Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Zwischenlager - Probleme und Gefahren

Zwischenlager Biblis - Bundesamt für Strahlenschutz: Wir sind zuständig

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat einen Antrag auf Abbruch des Erörterungstermins zum geplanten Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis zurückgewiesen. Gegner des Zwischenlagers, deren insgesamt 5.823 Einwendungen seit Freitag in Biblis erörtert werden, hatten beantragt, die Erörterung abzubrechen, weil sie Zweifel an der Zuständigkeit des BfS hatten. Ihrer Meinung nach ist das Hessische Umweltministerium zuständig. Die Behörde wies dies am Sonntag zurück und erklärte, das BfS bleibe zuständig.

Zu den Einzeleinwendern gehörten auch einige BUND-Landesverbände sowie die IG Frauen und Mütter gegen Atomkraft. Die Erörterung für das beabsichtigte Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis soll am Montag fortgesetzt werden. Auf der Tagesordnung stehen dann die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Vorsorge gegen Schäden. Die RWE will auf dem Reaktorgelände ein Zwischenlager aus 135 Castor-Behältern errichten, in denen ab 2005 abgebrannte Brennstäbe aus dem noch zu genehmigenden Interimslager aufbewahrt werden sollen.

Am 27-05-2001

Atommüllzwischenlager

In Philippsburg findet derzeit das Erörterungsverfahren über den Antrag des Energiekonzerns EnBW, auf dem Gelände des dortigen Atomkraftwerkes ein Atommüll-Lager zu errichten. Dieses ist das letzte von insgesamt einem Dutzend Verfahren zum Bau neuer Atommüll-Lager in Deutschland. ROBIN WOOD hat Einwendungen gegen das geplante Lager in Philippsburg erhoben und wird diese bei dem Erörterungstermin vortragen.

In den vergangenen Monaten sind immer wieder neue Störfälle in den Atomanlagen von EnBW bekannt geworden. Block II des AKW Philippsburg musste am 8. Oktober wegen gravierender Mängel im Sicherheitssystem auf unbestimmte Zeit vom Netz. "Wer wie EnBW seine eigene Unzuverlässigkeit unter Beweis gestellt hat, dem darf nicht noch eine weitere hoch gefährliche Atomanlage anvertraut werden", konstatiert Bettina Dannheim, Energiereferentin von ROBIN WOOD. "Auch die bereits von EnBW betriebenen Anlagen müssen vom Netz, weil sie die Bevölkerung auf unzumutbare Weise gefährden."

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die vorangegangenen Erörterungstermine seit dem 3. Mai diesen Jahres unter hohem Zeitdruck durchgezogen. Bereits Ende 2002 will das Amt die Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben. Spätestens in vier Jahren sollen die neuen Atomanlagen "bezugsfertig" sein. Denn das Atomgesetz der rot-grünen Bundesregierung, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, verbietet den Transport abgebrannter Brennelemente in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen ab dem 1. Juli 2005. Die Regierung hat sich somit selbst unter Zugzwang gesetzt, viele Atommüll-Lager zuzulassen. "In dem Verfahren wurde die wichtigste Frage, ob dezentrale Atommüll-Zwischenlager überhaupt gebaut werden sollen, ausgeklammert", resümiert Dannheim. "ROBIN WOOD bezweifelt, dass das Bundesamt für Strahlenschutz die Verfahren tatsächlich ergebnisoffen geleitet hat.

ROBIN WOOD und die anderen EinwenderInnen deckten in dem Erörterungsverfahren zahlreiche Schlampereien auf. So wurde etwa die Einlagerung von Behältern beantragt, für die in Deutschland keine Zulassung vorliegt, Unterlagen zur Umweltverträglichkeit waren häufig nicht vollständig, abschließende Bewertungen zur Behältersicherheit fehlten. Trotzdem wurden Nachfragen und Belange der EinwenderInnen meist eher als hinderlich angesehen. "Von einer ernst gemeinten Öffentlichkeitsbeteiligung konnte keine Rede sein", kritisiert Dannheim.

