Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Terrorismus - Strafen und Bekämpfung

Islamische Organisationen in Deutschland verurteilen islamistischen Terror

13 islamische Spitzenorganisationen und Dachverbände in Deutschland sprachen sich in jeweils eigenen Stellungnahmen gegen jede Vermischung von Islam und Terrorismus aus. Sie vertreten über 250.000 organisierte Muslime in Deutschland. Die einzelnen Stellungnahmen wurden in der April-Ausgabe der Muslim-Zeitung abgedruckt. So erklärte der Vorstand der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) für 780 angeschlossene Vereine mit ca. 150.000 Mitgliedern: "Unter dem Deckmantel des Islams haben die Mörder ohne Gewissen und entgegen jeglicher islamischer Werte die Tötung von Muslimen, Christen und Juden zu verantworten. Damit haben sie auch der Weltöffentlichkeit bewiesen, dass es ihnen nicht um die Werte des Islams geht."

Der Vorstand der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) verurteilte für 1022 angeschlossene Organisationen mit ca. 26.500 Mitgliedern die Anschläge in Madrid scharf: "Das grausame Attentat in Madrid, bei dem hunderte von unschuldigen Menschen um das Leben kamen, ist beschämend für die Menschheit. Wir verurteilen es auf das Schärfste."

Der Generalsekretär vom Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) Erol Pürlü erklärt für 300 Gemeinden mit ca. 20.000 Mitgliedern: "Wir verurteilen derartige Terrorakte wie in Madrid. Das hat nichts mit dem Islam zu tun, wenn unschuldige Menschen getötet werden. Das kann man weder mit der Lehre des Islam noch mit dem heiligen Koran rechtfertigen."

Der Generalsekrtär der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V. (ATIB), Mahmud Askar, erklärte für 123 Vereine mit ca. 11.500 Mitgliedern: "Wir sind gegen jede Art von Terror, sei es staatlicher oder anderer. Terror ist keine speziell islamische Sache, die der islamischen Minderheit in Deutschland zugerechnet werden kann." Ibrahim El-Zayat, Präsident der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) betont für seine Islamischen Zentren: "dass wir uns von dieser, wie von jeder anderen Art von Gewalttätigkeit uneingeschränkt distanzieren und bitten, dass die Welt verstehen wird, dass der Islam solche Verbrechen auf das Schärfste ablehnt.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Nadeem Elyas, verurteilte für alle Muslime und die angeschlossenen 19 Organisationen mit ca. 43.000 Mitgliedern den so genannten islamistischen Terror bereits mehrfach in Interviews und Pressemeldungen. Eine "abscheuliche Tat" wie in Madrid könne in "keiner Weise islamisch begründet werden" und stellen einen klaren Missbrauch der Religion dar.

Der Vorsitzende des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland, Ali Kizilkaya, erklärt für 17 Bundesverbände, 10 Landesverbände und 10 regionale Vereinigungen: "dass wir jegliche Art von Terror eindeutig und unmissverständlich verurteilen. Denn auch Muslime sind Opfer und auch sie sind bedroht. Auch sie haben Angst."

Am 06-04-2004

Anschläge vom 11. September

Der als Terrorhelfer verurteilte Marokkaner Mounir El Motassadeq kommt aus der Haft frei. Der 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg setzte am Mittwoch nach dreitägigen Beratungen den Haftbefehl gegen den 30-Jährigen außer Vollzug. Er sei nicht mehr dringend tatverdächtig, an der Planung der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA beteiligt gewesen zu sein, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Der nach wie vor bestehende hinreichende Verdacht rechtfertige die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht. Die durch die nunmehr verbleibende Straferwartung von einem Jahr bis zu zehn Jahren begründete Fluchtgefahr werde durch die sozialen Bindungen des Angeklagten in Hamburg vermindert.

Dringender Tatverdacht bestehe nur noch bei dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, hieß es. El Motassadeq darf vorerst Hamburg nicht verlassen, muss jeden Wohnungswechsel anzeigen, sich zwei Mal wöchentlich bei der Polizei melden und bekommt keinen neuen Pass.

