es sich bei eBay-Angeboten um gewerbliche oder private Händler handelt", Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter Wirtschaftsfragen beim vzbv. Als Orientierung, ob es sich um einen gewerbliche Anbieter handelt, dienen derzeit etwa der Verkauf von Neuware, der Verkauf mehrerer Artikel derselben Sorte, eine hohe Anzahl versteigerter Produkte oder die Registrierung als "Powerseller". Viele Unternehmer versuchen sich durch das Ausgeben als Privatpersonen vor ihren Gewährleistungspflichten und den gesetzlichen Verbraucherrechten zu drücken.

Bis zum BGH geklagt hatte ein Schmuck-Händler, der über eBay ein "15,00 ct. Diamanten-Armband ab 1,- EUR" "versteigert" hatte. Der Beklagte gab das höchste Gebot ab, verweigerte dann aber Abnahme und Bezahlung des Armbands. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Entscheidungen der Vorinstanzen, dass der Käufer widerrufen konnte. Denn bei der Internet-Auktion habe der Verkäufer ein bindendes Verkaufs-Angebot gemacht, das der Käufer mit seinem Höchstgebot angenommen habe. Den bei Versteigerungen erforderlichen Zuschlag des Auktionators, der zum Vertragsschluss führt, gebe es im Internet nicht.

Bereits im letzten Jahr entschieden die höchsten Zivilrichter die Frage, wann das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, weil die Kaufsache "nach Kundenspezifikation angefertigt" worden ist. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die zu liefernde Ware aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können. Das ist beispielsweise dann so, wenn wie im entschiedenen Streitfall ein Notebook nach Kundenwunsch konfiguriert wird. Der Käufer bekam daher sein Geld zurück.

Noch nicht bis zum BGH vorgedrungen ist die Frage, was passiert, wenn der Verbraucher nicht korrekt vor Vertragsschluss auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wird: Nach dem Gesetz beträgt die Widerrufsfrist dann nämlich einen Monat - wenn die Belehrung korrekt, aber zu spät erfolgt - oder sie endet überhaupt nicht - wenn der Verbraucher gar nicht oder nicht ordnungsgemäß informiert wird. Die Frage ist juristisch eindeutig zu beantworten - doch das waren die beiden anderen Widerrufs-Fälle auch. Da viele Unternehmer gerade im Internet versuchen, Verbraucherrechte zu umgehen, dürfte auch hier irgendwann mit einem Urteil zu rechnen sein.

(Urteil zu Internet-Versteigerungen: BGH, Urteil vom 3. November 2004, VIII ZR 375/03. Urteil zu Kundenspezifikation: BGH, Urteil vom 2. April 2003, VIII ZR 295/01.)

Am 03-11-2004

Fünf Jahre Indymedia

Die AG "Wissensallmende und freier Informationsfluss" des globalisieurngskritischen Netzwerks Attac hat dem unabhängigen Online-Medium Indymedia zum fünften Geburtstag gratuliert und zu diesem Anlass vor zunehmendem Druck auf freie Medien gewarnt. Die Internet-Plattform Indymedia, in der Aktivistinnen und Aktivisten selbst zu Berichterstattern werden und Texte, Bilder und Filme ins Netz stellen können, war Ende 1999 zur WTO-Ministerkonferenz in Seattle ins Leben gerufen worden.

"Indymedia hat sich in den letzten Jahren als schnelles Medium gezeigt und mit seinem partizipatorischem Ansatz vielen Stimmen, die zuvor kaum zu vernehmen waren, eine neue Plattform gegeben", sagte Oliver Moldenhauer, Sprecher der AG. Auch wenn die offene Form bisweilen zu unausgewogener und sachlich falscher Berichterstattung führe - wovon auch Attac schon mehrfach betroffen war - sei Indymedia wichtig sowohl für die globale Bewegung als auch für eine plurale Gesellschaft.

Fünf Jahre nach dem Start von Indymedia sieht Attac auch die Notwendigkeit, die freien Medien gegen Angriffe zu verteidigen. So hat das FBI im Oktober dieses Jahres in Großbritannien und den USA Server von Indymedia beschlagnahmt und durchsucht.

Neben direkten Polizeieingriffen werden Urheber- und Markenrecht missbraucht, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken. So wurde etwa Attac im August von Vodafone unter Druck gesetzt, die Domain www.vodaklau.de aufzugeben, da angeblich Verwechslungsgefahr mit der Marke Vodafone bestünde.

