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Krankenkasse will Kartenmissbrauch verhindern

Gesperrt

Die Techniker Krankenkasse schiebt als erste Krankenversicherung dem Missbrauch von Versicherungskarten bundesweit einen Riegel vor. Bei Ausstellen einer neuen Karte werden die vorangegangenen Exemplare ab sofort automatisch gesperrt. Damit können Betrüger nicht mehr mit beispielsweise als verloren oder gestohlen gemeldeten Karten im Namen des Karteninhabers bei Ärzten Leistungen erschleichen, wie die TK Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mitteilte. Die Kosten des Betruges mit Chipkarten gehen in die Millionen. Bundesweit schätzt allein die TK ihren Schaden auf 20 Millionen Euro. So seien den Kassen zum Beispiel Fälle von Bandenkriminalität bekannt, wo gestohlene Versicherungskarten systematisch zum Einsatz kommen.

Aber auch Versicherte selbst mischten bei Betrügereien mit. So seien der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein Fälle bekannt, wo sich Privatversicherte von einem gesetzlich versicherten Bekannten dessen Karte "ausleihen" und damit zum Arzt gehen, um ihre Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden.

Mit einer vollständigen Eindämmung des Chipkartenbetruges könnten die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1 Prozentpunkte sinken, schätzt die KV Nordrhein. Laut Techniker Krankenkasse werden allein im Rheinland Versichertenkarten täglich mehr als 30 Mal missbräuchlich eingesetzt.

"Leider haben diese Karten im Bewusstsein der Bevölkerung nicht den Stellenwert wie etwa eine EC-Karte", bedauerte der Leiter der TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Günter van Alst. "Und leider ist gerade dort die Gefahr für Missbrauch besonders hoch, wo bürokratische Schranken niedrig liegen", ergänzte er.

Am 31. Okt. 2005

Krankenkassen-Fusion

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Hamburg und Schleswig-Holstein wollen mit Partnerkassen in Nordrhein-Westfalen (NRW) fusionieren. So ist zum 1. Juli 2007 die Fusion der AOK Hamburg mit der AOK Rheinland in Düsseldorf geplant, wie eine Sprecherin am Montag in der Hansestadt sagte. Außerdem befinde sich die AOK Schleswig-Holstein in Gesprächen mit der zweiten großen Kasse in NRW, der AOK Westfalen-Lippe in Münster.

Dem jetzt bevorstehenden Zusammenschluss zwischen Hamburg und Düsseldorf waren ursprünglich Überlegungen eines Nordverbundes vorangegangen. Dieser wäre nach Angaben der Sprecherin jedoch finanziell nicht tragfähig gewesen. Deshalb habe man sich nach einer sinnvolleren Lösung umgesehen.

Für die Mitarbeiter der AOK Hamburg soll sich den Angaben zufolge nichts ändern. Sowohl die zehn Geschäftsstellen als auch die Verwaltung und die rund 700 Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben. Die Versicherten hingegen sollten durch niedrigere Beitragssätze profitieren, da Hamburg mit derzeit noch 14 Prozent die günstigeren 13 Prozent von der AOK Rheinland übernehmen wolle.

Den Angaben zufolge haben die Verwaltungsräte der beiden Kassen der Fusion bereits zugestimmt. Jetzt müsse noch die Landesregierung in Düsseldorf zustimmen, denn Voraussetzung sei ein Staatsvertrag. Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust (CDU) habe sich bereits mit einem entsprechenden Schreiben an seinen Amtskollegen Jürgen Rüttgers (CDU) gewandt, sagte die Sprecherin. Die AOK Hamburg hat nach eigenen Angaben derzeit rund 320.000 Mitglieder, die AOK Rheinland etwa 2,7 Millionen.