El Motassadeq war im Februar vergangenen Jahres im weltweit ersten Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA von dem Hamburger Gericht zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte das Urteil aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. Die Verteidiger hatten daraufhin die Haftentlassung beantragt.

Am vergangenen Freitag hatte es einen mündlichen Haftprüfungstermin gegeben. Nach Angaben von El Motassadeqs Anwalt Gerhard Strate hatte die Bundesanwaltschaft zu dem Haftprüfungstermin überraschend neue Beweismittel vorgelegt, die den Marokkaner nach Strates Einschätzung entlasten. Dabei habe es sich unter anderem um einen Brief des mutmaßlichen und international per Haftbefehl gesuchten Terroristen Said Bahaji gehandelt, der sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf der Flucht befindet. Bahaji schildere in dem Brief an seine Mutter ausführlich die Hintergründe der Anschläge und versichere, El Motassadeq habe damit nichts zu tun.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Hamburger Bürgerschaft, Michael Neumann, nannte die Freilassung El Motassadeqs "schwer nachvollziehbar". Er forderte Innensenator Udo Nagel (für CDU) auf, eine Ausweisung El Motassadeqs vorzubereiten. Nagel dürfe nicht auf Änderungen der Anti-Terror-Gesetze warten, sondern müsse jetzt schon handeln.

Hintergrund des Revisionsverfahrens im Fall El Motassadeq ist der Freispruch des 31-jährigen Marokkaners Abdelghani Mzoudi im vergangenen Februar. Mzoudi musste sich wegen ähnlicher Vorwürfe wie El Motassadeq vor dem Hamburger Gericht verantworten. Doch Mzoudi konnte eine Beteiligung an den Terroranschlägen vom 11. September 2001 nicht nachgewiesen werden.

Am 07-04-2004

Anti-Terror-Kampf statt Anti-Hunger-Kampf

Der Kampf gegen den Terror geht zu Lasten der ärmsten Länder, kritisieren Welthungerhilfe und terre des hommes. Immer weniger Mittel stünden zur Verfügung, um Armut zu bekämpfen. Immer noch liege der Anteil der Entwicklungshilfe am deutschen Bruttonationaleinkommen bei nur 0,28 Prozent und damit weit hinter europäischen Nachbarn wie Dänemark, Belgien und den Niederlanden. Die derzeitige Entwicklungshilfe aller OECD-Länder ist sechzehnmal geringer als ihre Rüstungsausgaben. In Deutschland ist das Verteidigungsbudget sechsmal höher als das der Entwicklungshilfe. Dabei, so die Einsicht nach den Terror-Anschlägen 2001, kann globale Entwickung den Terror bekämpfen.

Dass die Entwicklungshilfe tendenziell gestiegen sei, sei ein "rechnerischer Trick", sagte Peter Mucke, Geschäftsführer von terre des hommes. Im zwölften Bericht zur deutschen Entwicklungshilfe, den die Welthungerhilfe und terre des hommes herausgeben, führen die Organisationen den hohen Euro-Kurs im Vergleich zum Dollar als Erklärung an.

Weiter kritisieren die Organisationen, die Definition der Entwicklungshilfe werde von den OECD-Ländern zu "großzügig" interpretiert. Es würden beispielsweise Studienplatzkosten für Studenten aus Entwicklungsländern, die Ausgaben für politische Flüchtlinge genauso wie Terrorismusbekämpfung unter dem Begriff Entwicklungshilfe geführt.

Kritikwürdig seien auch die so genannten Public-Private-Partnership-(PPP-)Projekte - Kooperationsprojekte mit der Wirtschaft. Es würden derzeit Projekte finanziert, die nicht als Entwicklungshilfe zu bezeichnen seien, heißt es in dem Bericht. Einige Projekte seien "zwar für die deutschen Unternehmen interessant", dienten aber nicht der Bekämpfung der Armut, so terre-des-hommes-Chef Mucke. PPP-Projekte gehen von der Annahme aus, dass Armut mit Hilfe von technischem Know-how und Geld von privaten Unternehmen vor Ort bekämpft werden könne. Besonders in China und Osteuropa werden Anträge von Firmen auf finanzielle Unterstützung gestellt.

