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Flugreisende dürfen eigene Getränke nur noch in Plastiktüten verpackt mitnehmen

Weniger Komfort wegen Terrorangst

Flugpassagiere dürfen ab heute Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt als Handgepäck mit an Bord nehmen. Auch erlaubte Flüssigkeiten müssen in wiederverschließbaren Plastiktüten verpackt sein. Die Flüssigkeitsbehälter müssen in einem wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (circa 20 x 20 Zentimeter) verstaut werden. An der Kontrollstelle ist dieser getrennt vorzulegen. Das Sicherheitspersonal der Flughäfen ist nach einer neuen EU-Richtlinie verpflichtet, diese Plastiktüten gesondert zu kontrollieren. Passagiere müssen sich daher auf Verzögerungen bei der Abfertigung an den Flughäfen einstellen. Grund ist eine mögliche Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe.

An großen Flughäfen werden die Passagiere mit Plakaten und Informationsblättern auf die neue Regelung hingewiesen. Den Passagieren wird empfohlen, alle Artikel, die Flüssigkeiten enthalten, mit dem Großgepäck einzuchecken. Dort bleiben Flüssigkeiten in unbegrenzten Mengen weiterhin erlaubt.

Medizinische Flüssigkeiten, Babynahrung und spezielle Reise- Nahrungsmittel für Diabetiker dürfen weiter im Handgepäck mitgenommen werden, sofern die Notwendigkeit dafür nachgewiesen werden kann. Ebenfalls nicht betroffen sind Getränke und Parfüms, die nach der Sicherkontrolle oder an Bord der Flugzeuge von EU-Fluggesellschaften gekauft werden. Für die Anbieter dieser Getränke winkt durch die Neuregelung also ein gutes Geschäft.