Prozess um umdeklarierte Schlachtabfälle verzögert sich
Schweineschwarten
Bei der bisherigen Verhandlung hatten mehrere frühere Frost-Kunden übereinstimmend ausgesagt, sie hätten nicht gewusst, dass ihnen lebensmitteluntaugliche Abfälle "untergejubelt" wurden. Die Verteidigung vertritt die Position, die angeblich lebensmitteluntauglichen Schweineschwarten, die an Gelatinehersteller im In- und Ausland geliefert wurden, hätten sehr wohl verwendet werden dürfen.
Was der Skandal für einzelne Firmen bedeutet, zeigt das Beispiel der "Rottaler Geflügel GmbH". Ihr Name wurde nach Bekanntwerden der Vorfälle als einer der wenigen Abnehmer vom Verbraucherministerium genannt. "Drei Großkunden sind daraufhin abgesprungen", sagte der frühere Inhaber vor Gericht aus. Sein Betrieb sei inzwischen in der Insolvenz.