Ebenso weitet sich im Rahmen der Bekämpfung von Musik-Downloads die Überwachungswut von Industrie und Behörden aus. Chancen für die Freiheit im Netz sieht Attac hingegen in der zunehmenden Verbreitung freier Bürgernetze auf WLAN-Basis. Vom 24.11. bis 1.12. finden in Berlin und anderen Städten anlässlich des Indymedia-Geburtstags eine Reihe von Feiern und Konferenzen statt, unter anderem ein Filmfestival, eine Open-Space-Konferenz und eine Messe, auf der auch Attac vertreten sein wird.

Am 25-11-2004

Internet

Die GRÜNE LIGA Berlin stellt ab sofort das Internetportal Lifeguide-berlin ins Internet. Initiiert von der Projektstelle Lokale Agenda und unterstützt von der Projektagentur Zukunftsfähiges Berlin beim IZT (Institut für Zukunftsstudien und Technologienbewertung) zeigt es den Besuchern Handlungsoptionen für ein Nachhaltiges Leben. „Dabei geht es um Lebensqualität, die den Ressorcenhaushalt unserer Welt verantwortungsbewusst im Blick behält. Es geht um gut statt viel, um nutzen statt besitzen, um Verantwortung in der Einen Welt.”, so Stefan Richter, Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Berlin.

Bisher sind 1400 Adressen in dem Internetportal registriert. Doch das ist erst der Anfang: Das Internetportal lebt von der Mitwirkung der Bürger. Der praktische Nutzen steht im Vordergrund. Mit der Verbindung von Tipps, Adressen, Links und zukünftig einem Veranstaltungskalender erleichtert der Lifeguide-Berlin den BürgerInnen ein nachhaltiges Leben im Alltag. Denn jedes noch so kleine Engagement zählt - der bewusste Einkauf oder der Griff zum Fahrrad anstatt zum Auto. So schafft jeder ein Stück Lebensqualität für sich persönlich und gleichzeitig auch für andere. Wird beispielsweise der Fernverkehr entlastet, ist dies gut für die Luft und unsere Bronchien und spart wertvolle Ressourcen. Durch Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten aus der Region werden Arbeitsplätze erhalten oder sogar neu geschaffen.

Das Projekt wurde ursprünglich von der Bürgerstiftung Zukunftsfähiges München umgesetzt. Es ist entstanden aus dem Lokalen Agenda 21-Prozess in München Ende der neunziger Jahre. Engagierte Münchner Bürger hatten gemeinsam mit Vertretern der Landeshauptstadt München neue Lösungen für ein nachhaltiges Leben in München gesucht. So entstand das Projekt der 21-Testhaushalte: Hierbei erprobten private Haushalte Möglichkeiten der Energie-, Wasser- und Abfallreduzierung. Die GRÜNE LIGA hat das Münchener Internetportal "Lifeguide - Lebensqualität mit Zukunft" für Berlin und die Region adaptiert.

Am 09-12-2004

Über zehn Millionen Downloads

Der Open-Source-Browser Firefox ist in etwas mehr als einem Monat über zehn Millionen Mal heruntergeladen worden. Der Firefox-Erfolg zeige die zunehmende Unzufriedenheit der User mit dem Markt dominierenden Internet Explorer, bei dem im Herbst fast zwei Dutzend Sicherheitslücken entdeckt wurden, kommentieren Marktbeobachter. Der alternative Browser hat nun auch bei den Marktanteilen einen Sprung nach vorne gemacht.

"Es schaut ganz danach aus, dass die Leute von Microsofts Internet Explorer zu Mozillas neuem Firefox wechseln", kommentierte Niels Brinkman, Mitbegründer des in Amsterdam ansässigen Marktforschungsinstitutes OneStat.com die Entwicklung der jüngsten Zeit. Sein Institut hatte schon im November dem Open-Source-Browser einen großen Sprung nach vorne bescheinigt. Demnach stieg der Marktanteil der Mozilla-Browser (Firefox 0.1, Firefox 1.0 und Mozilla 1.x) binnen weniger Monate um fünf Prozentpunkte auf 7,4 Prozent. Der Marktanteil aller Internet-Explorer-Versionen zusammen fiel im selben Zeitraum um ebenfalls fünf Prozentpunkte auf 88,9 Prozent.

