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Mindestlohn in Deutschland

Löhne - Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsche Mindestlöhne am Bau

Die in Deutschland eingeführten gesetzlichen Mindestlöhne am Bau sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Die Luxemburger Richter wiesen die Klage eines portugiesischen Bauunternehmers, der Mitarbeiter in der Bundesrepublik unter Tariflohn beschäftigte, gegen eine Nachzahlungsforderung deutscher Behörden ab.

Die Richter sahen in der geringeren Entlohnung einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit. Der EuGH entschied, ein Mitgliedstaat der Union dürfe auch für einen aus dem EU-Ausland entsandten Arbeitnehmer einen Mindestlohn vorschreiben, wenn er diesem zu Gute komme.

Am 24-01-2002

Niedriglöhne

In vielen europäischen Ländern gibt es aus Sicht des WSI, des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Böckler Stiftung, positive Erfahrungen mit dem Instrument der staatlich festgelegten Mindestlöhne. Es könne eine sinnvolle Ergänzung zu tariflichen Mindeststandards sein und das Abrutschen des Lohngefüges verhindern. Das WSI meint, dass damit nur eine legale Basis für die ohnehin schon vorhandenen Niedriglohnbezieher geschaffen würde.

Folgende Gründe sprechen aus Sicht des WSI für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes: Allein in Westdeutschland verdienen 12 Prozent der Niedriglohnarbeiter weniger als 50 Prozent des Vollzeitdurchschnittslohns und können als arm trotz Vollzeitarbeit gelten. Der Anteil der Beschäftigten, die ohne Schutz tariflicher Mindeststandards arbeiten, hat im Laufe der vergangenen Jahre zugenommen. Die Tarifbindung ist zurückgegangen und erfasst in Westdeutschland derzeit noch 70 Prozent, in Ostdeutschland nur noch 55 Prozent der Beschäftigten.

Die Verhinderung von Schmutzkonkurrenz und Lohndumping in Niedriglohnbranchen durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, die auf Antrag der Tarifparteien von den Arbeitsministerien verfügt werden kann, wird aufgrund der Blockadehaltung vieler Arbeitgeberverbände immer schwieriger. Auch die Existenz von Tarifverträgen und ihre mögliche Allgemeinverbindlichkeit bedeuten nicht in jedem Fall hinreichenden Schutz vor Niedriglöhnen: In einer Reihe von Tarifbereichen gibt es tarifliche Stundenlöhne zwischen 6 und 10 Euro.

Vier von fünf Betriebsräten halten eine Flankierung der Tarifpolitik durch einen gesetzlichen Mindestlohn für sinnvoll. Lediglich 9 Prozent halten dies nicht für sinnvoll. Das ergab eine repräsentative Befragung des WSI. In der Mehrzahl der europäischen Länder gibt es - parallel zu tarifvertraglichen Regelungen - gesetzliche Mindestlöhne, die nachweislich positive Wirkungen auf das Einkommensniveau aufweisen und keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirkt haben. In Holland und England z. B. ist die Arbeitslosenquote trotz eines gesetzlichen Mindestlohns deutlich niedriger als hierzulande.

Das WSI hat im vergangenen Jahr ein umfangreiches Forschungsprojekt zum Thema "Niedriglöhne, Mindeststandards und Tarifsystem" für das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium abgeschlossen, das sich u. a. auch mit dem Instrument eines gesetzlichen Mindestlohns auseinandersetzt.

Am 26-02-2004

Mindestlohndebatte

Die Ankündigung der SPD, in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, wecke zwiespältige Gefühle. Zum einen sei ein gesetzlicher Mindestlohn längst überfällig, weil die EU-Staaten durch die Sozialcharta schon seit Jahrzehnten zur Sicherung eines Lohnniveaus verpflichtet sind, das Lohngruppen unterhalb von 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes ausschließt. Andererseits gebe es nicht nur berechtigte Befürchtungen, sondern auch handfeste Tatsache, dass es sich bei der Initiative aus der SPD wieder einmal um eine Mogelpackung handeln könnte - meint Harald Werner, der gewerkschaftspolitische Sprecher der PDS.

