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Zeitarbeit, Leiharbeit - Vor und Nachteile

Leiharbeit - ver.di will Betriebsräte und Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will eine bessere gewerkschaftliche Vertretung von "Leiharbeitnehmern" erreichen. "In der expandierenden Zeitarbeitsbranche, deren Beschäftigungszahl jährlich um zehn bis 20 Prozent wächst, muss die Wahl von Betriebsräten und der Abschluss von Tarifverträgen durchgesetzt werden", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dorothea Müller am Donnerstag in Kassel nach der konstituierenden Sitzung des Bundesfachbereichsvorstandes "Besondere Dienstleistungen".

ver.di sehe bei den seriösen Unternehmen der Branche auch die Chance für Arbeitslose und Berufsrückkehrer/innen, in ein festes Arbeitsverhältnis überzuwechseln, sagte Dorothea Müller. Unter Hinweis auf das Bewachungsgewerbe warnte sie davor, dass kleine Gruppierungen durch den Abschluss von Gefälligkeitsverträgen das von den Gewerkschaften erkämpfte Tarif-Vergütungsgefüge zerstören könnten. Auf diesem Wege werde Lohndumping betrieben. In diesem Zusammenhang kritisierte die Gewerkschafterin die Praxis der Öffentlichen Hand, Aufträge an "schwarze Schafe" dieses Bereichs zu vergeben. "Es darf nicht sein, dass Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten und Betriebsräte akzeptieren, leer ausgehen und Unternehmen, die mit Sozial- und Lohndumping niedrigere Preise anbieten können, den Zuschlag erhalten", unterstrich Frau Müller.

Zum Fachbereich "Besondere Dienstleistungen" gehören rund 130.000 ver.di-Mitglieder aus dem Tourismus und der Wohnungswirtschaft, dem Bewachungsgewerbe, den technischen Überwachungsorganisationen und den Architekturbüros sowie den Zeitarbeitsunternehmen und Call-Centern.

Leiterin des Fachbereichs ist Dorothea Müller, die bereits beim ver.di-Gründungskongress Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft wurde und auch für Bildungspolitik zuständig ist. Zum Vorsitzenden des ehrenamtlich tätigen Fachbereichsvorstands wurde Leopold Musall vom TÜV gewählt, Stellvertreter wurden Monika Ferchel von der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft und Gerd Schneider vom Tourismuskonzern TUI.

Am 14-06-2001

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Die Grünen gehen mit den Forderungen nach einer weiteren ökologischen Erneuerung und nach sozialer Gerechtigkeit in die Koalitionsverhandlungen. Dazu verabschiedete die Partei bereits im März Kernforderungen der Grünen-Politik für die nächste Legislaturperiode. Die Umweltpolitik soll erreichen, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis 2006 verdoppelt wird und die Kohlesubventionen bis 2010 schrittweise fallen.

Die Grünen fordern in der Arbeitsmarktpolitik gezielte Lohnkostenzuschüsse, ein befristetes Einstiegsgeld für Langzeitarbeitslose und mehr Teilzeitarbeit. Anstelle der bisherigen Altersteilzeit sollen alle Arbeitnehmer ein Recht auf einen altersunabhängigen Förderanspruch erhalten.

Die Grünen halten an der Ökosteuer fest. Konkrete Erhöhungsschritte wollen sie von sozialen Gesichtspunkten und dem Energiepreis abhängig machen. Außerdem streben sie in der Finanzpolitik den Abbau umweltschädlicher Subventionen an. Der Spitzensteuersatz soll bis 2005 auf 42 Prozent, der Eingangssatz auf 15 Prozent fallen.

Wirtschaftlich streben sie an, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Im Handwerk soll die Meisterprüfung nicht länger "zwingende Voraussetzung" für Selbstständigkeit sein.

Angestrebt werden in der Familienpolitik der Ausbau der Kinderbetreuung und eine flächendeckende Versorgung mit Ganztagsschulen. Einkommensschwache Familien erhalten nach Grünen-Willen einen Zuschlag zum Kindergeld von bis zu 100 Euro.

16-jährige sollen ein aktives Wahlrecht erhalten. Zum Schutz von Minderheiten ist ein Anti-Diskriminierungsgesetz geplant. Homosexuelle Paare sollen Kinder adoptieren können.

Die grüne Zuwanderungspolitik plant eine "Integrationsoffensive". Die Abschiebehaft soll vermieden und das Flughafenverfahren abgeschafft werden.

In der Frauenpolitik wird ein Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft angestrebt. Auch sollen mehr Frauen in den Öffentlichen Dienst.

Am 23-09-2002

DBSH kritisiert Harzt-Konzept

Der Deutsche Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik (DBSH) spricht sich gegen eine Umsetzung des Harzt-Konzeptes aus. Laut der Bundesvorsitzenden Hille Gosejacob-Rolf mache es aus Sicht der Sozialen Arbeit keinen Sinn, den Anspruch "Fordern und Fördern" nur an die Betroffenen zu richten. In gleicher Weise müssten auch Wirtschaft, Arbeitsämter und Politik gefordert sein. Für Langzeitarbeitslose fordert der DBSH einen neuen "geschützten" ersten Arbeitsmarkt. Bei diesen sogenannten Integrationsfirmen solle eine sozialprofessionelle Beratung den Arbeitslosen helfen, eigene Ressourcen und Fähigkeit zu erkennen.

Darum, so der Verband, brauche Soziale Arbeit einen Freiraum.

Auch ein Absenken der kinderbezogenen Förderung beim Arbeitslosengeld weise den falschen Weg. Wichtiger seien ausreichende Kinderbetreuungsangebote und langfristig ein Umsteuern auf Leistungen, die sich unabhängig von der Einkommenshöhe auf das einzelne Kind bezögen und nicht von Arbeitslosen- und Sozialhilfe abgezogen werden.

Als wenig hilfreich sieht der DBSH die geplante Halbierung des Freibetrages bei Vermögen für Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Insbesondere bei älteren Arbeitslosen, die aufgrund ihres

Lebensalters keine Chance auf Arbeit hätten, sei so eine zunehmende Altersarmut und Inanspruchnahme von Sozialhilfe vorprogrammiert.

Auch das Zusammenlegen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe lehnt der Verband ab. Jedes der beiden Hilfesysteme habe seine eigene Funktion. Der DBSH fordert, dass erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger in Arbeitslosenhilfe und Verantwortung der Arbeitsämter übergeleitet werden. So würden die Kommunen von systemfremden Aufgaben entlastet.