2002 haben sich die Länder des Europarats verpflichtet, Entwicklungshilfe einen höheren Stellenwert einzuräumen und einen feste Prozentsatz des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe bereitzustellen. Die deutsche Ziel-Quote für 2006 liegt bei 0,33 Prozent. Derzeit sind es 0,28 Prozent. Terre des hommes und die Welthungerhilfe fordern in ihrer Bilanz ein Festhalten an diesen Zielen.

Neben höheren Ausgaben für die Entwicklungshilfe fordern die Organisationen, alle Exportsubventionen für Agrarprodukte abzubauen. Weiter blieben die Entschuldung stark verschuldeter Länder und die Stärkung der Entwicklungsländer in internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds IWF, der Weltbank und der Welthandelsorganisation WTO wichtig. Mit einer Stärkung in diesen Institutionen würde Entwicklungsländern die Chance gegeben, bei der Vergabe von Projekten und der Schwerpunktsetzung der Entwicklungshilfe mitzuwirken, so Stephan Stolz von terre des hommes.

Die Welthungerhilfe ergänzt diese Forderungen, um "die klare Aufgabenteilung und Rollentrennung von Militär und Hilfsorganisationen", so Hans-Joachim Preuß, Generalsekretär der Organisation. So sei es in Afghanistan beispielsweise zu Übergriffen gekommen, weil sich das Militär ähnlicher Transportmittel bediene wie die Hilfsorganisationen vor Ort.

Wichtig seien auch abgestimmte Strategien zwischen den beteiligten Organisationen und Staaten. Die Zusammenarbeit in Afghanistan sei dabei ein Schritt in die richtige Richtung.

Für Initiativen wie die sogenannte Tobin-Steuer, die eine Besteuerung internationaler Finanzströme vorsieht, fehlt laut Mucke und Preuß der politische Wille.

Am 05-10-2004

Bundestag

Die Bundeswehr wird sich ein weiteres Jahr am weltweiten so genannten "Anti-Terror-Kampf" mit bis zu 3100 Soldaten beteiligen können. Dafür gab der Bundestag am Freitag in Berlin grünes Licht und verlängerte mit der bislang größten Parlamentszustimmung das Mandat bis November 2005. Im Rahmen dieses Mandats ist die Deutsche Marine derzeit am Horn von Afrika und im Mittelmeer präsent. Während des Irak-Krieges waren ABC-Abwehrkräfte der Bundeswehr kurzzeitig in Kuwait eingesetzt, in Afghanistan waren es Elite-Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK). Die neuen Einsatzkosten bis 2005 werden auf 114 Millionen Euro veranschlagt.

Nach Angaben von Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) wird sich die Bundeswehr mit einer Fregatte und einem See-Fernaufklärer am Horn von Afrika am "Anti-Terror-Kampf" beteiligen. Diese Region war mehrfach Schauplatz von Attentaten gewesen. Seit Beginn der "Operation Enduring Freedom" Ende 2001 wurden von den NATO-Streitkräften in dieser Region laut Struck 10 500 Schiffe überwacht, knapp 400 von ihnen genauer untersucht.

Im Mittelmeer, wo in den vergangenen zwölf Monaten 41 Schiffe detailliert kontrolliert wurden, soll der Anti-Terror-Einsatz zur See deutlich eingeschränkt werden und künftig vor allem in der Luftaufklärung bestehen. Dazu will Deutschland acht Überwachungsflüge pro Monat leisten. Zudem stellt die Bundeswehr im Rahmen von "Enduring Freedom" zwei Flugzeuge zur schnellen medizinischen Hilfe bereit.

Für die Verlängerung des Mandats "Enduring Freedom" votierten in namentlicher Abstimmung 550 Abgeordnete, zehn Parlamentarier stimmten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Das entspricht einer Zustimmung von 98,2 Prozent. Es ist die höchste Quote seit der ersten Abstimmung im November 2001.

Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums sind derzeit insgesamt 7750 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar in die verschiedensten Auslandseinsätze involviert. Im Rahmen von "Enduring Freedom" sind 300 Soldaten am Horn von Afrika im Einsatz. An der Mission der Vereinten Nationen in Georgien beteiligen sich 12 Soldaten der Bundeswehr. In Äthiopien sind es derzeit nur zwei.

