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Einigkeit bei der Beschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Wahrnehmungsprobleme

Koalition und Union wollen gemeinsam die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Als Hintergrund für die geplante Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs wird vor allem auf Demonstrationen und Aufmärsche von Rechten verwiesen. Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe soll künftig aber nicht nur das Billigen der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft bestraft werden, sondern auch das Billigen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft". Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden. Als Beispiel wurde in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. Februar 2005 ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" genannt. Der geplante Eingriff in die Meinungsfreiheit geht insofern wesentlich weiter als es in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Eine Diskussion darüber findet in den großen Medien nicht statt. Am kommenden Freitag entscheidet der Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Bundesrat könnte durch ein verkürztes Verfahren zustimmen, so dass die Änderungen noch im April in Kraft treten.

Mit der Änderung des Strafgesetzbuchs soll ein Völkermord im Sinne von Paragraph 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches bestraft werden, wenn eine entsprechende Handlung "durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist".

Durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts wird nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass nur das Billigen, Rechtfertigen, Leugnen oder Verharmlosen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt wird. Das Beispiel des Justizministeriums - Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien - ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass es eine öffentliche Auseinandersetzung darüber gibt, ob im ehemaligen Jugoslawien tatsächlich ein Völkermord stattgefunden hat, bevor Deutschland im Rahmen der NATO dort ohne UN-Mandat einen Krieg geführt hat.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte kürzlich im Gespräch mit ngo-online: "Darüber muss man offen reden und streiten können." Die Diskussion über den Jugoslawienkrieg "mit einem Straftatbestand aus der Welt schaffen zu wollen" ist für die FDP-Politikerin unerträglich. "Ich bin wirklich entsetzt darüber", sagte sie. Die Menschen sollten jetzt "auf die Straße gehen und die Demokratie verteidigen".

Leutheusser-Schnarrenberger unterstellt der Bundesregierung nicht, dass diese die NS-Verbrechen relativieren wolle, wenn für deren Leugnung das gleiche Strafmaß gelte wie für andere Völkermorde. Das geplante Gesetz könne aber genutzt werden für eine Verharmlosung der NS-Verbrechen. Rechte könnten dann sagen, "ihr verharmlost ja selbst". Mit all diesen Dingen biete man den Rechten die Möglichkeit, so zu agitieren. "Das regt mich so auf."

Mit der Gesetzesänderung soll auch Leugnen von nationalsozialistischen Verbrechen umfassender als bislang unter Strafe gestellt werden. Bisher ist nur das Leugnen des Holocaust strafbar. Künftig soll mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldbuße bestraft werden, wer öffentlich "die nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt" und damit die Würde der Opfer verletzt.

Die Einigung lehnt sich an eine Formulierung an, die der Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Armin Nack, am Montag in der Anhörung des Bundestagsinnenausschusses unterbreitet hatte. Auf die juristisch umstrittene Formulierung des Verharmlosens der NS-Diktatur verzichtet Rot-Grün nun. Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck meint, die jetzt gefundene Formulierung sei verfassungsfest.

Ferner sollen nach dem Willen von Rot-Grün an historisch herausragenden Gedenkstätten Versammlungen verboten werden können, wenn die Würde der Opfer beeinträchtigt würde. Die Orte sollen die Länder durch Landesgesetze festlegen. Ausnahme ist das Holocaust-Mahnmal in Berlin, dessen Schutz im Bundesgesetz verankert wird. Mit der Festlegung weiterer Orte durch die Länder kam Rot-Grün einer Forderung der Union entgegen.

Eine Änderung des Bannmeilengesetzes lehnt die Koalition hingegen ab. Die Union wollte mit der Ausweitung des befriedeten Bezirks rund um den Reichstag die von der rechtsextremen NPD am Brandenburger Tor für den 8. Mai geplanten Demonstration verhindern. Beck sagte, eine Kundgebung am Brandenburger Tor sei auch mit jetzigem Recht zu untersagen. Mit den neuen Instrumenten gehe das noch sicherer.