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Ströbele fordert klares Nein zum Irak-Krieg

Irak

Der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Christian Ströbele, hat die Bundesregierung aufgefordert, im UN-Sicherheitsrat gegen einen Krieg in Irak zu stimmen. "Wir haben uns im Wahlkampf auf ein Nein festgelegt", sagte er am Donnerstag in Berlin. Ströbele fügte hinzu: "Das ist ein Nein nicht nur zu einer militärischen Beteiligung Deutschlands, sondern ein Nein zu dem Krieg überhaupt." Ströbele mahnte die Bundesregierung, sich bei der Genehmigung von Überflug- und Landerechte für US-Flugzeuge am Grundgesetz zu orientieren. Die Unterstützung eines Angriffskrieges sei in Deutschland verboten.

Würden die USA Irak angreifen, ohne dass es ein Votum des Sicherheitsrates gäbe, würde es sich um einen völkerrechtlich unzulässigen Angriffskrieg handeln.

Mit dem Krieg verfolgten die USA "handfeste ökonomische Interessen". Irak verfüge über sehr ergiebige und sehr gute Erdölquellen. Die Sorge vor irakischen Massenvernichtungswaffen sei vorgeschoben. "Es ist schon lange klar, dass Saddam Hussein keine Massenvernichtungswaffen hat, die er auch einsetzen kann", sagte der Grünen-Politiker. "Sicher gibt es irgendwo Bakterien oder chemische Kampfstoffe, aber der Irak hat keine Trägersysteme, um damit Washington oder Berlin oder auch nur die Nachbarstaaten ernsthaft zu bedrohen."

Irak-Krise

Als Bischof von Partenia, dem Bistum ohne Grenzen, sei es seine Aufgabe, dort zu sein, wo Menschen leiden. Darum ist Bischof Gaillot am 6. März in den Irak gereist. Er will in Bagdad, Bassorah und an der irakisch-kuweitischen Frontlinie den Menschen eine Botschaft des Friedens bringen und mit ihnen für den Frieden beten. Bereits beim letzten Golfkrieg hatte er ein Buch geschrieben: "Offener Brief an diejenigen, die den Krieg predigen, diesen aber andere führen lassen".

Eigentlich wollte der Vatikan ihn zum Schweigen bringen. 1995 wurde er als Bischof von Evreux in Frankreich abgesetzt. Er sei zu progressiv und verhalte sich mit seinen radikalen Vorschlägen zur Kirchenreform, aber auch in politischen Belangen wie ein Rebell.

Die weitere Strafe Roms trug geradezu bizarre Züge. Er wurde offiziell zum Bischof des längst in der Wüste Algeriens untergegangenen Bistums Partenia ernannt. Er hat aber nicht resigniert, im Gegenteil, er fühlt sich jetzt erst richtig frei, dort zu sein, wo immer Menschen ihn brauchen. Sein real nicht existierendes Bistum ist jetzt weltumspannend, weil virtuell im Internet (www.partenia.org).

Am 12. Mär. 2003

IPPNW

Die politische Resolution der in Frankfurt abgehaltenen Mitgliederversammlung der IPPNW am 29. und 30. März erklärt den Angriffskrieg im Irak als völkerrechtswidrig. Es wird deswegen von der Bundesregierung gefordert, "sich an internationales und nationales Recht zu halten und den kriegsführenden Staaten die Überflugsrechte sowie die Nutzungsrechte für ihre Militärbasen zu entziehen." Zugleich klagt die IPPNW Impulse für eine längerfristige Lösung der Konfliktpotentiale in der Region ein. So heißt es: "Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich aktiv an einer friedlichen Lösung der Konflikte im Nahen und Mittleren Osten beteiligt und sich für die umgehende Einrichtung einer Konferenz entsprechend der OSZE einsetzt."

Diverse Arbeitsgruppen der Versammlung erörterten die Bedingungen friedenspolitischen Engagements der IPPNW während des Golfkrieges. Das führte zu der Schlussfolgerung, noch stärkster mit Globalisierungskritikern wie Attac zusammenzuarbeiten. Sowohl die militärstrategischen Änderungen deutscher Sicherheits- und Außenpolitik wurden diskutiert, als auch Antworten auf die spezifischen Bedingungen für Flüchtlinge und Asylsuchende formuliert. Die Gefahren ziviler Atomenergie und ihrer Verbindung zu militärischer Entwicklung in Zeiten der Destabilisierung wird ein zentrales Thema für die IPPNW bleiben.

