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Verteidigungsministerium will einige Wehrpflichtige mehr einberufen

"Trotzdem keine Wehrgerechtigkeit"

Zur Erhöhung der Wehrgerechtigkeit beabsichtigt das Verteidigungsministerium die ursprüngliche Zielvorgabe von jährlich 30.000 einzuziehenden Wehrpflichtigen "deutlich anzuheben", berichtet die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU). Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte, eine Erhöhung der Einberufungszahl um einige tausend ändere nichts an der "eklatanten Wehrungerechtigkeit", wenn bei Jahrgangsstärken um 400.000 Männern nach den bisherigen Planungen nur etwa 40.500 jährlich einberufen werden sollten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im vergangenen Frühjahr die Wehrpflicht auch nach den neuesten Gesetzesänderungen als willkürlich und damit verfassungswidrig bezeichnet und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Nach Informationen der Kampagne soll die Zielvorgabe von 30.000 Planstellen um 4.000 bis 5.000 erhöht werden. Wie sich dadurch die Zahl der wirklichen Einberufungen verändern würde, sei aber unklar, denn die Planstellenerhöhung solle sowohl für "normal" Grundwehrdienstleistende mit 9 Monaten Dienstzeit, als auch für freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) mit Dienstzeiten bis zu 23 monaten gelten.

"Das erklärte Ziel von Verteidigungsminister Franz Josef Jung, die Wehrgerechtigkeit zu erhöhen, führt zu abenteuerlichen Zahlenspielereien", sagte Kampagnen-Sprecher Ralf Siemens. Angesichts der Jahrgangsstärken von um die 400.000 jungen Männern sollten nach den bisherigen Zielplanungen jährlich etwa 40.500 Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst einberufen werden. "Eine Erhöhung der Einberufungszahl um einige tausend ändert nichts an dieser eklatanten Wehrungerechtigkeit", so Siemens, "sie wäre lediglich eine kosmetische Übung auf Kosten der Wehrpflichtigen". Wehrgerechtigkeit lasse sich nicht herstellen. "Die Wehrpflicht verletzt massiv die Grundrechte der ihr Unterworfenen, und es ist bemerkenswert, mit welcher Ignoranz Politiker ihre Sandkastenspiele betreiben."

Staatssekretär Schmidt sagte, er gehe von einer Erhöhung der Haushalts-Gelder aus, wie sie für verstärkte Einberufungen nötig wäre.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte mehrfach entschieden, die Einberufungsgrundsätze, die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelt sind, verstießen gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit.

Nach der neuen Einberufungspraxis sind größere Gruppen von Wehrpflichtigen von vorne herein von einer Einberufung ausgenommen. Dies betrifft u.a. Verheiratete, über 23-jährige und Wehrpflichtige, die mit dem früher geltenden eingeschränkten Tauglichkeitsgrad T 3 gemustert worden sind. Nach Auffassung der Kölner Richter kann deswegen nicht mehr die Rede davon sein, dass die Wehrpflicht allgemein greife, also normalerweise jeden jungen Mann treffe. Aktuell würden nur noch deutlich weniger als die Hälfte der für eine Einberufung in Frage kommenden jungen Männer zum Wehrdienst herangezogen.