Mit rund 4000 Soldaten steht die Bundeswehr im Rahmen der KFOR-Mission im Kosovo. Etwa 1100 Soldaten beteiligen sich in Bosnien Herzegowina am SFOR-Mandat. In Afghanistan sind rund 2250 Bundeswehr-Soldaten (ISAF-Mandat).

Darüber hinaus plant die Bundesregierung nun offenbar, die Bundeswehr auch in den Sudan zu schicken (wir berichteten gestern).

Die erste Abstimmung zu "Enduring Freedom" vor drei Jahren hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) noch mit der Vertrauensfrage verbunden und nur knapp gewonnen. In den vergangenen Jahren stimmte das Parlament jeweils mit großer Mehrheit einer zwölfmonatigen Mandatsverlängerung zu.

Die PDS-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch zitierte in der Bundestagsdebatte Michael Dauderstädt von der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Dieser schrieb am 13. Januar in der Financial Times Deutschland: "Europa braucht eine gemeinsame Rüstungspolitik statt der gemeinsamen Agrarpolitik, also Kanonen statt Butter." Dauderstädt habe beklagt, dass 2002 46 Mrd. Euro in der EU für die Landwirtschaft ausgeben wurde. Dieses Geld würde er "besser für die Forschung, Entwicklung und Produktion von Rüstungsgütern einsetzen."

Am 12-11-2004

"Umfassende Zusammenarbeit"

Bundesinnenminister Otto Schily hat das neue Terrorismus-Abwehrzentrum in Berlin vorgestellt. Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten künftig das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Spezial- und Analyseeinheit "Internationaler Terrorismus" zusammen. Der Bundesnachrichtendienst soll in das Terrorismuszentrum mit seinen Kernkompetenzen eingebunden werden. Darüber hinaus sei beabsichtigt, "die Landeskriminalämter beziehungsweise Landesverfassungsschutzämter ebenso wie den Bundesgrenzschutz, das Zollkriminalamt, den Militärischen Abschirmdienst und nach Bedarf weitere Institutionen wie Europol oder Experten aus befreundeten Staaten in die Arbeitsabläufe zu integrieren." Darüber hinaus hätten die meisten Bundesländer ihre Mitwirkung bereits zugesagt.

Neben täglichen Lagebesprechungen habe das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum die Aufgaben des kontinuierlichen Austausches von Fallauswertungen und Analysen, der Gefährdungsbewertungen, sowie von operativen Informationen. Besonders wichtig seien Auswertungen des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials, so der Onlineartikel. Ziel sei es, die vorhandenen Ressourcen zu bündeln und sich gegenseitig zu verstärken. Beispiele seien Internet-Recherche, Übersetzungen und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse.

"Gemeinsame Datennutzung"

"Für die Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe von Polizei und Nachrichtendiensten des Terrorismusabwehrzentrums ist es notwendig, gemeinsame Dateien zu nutzen", heißt es auf der Website der Bundesregierung. Daher würden zügig "die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen" für gemeinsame Projektdateien und eine gemeinsame Index-Datei. Die Nutzung der Dateien werde vereinfacht, beschleunigt und systematisiert.

Trennungsgebot der Sicherheitsbehörden

Bei der künftig engen Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum werde die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten streng beachtet, schreibt die Regierung. Es sei "sichergestellt", dass keine Vermengung von nachrichtendienstlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf der einen Seite und polizeilichen, exekutiven Befugnissen auf der anderen Seite stattfindet.

Insgesamt arbeiteten künftig rund 150 Mitarbeiter des Bundes in diesem Zentrum, davon etwa 100 Mitarbeiter des Bundeskriminalamts und 15 Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die übrigen Mitarbeiter folgten Mitte 2005. Außerdem sei geplant, dass rund 50 Mitarbeiter aus den sonstigen beteiligten Bundes- und Landesbehörden das Lagezentrum verstärken.

