Bundeskabinett nominiert Harms als Generalbundesanwältin
CDU-Mitglied
Harms gilt als Expertin für Steuerstrafrecht. Unter ihrem Vorsitz habe der 5. Strafsenat in Leipzig seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von Unrecht in der ehemaligen DDR "fortgesetzt und verfeinert", sagte Bundesjustizministerin Zypries.
Harms war 1987 zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt worden. Seit 1999 ist sie Vorsitzende Richterin des nach Leipzig ausgelagerten 5. Strafsenats des BGH. Die in Berlin geborene Juristin ist CDU-Mitglied. Sie war zunächst in Hamburg Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen, dann Richterin einer Jugendstrafkammer am Hamburger Landgericht und schließlich Richterin beim Hamburger Finanzgericht.