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Bundesbeauftragter für Datenschutz wird Beauftragter für Informationsfreiheit

Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes verabschiedet. Dies meldet am Freitag die Pressestelle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Mit dem sogenannten Informationsfreiheitsgesetz erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akten der Bundesverwaltung einzusehen und bei Bundesbehörden vorliegende Informationen abzufragen. Mit diesem Gesetz werde dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zugleich auch die Aufgabe eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit übertragen. Den Bundesbeauftragten könne jeder anrufen, der sein Recht auf Informationszugang nach dem neuen Gesetz verletzt sieht.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar sagte: "Informationsfreiheit und Datenschutz stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind deshalb keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille."

Er versprach, sich dafür einzusetzen, dass die Bürger sich der neuen Möglichkeiten des Informationszugangs bewusst würden. "Ich bin optimistisch, dass die Behörden die verbesserte Transparenz ihres Handelns als Chance zu einer bürgernäheren und bürgerfreundlicheren Verwaltung begreifen."

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.