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Kartellamt durchsucht Flüssiggas-Firmen

Illegale Absprachen

Das Bundeskartellamt hat am Dienstag in einer bundesweiten Aktion Unternehmen der Flüssiggasbranche durchsucht. Die Unternehmen sollen sich illegal gegenseitig zugesichert haben, ihre jeweils bestehenden Kundenstämme zu respektieren. Durchsucht wurden insgesamt 12 Objekte in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Betroffen sind die Märkte für Tank- und Flaschengas. Das Amt wollte am Dienstag keine Angaben über den Kreis der betroffenen Unternehmen machen.

"Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass sich Unternehmen der Flüssiggasbranche seit Jahren absprechen und nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbotene Kundenschutzabreden praktizieren", sagte Kartellamts-Präsident Ulf Böge.

Dem Amt liegen Beschwerden von Verbrauchern vor, die nach drastischen Preiserhöhungen vergeblich versucht haben, einen neuen Anbieter zu finden. Eine ähnliche Wettbewerbsbeschränkung, den Kundenwechsel zu beschränken, hat das Amt erst kürzlich in der Versicherungsbranche festgestellt und mit Bußgeldbescheiden geahndet.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen fordert das Bundeskartellamt Endkunden, die bei einem Lieferantenwechsel auf Schwierigkeiten gestoßen sind, auf, sich zu melden.