Deutsch-Arabische Vereine fodern Kommunalwahlrecht
Nicht-EU-Bürger
Die Teilnahme bei Kommunalwahlen wäre ein wichtiges Mittel zur Integration von Ausländern, argumentierte Kourai. So hätten zwei Drittel der etwa 7,3 Millionen in Deutschland lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht das gleiche Recht wie die EU-Bürger, an Entscheidungsprozessen in ihren Wohnorten mitzuwirken.
Das Kommunalwahlrecht für Ausländer aus EU-Mitgliedsländern war mit einer Änderung des Grundgesetzes Ende 1992 in Deutschland eingeführt worden.