Am 23-11-2001

Atomendlager

Nach Hessen ist auch Bayern mit einer Klage zum Atomausstieg vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter verwarfen einen Antrag Bayerns gegen den Stopp der Erkundung des geplanten Atommüll-Endlagers im niedersächsischen Gorleben. Die Klage der bayerischen Staatsregierung sei unzulässig, da das Bundesland "nicht antragsbefugt" sei, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Das von der Bundesregierung wegen sicherheitstechnischen Fragen veranlasste Moratorium für die Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben begann am 29. September 2000.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) reagierte auf die Karlsruher Entscheidung mit Genugtuung. "Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen sind Versuche unions-geführter Bundesländer, den Atomausstieg mit juristischen Mitteln anzufechten, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert", sagte er. Am Dienstag hatte das Verfassungsgericht eine Klage Hessens gegen den Bund abgewiesen und informelle Absprachen des Bundesumweltministers mit AKW-Betreibern für zulässig erklärt.

Die bayerische Staatsregierung sah in dem Erkundungsstopp für Gorleben einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die einseitige Aufhebung des von Bund und Ländern vereinbarten Entsorgungskonzeptes für radioaktive Abfälle durch die rot-grüne Bundesregierung sei mit dem Grundsatz der Bundestreue nicht vereinbar.

Dem widersprach der Zweite Senat in seinem einstimmig gefassten

Beschluss: "Eine verfassungsrechtliche Position des Landes Bayern im Hinblick auf die Erkundung des Endlagers Gorleben besteht nicht", betonte das Gericht. Endlagerstätten würden in bundeseigener Verwaltung erkundet. Diese Zuständigkeit des Bundes hätten "die Länder zu achten" (Az. 2 BvG 1/00).

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg betonte derweil nach 25 Jahren Gorleben-Widerstand: "Wir haben die Atomausstiegs-Diskussion nachhaltig beeinflusst." Initiativen-Sprecher Wolfgang Ehmke fügte hinzu: "Sie wäre ohne unsere permanente Arbeit nicht zustande gekommen."

Der „Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V.“ befürchtet: „Zwischenlager drohen zu Endloslagern mit verheerenden Folgen zu werden. Wann endlich lassen die Verantwortlichen für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke ihre Hosen runter und gestehen der bisher getäuschten Öffentlichkeit die brutale Wahr-heit ein: Es gibt weltweit kein Endlager für diesen auch noch in 100.000 Jahren tödlich strahlenden Atommüll! Alle Versprechungen der vergangenen Jahrzehnte, bald das Atommüllproblem zu lösen, sind selbstverständlich gebrochen worden.

Die Fachleute scheitern an der Aufgabe, die Dichtheit eines entsprechenden Lagers für die notwendige Zeit garantieren zu können. Bisher gibt es weder geologische noch ingenieurtechnische Verfahren hierfür. Das aber bedeutet, die Räumung jedes heute benutzten „Zwischen“lagers ist völlig ungewiss. Aus diesen Zwischenlagern drohen ungeregelte Endlager mit tödlichen Folgen für uns und unsere Nachkommen zu werden.“

Am 20-02-2002

Münsterland

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt den Anwohnern von Ahaus und Münsterland keine Sicherheitszusage. Die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" hatte konkrete Sicherheitsgarantien im Zusammenhang mit dem Zwischenlager Ahaus gefordert. Danach solle der Chef des Bundesamtes für Strahlenschutz Wolfram König persönliche Verantwortung für die Sicherheit des Zwischanlagers und der geplanten Castor-Transporte übernehmen.

Besonders kritisierte die Bürgerinitiative, dass der NRW-Ministerpräsident und die zuständigen Minister im Gegensatz zum BfS keinen Sicherheitsgewinn durch die Castortransporte von Rossendorf nach Ahaus sehen würden. Das bedeute für die Initiative, das Transportbehälterlager- Ahaus (TBL-A) sei nach dem Kenntnisstand der NRW-Regierung nicht sicher.

Auch für das Zwischenlager in Gorleben hätte das BfS zunächst eine Einlagergenehmigung, obwohl die zugehörige Sicherheitsprüfung erst später erfolgt sei. In diesem Zusammenhang zweifelt die Bürgerinitiative auch die Berechtigung der neuen Einlager- und Transportgenehmigung von Atommüll in das

baugleiche Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G)an. Diese Genehmigung sei erteilt worden, obwohl die abschließende Sicherheitsbeurteilung erst im Sommer des Jahres erwartet werde.

Am 10-05-2004

Wesermarsch

Am Mittwoch hat der Energiekonzern E.ON den ersten Spatenstich für das atomare Zwischenlager am Atomkraftwerk Unterweser in der Gemeinde Stadland gefeiert. Bis zu 80 Behälter mit hoch radioaktivem Atommüll sollen in dem Lager für mindestens 40 Jahre abgestellt werden. Wegen der damit verbundenen Risiken für die Bevölkerung in der Wesermarsch fordert ROBIN WOOD, die Halle für den Strahlenmüll nicht zu bauen. Außerdem soll das AKW Unterweser sofort stillgelegt werden, damit E.ON dort nicht noch mehr gefährlichen Atommüll produzieren kann.

ROBIN WOOD kritisiert die Billigbauweise des Zwischenlagers. So wird die Halle zur Kühlung der abgebrannten heißen Brennelemente über offene Lüftungsschlitze verfügen. Eine Raumluftüberwachung oder Filter, die radioaktive Partikel zurückhalten könnten, soll es - im Vertrauen darauf, dass die eingelagerten CASTOR-Behälter schon dicht halten werden - nicht geben.

"Bis heute gibt es keinen überzeugenden Beleg, dass die CASTOR-Behälter für Jahrzehnte dicht halten", wendet Bettina Dannheim, Energiereferentin von ROBIN WOOD, ein. "Es handelt sich um ein groß angelegtes Experiment, in das die Bevölkerung der Wesermarsch unfreiwillig einbezogen wird." Das von E.ON beantragte Zwischenlager soll zwar dickere Wände und Decken bekommen als so manches süddeutsche Lager, doch dies ist nur auf den ersten Blick ein Sicherheitsgewinn.

Denn der Atomkonzern plant, beizeiten weniger stabile Behälter als die jetzt genehmigten CASTOR V/19 einzulagern, weil dies billiger ist. Ebenfalls aus Kostengründen soll es in der Halle keine "heiße Zelle" geben. Wenn das AKW voraussichtlich 2013 endgültig abgeschaltet wird, wird es somit vor Ort keine Möglichkeit geben, defekte Behälter zu öffnen und zu reparieren. "In der Wesermarsch zeigt sich einmal mehr", so Dannheim, "dass Betreiber und Behörden nicht davor zurückschrecken, beim Bau der Atommüll-Lager selbst auf grundlegende Sicherheitsvorkehrungen zu verzichten."

Am 23-06-2004

Zwischenlager noch nicht entschieden

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) hat am Freitag die Genehmigung für die erste Abbauphase des bereits 1988 vom Netz gegangenen Atomkraftwerks (AKW) Mülheim-Kärlich erteilt. Sie betrifft laut Ministerium den Abbau von Anlagenteilen im Sekundärkreislauf des Reaktors und seiner Nebengebäude und damit alle Teile des Kernkraftwerks, die nicht mit Radioaktivität in Berührung geraten sind.

Eine Entscheidung über die Einrichtung eines Zwischenlagers für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sei aber noch nicht getroffen worden und werde frühestens 2006 fallen, hieß es weiter. Mit den Arbeiten im ersten Schritt wird Conrad zufolge noch in diesem Jahr begonnen.