Brächte die SPD den Mut zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes auf und würde sich dabei an die Richtlinien der EU halten, stünde uns eine kleine Revolution ins Haus. Als erstes dürften die meisten der Hartz-Gesetze zur Makulatur werden, weil es Gesetze zur Unterschreitung und nicht zur Sicherung des Lohnniveaus sind. Zweitens müssten mehr als zweieinhalb Millionen Vollzeitbeschäftigte schlagartig deutlich mehr Geld bekommen und drittens würde die SPD nachträglich einen Antrag der PDS-Bundestagsfraktion annehmen, den sie vor einigen Jahren noch mit heftiger Polemik abgelehnt hatte. Denn, was die meisten Menschen nicht wissen, im angeblichen Hochlohnland Deutschland sind Löhne unterhalb der EU-Norm an der Tagesordnung.

Die europäische Sozialcharta verpflichtet alle Mitgliedsländer zur Zahlung ausreichender Löhne. Als ausreichend hat ein Sachverständigenausschuss 1977 einen Lohn bezeichnet, der 68 Prozent des national Durchschnittslohnes nicht unterschreitet. Unter dem Einfluss neoliberaler Politik wurde dieser Prozentsatz dann vor einigen Jahren auf 60 Prozent nach unten korrigiert. Aber selbst dieser niedrigere Satz würde bedeuten, dass die Bundesregierung keine Stundenlöhne unter sieben Euro dulden dürfte.

In Wirklichkeit werden allerdings mindestens 20 Prozent aller deutschen Beschäftigten wesentlich schlechter bezahlt. Die Hans-Böckler-Stiftung hat auf der Datenbasis der IAB-Beschäftigungsstichprobe 1997 ausgerechnet, dass 2,54 Millionen Vollzeitbeschäftigte nicht nur unterhalb der Mindestlohngrenze arbeiten müssen, sondern mit ihrem Einkommen sogar die EU-Armutsgrenze unterschreiten, die bei 50 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes liegt. Es gibt sogar 130 Tarifverträge, die Stundenlöhne unter fünf Euro ausweisen.

Das alles hat die Bundesregierung nicht daran gehindert, die Arbeitslosen mit den Hartz-Gesetzen sogar zur Aufnahme von Beschäftigungen zu zwingen, die nicht einmal diesen Hungerlöhnen entsprechen. Die Überlegungen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes erforderten die "brutalstmögliche" Wende in der rot-grünen Politik. Vorausgesetzt, die SPD orientiert sich an der europäischen Sozialcharta oder zumindest an der Praxis unserer Nachbarn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt nämlich in Luxemburg 7,91 Euro, in den Niederlanden 7,57 Euro und bei unserem wichtigsten Partner Frankreich 6,83 Euro.

Die PDS jedenfalls bleibe bei ihrer Forderung eines gesetzlichen Mindestlohns in der Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes. Wobei man über die Berechnungsgrundlagen, nicht aber über den von der EU genormten Prozentsatz streiten kann. Stundenlöhne von weniger als sieben Euro seien danach selbst bei vorsichtiger Berechnung nicht mehr drin.

Am 23-06-2004

Kontroverse Diskussion

Äußerst kontrovers diskutiert wird die Einführung von Mindestlöhnen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) lehnt die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen ab. "Wir brauchen aus meiner Sicht nicht generell einen solchen Mindestlohn", sagte er am Montag im "ARD"-Morgenmagazin. Dies gelte aber nicht für die Bauwirtschaft, da es dort einen Druck der Illegalität gabe. Die PDS begrüßt einen solchen Vorschlag, ebenso wie die Grünen. Die CDU kritisiert die Idee als populistisch.

Der PDS-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow sagte, die PDS kämpfe weiter für Mindeststandards, um aus den Ein-Euro-Jobs "sozialversicherungspflichtige Perspektivjobs" zu machen, mit denen die Beschäftigen eigene Renten- und Arbeitslosengeldansprüche erwerben könnten.

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) lehnt die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne ab. Der CDU-Politiker kritisierte der Vorschlag sei populistisch. Er höre sich im ersten Moment gut an, gehe aber an den aktuellen Reformen vollkommen vorbei

Grünen-Chef Reinhard Bütikofer hat sich für die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen ausgesprochen. "Wir brauchen gesetzliche Garantien für regionale und branchenspezifisch differenzierte Mindestlöhne", sagte er am Montag dem Nachrichtensender n-tv in Berlin. Die Mindestlohndebatte sei wichtig und habe ihre Berechtigung, da die Kraft der Tarifpartner schwinde, betonte Bütikofer.

