Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Opfer aus Massengrab werden nicht rechtsmedizinisch untersucht

NS-Gefangene

Die in einem Massengrab am Stuttgarter Flughafen entdeckten Überreste von 34 Gefangenen des NS-Regimes sollen nicht rechtsmedizinisch untersucht werden. Das teilte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) am Donnerstag in Stuttgart unter Hinweis auf religiöse Belange mit. Damit kommt Goll Forderungen jüdischer Organisationen nach, die die in ihrem Glauben verankerte Unantastbarkeit der Totenruhe angemahnt hatten. Mit der Entscheidung richtet sich der Minister gegen die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die zur Ermittlung der Identität der Opfer DNA-Analysen erwogen hatte.

Goll betonte, zwar seien Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, Opfer eines Tötungsdelikts auch mit Hilfe moderner molekulargenetischer Methoden zu identifizieren. Dies stehe jedoch unter dem Vorbehalt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Goll sagte, er halte es vor dem außergewöhnlichen rechtlichen, ethischen und historischen Hintergrund für angemessen, von der Auffassung der Staatsanwaltschaft abzuweichen und die religiösen Belange besonders zu gewichten. Bei der Bestattung der Opfer solle aber dafür Sorge getragen werden, dass eine Identifizierung zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich sei, falls es in einem eventuellen Strafverfahren gegen noch lebende Täter tatsächlich darauf ankomme.

Das Massengrab war am 19. September bei Bauarbeiten auf einem US-Militärgelände am Stuttgarter Flughafen entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin gegen Unbekannt Ermittlungen wegen Mordes eingeleitet. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Opfer jüdische KZ-Häftlinge waren, die auf dem Flughafengelände zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Zuletzt wurde aber auch nicht ausgeschlossen, dass es sich um politische Gefangene aus Belgien oder Frankreich handeln könnte.