Damit sei "das letzte Kapitel der schier unendlichen Geschichte" des Atommeilers aufgeschlagen worden, betonte die Ministerin. Das Land gehe davon aus, dass der Gesamtabbau der 490 000 Tonnen schweren Anlage mindestens zehn Jahre dauert.

Der Kraftwerksbetreiber RWE Power hatte den Antrag auf Rückbau des einzigen Atommeilers in Rheinland-Pfalz im Juni 2001 gestellt. Das Verfahren umfasst insgesamt vier Genehmigungsschritte, mit dem Abbau des Reaktors selbst kann voraussichtlich nicht vor 2007 begonnen werden. RWE veranschlagt für den Abriss insgesamt rund 500 Millionen Euro.

Die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das AKW Mühlheim-Kärlich war vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden. Als "Schwarzbau" hatte es nur kurze Zeit Strom produziert. Umweltschützer hatten im Verfahren für die Genehmigung des Abrisses kritisiert, RWE Power fehle die erforderliche Zuverlässigkeit für ein solches Projekt.

Am 16-07-2004

Castor-Alarm

Mit einer spontanen Blockade der Hauptzufahrt des Brennelement-Zwischenlagers Ahaus protestierten am Montagabend nach Angaben von Anti-Atom-Initiativen rund 30 AtomkraftgegnerInnen aus der Umgebung der Anlage gegen den für nächsten Montag geplanten ersten Castor-Transport von Dresden nach Ahaus.

Die Atomkraftgegner protestierten mit der Aktion gegen die "hochgefährlichen Autobahn-Castoren". Wenige Stunden zuvor hatten die Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland und Sachsen bundesweiten Castor-Alarm für den 30. Mai ausgerufen.

Nach Informationen der Initiativen soll der erste LKW-Konvoi mit sechs 6 Castoren aus dem sächsischen Forschungszentrum Dresden-Rossendorf am kommenden Montag, 30. Mai, gegen 10 Uhr losfahren. Nach einer 600 km langen Fahrt über die Autobahnen quer durch Deutschland soll der hochradioaktive Atommüll in der Nacht zum 31. Mai gegen 1 Uhr morgens in Ahaus ankommen.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen zeigten sich optimistisch, den Castor-Fahrplan durchkreuzen zu können.

Die Anti-Atom-Initiativen forderten, die Castor-Transporte von Dresden abzusagen. Die gerade abgewählte NRW-Landesregierung habe kein politisches Mandat mehr für die Durchführung. Die Regierung habe nicht einmal die Anfragen zu Sicherheitsrisiken im Verlauf der Autobahntransporte beantwortet. "Sie sollte angesichts der klaren Wahlniederlage wenigstens so anständig sein, nicht für hunderte von Jahren strahlende Fakten für das Münsterland zu schaffen", forderten die Anti-Atom-Initiativen aus dem Münsterland.

Diese Frage könne nur vom neuen Landtag entschieden werden. CDU-Chef Jürgen Rüttgers habe sich im letzten Jahr gegen Castor-Transporte nach Ahaus ausgesprochen, solange die Endlagerfrage ungeklärt sei. "Wir fordern deshalb von Jürgen Rüttgers ein Veto gegen die Transporte."

Am 24-05-2005

Terroristische Angriffe

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt ab Dienstag nächster Woche über den geplanten Bau der drei bayerischen Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Ohu bei Landshut. Nach Angaben des Forums "Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik" werden dabei erstmals in Deutschland öffentlich die Klagen von Anrainern und Atomkraft-Gegnern gegen atomare Zwischenlager erörtert.

Die Einwände gegen die Anlagen konzentrieren sich auf Sicherheitsfragen, wie der Sprecher des Forums, Raimund Kamm, am Donnerstag in München sagte. Laut Kamm bieten die Hallen der Zwischenlager "keinen Schutz gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe".