Microsoft hat die Zahlen zurückgewiesen. Sie würden Business-User nicht berücksichtigen, sagte Gary Schare, Produktmanager beim Softwareriesen. "Was die Statistiken nicht zählen, sind die Intranets der Unternehmen", kritisierte Schare. Tatsächlich dürfte Microsoft aber die Serie der aufgedeckten Sicherheitslücken bei den Usern zu schaffen machen. Erst in der Vorwoche hatte das IT-Department der Pennsylvania State University den Studenten empfohlen, dass sie vom Gebrauch des Internet Explorers Abstand halten und dafür Firefox oder Apples Safari verwenden sollten.

Zudem können sich alternative Browser auch als Internet Explorer ausgeben und die Statistiken zu Gunsten des Marktführers verfälschen. Opera - eine weitere Alternative zum Internet Explorer - beispielsweise übermittelt standardmäßig die Kennung des Internet Explorer.

Am 13-12-2004

Diskussionspapier im Internet

Langfristige Verträge zwischen kommunalen Energieversorgern und Gaslieferanten verhindern, dass der deutsche Gasmarkt offen für andere in- und ausländische Lieferanten ist. Das Bundeskartellamt stellt seine eigene Lösungsstrategie für einen fairen Gas-Wettbewerb vor: Ein etablierte Stromunternehmen müsse sein Netz für ein "angemessenes Entgelt" anderen Gasunternehmen öffnen. Speziell Stadtwerke dürften keine Verträge schließen, bei denen ein einziger Gaslieferant langfristig den Energiebedarf einer Stadt decke. Dadurch könne keine neuen Gasanbieter in den Wettbewerb einsteigen. Die "Marktbeteiligten sowie die interessierte Fachöffentlichkeit" können bis Ende Februar 2005 im Internet Kritik und Gegenvorschläge zu den Kriterien des Bundeskartellamtes machen.

Es gebe keinen Wettbewerb, wenn ein Gaslieferant über zwei Jahre 80 Prozent des Energiebedarfs einer Stadt decke. Solche langfristige Verträge zwischen den Stadtwerken und den Gasunternehmen seien "ebenso unzulässig", wenn Lieferverträge über vier Jahre die Hälfte des Energiebedarfs stellen. Diese Art Verträge hätten "Abschottungseffekt", gibt das Bundeskartellamt an.

Um einen Scheinwettbewerb zu verhindern, müssten konkrete Kriterien gelten: In den Verträgen dürfte kein fiktiv veranschlagter Energiebedarf stehen, sondern der tatsächliche Bedarf; Mehrere Lieferverträge zwischen einem Gaslieferanten und einem Abnehmer müssten als ein Vertrag gelten und nicht als scheinbarer Wettbewerb; Automatische Vertragsverlängerungen dürften nicht mehr gelten.

"Ebenfalls als kartellrechtlich unzulässig§" gelten so genannte "englische Klauseln": Wirbt ein neuer Gaslieferant mit billigeren Preisen, habe das Stadtwerk oft seinem Vertragspartner das Konkurrenz-Angebot vorgelegt. Damit erhielt der alte Gaslieferant die Möglichkeit ein ähnliches Angebot wie der Konkurrent zu machen und sicherte sich erneut den Gas-Markt.

Die Liberalisierung würde nur dann Erfolg haben, wenn neue Gaslieferanten die alten Netze zu nachvollziehbaren Preisen nutzen könnten und "zweitens auch ausreichende Nachfragemengen im Wettbewerb zur Verfügung stehen", sagt Kartellamtspräsident Ulf Böge. "Ohne eine Lockerung der langfristigen Bezugsbindungen läuft die Durchleitungsregulierung ins Leere."

Die "Beurteilungsgrundsätzen zu langfristigen Gasverträgen" beruhen auf den Ermittlungs-Verfahren des Kartellamtes gegen 16 Ferngasunternehmen. Das Diskussionspapier soll ein Zeichen setzten. Denn fairer Wettbewerbs auf dem Gassektor gehe auch im siebten Jahr nach der Liberalisierung nur schleppend voran, sagt Böge.

Gleichzeitig betont das Bundeskartellamt, dass die Kritik sich auf den deutschen Engergiemarkt beschränke. Es gehe nicht um langfristige Verträge zwischen ausländischen Gasimporteuren und inländischen Gaslieferanten. Denn das bedürfe langfristige Planung, sagte die Sprecherin Anja Scheidgen an.

Am 28-01-2005

Weltinformationsgipfel

Anlässlich des am Donnerstag in Genf begonnenen Vorbereitungstreffens für den Weltinformationsgipfel fordert Reporter ohne Grenzen die beteiligten Staaten auf, eine umfassende Meinungsfreiheit im Internet sowie die Rechte von Internetnutzern und -autoren zu garantieren. Gerade Länder, die wie China, Iran und Tunesien die Informationsfreiheit weltweit am wenigsten respektieren, spielen bei der Konferenz eine wichtige Rolle.

Die Menschenrechtsorganisation fordert im Einzelnen: Jegliche Gesetzgebung, die den Informationsfluss im Internet betrifft, muss auf Artikel 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung zur freien Meinungsäußerung beruhen. Nur die Internetnutzer selber sollen darüber entscheiden, welche Informationen sie im Netz aufrufen. Filter, sei es von staatlicher - wie etwa in China und Vietnam - oder privater Seite, sind nicht akzeptabel. Sie verstießen gegen das Prinzip des freien Informationsflusses.

Auf keinen Fall dürfe ein Provider entscheiden, ob eine Website geschlossen werden muss, selbst wenn sie illegal ist. Für das Schließen einer Seite ist aus Sicht von Reporter ohne Grenzen unbedingt ein richterlicher Beschluss notwendig. Dies sieht die Gesetzgebung der EU derzeit nicht vor. Die richterlichen Kompetenzen eines Staates, sei es zivil- oder strafrechtlich, dürfen nur Internetseiten aus dem eigenen Land betreffen.

So befand in 2002 ein australisches Gericht, dass der Autor eines Artikels auf einer US-amerikanischen Seite in Australien wegen Verleumdung angeklagt werden darf - dort war die Gesetzgebung für den Kläger offensichtlich besonders günstig. Die Seite sei in Australien abrufbar, lautete die Begründung des Gerichtes. Auch Internetautoren wie Weblogger und Verfasser persönlicher Seiten sollen den gleichen Schutz und die gleichen Rechte nach Artikel 19 genießen, wie professionelle Journalisten. Denn auch Internetautoren machen Gebrauch von dem Menschenrecht auf freie Information und freie Meinungsäußerung.

Der Weltinformationsgipfel selbst wird vom 16. bis 18. November in Tunis stattfinden.

Am 18-02-2005

Sicherheit im Netz

Der Erfolg des WWW-Browsers Firefox scheint ungebrochen. Laut am Montag unabhängig voneinander veröffentlichten Statistiken knabbert der Mozilla-Browser weiter mit Erfolg an den Marktanteilen des wegen seiner Sicherheitslücken kritisierten Internet Explorer von Microsoft. Demnach kommt Firefox weltweit bereits auf einen Marktanteil von 8,45 Prozent, teilten die niederländischen Webanalysten von OneStat.com mit. Die Mozilla-Browser hätten damit um einen Prozentpunkt gegenüber der letzten Erhebung zugelegt, während die diversen Internet-Explorer-Versionen zusammen um 1,62 Prozentpunkte auf 87,3 Prozent nachgaben. Alleine in den ersten 99 Tagen seit seinem Erscheinen war Firefox 25 Millionen Mal heruntergeladen worden.

Da alternative Browser wie Firefox oder Opera sich als Internet Explorer ausgeben können, um Abfragen zu umgehen, die die Nicht-Microsoft-Produkte ausschließen sollen, sind Nutzungsstatistiken allerdings mit Vorsicht zu genießen. Opera beispielsweise übermittelt standardmäßig die Kennung des Internet Explorer.

Klar ist aber: Immer mehr Nutzer kehren der Windows-Beigabe Internet Explorer den Rücken zu. Das dürfte vor allem an den vielen Sicherheitslücken liegen, die teilweise über lange Zeit nicht geschlossen werden und so beliebigen Webseiten beispielsweise das Installieren von Viren, Dialern oder Spionageprogrammen gestatten.

