Goll für verbindliche Patientenverfügungen
"Selbstbestimmungsrecht"
Goll sprach sich dafür aus, in einem Gesetz neben der Form und der Bindungswirkung auch die Beteiligung von Vormundschaftsgerichten und weiterer Gremien zu regeln. Abweichungen vom erklärten Patientenwillen dürfe es nur geben, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Änderung des Willens vorliegen.
Das Bundesjustizministerium hatte 2004 einen Entwurf für ein Gesetz zur Patientenverfügung vorgelegt, der später wieder zurückgezogen wurde. Die große Koalition plant, in der laufenden Legislaturperiode zu einer Entscheidung zu kommen.