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Hessen will 500 Euro Studiengebühren je Semester einführen

Trotz Verfassungsverbots

Hessische Studenten sollen ab dem Wintersemester 2007/2008 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen. Diesen Kabinettsbeschluss gab Wissenschaftsminister Udo Corts am Freitag in Wiesbaden bekannt. Die hessische Landesverfassung verbietet ausdrücklich Entgelte für den Unterricht an Hochschulen. In einem juristischen Gutachten wurden die Studiengebühren dann aber als verfassungsgemäß erklärt. Langzeitstudenten müssen in Hessen schon jetzt Gebühren bezahlen.

Der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Graf von Pestalozza war jüngst in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass Studiengebühren bereits für das Erststudium verfassungskonform gestaltet werden können. Nach Pestalozzas Papier sind Gebühren in Verbindung mit einem Darlehen in Abhängigkeit vom späteren Einkommen möglich. Aus sozialen Gründen oder bei besonders guten Studienleistungen könne die Gebühr nach diesem Modell geringer ausfallen.

Für Gebühren sprechen sich die FDP im Landtag, die hessische Wirtschaft und die christdemokratische Studentenorganisation RCDS aus. SPD und Grüne im Landtag sowie Gewerkschafter und gewählte Studentenvertreter lehnen sie hingegen ab. Die SPD behält sich eine Klage vor dem Staatsgerichtshof vor. In den Kreis der Kritiker reihte sich jüngst auch die Junge Union Hessen ein.