Am 08-12-2005

Flugzeugabsturz

Die Kläger im anstehenden Prozess gegen die Zwischenlagerung von Atommüll an drei bayerischen Kraftwerksstandorten erhoffen sich eine "richtungsweisende Entscheidung für Bayern und ganz Deutschland" vom Verwaltungsgericht. Der Sprecher des Forums "Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik", Raimund Kamm, sagte in München: "Von besonderer Bedeutung ist der Prozess deshalb, weil es überhaupt das erste Gerichtsverfahren in Deutschland über drei der insgesamt zwölf deutschen Zwischenlager ist." Konkret geht es um die Atomanlagen in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Ohu bei Landshut.

Der Widerstand der Bürger gegen die Zwischenlager ist mit 165.000 Einwendungen nach Ansicht Kamms deshalb so groß, weil sich in Bayern 5 der insgesamt 17 deutschen Atomanlagen befinden. Besonders brisant findet Kamm die Tatsache, dass bisher für hoch radioaktives Material kein Endlager existiert, "weder in Deutschland noch sonst irgendwo auf der Welt".

Von dem bevorstehenden Verfahren erwarten sich die Atomkraft-Gegner, dass das Gericht die Sicherheitsbedingungen der Anlagen als unzureichend beurteilt. Laut Kamm bieten die Hallen der Zwischenlager "keinen Schutz gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe". Die mündliche Verhandlung dauert zunächst bis zum Donnerstag.

Am 13-12-2005

Beschwerde angekündigt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen von Anrainern gegen die geplanten Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Niederaichbach abgewiesen. Das Gericht gelangte zu dem Ergebnis, dass die Genehmigungsbehörde die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden ausreichend getroffen habe, teilte der VGH am Freitag in München mit.

Auch der erforderliche Schutz gegen terroristische Attacken und Flugzeugabstürze sei hinreichend gewährleistet. Die Kläger kündigten bereits im Vorfeld an, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Ihre Einwände gegen die Anlagen konzentrieren sich auf Sicherheitsfragen.

Bayern ist mit fünf Atomanlagen das Bundesland mit den meisten Reaktoren in Deutschland. Betrieben werden die drei Kernkraftwerke, für die jetzt Zwischenlager errichtet werden sollen, von den Energiekonzernen RWE und E.ON. Ein endgültiges Ergebnis wird frühestens zum Ende des Jahres erwartet.

Am 13-01-2006

Gundremmingen

Fünf Kläger gegen das Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen haben Ende September Verfassungsbeschwerde gegen das Lager erhoben. Die Atommüll-Lagerung gefährde das Leben und die Gesundheit der Menschen in Schwaben und sei auch wegen der fehlenden Entsorgung verfassungswidrig. "Neben Deutschlands größtem Atomkraftwerk sollen in einer Halle, die nur halb so starke Wände und Decken hat wie die Zwischenlagerhallen in Norddeutschland, 192 Castoren mit verstrahlten Brennelementen abgestellt werden", kritisiert das FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik. Jeder einzelne Castor berge etwa soviel mittel- und langdauernde Radioaktivität, wie in Tschernobyl insgesamt freigesetzt worden sei.

Die Betreiber des Atommüll-Lagers, die Stromkonzerne RWE und E.On, behaupteten, die Castoren würden wenigstens 40 Jahre den tödlich strahlenden Brenn­elementmüll sicher einschließen. Sachgutachten zeigen hingegen nach Darstellung des Forums gegen das Zwischenlager, dass bei Anschlägen mit Flugzeugen, Panzerfäusten, Raketen oder Sprengstoff Castoren aufgerissen werden könnten. "Dann droht bei uns für Jahrhunderte eine Verseuchung und Sperrung ganzer Landkreise."

Nachdem die Klagen der fünf Nachbarn des Zwischenlagers Anfang 2006 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt worden waren und auch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte, war der Rechtsweg für die Kläger erschöpft und "zugleich der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geöffnet".

