OVG bestätigt Verbot der NPD-Demonstration in Gelsenkirchen
"Unmittelbare Gefahr"
Die Fußball-Weltmeisterschaft gehöre ebenso wie die Olympischen Spiele zu den herausragenden Sportereignissen von globaler Bedeutung, erklärte das Gericht. Das Sicherheitskonzept müsse berücksichtigen, dass an den Spielorten der WM zahlreiche Aktivitäten von Vereinen ausländischer Mitbürger geplant seien. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Teilnehmer der Demonstration Zusammenstöße provozieren wollten, stelle der Aufmarsch eine Gefahr dar.
Die Demonstration soll nur einen Tag nach Eröffnung der Fußball-Weltmeisterschaft stattfinden. Wegen des am 9. Juni geplanten Spiels zwischen Polen und Ecuador wird zudem mit vielen WM-Besuchern in der Stadt gerechnet. Gelsenkirchen ist neben Dortmund und Köln einer von drei WM-Spielorten in Nordrhein-Westfalen. (Az: 5 B 839/06)