"Der Marktanteil von Mozillas Firefox nimmt weiter zu, während gleichzeitig der Anteil von Microsofts Internet Explorer weiter zurückgeht", sagte Niels Brinkman, Mitbegründer von OneStat.com. "Es scheint, dass die User vom Internet Explorer 5 direkt zu Firefox wechseln anstatt auf Internet Explorer 6.0 upzugraden", erklärte Brinkman. Hinter den Microsoft-IE-Versionen und Firefox belegt Apples Safari mit 1,21 Prozent Marktanteil den dritten Platz vor Netscape, das auf 1,11 Prozent kommt und Opera mit 1,09 Prozent.

Auch das kalifornische Marktforschungsinstitut WebSideStory, das die Entwicklung in den USA untersucht, hat eine anhaltend positive Tendenz von Firefox ausgemacht, vermeint aber eine Abschwächung beim Aufwärtstrend zu bemerken. Demnach ist Microsoft mit seinen diversen Browserversionen in den USA erstmals unter die magische Grenze von 90 Prozent Marktanteil gefallen. Firefox konnte dagegen gegenüber Januar von 4,95 auf 5,69 Prozent zulegen. Dies bedeutet einen Zuwachs von rund 15 Prozent und damit weniger als in den Monaten zuvor. Zuletzt war der Firefox-Marktanteil um monatlich 22 Prozent angestiegen und von November bis Dezember gar um 34 Prozent.

Am 28-02-2005

Dosenpfand

Teile des Handels und der Getränkeindustrie provozieren systematisch Verstöße gegen die Verpackungsverordnung. Testkäufer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) in Berlin, Düsseldorf, Köln und Hamburg haben seit dem Jahreswechsel mehrere hundert Verstöße gegen das so genannte Dosenpfand gerade bei Kleinstverkaufsstellen festgestellt und abgemahnt, teilte die Umweltorganisation in Berlin mit. Bis heute erwirkte die DUH 42 Gerichtsentscheidungen und eine ebenso große Anzahl strafbewehrter Unterlassungserklärungen. Besonders erschreckend sei das fehlende Unrechtsbewusstsein der Kioskbetreiber, die ganz offensichtlich von ihrem Einzelhandelsverband in juristische Abenteuer gelockt würden.

Vor allem in Berlin wird systematisch gegen geltendes Recht verstoßen. Durch alle Handelsstufen werden nach Recherchen der DUH massenhaft pfandfreie Getränke vorrangig über so genannte Kleinstverkaufsstellen auf den Markt gebracht. Ganze LKW-Ladungen illegaler Ware gelangten in den Handel. In besonders großen Mengen würden unmarkierte Getränke der Einweg-Brauereien Berliner Kindl und Becks angeboten. "Es ist erkennbare Strategie der Einweglobby, einen Flächenbrand auszulösen und vor allem rechtlich unerfahrene Händler zum Rechtsbruch zu ermutigen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). "Es ist unglaublich, mit welcher Dreistigkeit Teile des Handels und der Getränkeindustrie den Rechtsstaat seit Jahren herausfordern. Was wir erleben, ist der schleichende Übergang zur organisierten Kriminalität. Nach Informationen der DUH steckt hinter diesem Handel System und Kalkül:

Ausgerechnet auf einer vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Internetseite (www.einzelhandel.de) erklärt beispielsweise der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel, unter der Überschrift "Import-Dosen sofort pfandfrei" bis zum heutigen Tag: "Ausländische Einweggetränke können ab sofort pfandfrei in Deutschland verkauft werden." Die DUH hatte bereits vor Wochen dem HDE in diesem Zusammenhang einen "Aufruf zum Rechtsbruch" vorgeworfen. In einem Schreiben fordert die DUH Wirtschaftsminister Wolfgang Clement auf, dem HDE sofort zu untersagen, auf einem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Internetportal, Handelsunternehmen, die sich dort informieren wollen, falsch zu informieren und in teure und aussichtslose Gerichtsverfahren zu treiben. "Was Wenzel macht, ist verantwortungslos vor allem gegenüber den kleinen Gewerbetreibenden", so Resch.