Am 08-11-2002

Soziale Sicherung

Im Zuge der Hartz-Reform drängt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf eine komplette Abschaffung der Sozialhilfe. Landesarbeitsminister Harald Schartau (SPD) lehnte am Mittwoch in Düsseldorf die Forderung des Chefs der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster, ab, auch nach der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht vermittelte Arbeitslose nach einem halben Jahr wieder in die Zuständigkeit der Kommunen zurückgeben zu können.

Diese Lösung würde zu erneuten "Verschiebebahnhöfen" zwischen Arbeitsverwaltung und Kommunen führen und eine Einteilung in "Langzeitarbeitslose erster und zweiter Klasse" bedeuten, kritisierte Schartau. Auch würden die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe weniger stark entlastet als ursprünglich geplant.

Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollten alle erwerbsfähigen Arbeitslosen in Zukunft von den neu zu schaffenden Job Centern und damit in Verantwortung der Bundesanstalt für Arbeit betreut werden. Nicht Erwerbsfähige hätten nach diesem Modell nur noch Anspruch auf die seit 1. Januar dieses Jahres geltende so genannte Grundsicherung. Das vom Bund favorisierte viergliedrige System aus Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe und Grundsicherung nannte Schartau hingegen "nicht standfest". "Wer unklare Regelungen zulässt, hat keine Reform gemacht", warnte er.

Am 02-04-2003

Bilanz nach der Flut

50 Projekte zur Bekämpfung der Hochwasserfolgen in Sachsen und Sachsen-Anhalt hat der Arbeiter-Samariter-Bund bis heute durchgeführt. Damit hat der ASB über 97 Prozent der mehr als 4,8 Millionen Euro, die er an Spendengeldern für die Flutopfer erhalten hat, eingesetzt. Da einige Projekte noch laufen, sind weitere Gelder fest verplant. Die ASB-Hilfe umfasste den Wiederaufbau sozialer Einrichtungen wie Kindergärten, Ausbildungsstätten und Senioreneinrichtungen, die Durchführung von Beratungsdiensten, die Verteilung von Hilfsgütern, Ferienfreizeiten für Kinder, Ausstattungshilfen und handwerkliche Unterstützung.

In Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden insgesamt mehr als 3,8 Millionen Euro für die Beseitigung der Flutschäden eingesetzt. Davon sind allein über 1,52 Millionen Euro in Sanierungs- und Wiederaufbauprojekte geflossen. So wurden in Sachsen-Anhalt fünf besonders schwer vom Hochwasser geschädigte Kindergärten in Dessau, Jeßnitz, Raguhn, Wittenberg und Königsstein, die Seniorenbegegnungsstätte der Stadt Wittenberg und ein Ausbildungszentrum in Schönebeck mit ASB-Spendengeldern saniert bzw. neu gebaut.

In Sachsen hat der ASB eine Seniorenresidenz in Aue-Schwarzenberg, ein Jugendhilfezentrum in Crimmitschau, eine Kindertagesstätte in Pirna-Copitz und zwei dringend benötigte Ausbildungszentren in Zschadraß/Muldental und Döbeln instand gesetzt. Denn z.B. die Töpelmühle bei Döbeln ist in der strukturschwachen Region der einzige Ort, an dem ABM-Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und behinderte Jugendliche durchgeführt werden können. Die Flut zerstörte die Ausbildungsstätten in der 200 Jahre alten Mühle. ASB-Spenden ermöglichten eine rasche Sanierung.

In acht Städten und Gemeinden (Stendal, Bitterfeld, Jeßnitz, Raguhn in Sachsen-Anhalt, Eilenburg, Grimma, Riesa, Dresden in Sachsen) wurden familienentlastende Dienste sowie Besuchs- und Beratungsdienste eingerichtet. Erfahrene Sozialarbeiter kümmerten sich besonders um sozial schwache Hochwasseropfer. Die ASB-Mitarbeiter leisteten Hilfestellung bei Behördengängen, bei Antragstellungen, bei Verhandlungen mit Baufirmen/Handwerkern u.a. In besonders schweren Fällen trug der ASB z.B. die Kosten für Strom und Trockengeräte. Hierfür wurden mehr als 1,2 Millionen Euro eingesetzt.

Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Werkzeug, Reinigungsgeräte und andere Hilfsgüter wurden in beiden Bundesländern im Wert von über 650.000 Euro verteilt. Außerdem hat der ASB Ferienfreizeiten für von der Flut betroffene Kinder organisiert, die Instandsetzung von Spielplätzen unterstützt und Sportvereinen geholfen, ihre Schäden zu beseitigen.

Auch im vom Hochwasser stark betroffenen Nachbarland Tschechien war der ASB aktiv. Über 570.000 Euro aus Spendengeldern hat der ASB hier eingesetzt. Mit Hilfsgüterlieferungen direkt nach dem Hochwasser und später als Winterhilfe für betroffene Menschen brachte der ASB einen komplett ausgestatteten Rettungswagen, Raumtrockner, Stromgeneratoren, Heizkörper, Betten, Decken, Kleidung etc. in die Region um Prag. Auch an Wiederaufbaumaßnahmen sozialer Einrichtungen, wie Schulen und Kindergärten hat sich der ASB beteiligt.

Am 15-08-2003

Umfrage

Der aktuelle Wochenbericht 46/2003 des DIW Berlin stellt fest, dass die Arbeitsbedingungen und beruflichen Perspektiven von Zeitarbeitern im Vergleich zu Arbeitnehmern in der Gesamtwirtschaft weitaus heterogener und dabei nicht, wie oft angenommen, durchweg schlechter sind. In der gemeinsamen Untersuchung des DIW Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin wird erstmals die seit 2001 im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW Berlin erfasste Tätigkeit in einer Zeitarbeitsfirma mit Blick auf die Arbeitsbedingungen ausgewertet.

Zudem werden die beruflichen Perspektiven von Arbeitnehmern vor und während ihrer Tätigkeit in einem Zeitarbeitsverhältnis näher betrachtet. Die Ergebnisse zeigen, dass vormals beschäftigte Zeitarbeiter weitaus öfter ihre frühere Stelle durch eine Betriebsstillegung oder durch eine arbeitgeberseitige Kündigung verloren als andere Arbeitnehmer; auch hatten sie im Vergleich zu diesen zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitaus seltener konkrete Perspektiven hinsichtlich einer Anschlussbeschäftigung.

Zeitarbeiter schätzen einen Stellenwechsel im Vergleich zu Stellenwechslern in der Gesamtwirtschaft zwar weniger positiv ein, aber vor dem Hintergrund der eigenen Erwerbsbiographie stufen sie die Arbeitsbedingungen in der neuen Anstellung überwiegend gleichwertig oder sogar besser als in der vorausgegangenen ein. Insgesamt sind Zeitarbeiter kaum unzufriedener mit der Arbeit als vergleichbare Arbeitnehmer in anderen Beschäftigungsverhältnissen.

Während hinsichtlich der Einschätzung des herrschenden Arbeitsklimas und der Fortbildungsmöglichkeiten keine bedeutenden Unterschiede vorliegen, geben Zeitarbeiter häufiger als vergleichbare Arbeitnehmer an, belastenden Umwelteinflüssen und Unfallrisiken ausgesetzt zu sein. In Bezug auf die beruflichen Perspektiven schätzen Zeitarbeiter das Risiko, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, nicht höher ein als andere. Allerdings ist für sie die Wahrscheinlichkeit größer, von sich aus bald eine neue Stelle zu suchen, einen beruflichen Neuanfang zu machen oder in die Selbständigkeit überzuwechseln, denn einen beruflichen Aufstieg im gegenwärtigen Betrieb erachten Zeitarbeiter als wenig wahrscheinlich.

Zeitarbeit ist eine der am stärksten expandierenden Beschäftigungsformen in Deutschland und somit von großer beschäftigungspolitischer Bedeutung. Ziel der Ende 2002 erfolgten Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Rahmen des ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I) ist es, das Beschäftigungspotenzial der Zeitarbeit besser zu nutzen. Gleichzeitig ändern sich mit dem neuen Gesetz ab 2004 die Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitern grundlegend. Insbesondere sind Zeitarbeitsfirmen fortan gesetzlich verpflichtet, ihren Zeitarbeitskräften für Arbeitseinsätze bei Kundenunternehmen die gleiche Entlohnung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie den Stammarbeitskräften des Entleihbetriebes zu gewährleisten (Equal Pay und Equal Treatment).

Am 12-11-2003

Arbeit statt Jobs

Der Bundesgeschäftsführer der PDS, Rolf Kutzmutz lehnt den SPD-Vorschlag ab, Langzeitarbeitslose mit gemeinnütziger Tätigkeit in den Kommunen zu beschäftigen. Er sagte: "Sinn stiftende und Existenz sichernde Arbeit - das war gestern. Heute ist nur noch von "Jobs" die Rede, damit gar niemand erst auf die Idee kommt, etwas anderes als prekäre Anstellung und Niedriglohn zu erwarten." Ganz in diesem Sinne verkünde die SPD nun, "weit mehr als 100.000 Jobs" schaffen zu wollen.

Fordern und fördern wollte die Regierung die Langzeitarbeitslosen. Was denen abgefordert wird, sei bekannt: empfindliche Abstriche bei den Lohnersatzleistungen, verschärfte Zumutbarkeitskriterien, Anrechnung von Ersparnissen und Einkommen des Partners. Jetzt komme also angeblich das Fördern. An die bessere Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in vollwertige Arbeitsplätze werde dabei offensichtlich weniger gedacht. Kein Wunder: Nicht mal die Bundesregierung glaube daran, dass Hartz IV Arbeitsplätze schafft.

Stattdessen sollten Langzeitarbeitslose künftig verstärkt gemeinnützige Arbeit leisten - für "bis zu 2 " Stundenlohn, zusätzlich zum ALG II. In den Kommunen und bei den Trägern sozialer Einrichtungen sollen so Lücken gestopft werden, die die Bundesregierung mit ihrer Steuer-, Sozial- und nicht zuletzt ihrer Arbeitsmarktpolitik erst gerissen hat. "Angebot für eine sinnvolle Tätigkeit" nennt das der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Rainer Wend von der SPD. Wohlgemerkt: Wer ein solches "Angebot" bekommt, wird es dann annehmen müssen. Kutzmutz nennt das: Zwangsarbeit und unverantwortliches Lohndumping.

Die Bundesregierung wolle mit ihrem genialen "Masterplan für Bildung, Familie und Arbeitsmarkt", der in der Koalitionsklausur auf Schloss Neuhardenberg ausgetüftelt werden soll, Familien- und Arbeitsmarktpolitik verknüpfen, verkündet sie. Aber weder für Familien noch für Arbeitslose werde es Grund zur Freude geben. Wenn gerade im Bereich sozialer Dienstleistungen preiswerte und vom Staat subventionierte Zwangsarbeit qualifizierte, motivierte und angemessen bezahlte Arbeit verdrängt, zeige der Masterplan nichts weiter als das Scheitern der Regierung auf den Feldern Bildung, Familie und Arbeit an.

Kutzmutz sagte weiter: "Arbeit für das Gemeinwesen stellen wir uns anders vor. Die PDS fordert, dass die finanziellen und gesetzlichen Voraussetzungen für den Einstieg in einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor geschaffen werden (z.B. über eine allgemeine Arbeitsplatzabgabe), der notwendige Leistungen für das Gemeinwesen erbringen und dabei Arbeitsplätze (und nicht nur "Jobs") schaffen kann. Wir fordern außerdem eine kommunale Investitionspauschale in Höhe von 3 Mrd. Durch entsprechendes Abschmelzen der Goldreserve. Das würde den Kommunen erheblich mehr bringen, als eine Erhöhung des Zinsverbilligungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau, mit der die Bundesregierung ihren "Masterplan" flankieren will." Die Kommunen seien bereits an der Grenze ihrer Kreditbelastbarkeit angelangt. Wenn die Kommunen wieder investieren könnten, würden auch wieder Arbeitsplätze entstehen.

Am 07-07-2004

Weiterbildung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Ansätze in dem Abschlussbericht der Expertenkommission zur "Finanzierung Lebenslangen Lernens" gelobt. "Das Gutachten ist eine gute Vorlage. Jetzt muss die Politik die vorwärtsweisenden Vorschläge schnell aufgreifen und ein Handlungskonzept entwickeln", erklärte Ursula Herdt, für berufliche Bildung und Weiterbildung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. Die GEW unterstützt vor allem die Forderung der Kommission nach einem ,Erwachsenen-BAFöG'. Nicht nur Manager hätten das Recht auf lebenslanges Lernen, so Herdt. Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, Arbeitslose, Alleinerziehende und Migranten müssten stärker für die Weiterbildung gewonnen werden.