Am 23-08-2004

Sozialabbau

Die Transportgewerkschaft TRANSNET sieht einen gesetzlichen Mindestlohn äußerst kritisch. Die Lohnfindung muss den Tarifparteien überlassen bleiben. Die Tarifautonomie dürfe nicht ausgehebelt werden. Die Gewerkschaft setzt in ihrem Bereich auf einen Flächentarifvertrag Schiene. "Wir müssen als Gewerkschaften wieder in eine stärkere Vorwärtsbewegung kommen", forderte der TRANSNET-Chef Norbert Hansen. Insbesondere in Niedriglohnbereichen und Bereichen, in denen der Organisationsgrad schwach sei, müsse verstärkt Überzeugungsarbeit geleistet werden. "Dann werden gesetzliche Mindestlöhne überflüssig", sagte Hansen.

TRANSNET hat sich äußerst kritisch zu möglichen gesetzlichen Regelungen zu Mindestlöhnen gezeigt. "Die Lohnfindung muss den Tarifpartien überlassen bleiben", erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende Norbert Hansen. Es bestehe die Gefahr, dass mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ein "Dammbruch in Sachen Tarifautonomie" eingeleitet werde. Die Tarifautonomie sei jedoch ein "Eckpfeiler" der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und dürfe deshalb "nicht ausgehebelt" werden. In ihrem Organisationsbereich will TRANSNET einen Flächentarifvertrag Schiene durchsetzen. "Damit machen wir auch einen möglichen gesetzlichen Mindestlohn überflüssig", sagte der Gewerkschaftschef. Die zwischen den Tarifparteien ausgehandelten tariflichen Regelungen müssten anschließend vom Arbeitsminister für allgemein verbindlich erklärt werden. Zurzeit führen die Gewerkschaften entsprechende Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden in der Schienenbranche. Diese sollen im Herbst fortgesetzt werden.

Am 25-08-2004

"Angemessener Lohn"

SPD-Chef Franz Müntefering und der DGB-Vorsitzende Michael Sommer hatten am Montagabend nach einer Sitzung des SPD-Gewerkschaftsrates in Berlin gesagt, dass es in Deutschland auf absehbare Zeit keine gesetzlichen Mindestlöhne geben soll. Zunächst sollten nun die Auswirkungen der im Januar in Kraft tretenden Arbeitsmarktreformen abgewartet werden. Müntefering sagte, es gebe bisher keine Form des gesetzlichen Mindestlohns, "die sich anbietet, jetzt realisiert zu werden". SPD und DGB seien sich aber darüber einig, "dass die Menschen einen angemessenen Lohn bekommen" müssen. IG-Metall-Chef Jürgen Peters äußerte sich am Dienstag entäuscht über die Haltung der rot-grünen Bundesregierung. Für einige Minister sei der Niedriglohn offenbar "eine willkommene Größe", sagte Peters, ohne Namen zu nennen.

Der DGB-Vorsitzende Sommer sagte, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (beide SPD) hätten gesetzliche Mindestlöhne abgelehnt. SPD und Gewerkschaften seien aber der gemeinsamen Auffassung, dass Deutschland keinen Niedriglohnssektor braucht. Löhne von 3,50 bis 7 Euro nannte Sommer "menschenunwürdig".

IG-Metall-Chef-Peters kritisierte den Verzicht auf Mindestlöhne: "Langsam wachsen bei mir die Bedenken, ob denn grundsätzlich jemand an das Problem herangehen will oder ob nicht einige meinen, dass der Niedriglohn durchaus eine willkommene Größe ist."

Er habe manchmal den Eindruck, dass die Dinge verkompliziert würden, "um gar nichts zu machen", sagte Peters. Die SPD-Spitze sollte endlich begreifen, dass der von der Opposition propagierte Niedriglohnsektor kein Allheilmittel für den Arbeitsmarkt sein könne.

Nach Überzeugung von IG-BAU-Chef Klaus Wiesehügel ist die Einführung eines Mindeslohns noch nicht vom Tisch. Eine Arbeitsgruppe von SPD und DGB werde das Thema weiter beraten. Wiesehügel sprach sich dafür aus, mit den Arbeitgebern direkt einen Mindestlohn auszuhandeln.

Am 30-11-2004

Wegen Billigkonkurrenz

Die Zeitarbeitsbranche setzt sich für einen niedrigen, nicht-gesetzlichen Mindestlohn ein, um Lohndumping zu unterbinden und die Firmen vor Billigkonkurrenz aus Mittel- und Osteuropa zu schützen. "Realistisch ist ein Stundenlohn zwischen sechs und sieben Euro. Das ist nötig, um auch Menschen mit einfachen Helfertätigkeiten eine Perspektive bieten zu können", sagte der Bundesvorsitzende des Interessenverbands deutscher Zeitarbeitsunternehmen, Volker Homburg, der "Berliner Zeitung".

Homburg nannte es eine "gefährliche Entwicklung", dass viele Firmen niedrigere Einstiegsgehälter als die im Tarifvertrag festgelegten sieben Euro pro Stunde zahlten. "Das ist ein Problem, weil es uns gerade gelungen ist, die Zeitarbeit in Deutschland zu etablieren", betonte er. "Wenn wir jetzt in der Öffentlichkeit als billiger Jakob darstehen, schadet das unserem Ruf."

Einen gesetzlichen Mindestlohn lehnt der Verband allerdings ab. "Eine bundesweite, gesetzliche Regelung würde die Tarifparteien entmachten. Das wollen wir verhindern", so Homburg. Deshalb sei man sich mit den Gewerkschaften grundsätzlich einig, dass das Entsendegesetz auch in der Zeitarbeitsbranche zum Tragen kommen sollte - ähnlich wie in der Bauwirtschaft.

Am 03-03-2006

3 Euro pro Stunde

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) macht sich für die Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche stark. Dem Nachrichtenmagazin "Focus" sagte der Minister: "Im Bereich der Leiharbeit brauchen wir eine Untergrenze bei der Entlohnung. Ein neuer Tarifvertrag sollte deshalb vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann gilt der niedrigste Tariflohn faktisch als Mindestlohn."

Zugleich wandte sich Laumann aber gegen einen einheitlichen Mindestlohn in Deutschland, wie ihn Teile der SPD fordern. "Es kann nicht sein, dass jemand in Deutschland für drei Euro in der Stunde arbeitet. Dem muss man einen Riegel vorschieben - aber branchenbezogen", erklärte er.

Am 24-04-2006

"Löhne müssen sinken"

Die sechs führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute wenden sich gegen gesetzliche Mindestlöhne. Das geht aus dem Frühjahrsgutachten der Institute hervor, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Unter den gegebenen politischen Bedingungen sei zu erwarten, dass ein Mindestlohn "so hoch angesetzt" werde, dass die Beschäftigung darunter leide. Erfahrungen aus anderen Ländern, wie Großbritannien, seien nur bedingt auf Deutschland übertragbar. Es dürfe nicht darum gehen, negative Effekte zu vermeiden, sondern "Beschäftigung im Niedriglohnsektor deutlich zu erhöhen". Dazu müssten die Löhne in diesem Bereich sinken.

Ähnlich äußerten sich die Forscher zu einer Einführung von Kombilöhnen. Es sei zu befürchten, dass die Kosten für die Lohnzuschüsse aus dem Ruder liefen. "Um das System finanzierbar zu halten, muss die bisherige Regelleistung für Erwerbsfähige gesenkt werden", heißt es in dem Gutachten. "Der Bezieher von Arbeitslosengeld II soll in Zukunft arbeiten müssen, um dasselbe Geld zu bekommen", begründete Gebhard Flaig vom ifo-Institut in München den Vorschlag. Die Anreize für Arbeitslose, eine Beschäftigung anzunehmen, müssen dem Gutachten zufolge gestärkt werden.

Nach Auffassung von Eckhardt Wohlers vom Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archiv (HWWA) ist die Grundidee der Arbeitsmarktreform Hartz IV zu befürworten. Die Institute hätten schon seit langem die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gefordert. Allerdings seien die Kosten der Reform als viel zu niedrig eingeschätzt worden.

Die Politik müsse die Möglichkeiten zur Nachbesserung ausnutzen und beispielsweise die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zurückschrauben.

Am 27-04-2006

"Würdige Arbeitsbedingungen"

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) befürwortet die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Angesichts der abnehmenden Tarifbindung sei der Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik hinsichtlich der Löhne heute weitgehend dereguliert, sagte der Chef der ILO-Abteilung Arbeitsmarktforschung, Peter Auer, der "Berliner Zeitung". "Da ist es dann sinnvoll, eine untere Haltelinie einzuziehen", sagte er weiter. Die ILO mit Sitz in Genf ist diejenige Unterorganisation der Vereinten Nationen, die sich mit Arbeit und Beschäftigung befasst.