Auch der Lebensmittelkonzern REWE hat seinen Kampf gegen die Pfandpflicht immer noch nicht eingestellt. Der ehemalige REWE-Chefjustiziar, Rechtsanwalt Dr. Meier, vertritt die Unternehmensgruppe nach wie vor in mehreren Verfahren. Im Januar 2005 stellte Meier beim OVG Berlin in den Verfahren 2 S 69.04 (Rewe Weiß) und 2 S 71.04 (Rewe Markt Ridders) unter Bezugnahme auf die EuGH-Entscheidungen vom Dezember 2004 erneut Anträge gegen das Dosenpfand. Ebenfalls im Dezember 2004 war sich Meier nicht zu schade, bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen einen Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin wegen angeblicher Rechtsbeugung zu stellen. Der Richter hatte am 22. Dezember 2004 einem Einzelhändler untersagt, Einweggetränke entgegen der Rechtslage pfandfrei zu verkaufen.

Am 03-03-2005

Sicherere Alternative

Der Firefox-Browser der Mozilla-Foundation steht vor einem weiteren Meilenstein. Am frühen Mittwochnachmittag zeigte der Download-Zähler auf der Fansite SpreadFirefox die Zahl 49.362.928. Somit dürfte der schärfste Konkurrent des wegen seiner vielen Sicherheitlsücken kritisierten Internet Explorer in den nächsten Tagen die magische Marke von 50 Millionen Downloads durchbrechen. Freunde des freien WWW-Browsers loben zum Jubiläum mehrere Preise für Marketing-Ideen aus.

Firefox, der im Herbst des Vorjahres gestartet war, hatte Mitte Februar nach exakt 99 Tagen die 25-Millionen-Marke durchbrochen, darunter nicht mitgezählt die auf Zeitschriften-CDs verteilten oder anders kopierten Exemplare. Mit seinem steten Erfolgslauf knabbert der alternative Browser immer mehr an den alles beherrschenden Browsern aus dem Hause Microsoft. Laut einer am Dienstag veröffentlichten Statistik des IT Productivity Center liegt Firefox beim Marktanteil bereits bei knapp 10,3 Prozent. Alle Internet-Explorer-Versionen zusammen erreichen demnach 83 Prozent. Dies bedeutet aber einen entscheidenden Rückgang gegenüber dem Vorjahr, als die Internet-Software aus Redmond noch auf über 90 Prozent gekommen ist. Die Zahlen für den Internet Explorer sind dabei mit Vorsicht zu genießen, weil alternative Browser wie Firefox oder Opera sich als Internet Explorer ausgeben können, um schlecht programmierte Websites zu überlisten.

Hinter Firefox liegt Mozilla mit 3,81 Prozent. Eher bedeutungslos auf Platz vier der Browser-Statistik rangiert der ehemals dominierende Netscape mit 0,92 Prozent.

Zur Verbreitung von Firefox tragen auch die Anhänger des alternativen Browsers wesentlich bei. Das SpreadFirefox-Team kann mittlerweile auf zehntausende Mitglieder weltweit verweisen. Zum Download-Jubiläum haben die Fans eine Handvoll von "einzigartigen Preisen" ausgeschrieben. Die winken denjenigen, die den Countdown zum Download-Jubiläum mit etwas "Coolem, Ungewöhnlichem und Spektakulärem" begleiten, heißt es auf mozillaZine. Die entsprechenden Aktionen müssen per Foto dokumentiert werden.

Am 27-04-2005

Europaparlament

Das Online-Bürgernetzwerk Campact und die AG "Wissensallmende" von Attac Deutschland haben am Donnerstag in Berlin die Kampagne "Stoppt Softwarepatente!" vorgestellt. Sie rufen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, E-Mails an EU-Parlamentarier zu senden. Diese müssten die Richtlinie der EU-Kommission für die Patentierung von Software bei einer Abstimmung Anfang Juli kippen. Die Richtlinie diene einseitig den Interessen großer Softwarekonzerne, die sich damit der Konkurrenz vieler kleiner Softwareschmieden entledigen wollten. Leidtragende seien die Verbraucher, für die Software teurer, weniger innovativ und qualitativ schlechter werde.

"Wer Softwarepatente will, verhindert Innovation und riskiert tausende Arbeitsplätze", so Christoph Bautz, Pressesprecher von Campact. "Die Gefahr von Patentverletzungen macht Softwareentwicklung für kleine Softwareschmieden dann zu einem Spiel mit dem Feuer." Die Folge sei weniger Wettbewerb. Für die Verbraucher bedeute dies, dass Ihre Abhängigkeit von den großen Konzernen weiter wachse. Abstürzende Computer und ständig neu auftauchende Sicherheitslücken würden dann weiter den Alltag begleiten. Johannes Loxen vom Linux-Verband befürchtet, dass durch die Patente Freier Software und Open-Source-Projekten wie Linux und Firefox der Boden entzogen werde.