Das Terrorismusabwehrzentrum stellt nach Auffassung der Bundesregierung einen wichtigen Baustein der Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dar. "Mit der Intensivierung, Verbesserung und Erweiterung der Zusammenarbeit erreichen wir einen erheblichen Qualitätssprung in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus", sagte der Bundesinnenminister.

Am 16-12-2004

US National Academy of Sciences

Eine riesige Wolke von tödlichem radioaktivem Fallout könnte weite Teile der USA versuchen, wenn Terroristen die Atomabfalllager der insgesamt 103 Reaktoren angreifen. Die US National Academy of Sciences (NAS) warnt vor einem solchen Angriff auf die Atomkraftwerke. Die Kühlteiche, in denen radioaktive Flüssigkeiten gelagert werden, könnten mit Raketen oder einem absichtlich abstürzenden Flugzeug angegriffen werden, berichtet das Wissenschaftsmagazin New Scientist. Die Kettenreaktion darauf wäre verheerend. Auch in Deutschland könnten die Atomanlagen Terror-Angriffen nicht standhalten.

"Gewaltige Mengen von Radioaktivität könnten so in die Umwelt gelangen", schließt der Bericht, den 15 leitende Wissenschaftler aus verschiedenen Universitäten und Forschungsinstitutionen an den US-Kongress übergaben. "Die Ergebnisse der Untersuchung kamen alle zum gleichen Ergebnis", so Louis Lanzerotti vom New Jersey Institute of Technology. Das Komitee hat verschiedene Szenarien durchgespielt, die zu schweren Umweltkatastrophen führen können, erklärt der Forscher.

Die NAS hatte vom Kongress nach heftiger Kritik an die Sicherheit amerikanischer Atomreaktoren 2003 den Auftrag erhalten, die eventuellen Umweltschäden verschiedener Angriffsszenarien zu untersuchen. Damals hieß es seitens der Atomkraftwerksgegner, dass ein solcher Angriff zu einer höheren nuklearen Strahlung führen könnte als der Tschernobyl-Unfall.

Die US-Nuclear Regulatory Commission NRC hatte dagegen vertreten, dass ein solcher Fall nicht eintreten könne. Die Forscher des NAS-Reports können nach eigenen Angaben nicht genau sagen, welche der zwölf Meter tiefen Kühlteiche tatsächlich gefährdet sind. Die 34 Reaktoren, die mit der Siedesystem-Methode arbeiten, scheinen eher gefährdet, da dort das Wasser in relativ dünnen Stahlbehältern an der Oberfläche lagert. Die NAS publizierte daraufhin einen neuen Bericht, der wiederum von der NRC als Hilfe für etwaige terroristische Angriffe klassifiziert wurde. Der Streit über die Sicherheit der Atomreaktoren ist aber damit noch nicht zu Ende. Die Experten des NAS-Reports fordern nun ganz offen bessere Vorkehrungen zum Schutz der Anlagen, damit ein solches Risiko verringert werden kann.

Auch in Deutschland gibt es Diskussionen um die Gefahr terroristischer Angriffe auf Atomkraftwerke und Atommüll-Lager. Einem gezielten Flugzeug-Absturz würde keiner der deutschen Meiler standhalten, ergab ein lange geheimgehaltenes Gutachten der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Bei den älteren AKW würde dafür bereits ein kleines Verkehrsflugzeug reichen. Die Atommüll-Lager in Gorleben und Arhaus sind gar nur für den Schutz gegen Witterungseinflüsse ausgelegt. Hier könnten bereits Flugzeugteile zur Katastrophe führen. Diskutierte - und nie umgesetzte - Schutzmaßnahmen wie die Vernebelung der Kraftwerke sind nach Ansicht von Experten völlig ungeeignet. "Nur abgeschaltete Atomkraftwerke sind sichere Atomkraftwerke", fasste daher der ehemalige Atom-Manager Klaus Traube zusammen.

Am 08-04-2005

Keine konkreten Anschlagspläne

Der Münchner Neonazi-Terrorist Martin Wiese und seine drei engsten Komplizen müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte Wiese am Mittwoch in München wegen der Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung sowie verschiedener Waffen- und Sprengstoffdelikte zu sieben Jahren Haft. Die Mitangeklagten aus der so genannten "Kameradschaft Süd" erhielten Freiheitsstrafen zwischen über zwei Jahren und knapp sechs Jahren. Konkrete Anschlagspläne auf die Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums in München am 9. November 2003 hatte die Terroristen nach Ansicht des Gerichts aber nicht.

