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Das Fluglärmgesetz soll novelliert werden

Flughafen-Ausbau

Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, das Fluglärmgesetz von 1971 zu novellieren. Mit der Novelle soll laut Umweltminister Sigmar Gabriel der Lärmschutz für die Anwohner in der Umgebung von Flughäfen "wesentlich verbessert" werden. Kern des Gesetzentwurfs sei eine deutliche Senkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen. So werde beispielsweise der Grenzwert für die Tag-Schutzzone 1 bei bestehenden Verkehrsflugplätzen um 10 Dezibel (dB) auf 65 dB gesenkt. Die Lärmschutzbereiche um die Flugplätze würden so spürbar ausgeweitet. "Zugleich erhalten die Flughäfen die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit für deren weiteren Ausbau", so Gabriel. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) findet es hingegen "ärgerlich, dass die kritisierten Punkte des Entwurfes vom Mai 2005 bisher nicht nachgebessert" worden seien. Noch immer seien die vorgesehenen Grenzwerte deutlich zu hoch. Damit seien auch weiterhin gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner vorprogrammiert.

Der Verkehrsclub fordert auch Änderungen bei der Festlegung von Nachtschutzzonen und bei den Entschädigungsregelungen für Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich. Insgesamt bleibe das Gesetz "ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz".

Mittlerweile werde schon seit acht Jahren an der Novelle des Fluglärmgesetzes gearbeitet. "Wie lange sollen hunderttausende Betroffene noch auf einen besseren Lärmschutz warten?", fragt der Verkehrsclub. Der Gesetzentwurf stelle letztlich einen Kompromiss dar, der versuche, die Interessen von Flughafenanwohnern und Luftverkehrswirtschaft auszugleichen.

Umweltminister Gabriel machte die Problematik anhand des Ausbaus von Großflughäfen deutlich: "Der Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität sehr vieler Menschen. Zugleich haben die vielfältigen Auseinandersetzungen, denen sich die Flughäfen heute bei praktisch jedem Bauvorhaben gegenüber sehen, eine wesentliche Ursache in den nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm. Dies zeigt, dass wir bessere Rahmenbedingungen für den Schutz vor Fluglärm dringend brauchen."

Flughafenbau und Anspruch auf Schallschutz

Künftig würden daher "wesentlich mehr Menschen in der Umgebung der größeren Verkehrs- und militärischen Flugplätze Ansprüche auf Schallschutz erhalten", so Gabriel. Außerdem werde für eine "vorausschauende Siedlungsplanung" in den lärmbelasteten Bereichen um die Flughäfen gesorgt, um künftigen "Lärmkonflikten" vorzubeugen.

Werde ein Verkehrsflugplatz neu gebaut oder wesentlich ausgebaut, solle der Anspruch auf baulichen Schallschutz für Wohnungen "bereits" bei einem fluglärmbedingten Mittelungspegel von 60 dB einsetzen. Dieser Wert werde künftig auch für die Planfeststellung von Flugplätzen verbindlich sein, "so dass alle Beteiligten frühzeitig Klarheit über den bei Ausbauvorhaben erforderlichen baulichen Schallschutz haben." Nach dem alten Fluglärmgesetz von 1971 bestehe ein Anspruch auf Schallschutz für Wohnungen erst, wenn der Fluglärm über 75 dB liege.

Fluglärmgesetz: Bauverbote für Wohnungen im Flugplatzumland

Erstmals sollten für Flughäfen mit relevantem Nachtflugbetrieb auch Nacht-Schutzzonen festgelegt werden. Ziel dieser Neuregelung sei es, die von Nachtfluglärm betroffenen Menschen vor gesundheitsrelevanten Schlafstörungen zu schützen. So sei Schallschutz für Schlafräume vorgesehen, wenn der nächtliche Fluglärm bei bestehenden Flughäfen einen Mittelungspegel von 55 dB überschreite oder "wenn regelmäßig besonders laute Überflüge stattfinden". Für wesentliche Ausbauvorhaben gelte wiederum ein "deutlich strengerer Wert" - jedoch mit zeitlicher Verzögerung: "Bis zum Jahr 2010 beträgt der Grenzwert 53 dB, danach 50 dB". Der Verkehrsclub Deutschland hält diese Grenzwerte und das Konzept für Nacht-Schutzzonen für unzureichend.

Das Fluglärmgesetz schränkt nach Angaben des Bundesumweltministeriums zudem den Neubau von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen im lärmbelasteten Flugplatzumland ein, "um Freiräume zu sichern und dem Entstehen künftiger Lärmkonflikte vorzubeugen". Damit diene die Novelle auch "den berechtigten Belangen" der Luftfahrtwirtschaft.