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Bundeskabinett nominiert Harms als Generalbundesanwältin

CDU-Mitglied

Die BGH-Richterin Monika Harms soll nach dem Willen der Bundesregierung neue Generalbundesanwältin werden. Das Kabinett nominierte am Mittwoch die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig als Nachfolgerin des ausscheidenden Generalbundesanwalts Kay Nehm. Die 59-jährige Harms wäre die erste Frau an der Spitze der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, der sich voraussichtlich am 19. Mai mit der Personalie befassen wird, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Der seit 1994 amtierende Nehm geht Ende Mai in den Ruhestand.

Harms gilt als Expertin für Steuerstrafrecht. Unter ihrem Vorsitz habe der 5. Strafsenat in Leipzig seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von Unrecht in der ehemaligen DDR "fortgesetzt und verfeinert", sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Harms war 1987 zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt worden. Seit 1999 ist sie Vorsitzende Richterin des nach Leipzig ausgelagerten 5. Strafsenats des BGH. Die in Berlin geborene Juristin ist CDU-Mitglied. Sie war zunächst in Hamburg Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen, dann Richterin einer Jugendstrafkammer am Hamburger Landgericht und schließlich Richterin beim Hamburger Finanzgericht.