Oliver Moldenhauer vom Attac-Koordinierungskreis kritisierte, dass das Zustandekommen der EU-Richtlinie ein Lehrstück undemokratischer Entscheidungsfindung gewesen sei. "Im März hat der Ministerrat die Richtlinie im autoritären Stil durchgewunken und sich damit über die Beschlüsse etlicher nationaler Parlamente - darunter der deutsche Bundestag - hinweggesetzt", so Moldenhauer. "So gewinnt man kein Vertrauen in die EU." Das Europa-Parlament müsse jetzt an seinen Beschluss von 2003 anknüpfen und die Richtlinie ein zweites Mal entschärfen.

Mit ihrer ersten Aktion "Parla-Watch" ruft die Kampagne Bürgerinnen und Bürger auf, den 99 deutschen Abgeordneten des Europaparlaments eine E-Mail zu senden, damit sie die Richtlinie zu Fall bringen. Dabei können die Positionen der einzelnem Parlamentarier online recherchiert werden. Per E-Mail an einzelne Parlamentarier können Teilnehmer der Aktion auf diese Positionen reagieren.

Am 28-04-2005

Statt Internet Explorer

Der WWW-Browser Firefox, stärkster Konkurrent des wegen seiner Sicherheitslücken umstrittenen Internet Explorer, kommt in Deutschland offenbar bereits auf einen Marktanteil von fast einem Viertel. Eine aktuelle Analyse des kalifornischen Webspezialisten Websidestory bescheinigt dem Firefox-Browser der Mozilla-Foundation stark unterschiedliche regionale Verankerungen. Während sich das Wachstum des Browsers unter US-Usern zuletzt stark verlangsamt hat und die Internet-Software unter amerikanischen Nutzern auf einen Marktanteil von 6,75 Prozent kommt, wechseln deutsche Surfer offenbar mit fliegenden Fahnen ins Firefox-Lager: Websidestory bescheinigt dem freien Browser 22,58 Prozent Marktanteil.

Websidestory hat für seine Analyse so unterschiedliche Märkte wie Deutschland, Japan und die USA unter die Lupe genommen. Demnach gilt Deutschland als das Firefox-Land schlechthin. Mit seinem Vormarsch in Richtung 25 Prozent kostet der Mozilla-Browser dem Markt beherrschenden Konkurrenten Internet Explorer etliche Marktanteile. So kommen alle Internet-Explorer-Versionen in der Bundesrepublik zusammen auf 69,45 Prozent. Netscape und andere Nicht-Firefox-Mozilla-Browser sieht die Studie bei einem Marktanteil von 4,12 Prozent.

Ganz anders stellt sich dagegen die Situation im Land der aufgehenden Sonne dar: Japan ist offensichtlich nach wie vor fest in Microsofts Hand. Die diversen Internet Explorer kommen hier auf beinahe monopolartige 93,92 Prozent, Firefox muss sich dagegen mit 2,79 Prozent bescheiden. In den USA hat sich das Wachstum des Browsers verflacht. Hier legte Firefox zuletzt im Drei-Monats-Abstand um einen Prozentpunkt zu. Davor hatte das Wachstum einen Prozentpunkt pro Monat betragen. Branchenbeobachter sehen das schwächere Wachstum nicht nur als Resultat aus den Diskussionen über Sicherheits-Lücken des Browsers, berichtet Cnet. Das langsamere Wachstum könnte auch Ausfluss der Tatsache sein, dass der Mozilla-Browser seine natürliche Anhängerschaft, Frühanwender und technikaffine User, bereits ausgeschöpft hat.

Zuletzt hatte Firefox die magische Marke von 50 Millionen Downloads durchbrochen. Dies lässt sich jedoch nicht eins zu eins auf Userzahlen umlegen, da manche Nutzer mehrere Kopien des Browsers auf verschiedenen Computern installieren.

Grundsätzlich sind Browser-Statistiken mit Vorsicht zu genießen, da alternative Browser wie Opera oder Firefox sich z.B. als Internet Explorer ausgeben können, um WWW-Seiten zu überlisten, die nur bestimmte Browser zulassen.

