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Entsorgung von kurzlebigen Elektrogeräten soll bald gebührenfrei sein

"Schon nach kurzer Zeit ausgetauscht"

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums können Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte bald kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Das neue Elektrogerätegesetz, mit dem Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt würden, trete am 24. März in Kraft. Das Gesetz verpflichtet nach Darstellung des Ministeriums die Hersteller, die Geräte zurückzunehmen und sicher und umweltgerecht zu entsorgen. Weil die Hersteller die umweltgerechte Entsorgung der nur noch kurzlebigen Elektrogeräte übernähmen, würden die Kommunen organisatorisch und finanziell entlastet.

Elektrogeräte gehören zu unserem Alltag, ob Es geht um die Entsorgung von Kühlschranken, Fernsehapparaten oder Laptops. Das Umweltministerium weist darauf hin, dass es "nicht nur stets neue Gerätearten, sondern auch immer modernere und leistungsfähigere Fabrikate" gebe. "Damit verkürzt sich die Lebenszeit dieser Geräte", schreibt das Bundesumweltministerium. "Häufig werden sie schon nach kurzer Zeit ausgetauscht. In der Folge wachsen die Abfallberge ausrangierter Elektrogeräte."

Heute bewältigen die Kommunen den Angaben zufolge jährlich etwa 300.000 bis 400.000 Tonnen Altgeräte. Rund 1,8 Millionen Tonnen an Elektronschrott fielen in Deutschland jährlich an. Und kaum ein Markt wachse so schnell wie der für Elektro- und Elektronikgeräte.

Das Problem liegt laut Ministerium aber "nicht nur in der Menge". Die meisten Elektro-Altgeräte enthielten eine Reihe von umweltschädlichen Stoffen. "Schwermetalle wie Cadmium, Blei und Chrom belasten Mensch und Umwelt, wenn sie unkontrolliert in die Umwelt gelangen."

Außerdem gingen wertvolle Ressourcen verloren. Bestimmte Metalle jedoch könnten aus den Altgeräten wieder gewonnen werden. Am Beispiel Aluminium zeige sich, dass das Recyceln von Rohstoffen auch einen deutlichen Beitrag zur Energieeinsparung leiste.

"Die Berge mit Elektroabfallgeräten wachsen nicht nur in Deutschland." Um das Problem europaweit zu lösen, hat die Europäische Kommission im Juni 2000 zwei Richtlinien erarbeitet. Diese sind seit Frühjahr 2003 verbindlich. Diese Richtlinien wurden in Deutschland mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt. Es wurde am 24. März 2005 veröffentlicht und trat in mehreren Stufen in Kraft.

Für den Aufbau eines funktionierenden Rücknahmesystems wurde eine längere Vorlaufzeit eingeräumt. In einem ersten Schritt müssen die Hersteller seit dem 13. August 2005 die Geräte kennzeichnen. Die Kennzeichnung dient dazu, die für das Sammeln der Geräte entstehenden Kosten verursachergerecht zuzuordnen.

Ab dem 24. November 2005 mussten jeder Hersteller und jeder Importeur bei der zuständigen Stelle registriert sein. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geräte im gewerblichen Bereich oder in privaten Haushalten genutzt werden.

In der dritten Stufe der Umsetzung des Gesetzes können ab 24. März 2006 Altgeräte kostenlos in entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden. Die Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die dort gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen. Auch die Hersteller können Rücknahmestellen einrichten und betreiben.

Außerdem dürfen ab dem 1. Juli 2006 bestimmte gefährliche Stoffe wie Cadmium, Blei und Chrom bei der Produktion neuer Geräte nicht mehr verwendet werden.