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Bundestag will Klagen beim Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof erschweren

"Offensichtlich unzulässig"

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll künftig weniger Zeit "für offensichtlich unzulässige Beschwerden" aufwenden müssen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in Berlin einstimmig das Ratifizierungsgesetz zum entsprechenden Protokoll vom Mai 2004 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Zur Begründung wird in der Beschlussvorlage darauf verwiesen, dass der Gerichtshof als Rechtsprechungsorgan des Europarates für mehr als 800 Millionen Europäer aus 46 Mitgliedsstaaten "aufgrund der ständig steigenden Anzahl von Individualbeschwerden seit dem Beitritt zahlreicher Staaten aus Mittel- und Osteuropa" überlastet sei.

Die in dem Protokoll vorgesehene Verfahrensreform soll den Gerichtshof entlasten und seine Funktionsfähigkeit sichern. Vorgesehen ist unter anderem, dass künftig Einzelrichter und nicht wie bislang Ausschüsse mit drei Richtern über eindeutig unzulässige Beschwerden entscheiden können.

Den Angaben zufolge ist die Zahl der Individualbeschwerden seit 1990 infolge der Erweiterung des Europarates "erheblich gestiegen". Während 1990 noch 5279 Beschwerden registriert wurden, lag diese Zahl 2002 bereits bei 34.546. Im Jahr 2004 sollen etwa 44.100 Beschwerden eingegangen sein.