Der Internet Explorer ist wegen seiner vielen, teilweise lange Zeit nicht behobenen Sicherheitslücken in die Kritik geraten. Zudem wird Microsoft eine Ausnutzung seiner Quasi-Monopolstellung mit Windows vorgeworfen. Allerdings sind auch bei Firefox in letzter Zeit mehrere Sicherheitslücken bekannt geworden. Diese haben die Entwickler jedoch umgehend behoben.

Am 11-05-2005

Pressefreiheit

Die Internet-Seite "LabourNet Germany" versteht sich als "Treffpunkt der gewerkschaftlichen Linken mit und ohne Job". Die Redaktion besteht aus Mitgliedern der Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di". Vor rund vier Wochen hat die Polizei die in Bochum angesiedelte Redaktion durchsucht und Computer sowie anderes Material beschlagnahmt. Der Vorwurf: In der Stadt sei ein Flugblatt verteilt worden, in dem auf eine Website des LabourNet verwiesen wird. Noch sind offenbar Dokumente mit "sensibler Informantenpost" nicht zurückgegeben worden, die mit dem Vorwurf überhaupt nichts zu tun haben sollen, sagte Redaktionsmitglied Mag Wompel der "Jungen Welt". "Wir werden wohl nie erfahren, an wen welches Material weitergegeben wurde." Ein halbes Jahr zuvor sei die Redaktion schon ausgeforscht worden.

In den ersten zwei Wochen wußte die Redaktion nur vom Hörensagen, was ihr vorgeworfen wurde. Der Anwalt soll erst nach drei Wochen Akteneinsicht bekommen haben. Mitte Dezember 2004 wurde in Bochum und Köln ein anonymes Flugblatt verteilt, unterzeichnet von einem "Kommando Paul Lafargue". Dabei soll es sich um ein Schreiben mit dem fingierten Absender Bundesagentur für Arbeit (BA) an alle Haushalte gehandelt haben, "das in offensichtlich satirischer Absicht unterstellen wollte, jeder Haushalt könne einen Ein-Euro-Job schaffen, zum Beispiel in der Kinderbetreuung oder zum Putzen", so Wompel. Man sollte sich bei Bedarf an die Bundesagentur wenden.

Daraufhin erstattete die Bochumer BA eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung. Einige Tage, nachdem das Flugblatt verteilt wurde, soll es ein "Bekennerschreiben" gegeben haben. Darauf habe unter der Signatur "Kommando Paul Lafargue" ein Verweis auf weitere Informationen auf der Internetseite der Agenturschluß-Kampagne www.labournet.de/agenturschluss gestanden. "Die ist, wie man an der Adresse sieht, bei uns angesiedelt", so Wompel gegenüber der "Jungen Welt". Die Kampagne habe sich im Dezember und Januar gegen die Einführung des Arbeitslosengeldes II gerichtet.

Jedenfalls soll es sich um nichts weiter als einen Verweis gehandelt haben. Offenbar gab es keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass die Redaktion des LabourNet etwas mit Produktion oder Verbreitung der Flugblätter zu tun hatte. "Das ist ungefähr so, als wenn jemand ein nicht genehmes Flugblatt verteilt, auf dem auf Informationen auf einer Webseite des WDR hingewiesen wird", so Wompel. "Und die Staatsanwaltschaft nimmt dies dann zum Anlaß, die Räume des Rundfunksenders zu durchsuchen und sämtliche journalistische Korrespondenz zu beschlagnahmen."

Aus den Akten gehe hervor, dass die Redaktion bereits ein halbes Jahr lang ausgeforscht worden war, ohne diese auch nur einmal zu befragen. Als Wompel im Urlaub war, sei die Polizei in die Redaktion eingedrungen. Auch bei einem Redaktionskollegen und beim Vorsitzenden des Trägervereins des LabourNet Germany habe es morgens um 6.30 Uhr Hausdurchsuchungen gegeben.

Der Bundesvorstand der Deutschen Journalisten Union (DJU) in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat sich zwischenzeitlich mit dem LabourNet "solidarisch erklärt" und heftig gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Bochum protestiert. Unterstützung kam auch vom "Komitee für Grundrechte und Demokratie", von verschiedenen Professoren und von Gruppen aus dem Ausland.

Am 05-08-2005