Der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg sagte in seiner Urteilsbegründung, die Versicherungen Wieses, dass er und seine Kameraden keine Terroristen seien, seien "schlicht falsch". Der Wille, Straftaten wie Mord und Totschlag zu begehen, habe bestanden. Ziel des engsten Kreises um Wiese sei es gewesen, das bestehende demokratische System in Deutschland zu beseitigen und durch eine Staatsform nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen. Immer öfter sei die Rede davon gewesen, dass dies nur durch eine "blutige Revolution" möglich sei, sagte Heintschel-Heinegg. Dass diese Revolution auch Menschenleben hätte kosten können, hätten alle Beteiligten billigend in Kauf genommen.

Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von maximal sechs Jahren gefordert und dafür plädiert, seinen Mandanten vom Vorwurf der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung freizusprechen. Ob er nun in Revision gehen werde, wolle er noch mit seinem Mandanten besprechen, sagte Herzogenrath-Amelung.

Der Mitangeklagte Alexander M. muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Dieses Strafe liegt etwas unter der Forderung der Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das gilt auch für Karl-Heinz S., der vier Jahre und drei Monate Haft bekam. David S. wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Polizei hatte bei der Zerschlagung der Terrorgruppe Sprengstoff beschlagnahmt. Wiese sagte im Prozess aus, dass dieser Sprengstoff nicht für den Bau einer Bombe verwendet werden sollte. Das explosive Material habe verkauft oder getauscht werden sollen, um damit seine politische Arbeit zu finanzieren.

In einem bereits länger abgeschlossenen Parallelprozess wurden drei Frauen und ein Mann aus der zweiten Reihe der Münchner Neonazis wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Bewährungsstrafen von 16 bis 22 Monaten verurteilt. Sie gehörten ebenfalls dem inneren Führungszirkel der "Kameradschaft Süd" um Wiese an.

Am 04-05-2005

"Gendreck weg"

Gentechnik-Gegner haben gegen die Brandenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Katherina Reiche Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Nach Angaben eines Sprechers der Polizei im baden-württembergischen Tübingen ging die Anzeige dort am Donnerstag ein. Anlass ist eine Presseerklärung Reiches in Zusammenhang mit Protesten der Initiative "Gendreck weg" gegen ein Genmais-Feld im brandenburgischen Strausberg. Reiche hatte darin von "Bioterroristen" gesprochen.

Die Pressemitteilung Reiches war am 29. Juli im Vorfeld der Protestaktion der Gentechnik-Gegner von der Unions-Bundestagsfraktion veröffentlicht worden. Darin kritisierte die Abgeordnete die in Strausberg geplanten Aktionen mit scharfen Worten. Ein Satz lautete: "Für diese Aktionen reisen 'Bioterroristen' und Berufsrandalierer meist aus der ganzen Bundesrepublik an."

"Mit diesen Verunglimpfungen durch MdB Reiche ist der Tiefpunkt der Auseinandersetzung zwischen ideologischer Befürworter und sachkundiger Gegner der Agro-Gentechnik erreicht", heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Genkritiker.

Die Anzeige der Initiatoren von "Gendreck weg", Imkermeister Jürgen Binder und Agraringenieur Michael Grolm, wurde inzwischen von der Polizei der Staatsanwaltschaft Tübingen übergeben, die sich allerdings nicht zuständig fühlt. Ein Sprecher der Behörde sagte, die Pressemitteilung sei in Berlin veröffentlicht worden. Sie werde deshalb voraussichtlich an die dortige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Der Sprecher verwies zugleich auf die Immunität von Bundestagsabgeordneten, die vor einer Strafverfolgung schütze.

