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Kartell-Verfahren gegen "Grünen Punkt" eingestellt

Verbessert

Das Bundeskartellamt in Bonn hat das Untersagungsverfahren gegen das Duale System Deutschland (DSD), den Betreiber des "Grünen Punkts", eingestellt, nachdem das Unternehmen sein Konzept "zur Auflösung der kartellartigen Gesellschafterstruktur" des Unternehmens umgesetzt hat. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes hat das DSD mit der Umstrukturierung eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen, mit der das Unternehmen stärker dem Wettbewerb geöffnet wird.

Kartellamtspräsident Ulf Böge begrüßte diese Entwicklung: "Mit der jetzt abgeschlossenen Umstrukturierung hat DSD eine wichtige Voraussetzung für mehr Wettbewerb auf dem Markt für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen geschaffen. Das Bundeskartellamt wird die Entwicklung auf diesem Markt weiter beobachten, insbesondere vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden marktbeherrschenden Stellung der DSD."

Hintergrund

2003 waren nach Kritik des Bundeskartellamtes bereits alle Entsorgungswirtschafts-Unternehmen aus dem Kreis der stillen Gesellschafter bei DSD ausgetreten. Danach waren Großunternehmen des Handels und der Industrie Aktionäre oder stille Gesellschafter von DSD, erklärte eine Sprecherin des Bundeskartellamtes.

Diese Unternehmen sind nach der Verpackungsverordnung zur Entsorgung ihrer "in Verkehr gebrachten" Verpackungen verpflichtet. Damit seien diese jedoch gleichzeitig Nachfrager der Leistungen der DSD, so das Amt. Nach Umsetzung des Aufsichtsratsbeschlusses werde der Anteil der Altaktionäre nun aber unter 25 Prozent liegen und darüber hinaus kein Großunternehmen des Handels oder der abfüllenden Industrie mehr an der DSD AG beteiligt sein.