Bundesregierung ändert die Agrar-Statistik
Flächenerhebung
Wichtigster Punkt der Novelle seien die rechtlichen Vorkehrungen, um die Erhebung der Rinderbestände durch Nutzung von Daten aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) durchzuführen. Dadurch würden Befragungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu den Rinderbeständen überflüssig. Hierzu werden das Agrarstatistikgesetz und das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz geändert.
Außerdem werde die Flächenerhebung nach Art der geplanten Nutzung, die bisher alle vier Jahre durchgeführt wurde, gestrichen. In der Agrarstrukturerhebung, der bedeutendsten Befragung in der Landwirtschaft, würden einige Fragestellungen "vereinfacht", heißt es. Weiterhin entfielen Teile der Ernteberichterstattung.