Sie brauchten diese Qualifikationen als Grundlage, um sich in Gesellschaft und Beruf zu integrieren. Ohne ein solides finanzielles Unterstützungssystem bleibe dieses Ziel aber Makulatur. Auch das Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüssen im Sinne einer "zweiten Chance" sei ein sinnvolles "Schlüsselelement" für ein Konzept "Lebenslangen Lernens".

Herdt verstärkte die Forderung der Kommission, die von der öffentlichen Hand für die Weiterbildung bereit gestellten Mittel zu erhöhen. Problematisch sei allerdings, auch die Weiterbildungsteilnehmer noch stärker in die Pflicht zu nehmen. "Weiterbildung kostet den Einzelnen schon jetzt viel Geld. Noch höhere Beiträge schrecken ab", betonte die GEW-Sprecherin. Die individuelle Verantwortung für die Mitfinanzierung von Weiterbildung dürfe nicht zum "Einfallstor für eine zusätzliche Belastung" der Teilnehmer werden.

Herdt kritisierte, dass die Kommission im Bereich der von der Arbeitsverwaltung geförderten beruflichen Weiterbildung nicht deutlich Farbe bekannt habe. "Die Branche befindet sich im freien Fall. Über 20.000 Arbeitsplätze sind bereits verloren gegangen, weitere werden zurzeit abgebaut", sagte die Gewerkschafterin. So bleibe die Qualität aus Kostengründen auf der Strecke. Insbesondere Langzeitarbeitslose erhielten keine Fördermaßnahmen mehr, ihnen bleibe damit der Weg zurück in den Beruf verschlossen.

Am 28-07-2004

Erst Fördermöglichkeiten ausschöpfen

Gewerkschaften und Sozialverbände haben ihre Vorstellungen von Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung formuliert. Dabei wenden sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) sowie die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) dagegen, öffentlich geförderte Beschäftigung auf so genannte Ein-Euro-Jobs zu reduzieren. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II wird für Langzeitarbeitslose auch die öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestaltet.

Die Gewerkschaften und Verbände unterstreichen in einer am Samstag in Berlin veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre Beschäftigung nicht verdrängen dürfe. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe "Vorrang vor Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" (Ein-Euro-Jobs). Zuerst allerdings müssten für die Betroffenen "andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft" werden. Die Beschäftigung dürfe für Langzeitarbeitslose nicht zu einer Sackgasse werden. Sie müsse deswegen sowohl die Qualifikation als auch die bisherigen beruflichen Erfahrungen berücksichtigen.

Die Gewerkschaften und die Verbände fordern, dass die Arbeiten "dem Allgemeinwohl zugute kommen" müssen. Deshalb ist nach ihrer Ansicht ein Einsatz der Betroffenen in privaten Unternehmen "generell ausgeschlossen". Zudem müssten die Tätigkeiten so angelegt sein, dass ein Überwechseln in den regulären Arbeitsmarkt jederzeit möglich ist und durch die Beschäftigung gefördert wird. Die "Entlohnung" in Form von Arbeitslosengeld II und Mehraufwandsentschädigung müsse in einem "angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Arbeitsleistung stehen". Dabei sollten tarifliche Vereinbarungen oder ortsübliche Löhne als Vergleichsmaßstab hinzugezogen werden.

Am 25-10-2004

"Eheähnliche Gemeinschaft"

Langzeitarbeitslose sollen massenhaft Widerspruch gegen die Anrechnung von Einkommen eines "Partners" aus "eheähnlicher Gemeinschaft" einlegen. Das Bundesstreffen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) forderte die von der Anrechnung betroffenen ALG-II-Antragsteller zu Widerspruch und zu Klage gegen die bisherigen Ablehnungsbescheide der Behörden auf. Wirtschaftsminister Clement wird aufgefordert, nach diversen Gerichtsurteilen nun von Amts wegen zu handeln und den Betroffenen "endlose und unsinnige Widerspruchs- und Gerichtsverfahren" zu ersparen.

In einer Reihe von Gerichtsentscheidungen haben Sozialgerichte aus drei Bundesländern die bisherige und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angeordnete Praxis der Behandlung von "eheähnlichen Gemeinschaft" verworfen und die Behörden zur Nachzahlung der ALG-II-Leistungen verpflichtet.

"Die Sozialgerichte haben in ihren Entscheidungen an die gefestigte Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes angeknüpft", erklärten die Erwerbsloseninitiativen: Eine eheähnliche Gemeinschaft liege erst dann vor, wenn das partnerschaftliche Verhältnis auf Dauer angelegt sei und weit über ein einfaches gemeinsames Haushalten und Wirtschaften hinausgehe. Keinesfalls sei eine sexuelle Beziehung ausschlaggebend für eine eheähnliche Gemeinschaft. Diese könne frühestens nach drei Jahren des Zusammenlebens angenommen und keinesfalls durch Hausbesuche festgestellt werden.

Die bisherige behördliche Praxis sei dagegen, dass das Zusammenziehen eines Mannes und einer Frau sofort als eheähnliche Gemeinschaft mit gegenseitiger Unterhaltspflicht aufgefasst werde. Unter Hinweis darauf lehnten die Behörden eigene Leistungen ab. Die Arbeitsgemeinschaft der Initiativen nimmt an, dass durch diese Praxis "rund 500.000 Menschen um bis zu mehrere hundert Euro monatlich sowie um Krankenversicherungsschutz, Pflegeversicherung und Rentenversicherung betrogen" würden. Der überwiegende Teil der Betroffenen dürften Frauen sein, so die Initiativen. Die BAG-SHI geht davon aus, dass in der Konsequenz jetzt rund 100.000 Menschen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen sind.

Auch dürfe die im März für das ganze Jahr ausgezahlte Eigenheimzulage im ALG-II-Bezug nicht als Einkommen angerechnet werden darf, da diese "privilegiertes Einkommen" sei, das einem anderen Zweck diene als das ALG II selbst, berichten die Initiativen unter Bezug auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen (25.04.2005, Az.: L 8 AS 39/05 ER). Die ALG-II-Leistungsträger hätten bundesweit die Eigenheimzulage auf verschiedenen Wegen angerecht - sogar, wenn die Zulage zur Finanzierung des selbst genutzten Wohneigentums abgetreten worden sei. Die Initiativen gehen hier von rund 50.000 Betroffenen aus.

