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NPD darf während Fußball-WM durch Gelsenkirchen ziehen

Versammlungsfreiheit

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot einer für den 10. Juni geplanten NPD-Demonstration in der Stadt aufgehoben. Eine entsprechende Verfügung des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen gegen den Aufzug der Partei während der Fußball-WM wurde am Donnerstag abgelehnt. Das Gericht verweise als Begründung darauf, dass Versammlungen durch das Grundgesetz besonders geschützt seien, teilte die Polizei mit.

Der Polizeipräsident hatte die Versammlung der NPD in Gelsenkirchen untersagt, weil nach seiner Ansicht das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland durch den Aufmarsch "nachhaltig geschädigt" würde. Die NPD-Demonstration soll nur einen Tag nach Eröffnung der Fußball-Weltmeisterschaft stattfinden.