In ihrer Verfassungsbeschwerde vertreten die Kläger die Auffassung, dass die Atommüll-Lagerung gegen ihr in Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz garantiertes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoße. Auch beklagen sie in der von Professor Christoph Degenhart formulierten Beschwerde, dass 40 Jahre nach Inbetriebnahme des Gundremminger Atomkraftwerks noch keine Entsorgung im Sinne einer langzeitig sicheren Beseitigung für den in den Kernkraftwerken erzeugten tödlich strahlenden Brennelementmüll existiere. Weder in Deutschland noch in einem anderen Land dieser Erde. Damit verstoße die Gundremminger Atommüll-Lagergenehmigung wie auch das ihr zugrunde liegende Atomgesetz gegen Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Schutz der Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen allen staatlichen Stellen zur Pflicht mache.

Die Kläger hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu "existenziellen Fragen unserer Zeit" äußert: "Dürfen uns die Atomanlagen durch ihre Strahlengefahren krank machen? Dürfen wir unseren Kindern und Kindeskindern eine verstrahlte und schwer beschädigte Erde hinterlassen? Müssen wir nicht endlich uns für Wirtschaftswege entscheiden, die uns ein gutes Auskommen ermöglichen, ohne die Lebensgrundlagen der Nachkommenden zu zerstören?"

Am 02-10-2006

Atomares Zwischenlager

Die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" befürchtet, dass die großen Atomkonzerne, die das atomare Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus gemeinsam betreiben, die Sicherheitsstandards für die Einlagerung von Atommüll 2weiter drücken wollen". Die Bürgerinitiative verweist auf eine Ankündigung der Bezirksregierung Münster, wonach in Ahaus auch unverpackter Atommüll eingelagert werden solle. "Die Pläne sind ein Alptraum für Ahaus. Das Leichtbau-Zwischenlager wird von der Atomindustrie schamlos als Ersatz-Abklingbecken für den verstrahlten Problemmüll aus alten Atomkraftwerken eingeplant – und das ohne jeden Schutzbehälter", empörte sich Felix Ruwe von der Bürgerinitiative. "Kanzlerin Merkel hatte Recht, als sie vor zwei Tagen im Interview sagte, dass bei der Atomenergie die Entsorgungsfrage bis jetzt nicht befriedigend geklärt ist – sie ist überhaupt nicht geklärt", meint Ruwe.

Die Bürgerinitiative Ahaus verwies darauf, dass das Zwischenlager Ahaus nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert sei. Bislang habe das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) immer versichert, dass die Transportbehälter die Sicherheit im Schadensfall garantieren würden – diese Versicherung werde "nun endgültig hinfällig, weil es keine Behälter mehr geben wird".

Nach den vorliegenden Informationen zu den Genehmigungsanträgen der Atomkonzerne sollen nach Darstellung der Bürgerinitiative die Sicherheitsstandards auch in weiteren Punkten "erheblich abgesenkt werden". Ursprünglich hätten die Zwischenlager-Betreiber den Bau einer zweiten Halle geplant, die offenbar wesentlich schärferen Sicherheitsstandards genügt hätte. Doch diese Pläne seien schon vor Jahren aufgegeben worden - aus Kostengründen, vermuten die Atomkraftgegner.

Hinzu komme, dass die Transportbehälter für die rund 18.000 Tonnen Atommüll aus La Hague "sicherheitstechnisch deutlich abgespeckte Versionen" sein sollen im Vergleich zu den "ohnehin schon problematischen Castor-Behältern ". Der Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor radioaktiver Strahlung werde somit "einfach ignoriert", so Ruwe.

Die Atomkritiker fordern, dass die Genehmigungsanträge der Atomkonzerne entweder abgelehnt werden. Alternativ solle das Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Ahaus mit voller Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage des jetzigen Stands von Wissenschaft und Technik neu aufgerollt werden. "Am Ende kann nur ein kompletter Einlagerungsstopp für Ahaus stehen", fordert Ruwe.