Das Bundestreffen mit rund 100 Teilnehmern aus der ganzen Bundesrepublik begrüßte die jüngsten Sozialgerichtsentscheidungen einhellig. Die BAG-SHI forderte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) als obersten Dienstherren der ALGII-Leistungsträger auf, den Betroffenen monatelange Widersprüche und Gerichtsverfahren zu ersparen und von sich aus die von den Gerichten vorgegebenen Änderungen unbürokratisch und schnell umzusetzen.

Für den Fall, dass Minister Clement dieser Aufforderung nicht nachkomme, raten die Initiativen allen Betroffenen, sich Hilfe bei Erwerbslosen- und Frauenorganisationen, Gewerkschaften, Verbänden sowie Anwälten zu suchen, und gegen die Entscheidungen zur eheähnliche Gemeinschaft und Eigenheimzulage konsequent in Widerspruch und Klage zu gehen.

Die Betroffenenorganisation wies darauf hin, dass es auch möglich sei, gegen schon rechtskräftige Bescheide mit dem Mittel von Überprüfungsanträgen nach § 44 Sozialgesetzbuch X vorzugehen, um eine Nachzahlung der Leistungen zu erreichen. Ein solcher Überprüfungsantrag sei auch dann möglich und anzuraten, wenn die Betroffenen sich bei der Beantragung von ALG II irrtümlich selbst als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft hätten.

Am 09-05-2005

Sozialbeitrag für Großkonzerne gefordert

Die Sozialverbände kritisieren die geplante Rentenpolitik der großen Koalition. Der "Zick-Zack-Kurs" bei der Sanierung der Sozialversicherungen werde dazu führen, dass der Rentenbeitragsatz kurzfristig sogar auf 20,1 Prozent erhöht werden müsse, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Wochenende. Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, forderte, einen Prozentpunkt der Mehrwertsteuererhöhung zur Entlastung der Rentenkassen zu verwenden. Ebenso sollten Großkonzerne einen Solidarbeitrag an die Rentenkassen zahlen.

Hirrlinger bezeichnete die Forderung, einen Teil der Mehrwertsteuererhöhung zur Entlastung der Rentenkasse zu verwenden, als längst fälligen Ausgleich für die Kosten der deutschen Einheit. Diese würden seit 1990 aus den Sozialkassen bezahlt. Immer noch werde ein beträchtlicher Teil von Beitragsgeldern in den alten Ländern zur Aufstockung der ostdeutschen Renten genutzt. Nach 15 Jahren sei es an der Zeit, für diese versicherungsfremden Leistungen Steuergelder zu verwenden, betonte der VdK-Chef. Damit würde erheblicher finanzieller Druck von den Rentenkassen genommen.

Den Großbetrieben warf Hirrlinger vor, sie sanierten sich zu Lasten der Allgemeinheit. Die Kosten für massenhafte Frühverrentung wälzten sie einfach auf die Rentenkassen ab. In der Folge drohten steigende Beiträge und Rentenkürzungen. "Deshalb ist es dringend notwendig, alle Firmen, die solche Abbaumaßnahmen vollziehen, an den Kosten für die Rentenkasse zu beteiligen", betonte der VdK-Chef. Wer Arbeitnehmer in den Vorruhestand schicke, sollte verpflichtet werden, einen Solidarbeitrag an die Rentenversicherung zu überweisen.

Engelen-Kefer rechnete vor, die für 2008 beschlossene Anhebung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent des Bruttoeinkommens werde nicht ausreichen, wenn die Koalition gleichzeitig den Bundeszuschuss einfriere und die Sozialabgaben für Langzeitarbeitslose "drastisch" kürze. Langfristig sorge der im Koalitionsvertrag vorgesehene Stopp für die Dynamik des Bundeszuschusses sogar dafür, dass die Beiträge bis 2030 um 2,5 Prozentpunkte stärker als bisher zugesagt steigen würden, erläuterte Engelen-Kefer.

Damit könne das Versprechen nicht gehalten werden, den Rentenbeitragsatz bis 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 bei 22 Prozent zu begrenzen. Das sei "widersinnig". Denn die Rentenbeschlüsse der großen Koalition führten zum Gegenteil dessen, was öffentlich als politische Ziele verkündet werde, nämlich Beitragsstabilität und keine Rentenkürzung. Bleibe es bei den Regelungen des Koalitionsvertrages, müsse man aber wohl mit Rentenkürzungen und Beitragserhöhungen rechnen.

Am 21-11-2005

Bedarfsgemeinschaft & Autos

Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, wirft der Union vor, sie bekämpfe "weiter die Arbeitslosen und nicht die Arbeitslosigkeit". Der Union sei kein Vorschlag "zu dumm, um sich auf Kosten der Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen zu profilieren und ihnen das Leben zu erschweren". Nun solle gesetzlich die Anzahl der Fahrzeuge pro Bedarfsgemeinschaft und der Maximalwert eines Pkw auf 10.000 Euro beschränkt werden, kritisiert die Abgeordnete. Dies ist nichts weiter als eine "weitere Drangsalisierungsmaßnahme" und zudem noch "unsinnig". Die FDP findet die Vorschläge "widerlich".

Mit ihren Vorschlägen bekomme die Union Langzeitarbeitslose vielleicht von der Straße, aber keinesfalls in einen "Job", meint Kipping. Um auch den ALG II-Beziehern eine "Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – auch und insbesondere auf dem Arbeitsmarkt - zu ermöglichen" sei Mobilität unverzichtbar und werde gerade auch von der Union verlangt.

Ein Fünftel der Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen ist laut Kipping bereits erwerbstätig und benötige einen Pkw, um die jeweiligen Arbeitsstätten zu erreichen. "Diese Menschen zum Verkauf ihres Pkw zu zwingen, wäre ein weiterer Schritt in der Ausgrenzung von Hartz IV-Betroffenen", so Kipping.

Niebel findet Vorschläge "widerlich"

Die Sparvorschläge stoßen auch in der FDP auf heftige Kritik. "Das ist widerlich", sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel der "Passauer Neuen Presse". Es sei logisch, "dass Arbeitslosengeld II nicht gezahlt werden darf, wenn ein nagelneuer Ferrari vor der Haustür steht". Doch mit der Beschränkung auf Billigautos und einen Wagen pro Familie schieße die Union übers Ziel hinaus.

