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Biometrische Merkmale in EU-Pässen nur unter Vorbehalt akzeptiert

Datenschützer

Das Europäische Parlament hat in seiner Stellungnahme zur geplanten EU-Pass-Verordnung deutliche Verbesserungen des Kommissionsvorschlages zur Sicherung des Persönlichkeitsrechts gefordert. Mit der EU-Pass-Verordnung sollen neben einheitlichen Sicherheitsmerkmalen auch biometrische Merkmale in die Pässe und anderen Reisedokumente der EU-Bürger eingeführt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar begrüßt insbesondere die ausdrückliche Ablehnung einer zentralen Datenbank mit Passdaten der EU-Bürger durch das EU-Parlament.

Eine derartige Datenbank würde unverhältnismäßig sein und das Risiko des Missbrauchs und der Zweckentfremdung der sensiblen Daten erhöhen. Er begrüßt ebenfalls, dass das Europäische Parlament sich gegen die verpflichtende Aufnahme eines zweiten biometrischen Merkmals in die Ausweispapiere ausgesprochen hat.

Schaar unterstützt die Forderung des EU-Parlaments, die Behörden und sonstigen Stellen in ein Register aufzunehmen, die Zugang zu den im in den Ausweispapieren integrierten Chip gespeicherten Daten haben sollen, damit die notwendige Transparenz erreicht und Missbrauch weitgehend vermieden wird.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden des EU-Rates, den niederländischen Ministerpräsidenten Balkenende, hatte Schaar Anfang dieser Woche in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten auf Berichte hingewiesen, dass bei Tests die biometrischen Verfahren die angestrebte Sicherheit nicht garantiert hätten.

Auch die Rate der Falschrückweisungen, d.h. die Fälle, in denen das System einen Berechtigten zu Unrecht zurückgewiesen hat, war nach diesen Berichten bei den Tests ausgesprochen hoch. Schaar hat vom EU-Rat Aufklärung gefordert, auf welche Grundlage eine Entscheidung für die Einführung biometrischer Merkmale in die Pässe und sonstigen Reisedokumente der EU-Bürger gestützt werden soll.