Am 04-08-2005

Terrorprozess

In der Neuauflage des Hamburger Terrorprozesses gegen den Marokkaner Mounir El Motassadeq dringt die Verteidigung auf einen Freispruch. Verteidiger Udo Jacob wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Freitag in seinem Plädoyer zurück. Die Bundesanwaltschaft habe in dem Verfahren keine Beweise für die Schuld des 31-Jährigen vorgelegt, sagte Jacob vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Die beiden Verteidiger hatten bereits im Vorfeld angekündigt, einen Freispruch für ihren Mandanten zu fordern. Das Plädoyer wird voraussichtlich erst am Montag beendet.

Anwalt: "Bloßes Gerede vom Dschihad" begründet keine terroristische Vereinigung Laut Jacob gibt es keine Anhaltspunkte, wonach im Umfeld der Studenten in Hamburg-Harburg jemals eine terroristische Vereinigung entstanden sei. "Bloßes Gerede vom Dschihad" begründe keine terroristische Vereinigung. Die Studenten um den späteren Todespiloten Mohammed Atta hätten 1999 keine allgemeinen Anschlagspläne geschmiedet, sagte Jacob. "Mein Mandant bestreitet das." Zudem habe keiner der Zeugen ausgesagt, dass aus der Gruppe heraus über Anschlagspläne geredet worden sei.

Die El Motassadeq im Zusammenhang mit dessen Afghanistanaufenthalt vorgeworfene Botenstellung sei "absurd" und reine Theorie, sagte Jacob. El Motassadeq habe dort lediglich einer arabischen Tradition folgend eine militärische Ausbildung absolviert.

Anwalt: Motassadeq hätte "einfach abhauen können"

Die Anklage stütze sich auf Indizien und angebliche Widersprüche in den Angaben von El Motassadeq, sagte Jacob. Er räumte allerdings ein, dass sein Mandant in den Vernehmungen Fehler gemacht habe. "Das sind jetzt die so genannten Beweise", sagte der Anwalt. Unter anderem hatte der 31-Jährige einen Aufenthalt in einem afghanischen Trainingslager der Al-Qaida verschwiegen. Andere vermeintliche Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Angaben beruhten auf "Erinnerungsfehlern".

Für El Motassadeq spreche, dass er nach dem ersten Kontakt mit den Behörden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA in Deutschland geblieben sei, sagte Jacob. Der Marokkaner hätte auch "einfach abhauen können". Die Tragweite der Situation sei ihm "offenbar nicht bewusst gewesen". El Motassadeqs Sorge sei es, zu einem "juristischen Kollateralschaden" zu werden.

Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe

Am Dienstag hatte die Bundesanwaltschaft zum Abschluss ihres mehr als sechsstündigen Plädoyers die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert. Die Ankläger befanden El Motassadeq der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen für schuldig. Nach Ansicht von Bundesanwalt Walter Hemberger hat die Verhandlung das Bild eines radikalen Moslem ergeben, der "den gewaltsamen Dschihad suchte und fand".

El Motassadeq muss sich seit August 2004 in der Neuauflage des weltweit ersten Terror-Prozesses im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 vor Gericht verantworten. Die offizielle Darstellung, wonach Mohammed Atta ein Flugzeug in das World Trade Center gesteuert habe, ist nicht unumstritten.

Bundesgerichtshof hob erste Verurteilung auf

Im ersten Prozess war der Marokkaner im Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2004 wegen fehlerhafter Beweiswürdigung jedoch aufgehoben und den Fall an das OLG zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Am 12-08-2005

Anti-Terror-Krieg

Der in London von der Polizei wegen Terrorverdachts erschossene Jean Charles de Menezes hat sich offenbar nicht verdächtig verhalten. Britische Medien brachten am Mittwoch Ergebnisse der Untersuchung in Umlauf, die Gegenteiliges vermuten lassen. Neue Informationen zu der irrtümlichen Erschiessung eines Brasilianers belasteten die Londoner Polizei stark, schreibt die "Neue Zürcher Zeitung" in ihrer Online-Ausgabe. Britische Zeitungen hätten bisherige Angaben der Behörden widerlegt, wonach der Brasilianer sich verdächtig verhalten hätte.

