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Goll für verbindliche Patientenverfügungen

"Selbstbestimmungsrecht"

Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll fordert eine klare gesetzliche Regelung zur Reichweite und Bindungswirkung von Patientenverfügungen. Damit sollten auch auf die Zukunft gerichtete Patientenverfügungen als verbindlich festgeschrieben werden, forderte Goll am Montag auf einem Symposium von Richtern und Staatsanwälten in Stuttgart. Für ihn habe das Selbstbestimmungsrecht des Patienten "oberste Priorität". Mit einer Pastientenverfügung bestimmt der Verfasser, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt werden sollen, wenn er selbst hierüber nicht mehr entscheiden kann.

Goll sprach sich dafür aus, in einem Gesetz neben der Form und der Bindungswirkung auch die Beteiligung von Vormundschaftsgerichten und weiterer Gremien zu regeln. Abweichungen vom erklärten Patientenwillen dürfe es nur geben, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Änderung des Willens vorliegen.

Das Bundesjustizministerium hatte 2004 einen Entwurf für ein Gesetz zur Patientenverfügung vorgelegt, der später wieder zurückgezogen wurde. Die große Koalition plant, in der laufenden Legislaturperiode zu einer Entscheidung zu kommen.