Am 05-01-2007

Kommunales Verbot hat Bestand

In Hanau darf kein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle entstehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Dienstag (3. Februar) eine Klage der Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) ab, deren Bauvorhaben von der Stadt nicht genehmigt worden war. Die Kommune habe mit dem Verbot den Rahmen ihrer "planerischen Gestaltungshoheit" nicht überschritten, urteilten die Kasseler Richter.

NCS betreibt auf dem Gelände des früheren Brennelemente-Werks im Hanauer Stadtteil Wolfgang bereits zwei Zwischenlager für rund 6000 Tonnen schwach- und mittelradioaktive Abfälle. In einer noch in den 1980er Jahren errichteten Halle wollte das Unternehmen nun weitere 4000 Tonnen Atommüll einlagern - etwa Schrott aus Kernkraftwerken oder verstrahlte Schutzanzüge. Um das Vorhaben wird seit 2006 gestritten.

Im November 2007 wurde die Stadt Hanau vom Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main verurteilt, eine Baugenehmigung zu erteilen. Diese Entscheidung hob der VGH jetzt in zweiter Instanz auf. Die Revision ließ der Senat nicht zu. Ob das Logistikunternehmen gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen wird, wollte die Geschäftsleitung am Dienstag noch nicht sagen.

(Az.: 3 A 1207/08)

Am 03-02-2009

Atommüll-Zwischenlager

Im Atommüll-Zwischenlager Gorleben ist es zu einem Defekt an einem der dort abgestellten Castorbehälter gekommen. Wie die Betreibergesellschaft BLG am Mittwoch (4. März) mitteilte, haben Mitarbeiter inzwischen einen Druckschalter im Deckel des Behälters ausgetauscht. Der Druckschalter überwacht den Angaben zufolge den Druck zwischen dem Primär- und dem Sekundärdeckel des Castorbehälters und damit dessen Dichtheit. Die Dichtheit sei zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt gewesen, sagte BLG-Sprecher Jürgen Auer. Ein solcher Defekt an einem Castorbehälter sei nicht zum ersten Mal aufgetreten, betonte die niedersächsische Linksfraktion unter Berufung auf Angaben des Landesumweltministeriums. Der Vorgang sei gravierend und besorgniserregend, sagte der umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, Kurt Herzog. Es handele sich vermutlich um eine Druckveränderung zwischen dem Primär- und dem Sekundärdeckel des Behälters: "Das heißt: Grundsätzlich könnte dann auch der Behälter selbst undicht sein", so Herzog.

Der BLG zufolge hatte ein Selbstüberwachungssystem den Defekt angezeigt. Der Behälter sei daraufhin in den Wartungsraum des Lagers transportiert und überprüft worden. Dann wurde der Schalter ausgewechselt.

"Wenn dieser Fehler an den Behältern häufiger auftritt, muss das gesamte Transportsystem geprüft werden", so Herzog. Er forderte die BLG und das Ministerium auf, umgehend vollständige Einsicht in die Vorgänge zu gewähren.

Im oberirdischen Gorlebener Zwischenlager für hoch-radioaktiven Atommüll stehen bislang 91 Castorbehälter . Zuletzt wurden im vergangenen November elf Behälter aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague eingelagert. Die Halle verfügt über insgesamt 420 Castor-Stellplätze. Daneben gibt es ein weiteres Zwischenlager für schwach- und hochradioaktiven Müll.

Das am Standort Gorleben seit langem geplante unterirdische Endlager für hoch-radioaktiven Atommüll konnte wegen Zweifeln an der Langzeitsicherheit bislang nicht in Betrieb genommen werden. Atomkraftgegner bezweifeln, dass der Standort sicher ist. Obwohl in Deutschland seit Jahrzehnten Kernkraftwerke betrieben werden, ist bislang noch nicht ein Kilogramm des hoch-radioaktiven Kernbrennstoffs entsorgt.

Am 04-03-2009