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Regierung will offenbar Anteilseigner bei Umzug in Europa entlasten

Niederlassungsfreiheit

Die Bundesregierung plant nach einem Pressebericht, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften steuerlich zu entlasten, die ins europäische Ausland umziehen. Ab 2006 sollen sie die Steuer auf Wertzuwächse ihrer Beteiligungen nicht schon beim Umzug bezahlen, sondern erst dann, wenn sie ihre Beteiligungen tatsächlich verkaufen, schreibt die "Financial Times Deutschland". Bis dahin solle ihnen die Steuer zinslos und ohne Sicherheitsleistung gestundet werden, schrieb das Blatt unter Berufung auf das Finanzministerium.

Die Regierung bezieht sich mit diesen Plänen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2004. Das Gericht hatte Frankreich verurteilt, obwohl die so genannte Wegzugsbesteuerung dort wenig Frankreich gewesen sein soll als in Deutschland. Frankreich hatte vom Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft verlangt, den Wertzuwachs seiner Beteiligung sofort beim Umzug ins Ausland zu versteuern. Wäre er innerhalb Frankreichs umgezogen, hätte er nicht zahlen müssen. Für den EuGH war das ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit.