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Deutsch-Arabische Vereine fodern Kommunalwahlrecht

Nicht-EU-Bürger

Die Deutsch-Arabischen Vereine fordern die Einführung des Kommunalwahlrechts in Deutschland auch für Nicht-EU-Bürger. Über eine Ergänzung des Grundgesetzes sollten auch Migranten aus Drittstaaten, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden teilnehmen können, sagte der Koordinator der Initiative, Ahmed El Kourai, am Donnerstag in Berlin.

Die Teilnahme bei Kommunalwahlen wäre ein wichtiges Mittel zur Integration von Ausländern, argumentierte Kourai. So hätten zwei Drittel der etwa 7,3 Millionen in Deutschland lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht das gleiche Recht wie die EU-Bürger, an Entscheidungsprozessen in ihren Wohnorten mitzuwirken.

Das Kommunalwahlrecht für Ausländer aus EU-Mitgliedsländern war mit einer Änderung des Grundgesetzes Ende 1992 in Deutschland eingeführt worden.