Der Elektriker Jean Charles de Menezes war von der Polizei am 22. Juli - wie es heißt - fälschlicherweise für einen Selbstmordattentäter gehalten und erschossen worden. Unmittelbar danach sagte Scotland Yard, der 27-Jährige habe sich verdächtig gemacht, weil er trotz mehrfachen Zurufens nicht stehen geblieben und über die Absperrung einer U-Bahn-Station gesprungen sei. Ausserdem habe er trotz Sommerwetters einen dicken Mantel getragen, unter dem er Sprengstoff hätte verstecken können.

Menezes soll nicht vor der Polizei davongerannt sein

Wie alle grossen britischen Zeitungen am Mittwoch unter Berufung auf interne Polizeidokumente berichteten, stehe inzwischen fest, dass dies nicht stimme. Befragungen der beteiligten Polizisten durch die Beschwerdestelle von Scotland Yard hätten ergeben, dass Menezes zu keinem Zeitpunkt davongerannt sei. Er habe die U-Bahn-Station ganz normal durch Öffnen der Schranke mit seiner Fahrkarte betreten, sich noch eine Gratiszeitung genommen und dann in eine wartende U-Bahn gesetzt.

Dort sei er von den Polizisten gepackt und - obwohl er keine Gegenwehr geleistet habe - mit einer ganzen Salve gezielter Schüsse getötet worden. Er habe auch keinen Wintermantel, sondern eine leichte Jacke getragen.

Harriet Wistrich, die Anwältin der Angehörigen von Menezes, habe zu den Berichten gesagt, dies weise auf den Versuch hin, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Scotland Yard habe eine Stellungnahme unter Hinweis auf die laufende Untersuchung abgelehnt.

Am 17-08-2005

Ökumenische Bewegung

Der Gründer der ökumenischen Gemeinschaft von Taizé, Frère Roger, ist bei einem Messer-Angriff während eines Gottesdienstes getötet worden. Während der religiösen Zeremonie am Stammort der Gemeinschaft in Ost-Frankreich sei eine Frau unter den rund 2500 Anwesenden aufgestanden und habe Roger mit drei Messerstichen getötet, gab die Polizei am späten Dienstag abend bekannt. Der 90 Jahre alte Roger sei sofort tot gewesen. Die 36-jährige Täterin sei von den Gläubigen überwältigt und festgehalten worden. Der in der Schweiz geborene protestantische Pastor hatte 1949 mit anderen Geistlichen die internationale Gemeinschaft von Taizé gegründet. Die ersten Brüder hatten evangelische Wurzeln, später kamen auch Katholiken hinzu. Roger war eine der führenden Figuren der ökumenischen Bewegung.

Seit 1978 veranstaltet die Brüderschaft jeweils zum Jahreswechsel ein europäisches Jugendtreffen. In Deutschland gab es bislang in Köln, München, Stuttgart und Hamburg Begegnungen. Der ökumenischen Gemeinschaft gehören heute rund 100 Brüder aus 25 Ländern an.

Seinen ökumenischen Männerorden gründete Roger 1940 in der burgundischen Ortschaft Taizé, in der er zunächst Flüchtlinge des Zweiten Weltkriegs aufnahm. Der Name des Ortes ist seitdem ein Synonym für die ökumenische Bewegung. Heute besteht die Gemeinschaft aus mehr als 100 Ordensbrüdern aus mehr als 25 Ländern, Katholiken und Protestanten. Sie will zu einer Versöhnung der konfessionellen Spaltungen im Christentum beitragen. Jährlich pilgern Tausende Jugendliche, sowohl Protestanten als auch Katholiken, nach Taizé.

Die Nachfolge Bruder Rogers ist laut Presseberichten schon geklärt. Künftig soll der deutsche Katholik Bruder Alois die Geschicke der ökumenischen Glaubensgemeinschaft in dem burgundischen Dorf nahe Dijon führen. Wie aus der Gemeinschaft verlautete, hatte Frère Roger den 51 Jahren alten Deutschen bereits vor acht Jahren zu seinem Nachfolger bestimmt. Bruder Alois, der seit 32 Jahren der Gemeinschaft von Taizé angehört, eilte vom Weltjugendtag in Köln sofort zurück nach Frankreich.

Am 17-08-2005