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Städtetag will weg von Feinstaub-Grenzwerten

Berlin und der Ostwind

Der Deutsche Städtetag fordert eine Abkehr von den derzeit geltenden Feinstaub-Grenzwerten. "Wer Grenzwerte definiert, muss sich auch fragen lassen, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, diese auch einzuhalten", sagte der Verkehrsdezernent des Städtetages, Folkert Kiepe, dem "Handelsblatt". Die Städte hätten nur geringe Einflussmöglichkeiten auf die Feinstaubentwicklung. In München und Berlin wurden schon jetzt die zulässigen Obergrenzen an 37 beziehungsweise 36 Tagen überschritten. Die Grenzwerte dürfen jedoch nur an 35 Tagen im ganzen Jahr überschritten werden. Die Berliner Senatsverwaltung macht für die Feinstaub-Belastung der Hauptstadt die Osteuropäer und den Ostwind verantwortlich.

Nach Ansicht des Städtetages führt die Betrachtung der Tagesgrenzwerte zu verzerrten Ergebnissen. "Besser wäre es, auf Jahresmittelwerte abzustellen. Es macht keinen Sinn auf die Tageswerte zu starren", so Kiepe.

Der Fall Berlin sei symptomatisch für das Feinstaub-Problem, mit dem die Städte zu kämpfen haben. "Unsere Interventionsmöglichkeiten sind gering. Wir haben die Silbersteinstraße zur Tempo-30-Zone gemacht und LKW die Durchfahrt verboten. Dennoch können wir das Überschreiten der Höchstgrenzen nicht verhindern", sagte Manfred Breitenkamp von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Handelsblatt. Die Ursachen für die steigenden Werte seien nur zu einem geringen Teil in der Stadt selbst zu suchen: "In Osteuropa wird derzeit wegen der anhaltend kalten Witterung geheizt aus allen Rohren, der Ostwind trägt den Feinstaub hierher. Zurzeit haben 80 Prozent des Feinstaubs in der Stadt ihre Quelle nicht in Berlin. Da sind wir machtlos."

Feinstaub gelte als Auslöser für Atemwegserkrankungen und steht in Verdacht, Krebs zu erregen. Er entstehe bei Verbrennungsprozessen zum Beispiel in Automotoren und in Kraftwerken oder auch durch Abrieb von Bremsbelägen und Reifen. Auch natürliche Feinstäube wie Pollen oder Sand könnten die Luft erheblich belasten.

Mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie gelten die neuen Feinstaubgrenzwerte seit Anfang 2005. Auch 2005 wurden die Obergrenzen in vielen deutschen Städten überschritten. Die Städte müssen mit Luftreinhalteplänen reagieren, wenn die Grenzwerte überschritten werden.