Am 01. Apr. 2003

Bericht über Guantánamo

Der australische Fernsehsender SBS (Special Broadcasting Service) hat am Mittwoch Bilder von angeblichen Folterszenen im US-amerikanischen Gefängnis "Abu Ghraib" im Irak gezeigt. Der Moderator der Sendung "Dateline" erklärte den Zuschauern, dass die bisher unveröffentlichten Bild-Dokumente aus jener Sammlung stammten, die im Jahr 2004 weltweit Empörung hervorgerufen hatte. Die Vereinigten Staaten haben inzwischen mitgeteilt, dass die Fotos echt seien. SBS zeigte Bilder von Misshandlungen, sexueller Erniedrigung, Verstümmelung und Folter bis hin zum Tod.

Die Tageszeitung "Sydney Morning Herald" stellte weitere Fotos ins Internet, die brutalste Folterszenen zeigen. Dabei soll es sich ebenfalls um Abbildungen von Folterungen im US-Gefängnis Abu Ghraib aus dem Jahr 2004 handeln.

Die USA stehen wegen ihrer Gefangenenlager im Rahmen des "Krieges gegen den Terror" auch aktuell in der Kritik. Aus einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der UN-Menschenrechtskommission über das Militärgefängnis Guantánamo werden explizit die "vom US-Verteidigungsministerium autorisierten speziellen Verhörtechniken" kritisiert und eine sofortige Schließung des Folterlagers gefordert.

Am 17. Feb. 2006

Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen

Weil er nicht mehr in den Irak-Krieg ziehen wollte, ist der US-Soldat Agustin Aguayo von einem US-Militärgericht in Würzburg zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zudem wird er degradiert, verliert seine Bezüge und wird unehrenhaft aus der US-Armee entlassen. Militärrichter Colonel Peter Masterton verurteilte den 35-Jährigen am Dienstag wegen Fahnenflucht und "Versäumens der Verlegung der Einheit".

Der in Schweinfurt stationierte Sanitäter hatte Anfang September 2006 seine Kompanie verlassen, bevor die Einheit in den Irak verlegt wurde. Aguayo ist der erste US-Soldat, dem die Armee in Deutschland den Prozess machte, weil er nicht mehr am Irak-Krieg teilnehmen wollte.

2004 musste der Soldat schon einmal ein Jahr Dienst im Irak tun, obwohl er kurz zuvor einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gestellt hatte. Im Sommer 2003 hatte er sich für vier Jahre bei der US-Armee verpflichtet. Schon während der Grundausbildung habe er sich aber "nicht richtig wohl gefühlt", sagte Aguayo. Kurz danach sei ihm klar geworden, dass er keinen Menschen töten könne, sagte der zweifache Familienvater. Bei seinem ersten Einsatz im Irak habe er aus diesem Grund sein Gewehr nie geladen. Der Gefreite zitierte vor Gericht Martin Luther: "Hier stehe ich und kann nicht anders."

Als er Anfang September 2006 wieder in den Irak abrücken sollte, sprang er in seiner Wohnung auf dem Schweinfurter Stützpunkt aus dem Schlafzimmerfenster und tauchte für drei Wochen unter. Dann stellte er sich freiwillig den Militärbehörden in Kalifornien. "Ich wollte mich nie unerlaubt von der Truppe entfernen. Ich habe mich in meinem Leben immer an die Gesetze gehalten", betonte Aguayo. Seit 161 Tagen sitzt er in einem Mannheimer US-Militärgefängnis in Untersuchungshaft. "Ein Gefangener seines Gewissens", sagte sein Verteidiger David Court.

Seit zweieinhalb Jahren kämpft Aguayo auf juristischem Weg um die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Zuletzt wurde sein Antrag von einem Berufungsgericht in Washington abgelehnt. Die US-Regierung, vertreten von Anklägerin Captain Jennifer Neuhaus, hatte zwei Jahre Haft für den 35-Jährigen gefordert. Das Gericht müsse ein "deutliches Signal setzen, dass Weglaufen nicht akzeptabel ist", begründete sie ihre Forderung.

