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Mit 245 Euro im Monat menschenwürdig leben

"Völlig entrechtet"

Der Sozialverband VdK hat das Urteil des Sozialgerichts Münster, wonach ein Empfänger von Arbeitslosengeld II auch mit 245 Euro im Monat menschenwürdig leben kann, als "realitätsfernes Wunschdenken der Richter" kritisiert. Zugleich forderte er Änderungen am "Hartz IV"-Gesetz. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger, er gehe davon aus, dass dieses Urteil keinen Bestand haben werde. Denn es könne nicht angehen, dass vor allem Arbeitslose, die ihr Lebtag in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, durch "Hartz IV" praktisch "völlig entrechtet und so behandelt werden, als ob sie nie Beiträge entrichtet haben".

Man könne sie nicht einfach mit jenen gleich stellen, die vorher Sozialhilfe bezogen haben, weil diese nicht oder nur zu kurz versicherungspflichtig gearbeitet haben. Das sei ein "grundsätzlicher Fehler von Hartz IV", der beseitigt werden müsse. Denn der Sozialstaat dürfe nicht zum Bedürftigkeitsstaat verkümmern. Sonst hätten Zwangsbeiträge in die Sozialversicherungen keine Berechtigung mehr.

Das Urteil zeige auch die ganze Problematik der Pauschalierung von Sonderzahlungen bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, sagte Hirrlinger. Der Pauschalbetrag von nicht einmal 50 Euro im Monat reiche vorne und hinten nicht aus, wenn größere Anschaffungen wie Kühlschrank, Fernseher oder Winterbekleidung anstünden. Deshalb sei es dringend erforderlich, den Pauschalbetrag anzuheben.