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Institut für Steuerrecht findet Änderung bei Pendlerpauschale verfassungswidrig

"Willkürlich"

Der Steuerrechtsexperte Dieter Birk hält das vom Bundestag verabschiedete Steueränderungsgesetz für verfassungswidrig. Insbesondere die teilweise Streichung der Pendlerpauschale sei verfassungsrechtlich höchst problematisch, sagte Birk der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der jetzt vom Gesetzgeber beschrittene Weg sei zwar finanzpolitisch verständlich, habe aber erhebliche Mängel. Der Leiter des Instituts für Steuerrecht an der Universität Münster räumte der vom Bund der Steuerzahler angekündigten Verfassungsklage große Aussicht auf Erfolg ein. Das Steueränderungsgesetz sieht vor, dass die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges künftig entfällt. Damit werde willkürlich ein Schnitt gemacht, sagte Birk. Es sei überdies rechtssystematisch nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet Menschen mit kürzeren Arbeitswegen benachteiligt werden.

"Eher sollte man es umgekehrt machen und die Pauschale bei langen Arbeitswegen streichen", sagte Birk. Je länger der Weg zum Arbeitsplatz sei, desto größer sei die Vermutung, dass die Kosten privat und nicht dienstlich veranlasst seien.

Rechtlich sei eine komplette Streichung der Pendlerpauschale der konsequenteste Weg. Dann müsse es allerdings andere steuerliche Erleichterungen geben, etwa wenn Ehepartner an unterschiedlichen Orten arbeiteten.