Auer sprach von einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde, wie ihn die deutschen Gewerkschaften fordern. Er glaube nicht, dass dieser Arbeitsplätze vernichten werde. "Auch in anderen Industrieländern gibt es Mindestlöhne in dieser Größenordnung - unter anderem in Großbritannien und Irland, wo viele neue Jobs entstehen", sagte er.

Die ILO trete für würdige, vernünftige Arbeitsbedingungen ein, sagte Auer. "Das bedeutet auch, dass grundsätzlich anständige Löhne gezahlt werden sollten", erläuterte er. Bei einer 38,5-Stunden-Woche komme man bei einem Lohn von 7,50 Euro zum Monatsende etwa auf 1200 Euro brutto. "Damit würde der Mindestlohn tatsächlich seinen Zweck erfüllen und eine untere Einkommensgrenze markieren, mit der sich noch leben lässt", sagte Auer.

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Am 13-06-2006

"Sittenwidrig"

Bei der Diskussion um einen Mindestlohn gibt es offenbar eine Annäherung von CDU/CSU und SPD. Vizekanzler und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte, die Union wolle nach seiner Ansicht zwar keinen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn. Ein tariflicher Mindestlohn, der auf Vereinbarungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beruhe und bereits im Bauhandwerk und bei den Gebäudereinigern vorhanden sei, werde aber nicht definitiv abgelehnt.

Es sei sinnvoll, in bestimmten Branchen auf der Basis der Tarifautonomie einen Mindestlohn anzustreben, meint Müntefering. "Wir müssen dafür sorgen, dass es nicht mehr Löhne von 3,18 Euro gibt, wo diese Leute den ganzen Monat arbeiten und am Monatsende 520 Euro raus haben." Müntefering betonte: "Dies ist sittenwidrig."

SPD-Vorstandsmitglied Ursula Engelen-Kefer warnte ebenfalls vor einer neuen Abwärtsspirale bei den Löhnen. Daher müsse die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Geringverdienern mit der Einführung von Mindestlöhnen von mindestens 7 bis 7,50 Euro pro Stunde verbunden werden. Die Arbeitgeber würden sonst versuchen, Löhne in den Niedriglohnbereich zu drücken, um dem Staat so "Sozialversicherungsbeiträge in Massen aufs Auge zu drücken".

Auch der Vorsitzende der bayerischen SPD-Landesgruppe im Bundestag, Florian Pronold, unterstrich, "ohne Mindestlöhne werden wir das Lohndumping in vielen Branchen nicht in den Griff bekommen". Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) monierte, es dürfe nicht so sein, dass jede Arbeit als zumutbar angesehen wird, es sei denn, die Entgelte seien sittenwidrig. Entgelte dürften nicht unter 7,50 Euro pro Stunde liegen.

Angesichts des erneuten Vorstoßes aus Nordrhein-Westfalen zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I forderte SPD-Fraktionschef Peter Struck Vorschläge von der Union. Der Vorschlag war im vergangenen Herbst vom CDU-Bundesparteitag in Dresden beschlossen worden.

Die SPD lehnt es ab, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I stärker an die Dauer der Beitragszahlung zu koppeln.

Am 11-01-2007

"Untere Einkommensbereiche"

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will einem Pressebericht zufolge einen Mindestlohn von zunächst fünf Euro netto pro Stunde einführen. Den Entwurf zu einer umfangreichen Arbeitsmarktreform wolle Müntefering in der zweiten Märzwoche vorstellen, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Vorgesehen seien neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auch flächendeckend staatliche Lohnzuschüsse für untere Einkommensbereiche, berichtet das Blatt aus Koalitionskreisen. Der Entwurf verbinde die Forderung der Union nach Kombilöhnen mit Vorstellungen der SPD zur Einführung eines Mindestlohns.

Laut dem Bericht sollen die Finanzämter künftig niedrige Arbeitseinkommen durch eine abgestufte Übernahme der Sozialabgaben bezuschussen. Bei fünf Euro pro Stunde würden 100 Prozent der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung vom Staat gezahlt. Zugleich würden 400-Euro-Jobs und die Zuverdienstregeln für Langzeitarbeitslose abgeschafft.

Der allgemeine Mindestlohn solle die Finanzierbarkeit des Modells sicherstellen und ausufernde Mitnahmeeffekte durch die Arbeitgeberseite verhindern, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, der Zeitung.

Am 20-02-2007

Sorgen um Behinderte?

Mehrere Wirtschaftsverbände haben sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen. "Wenn sozial ist, was Arbeitsplätze schafft, dann sind Mindestlöhne unsozial", heißt es in einer am 1. März in Berlin verbreiteten Mitteilung. Unternehmen könnten nur Arbeitsplätze anbieten, die ihre Löhne erwirtschaften. Löhne, die auf dem Markt nicht erwirtschaftet werden könnten, dürfen nach Auffassung der Verbände nicht vom Staat erzwungen werden. "Versucht der Staat es dennoch, drohen Arbeitsplatzabbau, Verlagerung ins Ausland und zunehmende Schwarzarbeit. Dies gilt für gesetzliche wie für branchenspezifische Mindestlöhne gleichermaßen." Die Wirtschaftsverbände sorgen sich offenbar vor allem um Behinderte und um schlecht ausgebildete Arbeitnehmer. Diese würden durch die Einführung eines Mindestlohns vom Arbeitsmarkt verdrängt.

"Ein Mindestlohn grenzt vor allem die Schwächsten aus", so die Wirtschaftsverbände." Arbeitnehmer mit mangelnder Ausbildung oder Behinderungen würden durch den Mindestlohn vom Arbeitsmarkt verdrängt und seien zur Arbeitslosigkeit verdammt. Auch "jugendliche Berufsanfänger, Frauen mit Hinzuverdiensten und Arbeitnehmer in Ostdeutschland, die überproportional im Niedriglohnbereich arbeiten, würde ein Mindestlohn besonders hart treffen", schreiben der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU), der Bundesverband der Selbständigen (BDS), die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) und der Wirtschaftsrat der CDU in ihrer gemeinsamen Erklärung.

"Ein niedriger Lohn ist nicht mit Armut gleichzusetzen"

"Ein niedriger Lohn ist nicht mit Armut gleichzusetzen", schreiben die Verbandsfunktionäre, die selbst vermutlich keinen niedrigen Lohn beziehen. Bei gering entlohnter Beschäftigung handele es sich meist nicht um die einzige Einkommensquelle, sondern in der Regel um Hinzuverdienste. Tatsächlich gebe es in Deutschland längst ein garantiertes Mindesteinkommen: "Reicht das eigene Einkommen für die Existenzsicherung nicht aus, hilft die Solidargemeinschaft der Bürger durch soziale Transfers." Der Staat dürfe diese Verantwortung nicht auf die Unternehmer abwälzen.

Ein Mindestlohn schützt nach Darstellung der Verbände auch nicht vor ausländischer Konkurrenz. Der verschärfte Wettbewerb im geringqualifizierten Bereich entstehe in erster Linie durch selbständige Tätigkeit, nicht durch Lohnarbeit. Der Mindestlohn biete sogar im Gegenteil besser-qualifizierten Ausländern einen Anreiz, auf Stellen in Deutschland zu wechseln. Dadurch würden zusätzlich Geringqualifizierte verdrängt.

"Kaum erholt sich der Arbeitsmarkt etwas, soll das zarte Pflänzchen Aufschwung durch dirigistische Eingriffe abgewürgt werden." Dabei schade ein Mindestlohn besonders dem deutschen Jobmotor, dem Mittelstand. Vor allem für das arbeitsintensive Handwerk und für einfache Dienstleistungen werde sich die Wettbewerbsfähigkeit durch den Lohnanstieg "deutlich verschlechtern". Dies fördere Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit. "Die Ehrlichen sind dann wieder einmal die Dummen."

Im Koalitionsausschuss soll am kommenden Montag über konkrete Vorschläge beraten werden, wie Mindestlöhne in bestimmten Branchen eingeführt werden können.

Am 01-03-2007

Wirkung auf Stellenabbau

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) kritisiert "lückenhafte" Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen den in der Branche geltenden Mindestlohn. Nach ZDB-Schätzungen werden nur 15 bis 20 Prozent aller Bußgeldbescheide auch vollstreckt. Grund sei, dass meist ausländische Unternehmen die Mindestlöhne unterwanderten, behauptet der ZDB-Geschäftsführer für Sozial- und Tarifpolitik, Harald Schröer.

Im Ausland aber habe man keine Möglichkeit zur Vollstreckung. Die Regelung sei daher oftmals nur ein "stumpfes Schwert". Schröer forderte die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die Anerkennung solcher Vollstreckungsmaßnahmen einzusetzen.