Zu arm für Medikamente

Das Arzneimittelsparpaket von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) führt nach Ansicht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zu einer schlechteren medizinischen Versorgung und zur finanziellen Überforderung von Patienten. Die "überwiegende Zahl der Patienten wird nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, die bisher angewendeten Arzneimittel weiterhin zu erwerben", heißt es in einer Stellungnahme der Spitzenverbände für die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Die gesetzlichen Kassen weisen in dem 21-seitigen Papier darauf hin, dass die neuen Festbeträge in vielen Arzneimittelgruppen dazu führen, dass die Krankenkassen "um bis zu 65 Prozent" weniger als bisher für einzelne Medikamente erstatteten. Über die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente hinaus würden dadurch "Aufzahlungsbeträge von bis zu 336 Euro pro Packung" fällig, die Patienten selber tragen müssten. "Nach dem 1. Juni 2006 werden nur noch 45 Prozent der Verordnungen ohne Aufzahlung erhältlich sein". Von 256 Wirkstoffen in Festbetragsgruppen stünden 95 nicht mehr zum Festbetrag zur Verfügung. "Damit wird eine medizinisch notwendige Arzneimittelversorgung zum Festbetrag in vielen Fällen erschwert", heißt es.

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, wies am Mittwoch diese Darstellung zurück. Nach dem Ausgabenanstieg bei den Arzneimitteln im vergangenen Jahr sei dem "Gesetzgeber nichts anderes übrig geblieben, als Sparmaßnahmen zu ergreifen", sagte Vater. Eine "Panikmache" der Kassen sei nicht hilfreich, vielmehr werde der Wettbewerb dazu führen, dass sich die neue Festbetragsregelung nicht negativ auswirke.

Am 11. Jan. 2006

"Beitragsgelder der Versicherten"

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will mögliche Kampagnen der Krankenkassen gegen die geplante Gesundheitsreform gegebenenfalls unterbinden. Rechtliche Schritte seien möglich, sagte Schmidt am Donnerstag in Waren an der Müritz. Die Vorstände der Kassen könnten für Kampagnen mit den Beitragsgeldern der Versicherten haftbar gemacht werden. Schmidt zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass Klagen vermieden werden können, indem im Gespräch mit den Kassenvertretern geklärt werde, "was sie dürfen, was sie nicht dürfen". Schmidt reagierte damit auf die Ankündigungen von Spitzenvertretern der Kassen, sie wollten "mit einer breit angelegten Informationskampagne" in den kommenden Wochen gegen zentrale Inhalte der geplanten Gesundheitsreform mobil machen. Schmidt sagte, als Körperschaften öffentlichen Rechts dürften die Krankenkassen lediglich "Sachinformation" leisten. "Deren Recht ist nicht, Kampagnen zu führen gegen Eckpunkte einer großen Koalition." Unterschriftenkampagnen etwa seien unzulässig.

Die Ministerin warf einigen Krankenkassen zugleich Desinformation vor. Falsch sei etwa das Argument, dass die erwartete Beitragserhöhung von im Schnitt 0,5 Prozentpunkten in 2007 nicht ausreichen werde, da zusätzlich zum Defizit von fünf Milliarden Euro noch vier Milliarden Euro Schulden der Kassen abgebaut werden müssten. Diesen Schulden von einem Drittel der Versicherer stünden nämlich 3,6 Milliarden Euro gegenüber, die zwei Drittel der Kassen "auf der hohen Kante" hätten, so Schmidt. Unter dem Strich blieben daher nur 400 Millionen Euro Schulden.

Schmidt sprach sich langfristig für Steuererhöhungen zur Finanzierung der Gesundheitsreform aus. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bezweifele zurecht, dass der steigende Steueranteil bei der Finanzierung der Kindermitversicherung in der kommenden Legislaturperiode noch aus dem laufenden Haushalt zu decken sei. "Erfahrungsgemäß geht das nicht", sagte Schmidt. Eine Erhöhung der Einnahmen durch Steuern sei dann gegenüber weiteren Beitragssteigerungen "der gerechtere Weg".

Am 20. Jul. 2006

Zukauf-System beim Emissionshandel als Vorbild

Die Krankenkassen sind zurzeit dabei ein System zu entwickeln, mit dem überflüssige Operationen eingedämmt werden sollen. Dazu haben die AOK sowie der Spitzenverband der Krankenkassen ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Dieses ist dem Zukauf-System beim Emissionshandel durchaus ähnlich.

Unnötige Operationen sollen durch Zertifikate eingedämmt werden

Wie Günter Wältermann, Vorstandschef der AOK Rheinland/Hamburg, gegenüber dem Handelsblatt mitteilte, sollte man dieses System bei planbaren Leistungen, wie zum Beispiel einer Hüftoperation, durchaus in Betracht ziehen und wenigstens ernsthaft prüfen.