"In Zeiten, in denen wir den Menschen allgemein und den Arbeitslosen im besonderen immer mehr Mobilität abverlangen, sind solche Maßnahmen kontraproduktiv", so Niebel. Insbesondere im ländlichen Raum seien das öffentliche Verkehrsnetz oft unzureichend ausgebaut und die Möglichkeiten, ohne Auto einen Arbeitsplatz zu erreichen, stark eingeschränkt.

Am 05-10-2006

Monatliche Rente von 2,19 Euro

Mit Empörung reagierte der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Volker Schneider, auf Forderungen aus der CDU/CSU-Fraktion, die Rentenansprüche für Hartz IV-Bezieher ganz zu streichen und Rentenansprüche für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld (ALG) I in das ALG II abrutschen, zu kürzen. "Das Papier der Union ist nichts anderes als Rentenklau durch die Hintertüre", meint Schneider. Trotz jahrelanger Beitragszahlungen sollten für Personen, die aus dem ALG I kämen und nach einem Jahr auf ALG II angewiesen seien, die Rentenleistungen gekürzt werden.

"Damit beschädigt die Union das Solidarprinzip der gesetzlichen Rente insgesamt in einer Weise, die zur Vermeidung rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung geradezu aufruft", kritisiert der Abgeordnete. "Das ist eine Riesensauerei und ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die Monat für Monat ihre Sozialabgaben leisten."

Schneider: "Monatliche Rente von 2,19 Euro"

Zahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen für Langzeitarbeitslose seien "eine der wenigen Vorzüge von Hartz IV" gewesen. Bereits mit dem vor wenigen Monaten beschlossenen Hartz IV-Fortentwicklungsgesetz seien aber die Rentenansprüche auf ein solches Minimum reduziert worden, dass sie dem Wort "Rentenanspruch" schon jetzt nicht mehr gerecht würden. Ein Jahr ALG II-Leistungsbezug bedeute eine monatliche Rente von 2,19 Euro. Ein Langzeitarbeitsloser müsste allein 158 Jahre ALG II beziehen, um dadurch auf eine monatliche Bruttorente von 345 Euro zu kommen. Die Union wolle jetzt "nichts anderes, als Langzeitarbeitslose in Zukunft völlig leer ausgehen zu lassen".

"Bedenkt man zudem, dass ein Versicherter über 26 Jahre ein sozialversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen erzielen muss, um überhaupt Ansprüche auf eine Altersrente in Höhe der Sozialhilfe zu erreichen, ist damit Altersarmut programmiert", so Schneider.

Die Kritik des Vorsitzenden des Sozialausschusses Gerald Weiß (CDU) an der Streichung der Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose ist nach Auffassung von Schneider "zwar zu begrüßen" und zeige, wie umstritten das Papier selbst innerhalb der Union sei. "Gleichzeitig ist seine Aussage aber an Heuchelei kaum noch zu überbieten: Herr Weiß hat bei den vergangenen Kürzungsorgien immer kräftig mitgemischt. Sich nun als soziales Lämmchen zu präsentieren, um die Interessen der Betroffenen zu verteidigen, ist an Unverfrorenheit kaum noch zu überbieten. Ich fordere die SPD auf, endlich klar Stellung zu den CDU-Forderungen zu beziehen."

Die Betroffenen sollten sich massiv an den Sozialprotesten am 21. Oktober zu beteiligen, meint der Abgeordnete. "Wir müssen die Proteste auf die Straße tragen und die Große Koalition zwingen, endlich Arbeit statt Altersarmut zu schaffen."

Am 11-10-2006

Zeitarbeit

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wendet sich gegen die Einführung von MindestlöhnenEinführung von Mindestlöhnen in weiteren Branchen. In einem Schreiben an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion schreibt er, er fürchte nach dem Postmindestlohn einen "nächsten Dammbruch" bei der Zeitarbeit. Die Spitzengremien der CDU lehnten die Mindestlohnforderungen der SPD ebenfalls ab. Nach Ansicht von Glos könnte die Leiharbeit zum nächsten "beschäftigungspolitischen Symbolthema" werden. Beim Postmindestlohn sei mit unredlichen Argumenten ein Problem konstruiert worden, um die wirtschaftspolitisch richtige Liberalisierung des Postmarktes zurückzudrehen, so Glos.

"Die offensichtlich zu hoch angesetzten Mindestlöhne machten Arbeitsplätze unrentabel und führten deshalb zu Arbeitsplatzabbau - gerade bei Geringqualifizierten", behauptet der Wirtschaftsminister. Bei der Zeitarbeit drohe nun eine ähnliche Rolle rückwärts. Deshalb müsse eine "Brandmauer gegen weitere arbeitsplatzgefährdende Maßnahmen" errichtet werden.

Das Bundesarbeitsministerium reagierte gelassen auf den von den Post-Wettbewerbern eingegangenen Antrag für einen eigenen Mindestlohn. Die Prüfung werde sehr zügig abgeschlossen, kündigte ein Sprecher an. Der Antrag werde aber die Arbeit des Ministeriums nicht großartig tangieren.

Die SPD hält nach den Worten ihres Vorsitzenden Kurt Beck an der Forderung nach flächendeckenden Mindestlöhnen fest. Es gehe darum, sich auf den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" einzulassen. Das betreffe auch die Zeit- und Leiharbeit. In den Bedenken des CSU-Politikers sehe er "keine unüberwindliche Schwierigkeit" für eine Einigung in der Koalition.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte am Wochenende gesagt: "Der Mindestlohn kommt, da bin ich ganz sicher. Für alle."

Der neue Parlamentarische Arbeitsstaatssekretär Klaus Brandner (SPD) verwies auf "einen klaren Auftrag aus der Koalition". So sollten in Branchen, wo 50 Prozent der Arbeitnehmer von Tarifverträgen erfasst würden, dort vereinbarte Mindestlöhne über das Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden. Bei einer Tarifbindung unter 50 Prozent werde mit dem aktualisierten Mindestarbeitsbedingungengesetz die Grundlage für Lohnuntergrenzen geschaffen.

Als mögliche Mindestlohn-Branchen nannte Brandner das Bewachungsgewerbe, die Entsorgungswirtschaft und die Leiharbeit. Nachdenken müsse man zudem über das Friseurhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die fleischverarbeitende Industrie.

Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sieht die SPD bei Mindestlöhnen "auf dem richtigen Pfad". Man werde nun "von Branche zu Branche um Mindestlohn-Regelungen kämpfen müssen".

Der stellvertretende Linke-Chef Klaus Ernst bezeichnete die jüngsten SPD-Forderungen als "unwürdiges Wahlkampfgeplänkel ohne politische Konsequenzen". Ernst: "Während sich Merkel & Co bei der Debatte um Managergehälter durch fehlendes Handeln als Schutzgemeinschaft der Abzocker profilieren, sind sie durch ihre Weigerung, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, mitverantwortlich für die wirtschaftliche Not von Millionen Menschen."

Statt zu handeln, nehme die Bundesregierung nur zur Kenntnis, wie sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffne. "Durch die negative Reallohnentwicklung und die gezielte Ausweitung des Niedriglohnsektors in den letzten Jahren ist der Nettorealverdienst heute kaum höher als vor 30 Jahren – während die DAX-Vorstandsgehälter seit 1976 um satte 700 Prozent gestiegen sind", so Ernst.

Am 17-12-2007

"Ersetzen keine bestehenden Arbeitsplätze"

Das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben den geplanten Einsatz von Langzeitarbeitslosen in Pflegeheimen verteidigt. Die Stellen würden zusätzlich eingerichtet und ersetzten keine bestehenden Arbeitsplätze, behauptete ein Ministeriumssprecher in Berlin. Die Bundesagentur betonte, die Arbeitslosen sollten "nicht vorrangig" für Pflegetätigkeiten, sondern für zusätzliche Betreuung wie Spaziergänge oder Vorlesen eingesetzt werden. Das Diakonische Werk lobte den Vorstoß. Gegenwehr kam dagegen von der Arbeiterwohlfahrt.

Es gehe darum, bei der Versorgung von Demenzkranken eine Lücke zu schließen, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater. Gerade altersverwirrte Menschen müssten ständig jemanden haben, der ihnen etwa beim Malen, Basteln, Kochen, Musizieren helfe oder mit ihnen Kulturveranstaltungen und Gottesdienste besuche. Das sei nicht die Aufgabe der Fachkräfte. Genau an diesem Punkt sollten daher die Arbeitslosen zum Einsatz kommen.

Der Sprecher rief dazu auf, mit dem Thema "ruhig und sachlich" umzugehen. Die derzeitige Debatte enthalte durchaus "Elemente der Arroganz und des nicht gerechtfertigten Misstrauens" gegenüber Arbeitslosen.

Nach den BA-Plänen sollen mehrere Tausend Arbeitskräfte als Pflegeassistenten ab Herbst zusätzlich eingesetzt werden, um geistig verwirrte Menschen zu versorgen. Der Behörde zufolge könnten bis zu 10.000 Stellen neu entstehen. Der Vorstoß hatte am Wochenende geteilte Reaktionen hervorgerufen. FDP und mehrere Pflegeexperten hatten die Pläne heftig kritisiert.

Auch die BA plädierte für eine sachliche Debatte. Es gehe nicht darum, reguläre Arbeitsplätze in der Pflege zu ersetzen oder zu verdrängen, behauptete die Behörde. Es sollten ausschließlich zusätzliche Angebote für Demenzkranke entstehen - von betreuten Spaziergängen bis zum Musizieren.

Die BA geht nach eigenen Angaben bereits auf Pflegeheime zu, um Stellenangebote für zusätzliche Betreuer zu sammeln. Bislang seien rund 500 Stellen gemeldet worden. Nach Angaben der BA sind derzeit rund 35.000 Altenpfleger und Altenpflegehelfer arbeitslos gemeldet und 63.000 als arbeitsuchend.

Das Diakonische Werk steht dem Vorschlag "grundsätzlich positiv" gegenüber, wie Präsident Klaus-Dieter Kottnik sagte. Die Diakonie spreche sich schon seit langem dafür aus, "dass Langzeitarbeitslose Chancen in der Pflege bekommen". Es sei allerdings nicht jeder für eine Tätigkeit im Pflegeheim geeignet. Für die Arbeit mit Alzheimer-Kranken brauche man "ein spezielles Verständnis", sagte Kottnik. Ein Einsatz von Arbeitslosen für Zusatzaufgaben, für die es ansonsten zu wenig Personal gebe, sei aber denkbar.

Die Arbeiterwohlfahrt kündigte dagegen Widerstand gegen die Pläne an. Niemand könne zu Aufgaben verpflichtet werden, für die er weder geeignet sei noch eine entsprechende Neigung habe, sagte Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers. "Wir werden uns als Träger mit aller Kraft gegen Menschen sperren, die wir zwangsweise zugewiesen bekommen und die dies nur aus Not heraus machen", so Brückers.

Am 18-08-2008

Zeitarbeit

Auch für Zeitarbeiter sollen künftig Mindestlöhne gelten. Die Koalitionsspitzen haben die Einführung von Lohnuntergrenzen in dem Bereich im Grundsatz vereinbart, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag (13. Januar) in Berlin sagte. Allerdings werde die Branche nicht in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen, so Merkel. Vielmehr werde die sehr hohe Tarifbindung in der Branche und die Tarifautonomie respektiert und das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz angewendet. Dieses Gesetz soll unter anderem die Gleichstellung von Leiharbeitern in Betrieben regeln.

Merkel sagte, derzeit gebe es eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, wo Löhne deutlich unterhalb des Flächentarifvertrags gezahlt würden. Über die genaue Umsetzung werde eine Arbeitsgruppe bis Ende Januar beraten.

SPD-Arbeitsmarktexpertin und Partei-Vize Andrea Nahles verwies auf die ebenfalls geplante Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Damit und mit der Etablierung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz würden Mindestlöhne für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte eingeführt.

Die Koalitions-Arbeitsgruppe einigte sich ihren Angaben nach am Montag darauf, die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft sowie die Bergbauspezialdienste in das Entsendegesetz aufzunehmen. Derzeit gelten Mindestlöhne über dieses Gesetz für 1,8 Millionen Beschäftigte im Baugewerbe, Gebäudereiniger und bei den Briefdienstleistungen.

Dreibus: Unklar, ob Branchenmindestlöhne eine Existenz sichernde Höhe erreichen

Nach Auffassung des stellvertretenden Linksfraktionschefs Werner Dreibus ist der gesetzliche Mindestlohn "ohne Alternative". Natürlich nützten die jetzt vereinbarten Branchenmindestlöhne den betroffenen Beschäftigten. "Aber bei mehr als sechs Millionen Menschen in Niedriglohnbeschäftigung ist doch klar, dass an einer allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze kein Weg vorbei führt."

"Wir haben immer gesagt, dass Branchenmindestlöhne nur eine Ergänzung zu einem allgemein gültigen Mindestlohn sein können, sofern sie über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen", so Dreibus. Branchenmindestlöhne allein produzierten einen "unübersichtlichen Flickenteppich", der zudem zahlreiche weiße Flecken aufweisen werde. Außerdem sei nicht garantiert, dass Branchenmindestlöhne eine Existenz sichernde Höhe erreichen.

Das schaffe nur ein gesetzlicher Mindestlohn, so Dreibus. Hier könne man sich an Frankreich orientieren. Dort liege der Mindestlohn gegenwärtig bei 8,71 Euro. Die Linke fordert die SPD daher auf, die parlamentarische Mehrheit im Bundestag für den gesetzlichen Mindestlohn endlich zu nutzen und "Armut trotz Arbeit einen wirksamen Riegel vorzuschieben".

Auch in der Zeitarbeitsbranche sei ein Mindestlohn sinnvoll, um "den Dumpingtarifverträgen der so genannten christlichen Gewerkschaften ein Riegel vorzuschieben". Generell müsse jedoch gelten: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die gesetzliche Möglichkeit, durch Tarifverträge dieses Prinzip in der Zeitarbeit zu umgehen, gehört abgeschafft", fordert Dreibus.

Am 13-01-2009

Merkwürdiger Anwalt vertritt die Testfahrer

Ja, das wussten wir - bei aller Bescheidenheit - schon. Wir sind "merk-würdig". Auch wenn uns das bei Gegnern nicht gerade beliebt macht und bisweilen zu kuriosen Hassausbrüchen führt. Aber dieses ist neu: Auf der von 18.000 Beschäftigten (!) besuchten Betriebsversammlung von VW Wolfsburg am 24.9., zu der bekanntlich die Öffentlichkeit und auch die Medien keinen Zutritt hatten, nahm der Betriebsratschef Osterloh nach Berichten von Teilnehmern gleich zu Beginn Stellung zu den von unserer Kanzlei im Auftrag von jetzt über 20 für Audi und VW tätigen Testfahrern eingereichten Klagen. Es geht dabei bekanntlich um Scheinwerkverträge und eine Klage beim Arbeitsgericht Braunschweig, die jetzt am 18.10.2013, 12.45 Uhr terminiert wurden.

VW-Betriebsratschef Osterloh vor 18.000 Teilnehmern: "Merkwürdiger Anwalt vertritt die Testfahrer"

Verhandlung beim Arbeitsgericht Braunschweig am 18.10.2013, 12.45 Uhr

Auch Insider waren überrascht, welch innerbetriebliches Echo die von Leakleiharbeit ergriffene und von RAT & TAT umgesetzte Initiative schon jetzt erzielt hat. Während der BR-Chef und die IG Metall Ortsverwaltung Wolfsburg einerseits bestritten, dass es bei VW überhaupt Scheinwerkverträge gäbe, wurde dennoch auf der Versammlung versprochen, man werde entsprechenden Behauptungen "nachgehen", sobald es "Hinweise" gäbe.... Nun ja, über 40 Seiten Klagschrift pro Person wurden bereits eingereicht und die Berichte in der "Wolfsburger Allgemeinen" und in den "Wolfsburger Nachrichten" über unsere Aktivitäten wurden während der Versammlung auf grossflächtigen Leinwänden den Teilnehmern zur Kenntnis gebracht.

Hinweise also genug ! Mit Recht fragten sich deshalb die meisten der 18.000: "Welche weiteren Hinweise braucht man noch ?" Und tatsächlich versprachen BR und IGM zusätzlich: Man wolle eine "Ergänzungsvereinbarung" mit dem Arbeitgeber abschliessen, um Scheinwerkverträge besser kontrollieren zu können. Einziger offizieller Kommentar des BR-Chefs zu uns: "Ein etwas merkwürdiger Anwalt vertritt die Fahrer". Nun ja. Danke. Wir nehmen das als Auftrag und machen weiter.

Übrigens: Entgegen anders lautenden Presseberichten war und ist RA Dr. Geffken in dieser Sache nicht "siegessicher". Nach 35 Jahren anwaltlicher Praxis wissen wir, dass vor Gericht nichts "sicher" ist. Dennoch sind wir angesichts der erdrückenden Belege in den umfangreichen Klagen sehr zuversichtlich, dass VW und Audi die Betroffenen unerlaubt als Leiharbeiter und nicht als "Werkvertragsarbeitnehmer" beschäftigt haben.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Betriebsräte bereits jetzt umfassende Informationsansprüche haben und durchsetzen können und sich nicht hinter künftigen "Ergänzungsvereinbarungen" verstecken müssen. Gleiches gilt für die Forderung nach einer "Regulierung" von Werkverträgen durch Tarifverträge oder Gesetzgeber. Wer im Rahmen von angeblichen Werkverträgen dem Einsatzbetrieb das Direktionsrecht überlässt, verstösst schon jetzt gegen geltendes Recht. Notwendig sind nicht gesetzliche Regelungen.

Notwendig ist einzig und allein, dass bestehende Gesetze angewandt werden und dass die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer nicht die Augen vor den wirklichen Zuständen in den Unternehmen verschliessen ! Genau daran aber mangelt es zur Zeit. Es ist zwar für uns ehrenvoll aber für Betriebsrat und Gewerkschaft mehr als peinlich, dass es individualrechtlicher Klagen bedurfte, damit bei VW überhaupt das Thema ernsthaft diskutiert wird.

Ob es zu tatsächlichen Aktivitäten auf Seiten der IG Metall oder des Betriebsrats kommen wird, ist leider mehr als fraglich, denn den Betroffenen wurde - soweit sie Mitglieder der IG Metall waren - bereits Rechtsschutz verweigert. Das Verhalten von Betriebsrat und Gewerkschaft steht in auffälligem Gegensatz zu der immer wieder aufgestellten Behauptung eines angeblich "konsequenten Kampfes gegen Leiharbeit und Werkverträge" . Wir fordern deshalb alle Betriebsräte und die IG Metall auf, mit uns zusammen konsequent gegen die Praxis der Scheinwerkverträge vorzugehen und die betroffenen Beschäftigten vorbehaltlos zu unterstützen !

Am 06-10-2013