Der Mindestlohn hat nach Auffassung von Schröer dennoch eine "stabilisierende Wirkung" auf die Branche. Mit Aufnahme des Gewerbes in das Entsendegesetz habe man der Verdrängung heimischer Arbeitskräfte begegnen können. Zwar habe es trotzdem einen deutlichen Stellenabbau gegeben. Ohne Mindestlohn wäre der Wegfall von Arbeitsplätzen laut Schröer jedoch "viel dramatischer" gewesen.

Am 09-03-2007

Bofinger und die Tarifvereinbarungen

Der gut verdienende Würzburger Ökonom Peter Bofinger, einer der so genannten "Wirtschaftsweisen", plädierte unlängst für einen "Mindeststundenlohn" von "vorläufig" 4,50 Euro. Politiker sprachen teilweise über 5 Euro. Diese Vorschläge für "Mindestlöhne" liegen fernab von tariflich garantierten Mindestlöhnen in einigen Branchen. Dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) zufolge liegen derzeit die tatsächlichen tariflichen Mindestlöhne nach Entsendegesetz teilweise bei bis zu 12,40 Euro. Während es im Gebäudereinigerhandwerk Ost 6,36 Euro seien, läge der tarifliche Mindestlohn bei Fachwerkern und im westdeutschen Bauhauptgewerbe bei 12,40 Euro. Das ist etwas weniger als das Dreifache dessen, was Ökonomen und einige Politiker diskutieren.

Laut WSI bestehen die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe nach dem nach Entsendegesetz seit 1996. Für ungelernte Arbeiter (Werker) betrage der Mindestlohn in Westdeutschland 10,30 Euro. Ab September seien es 10,40 Euro. Gelernte Kräfte (Fachwerker) erhalten den Angaben zufolge in Westdeutschland einen Stundenlohn von 12,40 Euro und in Ostdeutschland von 9,80 Euro. Ab September gebe es auch hier im Westen 0,10 Euro mehr.

Im Maler- und Lackiererhandwerk belaufe sich der Mindestlohn im Westen für Ungelernte auf auf 7,85 Euro und für Gesellen auf 10,73 Euro. Im Osten seien es 7,15 Euro beziehungsweise 9,37 Euro. Im Abbruch- und Abwrackgewerbe erhielten Hilfskräfte einen Mindestlohn von 9,49 Euro (West) beziehungsweise 8,80 Euro (Ost). Der Mindestlohn von Fachwerkern betrage 11,60 Euro beziehungsweise 9,80 Euro.

Für das Dachdeckerhandwerk gibt es nach Angaben des Instituts für Ost- und Westdeutschland einen einheitlichen Mindestlohn für Helfer, der sich zurzeit auf 10,00 Euro belaufen habe. Er steige Anfang 2008 auf 10,20 Euro und ein Jahr später auf 10,40 Euro.

Für einige weitere Branchen gibt es laut WSI Regelungen, die aber noch nicht in Kraft getreten sind. Im Elektrohandwerk hätten sich die Tarifparteien kürzlich auf ein Mindestentgelt von 9,20 Euro (West) und 7,70 Euro (Ost) verständigt. Die Mindestlöhne sollten in den nächsten drei Jahren schrittweise auf 9,60 und 8,20 Euro steigen. Die Branche werde vom Geltungsbereich des Entsendegesetzes bereits erfasst. Auch sei die Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Gesetz beantragt worden.

Im Gebäudereinigerhandwerk betrage der Mindestlohn 7,87 (West) beziehungsweise 6,36 Euro (Ost). Dem hat der Bundesrat am 30. März zugestimmt.

Streitig sei die Regelung im Bereich Zeitarbeit. Der Tarifvertrag der DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden führenden Zeitarbeitsverbänden BZA und iGZ sieht laut WSI ab 2007 einen Mindestlohn von 7,15 Euro im Westen und 6,22 Euro im Osten vor. 2008 solle er dann 7,31 beziehungsweise 6,36 Euro betragen. Die Einbeziehung der Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz sei in der Großen Koalition aber strittig. Außerdem bestünden konkurrierende Tarifverträge seitens der Christlichen Gewerkschaften mit zum Teil deutlich niedrigeren Tarifen.

Am 30-03-2007

"Zwei bis drei Euro kein dauerhaftes Ziel"

Der Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn (SPD), sprach sich für die Einführung von Mindestlöhnen in den neuen Bundesländern aus. Es könne kein "dauerhaftes Ziel sein", die Menschen mit Stundenlöhnen "von zwei bis drei Euro nach Hause zu schicken", sagte Bullerjahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin". Man könne nicht die Abwanderung aus Ostdeutschland beklagen und zugleich fordern, die Einkommen der Menschen dürften "nicht wachsen, weil das ein Vorteil wäre". Bullerjahn sagte allerdings nicht, welche Stundenlöhne er - jenseits von von zwei bis drei Euro - er garantieren möchte.

Bereits am 29. März teilte Bullerjahn mit, dass die ostdeutschen SPD-Spitzen geschlossen hinter dem Aufruf des Parteivorstandes für die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland stünden. Wer Vollzeit arbeite, müsse auch davon leben können. Dies sei bei vielen Menschen, gerade in den neuen Bundesländern, schon in Frage gestellt. Sie könnten, trotz Arbeit, nicht auf staatliche Unterstützung verzichten.

Es sei beschämend, so Bullerjahn, dass in einem reichen Land wie Deutschland über 2,5 Millionen Menschen trotz Vollzeit-Job arm seien. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Staaten würde zeigen, dass Mindestlöhne nicht zu Beschäftigungseinbrüchen führen. Ostdeutschland brauche vor allem qualifizierte Arbeitskräfte, die bisher wegen zu geringer Löhne und Abwanderung vorloren gingen.

Die Behauptung, Mindestlöhne würden "die wenigen arbeitsmarktpolitischen Vorteile Ostdeutschlands" vernichten, bezeichnete Bullerjahn als falsch. Denn Mindestlöhne würden seiner Auffassung nach vielmehr die Vergrößerung der sozialen Schieflage verhindern, die Kaufkraft stärken und damit auch die Nachfrage nach regionalen Dienst- und Handwerksleistungen.

Am 16-04-2007

"Gute Erfahrungen"

Die EU-Kommission unterstützt die Forderung nach Mindestlöhnen. Die Höhe bleibt unklar. Nach Industriekommissar Günter Verheugen bescheinigte auch Sozialkommissar Vladimir Spidla Deutschland einen Nachholbedarf in dieser Sache. "Die 20 EU-Länder mit Mindestlöhnen haben gute Erfahrungen damit gemacht", sagte Spidla der "Frankfurter Rundschau". In Großbritannien sei sogar die Arbeitslosigkeit "nach Einführung von Mindestlöhnen stark gesunken - und nicht gestiegen".

Spidla stellte zugleich klar, dass er die Mitgliedsstaaten in der Verantwortung sieht. "Ich will einen gemeinsamen europäischen Mindestlohn für die Zukunft nicht ausschließen. Aber jetzt wäre das sicherlich verfrüht." Der Tscheche sprach sich dafür aus, die Sozialpolitik in Europa zu stärken. "Man muss die ökonomischen, ökologischen und sozialen Wert gleich gewichten. Wir müssen einen gemeinsamen Wirtschaftsraum schaffen, ohne Lohn- und Sozialdumping zu fördern", betonte er.

Am 19-04-2007

"Betriebswirtschaftliche Realitäten"

Die Arbeitgeber der Land- und Forstwirtschaft haben sich strikt gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes im Agrarbereich ausgesprochen. Auch die Aufnahme in das Entsendegesetz könne nicht in Frage kommen, sagte Gesamtverbandschef Lothar Lampe der Chemnitzer "Freien Presse". Das hieße nichts anderes als den Versuch, einen flächendeckenden Mindestlohn durch die Hintertür einzuführen. Die Vorhaben von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) dürften nicht realisiert werden. Ansonsten wären Arbeitsplätze, Investitionen und Innovationen gefährdet.

Auch in der Landwirtschaft würden die Löhne zwischen den Tarifparteien ausgehandelt. "Ein staatlich festgesetzter Mindestlohn, der die betriebswirtschaftlichen Realitäten ignoriert, schwächt die Unternehmen im Wettbewerb", sagte Lampe. Damit wäre auch eine Vielzahl von bäuerlichen Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz betroffen. Der Anbau von Obst und Gemüse, besonders von Spargel, würde von Deutschland nach Osteuropa verlagert.

Nachdrücklich sprach sich der Arbeitgeberchef für eine Lockerung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union aus. Die bestehende Abschottung des deutschen Arbeitsmarktes müsse wie vereinbart spätestens in zwei Jahren enden und dürfe nicht verlängert werden. Dennoch sollten bereits jetzt Möglichkeiten eröffnet werden, Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten wie zum Beispiel aus der Ukraine während der Erntezeit in Deutschland zu beschäftigen.

Am 25-04-2007