Das vorgestellte System ist vergleichbar mit dem Zukauf-System beim Emissionshandel. Dieses hat das Ziel, den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen deutlich zu verringern. Hierfür erhalten Unternehmen eine bestimmte Menge an Zertifikaten. Jedes dieser Zertifikate berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne CO2. Reicht die erhaltene Menge nicht aus, so muss das Unternehmen weitere Zertifikate bei anderen Anbietern einkaufen.

Bei den Krankenhäusern und Kliniken könnte es nun also in etwa genauso aussehen. Zurzeit werden zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen Budgets vereinbart. Wird dieses Budget jedoch überschritten, so wird jede Leistung darüber hinaus geringer vergütet.

Krankenkassen setzen Grenzen für Operationen

Zurzeit kommt es nicht selten vor, dass Patienten von den Krankenhäusern regelrecht zu einer Operation überredet werden, damit die Klinik durch die eigentlich nicht zwingend notwendige Knie- oder Hüft-OP ordentlich Geld in die Kasse spielen kann.

Seit 2003 sind die Knie-Operationen um mehr als 50 Prozent angestiegen, die Hüftoperationen um beinahe 20 Prozent. Sowohl Krankenkassen als auch Experten sind der Meinung, dass viele Patienten vielmehr aus finanziellen als aus medizinischen Gründen operiert werden. Aus diesem Grund sollen die Kliniken nun verpflichtet werden, mit Zertifikaten zu arbeiten. Für Mehrleistungen sollen diese schließlich von anderen Kliniken, deren Leistungsmenge noch nicht voll ausgeschöpft wurde, überschüssige Zertifikate aufkaufen. So sollen die Kliniken von einer unnötigen Behandlung der Patienten abgehalten werden.

Am 31. Jul. 2012

AG Gesundheit im Grundrechtekomitee

Die Krankenkassen verstärken seit einigen Wochen den Druck auf die Versicherten, fordern sie auf, Fotos für die neue elektronische Gesundheitskarte einzuschicken und behaupten, ab dem 1.1.2014 würden die alten Versicherungskarten ihre Gültigkeit verlieren. Selbst dann, wenn eine längere Gültigkeitsdauer auf den Karten aufgedruckt ist, würden diese ungültig. Leider übernehmen viele Zeitungen die Desinformationskampagne der Krankenkassen ungeprüft.

Schluss mit den Fehlinformationen: die alte Krankenversichertenkarte bleibt gültig – der Nachweis der Versicherung muss nicht mit der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen

Still und heimlich ist zum 1. Oktober 2013 die Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag Ärzte geändert worden. Ab dem 1.1.2014 gilt „grundsätzlich“ „die elektronische Gesundheitskarte“ als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen. Aber auch die alte Karte dient weiterhin als Nachweis des Versichertenstatus. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, wie auch deren Pressesprecher, Roland Stahl, haben dies mehrfach betont und den GKV-Spitzenverband aufgefordert, die hervorgerufenen Irritationen durch eine Richtigstellung zu beseitigen. Dies ist leider noch immer nicht erfolgt.

Selbst wenn die alte Versichertenkarte abgelaufen ist, kann weiterhin das Ersatzverfahren in Anspruch genommen werden. Die Krankenversicherungen müssen ihren Versicherten auf Anforderung einen schriftlichen Versichertennachweis erstellen, aufgrund dessen die ärztlichen Leistungen abgerechnet werden können.

Im Übrigen funktioniert auch die online-Anbindung der Arztpraxen an die Server bei den Krankenkassen noch nicht. Folglich ist es auch nicht möglich, alte Karten beim Einlesen in der Arztpraxis ungültig zu machen. Die Ärzte leisten Widerstand gegen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das die Arztpraxen zu Außenstellen der Krankenkassen macht. Die Tests für diese Anwendung werden allenfalls im Laufe des Jahres 2014 aufgenommen werden können.

Wir bleiben bei unserer Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte, die dazu dient, Gesundheitsdaten auf zentralen Servern verfügbar zu machen. Kein Foto für die elektronische Gesundheitskarte!

Am 06. Dez. 2013