Bundeskabinett beschließt neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
"An EU-Recht angepasst"
Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits im Oktober 2005 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Demnach dürfen laut Umweltministerium im Gegensatz zum bisherigen Recht praktisch nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, deren waschaktive Substanzen vollständig biologisch abbaubar sind. Dies gelte beispielsweise für Seifen.
Die EU-Verordnung enthalte darüber hinaus Vorschriften für die Kennzeichnung von Detergenzien. Diese beträfen vor allem die auf den Verpackungen aufzubringenden Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln "oft eingesetzten, potenziell Allergie auslösenden Duftstoffen".
Neu: Datenblatt einreichen
Nach dem neuen Gesetz sollen die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung "ein Datenblatt" mit Angaben über die Inhaltsstoffe zur Verfügung stellen. Die Giftinformationszentren der Länder wiederum erhielten vom Bundesinstitut für Risikobewertung flächendeckend entsprechend aufbereitete Informationen.
"Damit können sie behandelnde Ärzte, insbesondere in Vergiftungsnotfällen, beraten und so wichtige, unter Umständen lebensrettende Hilfestellung leisten", so das Umweltministerium.