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Karlsruhe schützt Vermögen auch bei behaupteten Atomgeschäften

Eigentumsgrundrecht

Bei der Beschlagnahmung von Vermögen eines mutmaßlichen Straftäters müssen Gerichte strenge Maßstäbe anlegen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter gaben damit der Verfassungsbeschwerde eines 63-jährigen Unternehmers statt, der verdächtigt wird, Libyen bei der Entwicklung von Atombomben unterstützt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft dem angeklagten Unternehmer vor, an der Entwicklung und Lieferung von Gasultrazentrifugen beteiligt gewesen zu sein, die in Libyen zur Urananreicherung verwendet werden sollten.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hatte zunächst der Bundesgerichtshof einen so genannten dinglichen Arrest in Höhe von 2,6 Millionen Euro angeordnet, um das Vermögen des Beschuldigten zu beschlagnahmen. Das Amtsgericht Mannheim erhöhte den Arrestbetrag später auf rund 28 Millionen Euro. Daraufhin wurden Pfändungen und eine Sicherungshypothek im Gesamtwert von 1,8 Millionen Euro angeordnet.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass damit das Eigentumsgrundrecht des Betroffenen verletzt wurde. Die Gerichte hätten sich auf die Aussage eines einzelnen Zeugen gestützt, der in Malaysia ausgesagt habe, der Unternehmer habe im Zuge des Geschäfts eine Vergütungsvereinbarung über 28 Millionen Euro geschlossen. Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Zeugen seien dabei nicht erörtert worden. Angesichts des schwerwiegenden Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht sei aber eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich, ob es sich um strafbar erlangtes Vermögen handle.

Der Unternehmer muss sich wegen der Vorwürfe seit März vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Ein Urteil in dem Strafverfahren steht noch aus. (AZ 2 BvR 820/06)