Am 07. Mär. 2007

Verurteilung im Sitzblockade-Prozess

Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte am 31. August 2007 die Studentin Franziska Senze aus Münster zu einer Geldbuße von 100 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Senze hatte sich am 28. März 2003 an einer Sitzblockade der Friedensbewegung gegen den Irak-Krieg vor der US-Airbase Frankfurt beteiligt. Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten Uneinsichtigkeit vor. Nach Darstellung des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Netzwerks Friedenskooperative rügte der Vorsitzende Amtsrichter, dass die Angeklagte ihre Meinung zur Völkerrechtswidrigkeit des Krieges absolut setze. Sie sollte überlegen, ob es nicht auch "Gerechte Kriege" geben könne.

Senze war zunächst wegen des Straftatvorwurfs der Nötigung verurteilt worden und hatte dagegen Revision eingelegt. Zwischenzeitlich hatte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Parallel-Verfahren entschieden, dass die Sitzblockaden gegen den Irak-Krieg nicht als gewaltsame und verwerfliche Nötigung gewertet werden dürften. Senzes Verfahren musste daher vor dem Amtsgericht Frankfurt neu aufgerollt werden.

Die Angeklagte nahm in ihrem Plädoyer für ihren gewaltfreien Widerstand gegen den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg den rechtfertigenden Notstand in Anspruch. Als Zeugin eines Verbrechens habe sie tätig werden müssen. In bestimmten Situationen könnten formal rechtswidrige Handlungen dennoch rechtmäßig und geboten sein, so Szene. Sie habe mit ihrer Tat in der Logik von Verfassungs- und Völkerrecht gehandelt und würde sich auch künftig genauso entscheiden. In diesem Verfahren gelte es, die Verhältnismäßigkeit und die Gründe ihres Handelns und die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges zu überprüfen und gegeneinander abzuwägen.

Zur Untermauerung dieser Rechtsposition stellte Rechtsanwalt Thomas Scherzberg Beweisanträge zur Einholung von verfassungs- und völkerrechtlichen Sachverständigengutachten. Der Anwalt wollte, dass unter anderem der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dieter Deiseroth, sowie die Völkerrechtler Norman Paech und Daniel-Erasmus Khan befragt werden. Nach Auffassung des Anwalts hätte die Beweisaufnahme vermutlich zu dem Ergebnis geführt, dass das Verhalten der Angeklagten "gerechtfertigt und geboten war". Nach Darstellung des Grundrechtekomitees wurden die gestellten Beweisanträge jedoch allesamt vom Gericht "pauschal und ohne weitere Begründung" abgelehnt.

Der Anwalt habe dennoch ein "mutiges Urteil" gefordert, das "angesichts der Völkerrechtswidrigkeit dieses mit Lügen begonnenen Krieges möglich und nötig" sei. Wundern müsse man sich, dass die Staatsanwaltschaft nicht die Unterstützer des Krieges verfolge. Senze kritisierte in ihrem Schlusswort, sie sei durch die Ablehnung der Beweisanträge in ihren Prozessrechten verletzt worden.

Nach Darstellung des Grundrechtekomitees bedauerte es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer, dass aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts eine Verurteilung wegen einer Straftat nicht mehr möglich sei. Da die Angeklagte keinerlei Einsicht zeige, drohe außerdem Wiederholungsgefahr.

Dem Amtsrichter soll - so das Grundrechtekomitee - das Oberlandesgericht Frankfurt als eine mit der Angeklagten und der Verteidigung verbündete Instanz bezeichnet haben. Sonst hätte er das Vergehen auch als Straftat verurteilen können. Juristisch sei klar, dass es keine Rechtfertigungsgründe geben könne. Der Richter habe der Angeklagten vorgehalten, sie solle ihre Meinung nicht absolut setzen und darüber nachdenken, ob es nicht doch "Gerechte Kriege" geben könne.

Die Angeklagte hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Dies werde nun in Form einer Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht geschehen.

Am 31. Aug. 2007