Bundestag will Klagen beim Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof erschweren
"Offensichtlich unzulässig"
Die in dem Protokoll vorgesehene Verfahrensreform soll den Gerichtshof entlasten und seine Funktionsfähigkeit sichern. Vorgesehen ist unter anderem, dass künftig Einzelrichter und nicht wie bislang Ausschüsse mit drei Richtern über eindeutig unzulässige Beschwerden entscheiden können.
Den Angaben zufolge ist die Zahl der Individualbeschwerden seit 1990 infolge der Erweiterung des Europarates "erheblich gestiegen". Während 1990 noch 5279 Beschwerden registriert wurden, lag diese Zahl 2002 bereits bei 34.546. Im Jahr 2004 sollen etwa 44.100 Beschwerden eingegangen sein.